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Dienstag, 1. Juli 2014

Bericht im Donaukurier schlägt Wellen - Wasserversorger droht Zeitung - bayerische Version von Pressefreiheit?


Da berichtete der Donaukurier über meinen Fall: Frust in "Absurdistan". Wie mir mein "Buschfunk" erzählte, versuchte der Wasserversorger den Donaukurier unter Druck zu setzen. Der Vertreter des Wasserversorgers wurde nicht nur ausfallend, sondern drohte fürchterliche Schritte an. 

Ist das die mittelfränkische Version der Meinungsfreiheit? Ist das die bayerische Form von Pressefreiheit? Oder hat sich der Wasserversorger über einen Kommentar in der Druckausgabe des Donaukuriers in der Samstagsausgabe vom 28. Juni 2014 geärgert. Da schrieb Rainer Messingschlager u. a.: 

Im Sauernheimer Fall beginnt allerdings das Absonderliche schon sehr viel früher. Mutet es doch abwegig an, eine 300 Meter lange Leitung zu bauen, nur um ein einziges Anwesen zu erschließen, das einen eigenen Brunnen hat. Da diese aber nun einmal da ist, wurde das Grundstück auch angeschlossen. Dagegen haben sich die jeweiligen Grundstücksbesitzer auch nie gewehrt und die Grundgebühr gezahlt. Und scheinbar waren damit viele Jahre alle zufrieden. Warum man nun allerdings auf Teufel komm raus auch noch die Abnahme des Wassers erzwingen will, bleibt vorerst 
das Geheimnis der Reckenberggruppe und der Ansbacher Beamten. Kann man doch angesichts von rund 2500 Liter stehenden Wassers zu keinem Zeitpunkt die vorgeschrieben Fließgeschwindigkeit erreichen. Wäre es da nicht für alle besser, stillschweigend den alten Zustand wieder herzustellen, statt noch weitere Kleinkriege an anderen Fronten zu beginnen.

Auch die Redaktion der Bayerischen Staatszeitung musste sich von diesem Wasserversorger schlimme Drohungen anhören - sagt mein "Buschfunk"!

Ich wundere mich: Wer so hektisch reagiert, hat doch einiges zu verbergen! Wer sich in der Region so umhört, wird feststellen, dass dieser Wasserversorger wenig Freunde hat. Ja, im Jahr 2013 stellte der Landtagsabgeordnete Dr. Christian Magerl von den Grünen eine schriftliche Anfrage an die bayerische Staatsregierung:

Quelle: Schriftliche Anfrage an die bayerische Staatsregierung

Die Antwort der Staatsregierung ist sehr bezeichnend. Da werden auch Bedenken gegen weitere Bohrungen des Wasserversorgers genannt. Bedenkenträger sind nicht etwa Privatpersonen, deren Häuser durch Grundwasserabsenkungen Risse bekommen haben, sondern Ämter! Zum Beispiel:

  • Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth und Weißenburg: Negative Auswirkungen einer Grundwasserentnahme auf Landwirtschaft, Kirschenanbau und Waldbestand 
  • Stadt Spalt: Negative Auswirkungen durch Grundwasserabsenkungen im Gereutgraben 
  • Markt Pleinfeld: Auswirkungen durch Grundwasserentnahmen und durch Auflagen eines Wasserschutzgebietes (Bewirtschaftungseinschränkungen) 
  • Bayerischer Bauernverband: Gefahr der Unterspülung des Staudamms des Großen Brombachsees (Hauptsperre) durch Grundwasserentnahmen im Gereutgraben 

Wenn sogar der Bauernverband warnend den Finger hebt, das will etwas heißen! Und wenn er die latente Gefahr an die Wand malt, dass der Große Brombachsee die Fluren überschwemmen kann, wenn der Staudamm bricht! Das ist doch eine wirklich sehr ernst zu nehmende Warnung!

