Donnerstag, 10. Juli 2014

GLOSSE: Die abschlagfreie Rente ab 63 als Rohrkrepierer


Ach was hatte sich die derzeitige große Koalition ausgedacht: Eine überwältigende Mehrheit, die kümmerliche Opposition erreicht nicht mehr ein Quorum von mindestens 25 Prozent der Sitze im Bundestag. Da können wir schalten und walten wie wir wollen. Auf die blöden Grünen und Linken brauchen wir keine Rücksicht zu nehmen. 

Also wurde eine Rente ab 63 beschlossen. Und im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Und je mehr sich die Rentenexperten mit dieser Idee auseinandersetzten, umso schwüler wurde es Fachleuten: Wenn diese Rente ab 63 wirklich kommt, dann wird es eine Frühverrentungswelle geben  und das wird teuer, sehr teuer. 

Ist doch klar, wenn zunächst 45 Beitragsjahre vorausgesetzt werden. Und wenn dann auch Zeiten angerechnet werden, in denen ein Antragsteller arbeitslos war und Arbeitslosengeld I erhalten hat. Da ist es doch logisch, dass es dann Antragsteller gibt, die mit 61 arbeitslos werden und dann ab 63 diese abschlagsfreie Rente beantragen. 

Also wurde hastig nach Ausnahmeregelungen gesucht, um nun eine Frühverrentungswelle zu verhindern. Und weltfremd wie die allermeisten Abgeordneten nun mal leben, kamen sie auf hirnrissige Ideen. So da ist: Wird ein Arbeitnehmer mit 61 Jahren arbeitslos, dann darf seine Arbeitslosigkeit nur dann für diese Rente angerechnet werden, wenn sein Arbeitnehmer in Konkurs gegangen ist oder seine Geschäft aufgegeben hat. 

Hah, dachten dann diese Experten, jetzt haben wir die Frühverrentungswelle gestoppt! Aber was ist mit Arbeitnehmern, denen vom Arbeitgeber gekündigt wird. Und weil der Arbeitgeber meint, der Gekündigte ist dann bis 63 arbeitslos gemeldet und bekommt dann die Rente ab 63 - ohne Abschläge! 

In so einem Fall ist dann der Betroffene im Nachteil! 

Und wie steht im GrundgesetzArtikel 3 Absatz 1? Alle Menshen sind vor dem Gesetz gleich. 

Bei der Rente ab 63 offensichtlich nicht! Das dachte sich auch der Grüne Markus Kurth und beauftragte den wissenschaftlichen Dienst des Bundestags. Ergebnis: Ein Verstoß gegn das Grundgesetz. 

Der Opposition fehlt das Quorum, um vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Und die Regierungskoalition will der Opposition nicht das Recht gewähren, in Karlsruhe zu klagen. 

Also, bei wem bleibt das hängen? Bei den einzelnen Betroffenen, die können ja klagen. Aber so eine Klage kann Jahre dauern! Die Betroffenen müssen die ganze Ochsentour durch die Instanzen auf sich nehmen, Fraktionen können sich direkt ans Bundesverfassungsgericht wenden - wenn sie das Quorum erreichen. 

Da müsste jedoch die Quorumsregelung von der großen Koalition erst geändert werden. 

Fazit: Wieder einmal müssen die betroffenen Bürger diese Machtspielchen der Parteien ausbaden. 

Den Abgeordneten dieser großen Koalition ist das egal - sie sind ja selbst nicht betroffen. 

Da feiert diese Regierung stolz diese Rente ab 63! Was gibt es da zu feiern? Die Unvernunft? Die fehlende Fachkompetenz, die dazu führt, dass wieder der kleine Mann Opfer einer hirnrissigen Arroganz der Regierenden wird? 

Dabei haben Fachleute von Anfang an vor dieser Frühverrentungswelle gewarnt! Nur wurden diese Warnungen von den entscheidenden Politikern ignoriert. Grund: Es passte nicht ins Konzept! 

Sie hätten sich sonst öffentlich hinstellen und zugeben müssen: Leute, diese Idee mit der Rente ab 63 war nicht zu Ende gedacht! Wir haben uns geirrt! Dass Politiker öffentlich zugeben, dass sie sich geirrt haben, das darf es nicht geben. Politiker sind ja unfehlbar! Fast so unfehlbar wie ein Papst. Oder noch unfehlbarer! 

Also leben sie weiter in ihrer Scheinwelt und wurschteln weiter! Die Zeit wird bald kommen, dass sie sich im Dschungel der von ihnen selbst geschaffenen Ausnahmeregelungen für die Regelung von Ausnahmen verheddern und nie mehr gesehen werden. 

Hoffentlich bald! 

Dass diese abschlagsfrei Rente mit 63 eine Mogelpackung ist und nur für zwei Jahrgänge gilt, ist den meisten nicht bewusst! Da wurden einst von der SPD Wähler geködert, die bei der Antragstellung erfahren müssen, dass diese Rente für sie nicht gilt. Also viel Lärm um nichts! Diese Rente ab 63 ist ein Rohrkrepierer! 


Veröffentlicht am 04.07.2014 von 2MoshPit

Übernommen von OverBlog

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen