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Mittwoch, 24. Juli 2013

GLOSSE: Causa Mollath: Landgericht Regensburg lässt es krachen

Da schauten viele Menschen nach Regensburg, genau genommen auf das Landgericht. Es ging darum: Wird der Prozess gegen Mollath erneut aufgerollt? Wann wird Mollath endlich aus der Forensik entlassen? Dann ließ es dieses Landgericht so richtig krachen: Die beiden Wiederaufnahmeanträge werden abgewiesen! Mollath bleibt in der Forensik! Das steht in der Pressemitteilung:

Quelle: Beschluss des LG Regensburg im Wiederaufnahmeverfahren Mollath vom 24.07.2013: Das Landgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 24.Juli 2013 die Wiederaufnahmeanträge zugunsten des Untergebrachten Gustl Mollath als unzulässig verworfen. Es kann weder im Wiederaufnahmeantrag des Untergebrachten noch im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft einen zulässigen Wiederaufnahmegrund erkennen und sieht daher keine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens.

Gell, das ist ein Kracher! Die Wiederaufnahmeanträge werden verworfen! Und das wird begründet! Und wie!

Und diese Richter lassen es nochmal krachen: Sie stellen sich und ihren Kollegen einen Freibrief aus: Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt.

Also, Leute, was regt ihr euch auf! Wir sind alle Menschen und Menschen machen Fehler! Klar, auch in der Causa Mollath wurden Fehler gemacht! Das geben diese Richter sogar zu. Aber deshalb gleich ein Wiederaufnahmeverfahren? Wir wollen doch nicht übertreiben!

Was bleibt? Muss wirklich der Bundespräsident eingreifen? Er verfügt ja über ein Begnadigungsrecht! Auch der bayerische Ministerpräsident verfügt über das Recht der Begnadigung! Muss die Volksseele noch mehr kochen? Die bayerische Justiz ist offensichtlich gewillt, Mollath in der Forensik versauern zu lassen! Mollath darf nicht freigelassen werden, er weiß zu viel! 

Da schlottern einigen "Prominenten" die Knie vor Angst, wenn rauskommt, dass sie Schwarzgeld in die Schweiz verschieben ließen!

Die Begründung der Ablehnung ist keine juristishe Meisterleistung, sondern nur eine Riesenfrechheit! Nehmen wir als Beispiel die Stellungnahme zum Revisionsbericht der Hypovereinsbank: Auch dieser ist nicht geeignet, das Urteil zu erschüttern, da es im Urteil bei der Überprüfung der Schuldfähigkeit von Herrn Mollath explizit für möglich gehalten wird, dass es Schwarzgeldverschiebungen von verschiedenen Banken in die Schweiz gegeben hat.

Ach ja, hat der Richter Brixner dem angeklagten Mollath nicht mit Saalverweis gedroht, wenn er nicht aufhört, vom Schwarzgeld zu reden? Und wenn schon, sollte da der Richter etwas in dieser Richtung gesagt haben, dann war das nur ein Fehler - nicht der Rede wert!

Was lehrt uns die Causa Mollath?

Was Mollath passiert ist, kann jedem  - zumindest in Bayern - passieren. Da braucht ein Mensch nur etwas unbequem zu sein, schon wird eine unberechtigte Anklage gezimmert und der oder die Betroffene finden sich im Gefängnis oder gar der Psychiatrie wieder!

Und diese drohenden Gefahren vertreiben mögliche Investoren! Bald wird Bayern das zu spüren bekommen! Welcher Unternehmer nimmt schon gern ein Risiko wie in manchen östlichen Staaten in Kauf?

Quelle: Süddeutsche.de Gustl Mollath muss in der Psychiatrie bleiben: Die von der Staatsanwaltschaft genannten Wiederaufnahmegründe lehnte das Gericht ebenfalls ab. Ein eingereichtes Attest, das die Körperverletzung Mollaths an seiner Frau belegen sollte, sei keine falsche Urkunde. Zwar sei das Gericht davon ausgegangen, das Attest stamme von einer erfahrenen Ärztin, nicht von deren Sohn. Jedoch habe es wohl den nicht gut sichtbaren Zusatz "i.V." - in Vertretung - übersehen. 

