Montag, 30. Juni 2014

Neues aus dem bayerischen Absurdistan: Der Donaukurier berichtet


Da schrieb die Bayerische Staatszeitung über meinen Fall und über meine bitteren Erfahrungen mit dem kommunalen Wasserversorger: Ich veröffentlichte dazu  bereits zwei Artikel Seltsame Zwangsbeglückung: Sauernheim und die überregionale Presse ...  und Nachtrag: Seltsame Zwangsbeglückung: Sauernheim und die überregionale Presse ....

Jetzt hat der Donaukurier dazu einen Artikel veröffentlicht: 

Quelle: DONAUKURIER Frust in "Absurdistan": Windsbach (HK) Recht und Ordnung kontra körperliche Unversehrtheit: Wie sich der gültige „Anschluss- und Benutzungszwang“ zur Trinkwasserversorgung auswirken kann, zeigt ein Einzelfall aus dem Kreis Ansbach. Und auch beim Abwasser ist hier nicht alles geklärt.

Es ist schön für mich, das sich diese Absurditäten herumsprechen. Mein Buschfunk meldete mir, dass der Wasserversorger sehr wütend reagiert habe. Ja, er habe schlimme Leserbriefe an die Bayerische Staatszeitung angekündigt. Da bin ich aber gespannt! Ich werde hier darüber berichten. 

Vergessen wir nicht, dass es diesen Anschluss- und Benutzungszwang nicht in der Weimarer Republik gab. Und auch nicht in der DDR! Dieser Anschluss- und Benutzungszwang war eine Erfindung der Nazis. 1935 wurde die deutsche Gemeindeordnung erlassen. Wer in die Satzung des kommunalen Wasserversorgers schaut, findet Sätze - wortgleich mit Sätzen aus diesem Nazigesetz von 1935. 

Ich tlefonierte einmal mit einem Bürgermeister, der auch im Vostand dieses kommmunalen Wasserversorgers sitzt. Er meinte, die deutsche Gemeindeordnung sei ein gutes Gesetz! Ob er wirklich weiß, worüber er redet? Falls ja, dann ist eine solche Aussage unverzeihlich! Für einen Bürgermeister! Die Zeiten, dass Nazigesetze hochgehalten und verherrlicht werden, sollten wirklich Geschichte sein! 


Veröffentlicht am 26.02.2014 von Kiat Gorina

Übernommen von OverBlog

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