Und das alles deswegen, weil immer mehr Wasser aus den Tiefbrunnen entnommen wird. Weil die dezentral vorhandenen Brunnen nicht mehr benutzt werden dürfen oder sollen. Ist das nicht ein totaler Wahnsinn? Da werden über das ganze Land verstreute Brunnen nicht mehr benutzt, weil die Anwohner Wasser vom Versorger trinken sollen. Der aber fördert nur an bestimmten Stellen Millionen Kubikmeter Wasser. Und eine solche "Monokultur" von nur wenigen Brunnen für den Wasserversorger ist wie jede Monokultur schlecht!

In der Stellungsnahme steht auch: Im Gewinnungsgebiet Wassermungenau mit den Erschließungsgebieten EG I, II und III ist die wasserrechtlich beschränkte maximale Fördermenge sowohl durch die hygienischen Vorgaben (mindestens 50 Tage Verweilzeit von Uferfiltrat der Rezat zu den Förderbrunnen) als auch durch das Ziel der Vermeidung grundwasserabsenkungsbedingter Setzungen von Gebäuden etc. (gem. Bescheid einzuhaltende Mindestgrundwasserhöhe) definiert. 

Woher kommt das viele Wasser für den Wasserversorger? Von der Rezat - einem Fluss in Mittelfranken. Das Wasser dieses Flusses dringt auch in das Erdreich der Ufer ein - auch Uferfiltrat genannt -  und wandert - angeblich mindestens 50 Tage lang - in die Quellen der Tiefbrunnen für den Wasserversorger. 

Hat das jemand genau gemessen? Oder ist das eine  behördliche Annahme? 

Aber es geht um viel Geld. Wer in die Antwort der Staatsregierung schaut, liest, dass 2011 allein in Wassermungenau über 3,5 Millionen Kubikmeter Wasser gefördert wurden. Bei einem Preis von über 70 Euronen für einen Kubikmeter Wasser macht das denn eine Einahme von fast 250 Millionen Euronen. 

Kein Wunder, wenn der Wasserversorger hektisch reagiert. Es soll wohl auch niemand an die Tatsache erinnern, dass mit dem Anschluss- und Benutzungszwang ein altes Nazigesetz aus dem Jahr 1935 fröhliche Urständ feiert ...


Veröffentlicht am 26.02.2014 von Kiat Gorina

Übernommen von OverBlog

Mittwoch, 21. Mai 2014

GLOSSE: Seehofer kämpft für ein besseres Europa - mag er erst für ein besseres Bayern kämpfen!

Wahlkampf für die EU-Wahl - auch in Bayern. Bei den großen Parteien geht die Angst um - vor den Kleinen - vor allem vor der AfD. Das bedeutet, dass die Speerspitzen eingesetzt werden - beispielsweise Horst Seehofer! Er kämpft für ein besseres Europa! Wer hat sich nur so etwas Dummes ausgedacht? 

Wenn er für ein besseres Europa kämpfen muss, dann ist das bisherige Europa doch schlecht! Oder nicht? Und wer ist mitverantwortlich für dieses schlechte Europa? Auch EU-Abgeordnete der CSU! Die haben doch einen Stuss zusammnenregiert, sonst müsste Seehofer nicht persönlich für ein besseres Europa kämpfen! Kurzum, solche Wahlplakate sind nicht überzeugend, eher abschreckend! 

Schließlich haben auch die EU-Abgeordneten aus den Reihen der CSU Jahrzehnte Zeit gehabt, für ein besseres Europa zu sorgen. Es hat jedoch nicht geklappt! 

Im übrigen wäre Seehofer besser beraten, für ein besseres Bayern zu kämpfen. Wieso  das? 

Da hatte ich jüngst wieder einmal ein Schlüsselerlebnis - mit einem mittelfränkischen Bürgermeister von der CSU! Ich telefonierte mit ihm, es ging um das Gesetz zum Anschluss- und Benutzungszwang! Und als ich es wagte, ihn darauf hinzuweisen, dass dieser Anschluss- und Benutzungswang erstmalig 1935 mit der deutschen Gemeindeordnung von den Nazis erlassen wurde, da unterbrach er mich und brüllte: "Die deutsche Gemeindeordnung  ist ein gutes Gesetz!" 