Na klar, das Gericht hat halt etwas übersehen! Das kann ja mal vorkommen. Oder die Brille war nicht geputzt!

Ich stelle mir gerade vor, der Ministerpräsident oder der Bundespräsident machen von ihrem Gnadenrecht Gebrauch! Was passiert dann? Oder haben diese beiden Präsidenten selbst solch große Angst vor der Phalanx aus Justiz und Gutachtern und Ärzten? Anders kann ich mir nicht erklären, wieso Horst Seehofer nicht einschreitet! Das fragen sich bestimmt viele Bürger!


Veröffentlicht am 23.07.2013 von BR

"Wahn und Willkür" - das ist nicht nur der Titel eines sehr lesenswerten Buches, sondern das wird mehr und mehr zu einem Synonym für die bayerische Justiz!

Übernommen von Over-Blog

Freitag, 21. Juni 2013

Merk und Mollath: Die politische Spitze sagt aus!

Vor einer Woche sollte die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk im Mollath-Untersuchungsausschuss aussagen. Es ging hin und her - am Freitag, den 14.06.2013 war es endlich soweit: Frau Ministerin sagte vor dem Untersuchungsausschuss aus. Und was sie da an Worthülsen und Dampfblasen von sich gab, ist wirklich erstaunlich:

Quelle: Süddeutsche.de Merk fühlt sich nicht zuständig: "Ich bin keine Sachbearbeiterin": Im Fall Mollath hat sich Beate Merk den Fragen des Untersuchungsausschusses gestellt - und ihr Vorgehen verteidigt. 

Gell, damit das allen klar ist, Frau Ministerin ist keine Sachberarbeiterin, das wollte Frau Ministerin gleich klarstellen! Und Frau Ministerin sagt auch, was sie in Wirklichkeit ist:

"Ich bin keine Sachbearbeiterin. Das sage ich jetzt ironiefrei. Ich bin die politische Spitze dieses Hauses."

Das ist doch ein Selbstverständnis, das sich gewaschen hat. Und Frau Ministerin versucht, alle ihre Spitzenbeamten reinzuwaschen - sie, die politische Spitze. Und außerdem sei der Mollath selbst schuld, weil er keinen neuen Gutachter nennen konnte. Aber, aber Frau Ministerin! Da sitzt der arme Mollath - abgesperrt vor der Öffentlichkeit, in der Psychiatrie und da soll er einen neuen Gutachter benennen?! Wie soll das gehen?

Erst unbequeme Menschen in die Psychiatrie sperren und dann ihnen vorwerfen, sie hätten keinen neuen Gutachter genannt.

Und was sagte Frau Ministerin dazu, dass die zuständigen Richter seit März immer noch über die beiden Wiederaufnahmeanträge brüten - einen von der Staatsanwaltschaft und einen anderen von Mollaths Verteidiger: Die Staatsanwaltschaft Regensburg hatte den Antrag im März eingereicht, einen solchen hat auch Mollaths Anwalt Gerhard Strate gestellt. Seither hat das Gericht aber keine Entscheidung über eine Wiederaufnahme gefällt - wegen der Komplexität des Falles.

Was für eine Entschuldigung? Der Fall ist so komplex! Dabei geht es doch nur darum, dass über die Wiederaufnahme entschieden wird! Was ist da noch groß zu entscheiden? Wenn sogar die Staatsanwaltschaft für eine Wiederaufnahme ist?

Die bayerische Justiz gerät immer mehr in die Zwickmühle: Längst ist Mollath über bayerische Grenzen hinaus bekannt. Sogar britische Zeitungen berichten über den Fall Gustl Mollath, wie er im Untersuchungsausschuss "aus der Hölle" berichtet:

Quelle: The Telegraph German committed over money-laundering claims tells of "hell": A German man committed to a high-security psychiatric hospital after being accused of fabricating claims of money-laundering at a major bank - which were subsequently proven true — told investigators: “I wouldn’t wish this on my worst enemy.”

