Vater ein deutscher Ingenieur, der im II. Weltkrieg in Peenemünde an der Entwicklung der V2 mitwirkte, Mutter Mongolin, die in die Rote Armee eintrat und für die Industriespionage in die DDR abkommandiert wurde. Aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden. Als ich noch ein Kind war, hat der Schamane in mir eine Schamanin erkannt. Das wollte ich aber nicht sein und auch nicht werden. Aber ich konnte vor meiner Bestimmung nicht davon laufen.
Freitag, 18. Januar 2013
Köln: Justiz knickt vor katholischer Kirche ein! - Blog von Kiat Gorina
Im deutschen Strafgesetzbuch gibt es den Paragraphen 323c: Unterlassene Hilfeleistung: Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Wieso ich diesen Paragraphen zitiere? Weil heute die Kölner Staatsanwaltschaft verkündet hat, dass sie im Fall der betäubten und vergewaltigten Frau nicht wegen unterlassener Hilfeleistung ermitteln wird. Es wird nicht gegen die beiden katholischen Krankenhäuser wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt!
Quelle: Kölner Stadtanzeiger Keine Ermittlungen gegen Kliniken
Das schlägt ja wohl dem berühmten Fass den Boden aus! Stellen wir uns vor: Eine junge Frau wird betäubt, vergewaltigt und von der Notärztin ins Krankenhaus überwiesen. Dort soll das Opfer untersucht werden: Spuren von Sperma, von Hautfetzen, Verletzungen im Unterleib etc.
Die beiden Ärztinnen verweigern die Untersuchung. Begründung: Sie müssten dann auch mit dem Opfer ein Gespräch über die Möglichkeit der "Pille danach" führen. Und das sei ihnen von der Kirche verboten! Und deshalb verweigerten sie die Untersuchung des Opfers! Also wenn das keine unterlassene Hilfeleistung ist?
Auch wenn die Staatsanwaltschaft meint: "Unterlassene Hilfeleistung setzt einen akuten Unglücksfall voraus!" Ich fasse es nicht: Ist die Vergewaltigung einer betäubten Frau kein Unglück für das Opfer? Was geht eigentlich im Kopf des Sprechers Bremer von der Staatsanwaltschaft vor?
Und wie sieht es mit Strafvereitelung aus? Bremer: "Von Strafvereitelung durch Unterlassung kann nicht gesprochen werden, weil die Kliniken gesetzlich nicht verpflichtet sind, Spuren zu sichern."
Zu "Strafvereitelung" gibt es im StGB den Paragraphen 258, Absatz 1:
Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Vergewaltigung ist ja wohl eine Straftat - eine besonders schwere. Also müsste alles daran gesetzt werden, dass möglichst schnell ermittelt wird, um die Täter zu fassen. Also müssen Spuren sichergestellt werden! Und wer - wie die beiden Ärztinnen - dies ablehnt, behindert die Justiz bei deer Ermittlung der Täter!
Es ist höchst bedauerlich, was in dieser Republik abläuft: Offensichtlich ist hier die Kölner Justiz vor der katholischen Kirche eingeknickt und hat wie wild die Paragraphen zurecht gebogen. Die Bürgerinnen und Bürger können zu einer solchen Justiz kein Vertrauen mehr haben!
Quelle: Deutschlandradio Kölner Klinik-Skandal bleibt ohne juristisches Nachspiel
Und was meint eine führende Katholikin, Frau Ursula Heinen-Esser, Landesvorsitzende von Donum Vitae in NRW, dazu?
Es ist für mich zutiefst unbarmherzig und unchristlich, eine Frau in einer solchen Notsituation abzuweisen. Und mit diesem Verhalten - und das kam in dem Beitrag ja auch noch mal heraus -, selbst die Beweissicherung abzulehnen, schützt das katholische Krankenhaus, schützt die katholische Kirche den Vergewaltiger und demütigt, verletzt das Opfer, die Frau wirklich ein zweites Mal nach der Tat.
Quelle: Deutschlandradio Heinen-Esser: Vergewaltigte Frau abzuweisen, ist "zutiefst unchristlich"
Quelle: dradio.de Interview
Wer finanziert eigentlich diese katholischen Krankenhäuser? In NRW wird jedes zweite katholische Krankenhaus von kirchlichen Trägern betrieben. Das Land NRW bezahlt die Investitionen - also zahlen die Steuerzahler. Und die Betriebskosten? Die werden von den Krankenkassen - gesetzliche und private - erstattet. Und was ist mit der Kirchensteuer? Ja, ob die Kirche zusätzlich Geld aus der Kirchensteuer einsetzt, muss die Kirche nicht offenlegen ...
Nachtrag:
Da wollte mir Zuli einen Kommentar schreiben - aber Over-Blog wollte offenbar diesen Kommentar verhindern - das kommt ja öfters vor. Also schrieb Zuli den Kommentar als Mail, die ich hiermit veröffentliche:
Hallo,
ich hätte ja gern einen Kommentar zum Blog geschrieben, aber irgendwie mag mich die Technik nicht (oder will mich zu einem direkten Kontakt zwingen - wer weiss das schon).
Nur so ein Gedanke: was würde passieren, wenn man den Staatsanwalt, der auf die Anklage der Ärzte dieser "kirchlichen Einrichtung" verzichtet (oder keinen Handlungsbedarf sieht) verklagen würde - wegen Beihilfe zur Verschleierung einer Straftat (oder sowas in der Art).
Mal davon abgesehn... mich würde interessieren, wie hoch der Betrag (an Kirchengeld?) war, der für diese Entscheidung den Besitzer gewechselt hat. Das ist natürlich nur eine Vermutung von mir, basierend auf der für mich nicht nachvollziehbaren Reaktion des Staatsanwaltes und einzig und allein meine ganz persönliche Meinung und keinesfalls eine Verunglimpfung der Staatsanwaltschaft im Ganzen.
LG Zuli
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