Da blieb mir die Spucke weg! Da gibt es also auch heute noch einen CSU-Bürgermeister, der sich zu einem Nazigesetz bekennt! Ja, der das noch gut findet! Aber hallo! Geht's noch? Findet er es auch gut, dass diese deutsche Gemeindeordnung von den Nazis auch dazu verwendet wurde, die damaligen jüdischen Mitbürger zu schikanieren! Diese Gemeindeordnung schrieb auch vor, dass nur in den Schlachthäusern der Gemeinden geschlachtet werden durfte. 

Das traf besonders die jüdischen Mitbürger sehr hart. Grund: Sie wurden gezwungen,  gegen ihre Religion zu verstoßen! Sie duften nicht mehr koscher schlachten! Diese deutsche Gemeindeordnung von 1935 wurde zur rassistischen Diffamierung und Ausgrenzung missbraucht! Und ein solches Nazigesetz findet heute noch ein mittelfränkischer und damit bayerischer CSU-Bürgermeister gut! 

Offensichtlich gilt immer noch das Bonmot des verstorbenen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß, der einst befahl, dass es rechts von der CSU keine andere Partei  geben dürfe! 

Ist es da nicht längst überfällig, für ein besseres Bayern zu kämpfen?! 

An diesem Bayern von heute scheint auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2009 spurlos vorbeigegangen zu sein - das Verbot der Verherrlichung des Nazi-Regimes: 

Quelle: DIE ZEIT Verherrlichung des Nazi-Regimes bleibt strafbar: Der Volksverhetzungsparagraf ist nach Auffassung der Verfassungsrichter mit dem Grundgesetz vereinbar. Aufmärsche von Neonazis können damit weiterhin verboten werden.


Veröffentlicht am 26.02.2014 von Kiat Gorina

Übernommen von OverBlog

Dienstag, 29. April 2014

Nachgefragt: Schulleiterin feuerte Schüler mit SIEG HEIL an - Verfahren eingestellt!

Erinnern wir uns, am 5. März 2014 schrieb ich über eine Weißenburger Schulleiterin, die wirklich ihre Schüler bei ein einer Veranstaltung mit SIEG HEIL Rufen anfeuerte! 

Quelle: Deutschland - Bayernland - Naziland - Auch heute noch?: Zuerst dachte ich, das sei ein missglückter Faschingsscherz! War es aber nicht! Das war wirklich geschehen! Eine bayerische Schulleiterin feuert ihre Schüler mit SIEG HEIL an! Hier zeigt sich wieder einmal, dass das Nazigedankengut immer  noch in deutschen Köpfen herumgeistert! Und was passiert mit dieser Schulleiterin? Es wird ermittelt:

Ja, es wuurde ermittelt! Immerhin! Von der Ansbacher Staatsanwaltschaft! Und was kam heraus? Am 10. April 2014 - als gut einen Monat später - meldet die Presse:

Quelle: nordbayern.de Nach Sieg-Heil-Affäre: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein: Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat das Ermittlungsverfahren gegen die Weißenburger Realschulrektorin Stefanie Bauer gegen Zahlung einer Geldauflage und mit Zustimmung des Amtsgerichts Weißenburg eingestellt. Wenn die Schulleiterin 1.000 Euro an den "Runden Tisch gegen Rechts" zahlt, dann ist das Verfahren laut Leitendem Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Karl endgültig vom Tisch.

Ich hatte damals auf den Fall eines Fußballfans hingewiesen, der auch SIEG HEIL rief. Er wurde mit einem Stadionverbot bestraft - sechs Jahre lang. Und Frau Schulleiterin? Sie muss nur 1.000 Euronen zahlen, dann ist alles vom Tisch!