Aber das alles ficht Frau Ministerin nicht an - als "politische Spitze des Hauses"! Da frage ich mich nur, wie schlimm sind dann erst die anderen Insassen dieses Hauses? Erinnern wir uns, was diese politische Spitze vor sechs Monaten im ZDF von sich gegeben hat:


Veröffentlicht am 28.11.2012 von mipram

Ob Frau Ministerin wirklich glaubt, was sie da behauptet? Allein, wenn sie sagt, es spiele keine Rolle, ob Mollaths Vorwürfe stimmen oder nicht! Er sei psychisch krank! Und damit Basta! 

Und warum dieses schaurige Schmierentheater? Nur weil die Hypovereinsbank prominenten Leuten behilflich war, Schwarzgeld in der Schweiz zu bunkern. Nur weil sonst bekannt würde, um welche Prominente es sich handelt? Na und! Wieso werden Prominente in Nürnberg geschützt, auch wenn sie Schwarzgeld dem deutschen Finanzamt verschwiegen haben?

Darauf weiß diese "politische Spitze" keine Antwort!

Ist eine solche "politische Spitze" noch wählbar? Die Antwort auf diese Frage ist wohl klar!

Übernommen von Over-Blog

Donnerstag, 8. November 2012

Ralph Boes - Sanktionshungern - Menschenrechte gelten nicht für Hartz-IV-Bezieher - Blog von Kiat Gorina


Der Fall Ralph Boes ist erschütternd. Er zeigt, was in letzter Konsequenz Hartz-IV für Betroffene bedeutet: Die im Grundgesetz für Bürgerinnen und Bürger festgeschriebenen Grundrechte gelten nicht für Hartz-IV-Bezieher! Welch eine Schande für diejenigen Politiker, die sich solche Gesetze ausgedacht haben und verabschiedet haben!


Veröffentlicht am 08.11.2012 von videoatonale

Dieses Video ist erschütternd! Ist Deutschland wirklich ein Rechtsstaat? Nein und nochmals nein! Und die Mainstreampresse berichtet nicht darüber - vor allem die BILD-Redakteure, die gegen Hartz-IV-Bezieher hetzten und hetzen - sollten einmal über diesen Umgang mit Menschen schreiben!

Verteilt dieses Video! Schreibt an diejenigen Politiker, die einen Antrag der LINKEN im Bundestag, die SAnktionen nach SGB II und SGB XII aufzuheben, abgelehnt haben!

Eine Liste dieser Sanktionsbefürworter findet ihr bei der Webseite von MdB Katja Kipping:

Quellen: 

  1. Katja Kipping Antrag auf Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen
  2. Schicksal der Ärmsten der Armen - uninteressant für den Bundestag

Eine Gesellschaft, die derart brutal mit den Armen umspringt, wird und kann nicht überleben!

Den Film "HARTZ IV ZIVILER UNGEHORSAM MIT RALPH BOES" solltet ihr auch verteilen!


Hochgeladen von videoatonale am 21.02.2012

besucherzhler

Donnerstag, 22. Dezember 2011

Achtung Grundbesitzer! Widerspruch einlegen! - Blog von Kiat Gorina

Wer soll Widerspruch einlegen? Alle Grundbesitzer, also Leute, die Grundsteuer A oder Grundsteuer B zahlen müssen - ans Finanzamt. Und warum? Tja, weil die Grundsteuer womöglich verfassungswidrig ist! Das sage nicht ich, eine kleine Schamanin, sondern vor allem der Bundesfinanzhof, er hatte in diesem Jahr verfassungsrechtliche Bedenken geäußert, ob die Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer - also die Einheitswerte - noch realsitisch sind.

2012 ist ein entsprechendes Urteil fällig. Danach kann es durchaus sein, dass Gemeinden und Finanzämter die bislang gezahlte Grundsteuer an die Hausbesitzer zurückzahlen müssen, aber nur, wenn bis spätestens 31.12.2011 Widerspruch eingelegt wurde.

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