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Montag, 7. Juli 2014

GLOSSE: Stagnationswasser und die Widersprüche eines Wasserversorgers


So ein Wasserversorger hat es schwer. Da kommt es immer wieder zu Stagnatationswasser. Also Wasser, das nicht fließt, sondern steht. Jede Hausfrau weiß: Wasser das steht, das fault! Und ein Sprecher eines Wasserversorgers gibt zu: "generelle Vermeidung von Stagnationswasser am Wasserzähler ist durch den Wasserversorger nicht möglich."

Quellen: 
Und so ein richtiger Wasserversorger ist natürlich Mitglied beim DVGW - dem Deutschen Verein für Gas- und Wasserwirtschaft. Dieser Verein erstellt technische Regeln - für seine Mitglieder - die Wasserversorger. Und da gibt es eine Regel, die besagt: Liegt die mittlere Fließgeschwindigkeit unter 5 mm pro Sekunde, dann liegt Stagnationswasser vor!

Au Backe! Auch im vorliegenden Fall kann der Sprecher des Wasserversorgers nicht anders. Er muss zugeben: Es liegt ständig Stagnationswasser vor! Da mag er sich winden wie er will. Das schrieb auch die Bayerische Staatszeitung! 

Aber: Der Sprecher baut vor: "Ein regelmäßiger Wasseraustausch in stagnierenden Bereichen zur Vermeidungung einer Koloniezahlerhöhung ist nicht erforderlich."

Wer den Artikel der Bayerischen Staatszeitung gelesen hat, wird schmunzeln. Grund: Obwohl angeblich ein regelmäßiger Wasseraustausch bei Stagnationswasser nicht erforderlich sein soll, ergab eine Beprobung, dass die Koloniezahl den Grenzwert überschritt! 

Aber das macht nichts! Denn: "Ein Wasseraustausch ist nicht erforderlich!" Die Wirklichkeit schaut anders aus.

Und noch ein Widerspruch: Mir war angekündigt worden, "dass die örtliche Feuerwehr hin und wieder spülen werde, indem sie Übungen am Hydranten nah meinem Anwesen durchführen würde."

Nur gibt es da ein kleines Problem: Die DIN 14462 für Feuerwehren. Diese Norm schreibt zwingend vor, dass Feuerwehrleute nicht mit angestandenem Wasser löschen dürfen! Diese Norm geht sogar so weit, dass Löschwasserleitungen immer trocken stehen müssen - erst beim Brandfall dürfen sie befüllt werden! 

Das ist doch toll! Die Feuerwehr darf im Brandfall nicht mit dem stehenden Wasser löschen, ich aber soll gezwungen werden, solches Wasser zu trinken! 

Willkommen in Absurdistan! 



Veröffentlicht am 26.02.2014 von Kiat Gorina

Es rächt sich halt, wenn alte Nazigesetze aus dem Jahr 1935 fröhliche Urständ feiern! ...

Übernommen von OverBlog

Samstag, 19. April 2014

Tageshoroskop und Vorausschau für 20.04.2014 - Widerspruch - Berichterstattung - SPIEGEL

Heute, am 20.04.2014 steht der abnehmende Mond zunächst noch im Schützen. Um 03:28 wechselt er in den Steinbock. Da steht der Mond im Exil, wir werden weniger als sonst von seiner Wirkung spüren.

Mond im Schützen, da sind wir voller Temperament und voller Feuer, andererseits oft ruhelos. Es ist eine gute Zeit für eine Weiterbildung und für die Beschäftigung mit höheren Dingen. Der Schütze herrscht über Hüften, Oberschenkel und Leber. Im Tarot wird dem Schützen die Mäßigung zugeordnet. Diese Karte symbolisiert eine Verbindung von Kräften, Versöhnung, Maßhalten und Vermittlung.Der magische Titel ist "Tochter der Versöhner, Hervorbringerin des Lebens". Glücksorte: fremde Länder, Paläste. 

Mond im Steinbock, da sind wir besonders ernst und bedächtig und sehr zielstrebig. Achten wir jedoch stets darauf, dass wir auch ein Privatleben brauchen. Der Steinbock ist für Knie, Haut, Knochen und Zähne zuständig. Im Tarot wird dem Steinbock der Trumpf Teufel zugeordnet. Magische Titel sind "Herrscher des Tores der Materie" und "Kind der Mächte der Zeit". Glücksorte: alte Ruinen, unterirdische Geewölbe, Wüsten. Glücksorte: antike Ruinen, Wüsten, unterirdische Gewölbe

Der Mond ist aufsteigend. Jetzt ist die Zeit, in der wir das "ernten" können, was wir in der vorangegangenen Zeit des absteigenden Mondes "gesät" haben. 

Für die "haarigen" Probleme verweise ich auf einen früheren Artikel.  

Beim Schreiben dieser Zeilen erschien vor meinem inneren Auge ein azurfarbener Drache - für mich ein sehr gutes Vorzeichen.  

