Donnerstag, 22. Dezember 2011

Achtung Grundbesitzer! Widerspruch einlegen! - Blog von Kiat Gorina

Wer soll Widerspruch einlegen? Alle Grundbesitzer, also Leute, die Grundsteuer A oder Grundsteuer B zahlen müssen - ans Finanzamt. Und warum? Tja, weil die Grundsteuer womöglich verfassungswidrig ist! Das sage nicht ich, eine kleine Schamanin, sondern vor allem der Bundesfinanzhof, er hatte in diesem Jahr verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, ob die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer - also die Einheitswerte - noch realsitisch sind.

2012 ist ein entsprechendes Urteil fällig. Danach kann es durchaus sein, dass Gemeinden und Finanzämter die bislang gezahlte Grundsteuer an die Hausbesitzer zurückzahlen müssen, aber nur, wenn bis spätestens 31.12.2011 Widerspruch eingelegt wurde.

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