Düsseldorf, 19. August 1738, Gerresheim, Gallberg. Helena Curtens, nur sechzehn Jahre alt und Agnes Olmans, 47 Jahre alt, wurden der "Teufelsbuhlschaft" - also des Geschlechtsverkehrs mit dem Teufel, zur Anzeige gebracht von der Nachbarin Agnes Olmans - bezichtigt und lebendig verbrannt, weil sie angeblich Hexen sind!
Der Richter Johann Weyrich ermittelte 18 Monate und fällte dann dieses grausame Urteil! Vollstreckt wurde es vom Henker Sigismund Schwarz. Das gemeine Volk schaute bei der Verbrennung zu. Sigismund Schwarz sah in der Verbrennung ein erzieherisches Exempel, um die Bevölkerung vor Hexerei zu warnen. Er rief der Masse zu: "Diese beiden Frauen sind der Teufelsbuhlschaft und Götteslästerei schuldig!" Die Masse johlte.
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Vater ein deutscher Ingenieur, der im II. Weltkrieg in Peenemünde an der Entwicklung der V2 mitwirkte, Mutter Mongolin, die in die Rote Armee eintrat und für die Industriespionage in die DDR abkommandiert wurde. Aufgewachsen in der mongolischen Steppe bei Nomaden. Als ich noch ein Kind war, hat der Schamane in mir eine Schamanin erkannt. Das wollte ich aber nicht sein und auch nicht werden. Aber ich konnte vor meiner Bestimmung nicht davon laufen.
Freitag, 28. Oktober 2011
Hexen in Düsseldorf - Was Recht war, muss es bleiben? - Blog von Kiat Gorina
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