  • Sonne wechselt in den Stier: eine Zeit, in der wir festigen und zum Abschluss bringen, was wir im Widder begonnen haben.
  • Jupiter Quadrat Uranus: warnt uns vor Selbstüberschätzung!

Der heutige Tag ist günstig für

  • Arbeiten mit Erde
  • den Start von neuen Projekten
  • Verträge
  • Friedhofsbesuche

Ich wünsche allen, dass ihr das Beste aus diesem Tag macht! 


Veröffentlicht am 19.04.2014 von regierungstheater

Freitag, 4. April 2014

Falschbeschuldigung des Dorfjägers und ein handgeschriebender Freispruch

Heute erhielt mein Bär Post von seinem Anwalt: Die Abschrift eines Urteils des Amtsgerichtes Ansbach - vom 13.3.2014 war da. Da war ja mein Bär freigesprochen worden. Der Dorfjäger hatte ihn angezeigt: Angeblich hatte mein Bär ihn bei der Jagd gestört und einen Bock vergrämt. 

Wie sich herausstellte. hat mit diser Anzeige der Dorfjäger einen veritablen Bock geschossen. 

Was meinen Bären verwunderte, war, dass der Freispruch handgeschrieben war. Aber Freispruch ist Freispruch! Zur Vorgeschichte: 

Im August 2013 gingen wir abends spazieren, mit unserer Hündin. Begleitet wurden wir von unserem Blendling. Als wir sahen, dass die Klappe einer Kanzel sich öffnete und der Lauf eines Gewehres zu sehen war, traten wir den Rückzug an. Wegen des Blendlings - einer Mischung von Wild- und Hauskatze. Dieser Kater begleitet uns gerne.  

Aber wir wollten nicht, dass ein schießwütiger Jäger ihn abknallt. 

Wochen später bekamen wir eine Aufforderung zur Vernehmung - von der Polizeistation in Heilsbronn. Wir hätten angeblich die Jagd gestört - der Dorfjäger hatte uns angezeigt. Wir fuhren hin und bestätigten die Angaben zur Person, zur Sache machten wir keine Aussage. 

Monate später erhielten wir Post vom Landratsamt - von der unteren Jagdbehörde. Ich erhielt eine Rüge wegen angeblicher Jagdstörung, mein Bär sollte eine saftige Ordnungsstrafe zahlen. Wegen Jagdstörung! Behauptete der Dorfjäger. Mein Bär nahm sich einen Anwalt und legte Einspruch ein. 

Der erste Termin für die Gerichtsverhandlung sollte der Rosenmontag sein. Da hatte der Anwalt bereits einen anderen Termin. Also wurde umgeladen. Auf den 13.03.2014. Da erschien auch der Dorfjäger als Zeuge - natürlich in Jägerklamotten. Und zog vom Leder und schwadronierte und schwadronierte. 

Die Richterin hörte ihm zu und verglich seinen Redeschwall mit dem, was er bei seiner Anzeige bei der Polizei angegeben hatte. Sie entdeckte Widersprüche! Und unterbrach den Zeugen: "Bei ihrer Aussage bei der Polizei haben Sie etwas anderes ausgesagt!" 

Erneuter Redeschwall. Dann beendete die Richterin die Beweisaufnahme und verkündete das Urteil: Freispuch, die Kosten trägt die Staatskasse. 

So steht es auch in der Abschrift - mit der Hand geschrieben! 

Das ist ja gut ausgegangen. Die Kosten für den Anwalt meines Bären übernimmt der bayerische Freistaat. Wäre das Verfahren eingestellt worden, hätte mein Bär seinen Anwalt selbst bezahlen müssen! Und was passiert dem Dorfjäger? Nichts! 

Er kann sich wieder eine Falschbeschuldigung ausdenken! Er kann wieder eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Dann geht das wieder zur unteren Jagdbehörde im Landratsamt. Und die kann wieder einen Bußgeldbescheid ausstellen. Und wenn der unbegründet ist, muss der Betroffene Einspruch einlegen. Und es kommt zum Gerichtsverfahren. Und der Betroffene sollte sich einen Anwalt nehmen. Und trägt das finanzielle Risiko! 

Und welches Risiko trägt der Dorfläger? So gut wie keins. Wird ein Freispruch im Namen des Volkes verkündet, dann übernimmt der Freistaat die Kosten - der Dorfjäger muss nicht die Bohne berappen! 

So viel zu den Privilegien eines Dorfjägers! Oder sollte ich Narrenfreiheit schreiben? 


Veröffentlicht am 26.08.2013 von Kiat Gorina

Übernommen von OverBlog

Samstag, 30. November 2013

Deutschlands Zukunft? Mit einem Vertrag? Mindestlohn?