Allein die Begründung? Die Rektorin habe SIEG HEIL spontan gerufen! Das sei nicht geplant gewesen. Das also genügt der Ansbacher Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Zahlung einer lächerlichen Summe einzustellen. 

Dabei ist SIEG HEIL Bestandteil des Hitlergrußes, der immer noch unter Strafe gestellt ist. Gelten die entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch nicht für eine bayerische Schulleiterin?

Die einzigen, die handelten, waren Schüler: Sie beschmierten das Auto der Rektorin mit Hakenkreuzen und anderen Symbolen. Und "sie haben keinen Respekt mehr vor der Schulleiterin"! Richtig so!

Da brauchen wir uns gar nicht zu wundern, wenn Gesetze, die in der Zeit des schlimmsten Naziterrors erlassen wurden,  siebzig Jahre und später in diesem Deutschland immer noch fröhliche Urständ feiern:


Veröffentlicht am 26.02.2014 von Kiat Gorina

Übernommen von OverBlog

Freitag, 22. November 2013

Anschlusszwang - Benutzungszwang - Nazi-Gesetz?

Was hat das mit den Nazis zu tun? Oder mit Nazi-Gesetzen? Was soll das heißen? Sind das Gesetze, die die Nazis erlassen haben? Oder sind das Gesetze, die während der Zeit der Nazi-Diktatur von 1933 bis 1945 erlassen wurden? 

Gemach, gemach! Fragen wir uns doch einmal: Seit wann gibt es Bestimmungen zum Anschlusszwang? Und zum Benutzungszwang? Wann tauchten diese Begriffe erstmalig auf? 

Finden wir sie bereits in der Weimarer Verfassung? Nein, da finden wir sie nicht! Wir finden sie auch nicht in der damaligen DDR! In Wikipedia finden wir: 

Der Anschluss- und Benutzungszwang wurde erstmals in § 18 der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 auf der Grundlage des Notstandsgesetztes : " Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich ", auch als Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 bekannt, formuliert. 

Quelle: Wikipedia Anschluss- und Benutzungszwang 

Und schauen wir doch einmal rein - in den § 18 der Deutschen Gemeindeordnung von 1935: 

§ 18. (1) Die Gemeinde kann bei dringendem öffentlichen Bedürfnis durch Satzung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde für die Grundstücke ihres Gebietes den Anschluß an Wasserleitung, Kanalisation, Müllabfuhr, Straßenreinigung und ähnliche der Volksgesundheit dienende Einrichtungen (Anschlußzwang) und die Benutzung dieser Einrichtungen und der Schlachthöfe (Benutzungszwang) vorschreiben. 

(2) Die Satzung kann Ausnahmen vom Anschluß- und Benutzungszwang zulassen. Sie kann den Zwang auch auf bestimmte Teile des Gemeindegebiets und auf bestimmte Gruppen von Grundstücken oder Personen beschränken. 

(3) In der Satzung können für den Fall der Zuwiderhandlung Zwangsgelder bis zur Höhe von 1000 Reichsmark angedroht werden. Auch kann die Satzung vorsehen, daß bei Weigerung des Verpflichteten Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorgenommen werden. Die Zwangsgelder und die Kosten für die Ersatzvornahme werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. 

Quelle:  Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 

Ja, und wie war das mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933? Wie kam das einst zustande? Undemokratisch! Ja, dieses Ermächtigungsgesetz kam total undemokratisch zustande! Es war ein "Notstandsgesetz" und nannte sich "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich". Und was passierte, bevor darüber abgestimmt wurde? 

81 Abgeordnete der Kommunistischen Partei waren vor der Abstimmung verhaftet worden! Sie konnten deshalb nicht zur Abstimmung am 21. März 1933 im Reichstag erscheinen. Folglich ist dieses Ermächtigungsgesetz verfassungswidrig, es ist undemokratisch zustande gekommen! 

