Sonntag, 20. Juli 2014

GLOSSE: Uli H.: Ist ein Häftling prominent, als Freigänger er durch die Gegend rennt ...


In München gibt es viele Häuser - auch ein "Freigängerhaus". In der Leonrodstraße. In der Justizvollzugsanstalt Stadelheim. Da sitzt derzeit auch ein früherer Vorstand der Bayerischen Landesbank ein, Gerhard G. Er war im Juni 2012 zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden, unter anderem wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue und Tatmehrheit mit Steuerhinterziehung. 

Er sitzt im Freigängerhaus - nur nachts. Tagsüber muss er einer regelmäßigen Arbeit nachgehen - so will es § 11 StVollzG - außerhalb der Anstalt - ohne Aufsicht. Wie der brasilianische Verteidiger Breno, er war im Juli 2012 zu drei Jahren und neun Monaten Haft verureilt worden - wegen Brandstiftung. Ab August 2013 ist er Freigänger, tagsüber arbeitet er regelmäßig als Trainer für die U23-Mannschaft. 

Da kommt doch die Frage auf: Kann nicht Uli H. Freigänger werden? Fragen wir doch mal das zuständige Gesetz, den § 11 StVollzG: Freigang fällt unter die Lockerungen des Vollzuges. Der Häftling muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  1. Er muss dem Freigang zustimmen. Das wird nicht so schwierig sein.
  2. Es darf keine Fluchtgefahr bestehen. Wohin soll Uli H. fliehen? Er ist doch weltbekannt. Da wird er überall gleich erkannt ...
  3. Ein Missbrauch des Freigangs darf nicht zu befürchten sein. Vor allem keine Wiederholung der Straftat, in diesem Fall Steuerhinterziehung in Höhe von 28,5 Millionen Euronen Steuern.

Uli H. hat ja Anwälte, die werden das Gericht schon überzeugen, dass die Voraussetzungen alle erfüllt sind. Und es gibt auch den § 13 StVollzG, da steht drin, dass der Häftling achtzehn Monate vor der Entlassung auf Freigang hoffen kann. Und das wäre dann ab September 2014.
Aber hallo, Uli H. ist doch zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt! Na und, das passt doch. Nach deutschem Recht kann eine Haftstraße  - bei guter Führung - zur Hälfte auf Bewährung ausgesetzt werden. Also März 2016. 

Da wird sich Uli H. aber freuen - zum September 2014 zieht er um ins Freigängerhaus in Stadelheim, morgens verlässt er das Freigängerhaus und geht einer regelmäßigen Arbeit nach. Und abends kehrt er in seine Zelle im Freigängerhaus zurück und übernachtet dort - wie andere auch. 

Mit dieser Art Haft sühnt er dann er die Hinterziehung von über 28 Millionen Euronen Steuern. Ist das nicht gerecht? Und ab März 2016 wird seine Haftstraße auf Bewährung ausgesetzt. Dann braucht er auch nicht mehr im Freigängerhaus zu übernachten. 

Was lernen wir daraus? Wenn du Steuern hinterziehen willst, dann mach das im ganz großen Stil, ja keine Kleckerlesbeträge! 




Veröffentlicht am 16.07.2014 von NewsGermany

Übernommen von OverBlog

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