Wer soll Widerspruch einlegen? Alle Grundbesitzer, also Leute, die Grundsteuer A oder Grundsteuer B zahlen müssen - ans Finanzamt. Und warum? Tja, weil die Grundsteuer womöglich verfassungswidrig ist! Das sage nicht ich, eine kleine Schamanin, sondern vor allem der Bundesfinanzhof, er hatte in diesem Jahr verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, ob die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer - also die Einheitswerte - noch realsitisch sind.
2012 ist ein entsprechendes Urteil fällig. Danach kann es durchaus sein, dass Gemeinden und Finanzämter die bislang gezahlte Grundsteuer an die Hausbesitzer zurückzahlen müssen, aber nur, wenn bis spätestens 31.12.2011 Widerspruch eingelegt wurde.
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Vater ein deutscher Ingenieur, der im II. Weltkrieg in Peenemünde an der Entwicklung der V2 mitwirkte, Mutter Mongolin, die in die Rote Armee eintrat und für die Industriespionage in die DDR abkommandiert wurde. Aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden. Als ich noch ein Kind war, hat der Schamane in mir eine Schamanin erkannt. Das wollte ich aber nicht sein und auch nicht werden. Aber ich konnte vor meiner Bestimmung nicht davon laufen.
Donnerstag, 22. Dezember 2011
Achtung Grundbesitzer! Widerspruch einlegen! - Blog von Kiat Gorina
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