Was passierte mit diesem Ermächtigungsgesetz? Es wurde nach 1945 vom Kontrollrat der Siegermächte aufgehoben! 

Quelle: Gesetz über den Neuaufbau des Reichs: Das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches wurde nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes 1945 mit der Regierungsübernahme durch den Alliierten Kontrollrat sowie die Wiedereinführung von Ländern durch die Besatzungsmächte faktisch aufgehoben. 

Und was ist mit all den Gesetzen, die während der zwölf Jahre Nazi-Diktatur entstanden sind und erlassen wurden? An anderer Stelle finden wir: 

Die Aufhebungen von Gesetzen aus der Zeit von 1933 bis 1945 durch den Kontrollrat waren nicht sehr weitreichend. Dies hat zur Folge, dass auch heute noch Teile des geltenden Rechts (wenn es auch im Laufe der Zeit immer weniger werden) aus dieser Zeit stammen und von der damaligen Reichsregierung kraft des Ermächtigungsgesetzes erlassen wurden. Hier kann man nur bedauern, dass der Kontrollrat und die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR nicht den Mut gehabt haben, zu sagen, dass alles, was aufgrund dieses Gesetzes ergangen ist bzw. alles Recht, was nach dem 30. Januar 1933 erlassen wurde (natürlich bezüglich der Eigentumsverhältnisse unter gewissen Einschränkungen), von Anfang an null und nichtig gewesen ist. Damit hätte man das Recht dieser Zeit einfach weggewischt,  wäre auf den Stand der Gesetzgebung vom 30. Januar 1933 zurückgekehrt und hätte rechtlich diese zwölf Jahre Diktatur der schlimmsten Art wenigstens von Rechts wegen ausgelöscht. 

Quelle: Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich. ("Ermächtigungsgesetz") vom 24. März 1933. Fassen wir zusammen:  
  1. Am 24. März 1933 wurde undemokratisch und verfassungswidrig ein Ermächtigungsgesetz beschlossen und verkündet. 
  2. Mit diesem Ermächtigungsgesetz wurde die zwölf Jahre lange Diktatur des Nationalsozialismus unter Adolf Hitler ermöglicht.
  3. Die in der Hitler-Diktatur zwischen 1933 und 1945 erlassenen Gesetze sind teilweise heute noch gültig!
Wie finde ich das? Einfach undemokratisch! 

In diesem Zusammenhang fällt mir das Reichssiedlungsgesetz vom 11. August 1919 ein. Das wird ja bis heute von manchen angeführt mit dem Slogan 
"Bauernland in Bauernhand!". 
Noch 2004 wurde ich damit konfrontiert. Grund: Ich hatte mich mit dem Besitzer eines Einzelhofes geeinigt, dass er ihn an mich verkauft! Der Notar wollte dann von mir Nachweise über Kenntnisse in der Landwirtschaft haben - unglaublich, jedoch wahr! 

Zurück zum Ermächtigungsgesetz der Nazis und den darauf basierenden Gesetzen aus den Zeiten der Nazi-Diktatur: Da gedenken wir alljährlich der Opfer des Nationalsozialismus, wir gedenken während der Woche der Brüderlichkeit etc. Aber wann schneiden wir endlich die alten ungeheuerlichen Paragraphen-Zöpfe aus der Zeit der Nazi-Diktatur ab? 


Veröffentlicht am 23.03.2013 von latestgermanNews

Und was machen Genossen dieser SPD heute? Sie wollen mit der CDU/CSU eine Große Koalition bilden. Obwohl die Opposition von SPD, LINKEN und Grünen die Mehrheit im Bundestag hat! Das wäre doch auch endlich eine Gelegenheit, diese historische Stunde zu nutzen und die Ungerechtigkeit, die 1933 der SPD, den LINKEN und anderen angetan wurde, zu rächen?! 

Aber offensichtlich haben die entscheidenden Genossen dieser SPD von heute keinen Arsch in der Hose!

Übernommen von Over-Blog