Nicht nur in Deutschland gibt es Rechtsanwaltskanzleien, die sich auf das Abmahnen spezialisiert haben: Vor allem, wenn Menschen von Tauschbörsen eine Datei herunterladen und der jeweilige Provider der Staatsanwaltschaft die IP-Adresse des Nutzers herausrückt.
Bisher wurde dann von dieser IP-Adresse auf den Nutzer geschlossen - jetzt hat ein New Yorker Richter in einem Fall entschieden, dass eine IP-Adresse nicht zur Identifizierung einer Person genügt.
Begründung: Immer mehr WLAN-Netze sind installiert, da können mehrere Personen über einunddieselbe IP-Adresse ins Internet sich einwählen. Also ist demnach eine Person nicht eindeutig zu bestimmen, sagt dieser Richter. Irgendwie einleuchtend.
Quelle: WinFture Urteil: Eine IP-Adresse identifiziert keine Person
Dieses Urteil gilt zwar nur für den Staat New York, aber es lässt aufhorchen. Irgendwann wird es sich auch in Deutschland herumsprechen, wie es mit der Identifizierung von Nutzern in WLAN-Netzen bestellt ist.
Hat die Götterdämmerung für die Abmahnkanzleien bereits begonnen?
Hochgeladen von DieAbmahnIndustrie am 19.01.2011
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