Freitag, 28. Oktober 2011

Hexen in Düsseldorf - Was Recht war, muss es bleiben? - Blog von Kiat Gorina

Düsseldorf, 19. August 1738, Gerresheim, Gallberg. Helena Curtens, nur sechzehn Jahre alt und Agnes Olmans, 47 Jahre alt, wurden der "Teufelsbuhlschaft" - also des Geschlechtsverkehrs mit dem Teufel, zur Anzeige gebracht von der Nachbarin Agnes Olmans - bezichtigt und lebendig verbrannt, weil sie angeblich Hexen sind!
Der Richter Johann Weyrich ermittelte 18 Monate und fällte dann dieses grausame Urteil! Vollstreckt wurde es vom Henker Sigismund Schwarz. Das gemeine Volk schaute bei der Verbrennung zu. Sigismund Schwarz sah in der Verbrennung ein erzieherisches Exempel, um die Bevölkerung vor Hexerei zu warnen. Er rief der Masse zu: "Diese beiden Frauen sind der Teufelsbuhlschaft und Götteslästerei schuldig!" Die Masse johlte.
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