"Was? Grundgesetz? Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit?
Nicht bei uns! Mir san mir!"
Ob sich das die Verwaltungsrichter in der bayerischen Stadt A. gedacht haben??
Wir werden es nie erfahren - und es bringt die beiden Toten nicht zurück
Das Urteil fiel am 23.7.2013. Nach der Deutschen Gemeindeordnung von 1935.
Am 20.Mai 2014 wurde es mit Polizeigewalt vollstreckt
Am 1. September 2014 um 8 Uhr 45 starb unser Hund Riffel
Am 2. September 2014 um 19 Uhr 02 starb Wolfgang.
http://www.ardmediathek.de/tv/Abendschau-Gesundheit-Wellness-Bay/Tod-durchs-Trinkwasser-26-09-2014/Bayerisches-Fernsehen/Video-Podcast?documentId=23732872&bcastId=6232668
Inzwischen wurde der Beitrag in der ARD-mediathek gelöscht.
So fing die tödliche Sache an:
http://www.donaukurier.de/lokales/hilpoltstein/Windsbach-verlinkt-Frust-in-Absurdistan;art596,2931311
Wir hatten uns vergeblich gewehrt. Ich soll sogar etliche tausend Euro Strafe für die Veröffentlichung unseres Anti-Nazi-Liedes zahlen
:
https://www.youtube.com/watch?v=ztxPim-xU0c
Über Rechtslastigkeit und rechte Straftaten braucht sich niemand wundern. Es wird uns schließlich vorexerziert.
Wie es aussieht, werden solch todbringende Gesetze nur für deutsche Staatsbürger angewandt ...