Da liegt er nun vor - der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD - 185 Seiten lang! Wochenlang wurde darüber gebrütet und diskutiert! Der Volksmund weiß ja, was lange währt, wird endlich gut! Gilt das auch in diesem Fall? Den Text finden wir im Internet:

Quelle: Deutschlands Zukunft gestalten

Für die SPD war ja die Einführung des Mindestlohnes sehr wichtig - hat sie gesagt - vor der Wahl! Und wer jetzt nach "Mindestlohn" in diesem Vertrag sucht, wird auch fündig:

Seite 9:

Mindestlohn einführen, Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit verhindern 

Mit einem gesetzlichen Mindestlohn und allgemein verbindlichen Tarifverträgen sorgen wir für faire Löhne. 

Seite 67: 

Die tariflich vereinbarten Branchenmindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz haben sich bewährt. 

Allgemeine gesetzliche Mindestlohnregelung

Seite 68: 

Durch die Einführung eines allgemein verbindlichen Mindestlohns soll ein angemessener Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt werden. Zum 1. Januar 2015 wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt. Von dieser Regelung unberührt bleiben nur Mindestlöhne nach dem AEntG. 

Ab 1. Januar 2017 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneingeschränkt. 

Für Tarifverträge, bei denen bis 31. Dezember 2016 das Mindestlohnniveau nicht erreicht wird, gilt ab 1. Januar 2017 das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau. 

Um fortgeltende oder befristete neu abgeschlossene Tarifverträge, in denen das geltende Mindestlohniveau bis spätestens zum 1. Januar 2017 erreicht wird, europarechtlich abzusichern, muss die Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) bis zum Abschluss der Laufzeit erfolgen 

Die Höhe des allgemein verbindlichen Mindestlohns wird in regelmäßigen Abständen - erstmals zum 10. Juni 2017 mit Wirkung zum 1. Januar 2018 - von einer Kommission der Tarifpartner überprüft, gegebenenfalls angepasst und anschließend über eine Rechtsverordnung staatlich erstreckt und damit allgemein verbindlich.

Wir werden das Gesetz im Dialog mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern aller Branchen, in denen der Mindestlohn wirksam wird, erarbeiten und mögliche Probleme, z. B. bei der Saisonarbeit, bei der Umsetzung berücksichtigen 

Seite 164: 

Wir treten dafür ein, die Einführung von Standards für Mindestlöhne zu prüfen, die national zu organisieren und zu definieren sind und die einen hohen Beschäftigungsstand und faire Löhne garantieren würden - wobei die Wahl zwischen Gesetzgebung und Tarifvereinbarungen besteht.

Wer diese Absätze liest, stellt sofort Widersprüche fest! Da soll ein bundesweit geltender Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde eungeführt werden - aber die nach dem Arbeitmehmer-Entsendegesetz bleiben! Und genau darum geht es doch auch!

Das hat die SPD ihren Wählern vor der Wahl wirklich nicht erzählt! Wer hätte sie dann gewählt! Also, was haben wir? Wahlbetrug!

Die Römer waren ja bekannt für ihre Verwaltung. Und bereits im 4. Jahrhundert nach Chr. gab es bei den Römern festgesetzte Mindestlöhne! Und nicht nur das. Es gab auch festgesetzte Höchstpreise, die nicht überschritten durften!

Bereits 301 n. Chr. erließ Kaiser Diokletian ein Edict, in dem Höchstpreise und Mindestlöhne festgelegt wurden! 

Quellen: 

  1. Wikipedia Höchstpreisedikt
  2. Brigitte Cech, Lukullische Genüsse, S. 183ff, WBG 2013

Was sagt uns das? Da wurde bei diesem Koalitionsvertrag herumgeredet und warme Luft verfasst, aber auf wirklich notwendige Bestimmungen und Regeln konnten sich die Abgeordneten nicht einigen!

Allein schon wegen der argen Verwässerung des Mindestlohns kann kein SPD-Genosse diesem Vertrag zustimmen!


Veröffentlicht am 29.04.2013 von Eric Hermann

Übernommen von Over-Blog

Donnerstag, 22. Dezember 2011

Achtung Grundbesitzer! Widerspruch einlegen! - Blog von Kiat Gorina

Wer soll Widerspruch einlegen? Alle Grundbesitzer, also Leute, die Grundsteuer A oder Grundsteuer B zahlen müssen - ans Finanzamt. Und warum? Tja, weil die Grundsteuer womöglich verfassungswidrig ist! Das sage nicht ich, eine kleine Schamanin, sondern vor allem der Bundesfinanzhof, er hatte in diesem Jahr verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, ob die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer - also die Einheitswerte - noch realsitisch sind.

2012 ist ein entsprechendes Urteil fällig. Danach kann es durchaus sein, dass Gemeinden und Finanzämter die bislang gezahlte Grundsteuer an die Hausbesitzer zurückzahlen müssen, aber nur, wenn bis spätestens 31.12.2011 Widerspruch eingelegt wurde.

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Dienstag, 25. Januar 2011

Hartz IV - Wie im Basar!

Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es verstößt gleich mehrfach gegen das Grundgesetz. Erstens gegen Artikel 1, weil es kein menschenwürdiges Leben ermöglicht und zweitens gegen die freie Berufswahl ...