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Samstag, 21. Dezember 2013

Tageshoroskop und Vorausschau für 22.12.2013 - RedTube - Abmahnung - Strafanzeige - Köln - WBS

Heute, am 22.12.2013 steht der abnehmende Mond zunächst noch im Löwen. Um 20:19 wechselt er in die Jungfrau

Mond im Löwen, da sind wir besonders selbstbewusst und sehr kreativ! Mit unserer Begeisterung reißen wir andere Menschen mit. Dem Löwen sind folgende Körperteile zugeordnet: Herz, Rücken und Wirbelsäule. Beim Tarot ist dem Löwen die Kraft zugeordnet. Dieser Trumpf teilt uns mit, dass wir Hindernisse überwinden werden. Glücksorte: öffentliche Plätze, Kirchen, Versammlungen. 

Mond in der Jungfrau, da sind wir besonders analytisch und gehen sehr überlegt und sorgfältig vor. Wir achten sehr auf unsere Gesundheit. Das Zeichen der Jungfrau ist auch ein Symbol für das Nervensystem und die Eingeweide. Beim Tarot entspricht die Jungfrau dem Eremiten. Ein Symbol für Weisheit und Geheimwissen. Glücksorte: Märkte, Restaurants.

Der Mond ist absteigend. Jetzt ist die Zeit, in der wir das "säen" können, was wir in der kommenden Zeit des aufsteigenden Mondes Zeit "ernten" werden.  

Für die "haarigen" Probleme verweise ich auf einen früheren Artikel

Beim Schreiben dieser Zeilen erschien vor meinem inneren Auge der Herrscher über Regeln und Wasser - für mich ein gutes Zeichen.  

  • Venus wird rückläufig: das bedeutet vor allem, dass wir unsere Investitionen überdenken!
  • Mond im Trigon zum Merkur: Wir denken selbständig und praktisch und haben Erfolg.
  • Mond im Trigon zur Sonne: Glück auf der ganzen Linie.

Der heutige Tag ist günstig für

  • Arbeiten mit Erde
  • das Einschlagen von neuen Wegen
  • die Befragung von Orakeln

Der heutige Tag ist weniger günstig für

  • Friedhofsbesuche
  • größere Ankäufe
  • das Ruhelassen einer Arbeit

Ich wünsche allen, dass ihr das Beste aus diesem Tag macht! 


Veröffentlicht am 21.12.2013 von WILDE BEUGER SOLMECKE Rechtsanwälte

Sonntag, 6. Mai 2012

Einnahmequelle für Abmahnkanzleien versiegt - Blog von Kiat Gorina


Nicht nur in Deutschland gibt es Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf das Abmahnen spezialisiert haben: Vor allem, wenn Menschen von Tauschbörsen eine Datei herunterladen und der jeweilige Provider der Staatsanwaltschaft die IP-Adresse des Nutzers herausrückt.
Bisher wurde dann von dieser IP-Adresse auf den Nutzer geschlossen - jetzt hat ein New Yorker Richter in einem Fall entschieden, dass eine IP-Adresse nicht zur Identifizierung einer Person genügt. 
Begründung: Immer mehr WLAN-Netze sind installiert, da können mehrere Personen über einunddieselbe IP-Adresse ins Internet sich einwählen. Also ist demnach eine Person nicht eindeutig zu bestimmen, sagt dieser Richter. Irgendwie einleuchtend.
Quelle: WinFture Urteil: Eine IP-Adresse identifiziert keine Person
Dieses Urteil gilt zwar nur für den Staat New York, aber es lässt aufhorchen. Irgendwann wird es sich auch in Deutschland herumsprechen, wie es mit der Identifizierung von Nutzern in WLAN-Netzen bestellt ist.
Hat die Götterdämmerung für die Abmahnkanzleien bereits begonnen?
Hochgeladen von DieAbmahnIndustrie am 19.01.2011

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Dienstag, 8. Februar 2011

Schleckerkinder: Wie weit fällt der Apfel vom Stamm? - Blog von Kiat Gorina

Da ging es durch den Blätterwald: Anton Schlecker hört auf, seine Kinder Lars (39) und Meike (37) übernehmen die Geschäfte. Da bekommen die Filialen ein neues Aussehen verpasst. WEITER