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Montag, 10. Juni 2013

Nachspiel: Polizeihund beißt Kinder - Hundeführerin bleibt straffrei

Erinnern wir uns: Da beißt im November 2012 ein Polizeihund spielende Kinder, sechs Kinder mussten im Krankenhaus behandelt werden. Ich schrieb darüber:

Quelle: Polizeihund beißt Kinder - was läuft da schief!?: Und so etwas kommt anscheinend öfter vor. Wie kann das sein? Spinnt der Hundeführer? Werden Diensthunde generell zu Beißmonstern gedrillt? Das kann sich Polizei oder Zoll doch gar nicht erlauben. Sie brauchen zuverlässige Diensthunde, keine Berserker.Vielleicht läuft auch mal in der Ausbildung etwas grundlegend schief?

Jetzt berichtet BILD darüber: ​Nürnberg – Hat das noch etwas mit dem so oft zitierten gesunden Menschenverstand zu tun? Die brutale Beißattacke eines Polizeihundes auf sechs Kinder (5 bis 9 Jahre) wird NICHT gesühnt! Die Justiz lässt Hundeführerin Kristina P. (41) laufen.​

Quelle: BILD.de Polizeihund ​beißt​ 6 Kinder ​in die Klinik​: Ermittlungen beginnen – und enden in einem Skandal: Die Frau wird nicht einmal wegen Körperverletzung angeklagt. Begründung laut Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke (50): „Für sie war es ja nicht vorhersehbar, dass der Hund die Kinder anfällt.“​ Kristina P. muss lediglich eine kleine Geldstrafe zahlen, weil sie nach dem Vorfall geflüchtet war – wegen unterlassener Hilfeleistung. Und selbst die wollte sie erst nicht zahlen.​

Ja, das gibt es wirklich: Die verantwortliche Hundeführerin - eine Polizistin! - flüchtet! Also unterlassene Hilfeleistung! Eine Polizistin! Sie kommt mit einer kleinen Geldstrafe davon! Wieso eigentlich? Weil sie Polizistin ist? 

Hier zeigt sich wieder einmal, wie seltsam die Bayerische Justiz urteilt! Hat eine Polizistin und Hundeführerin einen Persilschein für das was sie tut oder in diesem Fall, was sie nicht tut, was sie unterlässt?! 

Derzeit ist in Bayern Wahlkampf. Am 15. September 2013 wird in Bayern gewählt! Was für Vertrauen können Bürgerinnen und Bürger noch zur Polizei, zur Justiz haben? Was muss nach der Causa Mollath noch passieren?

Quelle: Gustl Mollath und die schrittweise Auslöschung seines Lebens in einem Unrechtsstaat: Aber ein Rechtsstaat hat ja seinen Dschungel von Paragraphen. Mit dem können Anklagen gezimmert werden, die keine sind! Zum Beispiel die Behauptung: "Mollath ist eine Gefahr für die Allgemeinheit!" Dabei ist das nicht einmal gelogen. Mollath war und ist eine Gefahr für viele Mitglieder dieser Gesellschaft - vor allem der "feinen" Gesellschaft. 

Ministerpräsident Seehofer versprach eine schnelle Aufklärung in der Causa Mollath - was passiert? Nichts! Nichts ist von Seehofer zu hören! Und seine Justizministerin Dr. Beate Merk ist immer noch im Amt - genauso wie seine Sozialministerin Christine Haderthauer! Die mit dem Liebhaber von sündteuren Modellautos verheiratet ist ...

Wer kann da im Herbst 2013 noch diese CSU wählen?!


Veröffentlicht am 26.11.2012 von BR

Übernommen von Over-Blog

Freitag, 18. Januar 2013

Köln: Justiz knickt vor katholischer Kirche ein! - Blog von Kiat Gorina


Im deutschen Strafgesetzbuch gibt es den Paragraphen 323c: Unterlassene Hilfeleistung: Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Wieso ich diesen Paragraphen zitiere? Weil heute die Kölner Staatsanwaltschaft verkündet hat, dass sie im Fall der betäubten und vergewaltigten Frau nicht wegen unterlassener Hilfeleistung ermitteln wird. Es wird nicht gegen die beiden katholischen Krankenhäuser wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt!

Quelle: Kölner Stadtanzeiger Keine Ermittlungen gegen Kliniken

Das schlägt ja wohl dem berühmten Fass den Boden aus! Stellen wir uns vor: Eine junge Frau wird betäubt, vergewaltigt und von der Notärztin ins Krankenhaus überwiesen. Dort soll das Opfer untersucht werden: Spuren von Sperma, von Hautfetzen, Verletzungen im Unterleib etc.

Die beiden Ärztinnen verweigern die Untersuchung. Begründung: Sie müssten dann auch mit dem Opfer ein Gespräch über die Möglichkeit der "Pille danach" führen. Und das sei ihnen von der Kirche verboten! Und deshalb verweigerten sie die Untersuchung des Opfers! Also wenn das keine unterlassene Hilfeleistung ist?

Auch wenn die Staatsanwaltschaft meint: "Unterlassene Hilfeleistung setzt einen akuten Unglücksfall voraus!" Ich fasse es nicht: Ist die Vergewaltigung einer betäubten Frau kein Unglück für das Opfer? Was geht eigentlich im Kopf des Sprechers Bremer von der Staatsanwaltschaft vor?

Und wie sieht es mit Strafvereitelung aus? Bremer: "Von Strafvereitelung durch Unterlassung kann nicht gesprochen werden, weil die Kliniken gesetzlich nicht verpflichtet sind, Spuren zu sichern."

Zu "Strafvereitelung" gibt es im StGB den Paragraphen 258, Absatz 1:

Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Vergewaltigung ist ja wohl eine Straftat - eine besonders schwere. Also müsste alles daran gesetzt werden, dass möglichst schnell ermittelt wird, um die Täter zu fassen. Also müssen Spuren sichergestellt werden! Und wer - wie die beiden Ärztinnen - dies ablehnt, behindert die Justiz bei deer Ermittlung der Täter!

Es ist höchst bedauerlich, was in dieser Republik abläuft: Offensichtlich ist hier die Kölner Justiz vor der katholischen Kirche eingeknickt und hat wie wild die Paragraphen zurecht gebogen. Die Bürgerinnen und Bürger können zu einer solchen Justiz kein Vertrauen mehr haben!

Quelle: Deutschlandradio Kölner Klinik-Skandal bleibt ohne juristisches Nachspiel

Und was meint eine führende Katholikin, Frau Ursula Heinen-Esser, Landesvorsitzende von Donum Vitae in NRW, dazu?

Es ist für mich zutiefst unbarmherzig und unchristlich, eine Frau in einer solchen Notsituation abzuweisen. Und mit diesem Verhalten - und das kam in dem Beitrag ja auch noch mal heraus -, selbst die Beweissicherung abzulehnen, schützt das katholische Krankenhaus, schützt die katholische Kirche den Vergewaltiger und demütigt, verletzt das Opfer, die Frau wirklich ein zweites Mal nach der Tat.

Quelle: Deutschlandradio Heinen-Esser: Vergewaltigte Frau abzuweisen, ist "zutiefst unchristlich"

Quelle: dradio.de Interview

Wer finanziert eigentlich diese katholischen Krankenhäuser? In NRW wird jedes zweite katholische Krankenhaus von kirchlichen Trägern betrieben. Das Land NRW bezahlt die Investitionen - also zahlen die Steuerzahler. Und die Betriebskosten? Die werden von den Krankenkassen - gesetzliche und private - erstattet. Und was ist mit der Kirchensteuer? Ja, ob die Kirche zusätzlich Geld aus der Kirchensteuer einsetzt, muss die Kirche nicht offenlegen ...


Nachtrag:
Da wollte mir Zuli einen Kommentar schreiben - aber Over-Blog wollte offenbar diesen Kommentar verhindern - das kommt ja öfters vor. Also schrieb Zuli den Kommentar als Mail, die ich hiermit veröffentliche:


Hallo,

ich hätte ja gern einen Kommentar zum Blog geschrieben, aber irgendwie mag mich die Technik nicht (oder will mich zu einem direkten Kontakt zwingen - wer weiss das schon).

Nur so ein Gedanke: was würde passieren, wenn man den Staatsanwalt, der auf die Anklage der Ärzte dieser "kirchlichen Einrichtung" verzichtet (oder keinen Handlungsbedarf sieht) verklagen würde - wegen Beihilfe zur Verschleierung einer Straftat (oder sowas in der Art). 

Mal davon abgesehn... mich würde interessieren, wie hoch der Betrag (an Kirchengeld?) war, der für diese Entscheidung den Besitzer gewechselt hat. Das ist natürlich nur eine Vermutung von mir, basierend auf der für mich nicht nachvollziehbaren Reaktion des Staatsanwaltes und einzig und allein meine ganz persönliche Meinung und keinesfalls eine Verunglimpfung der Staatsanwaltschaft im Ganzen. 

LG Zuli



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