Donnerstag, 25. Juli 2013

Gustl und Petra - (K)ein modernes Märchen - Der Attestzauber

Es war einmal ein Pärchen, das lebte glücklich und zufrieden - nennen wir ihn Gustl und sie nennen wir Petra! Beide liebten flotte Autos und Petra liebte besonders das Geld. Und deshalb arbeitete sie für eine große Bank! Und in ihrem schnellen Flitzer war immer noch Platz für Bündel von Geldscheinen - mit denen fuhr sie in die Schweiz.

Am Zoll verhexte sie die Zöllner, so dass sie nie ihr Auto nach mitgebrachtem Geld untersuchten. Nun hatte ihr Arbeitgeber, die Bank, viele reiche Kunden. Die wollten ihr heimlich verdientes Geld in die Schweiz bringen, die deutschen Kämmerer brauchten ja nichts von diesem Geld zu wissen. Und Petra bot diesen Kunden einen besonderen Zauber an - den schweizerischen Schwarzgeldzauber. 

Das war ein ganz mächtiger Zauber: Simsalabim - flog das Geld der Reichen in die Schweizer Tresore. Da  merkte eines Tages der Gustl, das seine Frau Petra den Reichen half, ihr Geld vor dem Nürnberger Kämmerer zu verstecken. Er stellte seine Petra zur Rede, sie könne das nicht machen. Wenn sie erwischt wird, dann kommt der Büttel und wirft sie in den Turm zu den verurteilten Tätern.

Aber seine Petra blieb stur, sie frönte weiter ihrem Schwarzgeldzauber! Da war es aus mit dem Glück der beiden, sie stritten sich immer öfter. Und Gustl drohte seiner Frau, von diesem Schwarzgeldzauber ihrem Chef zu erzählen. Da wurde die Petra sauer, stinksauer! Sie beriet sich mit ihrer Hexenfreundin, sie hieß auch Petra, nennen wir sie Petra S. Ja, da beschlossen die beiden, dass der Gustl das Geschäft störe - das viele schöne Geld!

Also musste der Gustl verschwinden. Als moderne Hexen wollten sie einen Attestzauber machen - in der Praxis der Ärztin von Petra. Praktischerweise arbeitete dort Petra S. als Helferin. Und die beiden warteten ab, bis die Ärztin Madeleine nicht in der Praxis war, sondern nur ihr Sohn, der wollte auch Arzt werden. Also zauberten die beiden Hexen ein Attest. Da stand drin, dass der böse Gustl seine Petra geschlagen und gewürgt habe. 

Und dann verhexten sie den Sohn der Madeleine, er unterschrieb dieses Attest - er hatte ja den gleichen Familiennamen wie seine Mutter. Aber er war ein korrekter Mensch und setzt ein "i. V." - soll heißen "in Vertreteung" - vor seinen Namen. Petra S. wollte den Gustl einschüchtern und faxte dem Gustl das Attest: Sie wollte ihrer Hexenfreundin helfen, der Gustl sollte wissen, wenn er nicht brav ist, gehen die beiden Hexen zum Büttel des Henkers.

Gustl war auch stur und wollte, dass seine Petra mit dem Schwarzgeldzauber aufhört. Also lief Petra mi dem Attest wirklich zum Büttel. Und sie zeigte ihren Gustl an, dass der Gustl ganz böse ist, sie schlägt und würgt und als Beweis brachte sie das Attest mit. Sie nahm aber nicht das Attest mit dem Zusatz "i. V.", sondern ließ sich von ihrer Hexenfreundin ein anderes Attest hexen, das keinen Zusatz "i. V." aufwies.

Die Büttel sollten glauben, das Attest sei von der Madeleine unterschrieben. Gustl wurde angeklagt - wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung - die Petra hatte den Bütteln erzählt, der Gustl habe die Reifen ihres Autos zerstochen. Sie verhexte die Büttel und sie glaubten ihr - ohne zu ermitteln. Und der Gustl erzählte dem Richter von dem Schwarzgeldzauber seiner Petra, aber der Richter war ein gottesfürchtiger Mann und glaubte nicht an Zauberei. Er glaubte der Petra. Und er verurteilte den Gustl.

Die Petra hatte ihn derart verhext, dass der Richter meinte, der Gustl sei verrückt. Also wurde der Gustl in die geschlossene Psychiatrie gesperrt. Die Petra war froh, dass ihr Zauber funktioniert hatte. Und ihre Kunden und Auftraggeber waren auch froh, dass der Gustl weggesperrt war. Ein Mitwisser weniger! Und einem in der Psychiatrie glaubt ja niemand.

Aber der Hexenzauber verlor mit der Zeit an Macht - Gustl hatte Freunde, die zu ihm hielten. Und er fand Mitstreiter, die ihrn aus den Fängen der Justiz befreien wollten. Und ein Verteidiger war besonders schlau, er untersuchte die beiden gehexten Atteste. Und er wunderte sich - über die Rechtschreibfehler. Ja, damals hatten die beiden Hexen hastig gehext und dabei Fehler gemacht - auch Rechtschreibfehler! Solche Rechtschreibfehler macht nur die Petra! 

So kam der Verdacht auf, dass das Attest nicht von der Madeleine, nicht von ihrem Sohn, sondern nur von der Petra selbst stammen kann. Da machte die Petra wieder einen Zauber: sie verhexte drei Richter in Regensburg. Diese Richter mussten prüfen, ob das Verfahren gegen Gustl neu aufgerollt wird! Also blendete Petra den Richtern die Augen und die Richter schüttelten die Köpfe: Es gibt kein neues Verfahren, der Gustl bleibt in der Psychiatrie!

Da war die Petra froh und vor allen ihre alten Kunden. Sie wollen ja nicht, dass bekannt wird, dass sie schwarzes Geld in der Schweiz gebunkert haben.

Aber die Freunde von Gustl lassen nicht locker, sie sammeln Unterschriften für ihren Gustl. 
FREIHEIT FÜR GUSTL!
fordern sie. Die verantwortlichen Politiker werden immer unruhiger - sogar die höfische Berichterstattung des erlauchten Ministerpräsidenten berichtet über diesen Fall. Immer mehr Menschen fordern, dass der Ministerpräsident den Gustl in einem Gnadenakt aus der Psychiatrie befreit. 

Die Richter, die ihn verurteilten, können das nicht - sie sind immer noch von Petra verhext. Ja, es ist richtig verhext!

Geht dieses Märchen gut aus? Wollen wir es hoffen!

Wer möchte, dass dieses Märchen doch noch ein gutes Ende für Gustl nimmt, kann unterschreiben ... Je mehr unterschreiben, desto eher müssen die Verantworlichen etwas unternehmen.




Veröffentlicht am 07.07.2013 von KiekeMaFilm Berlin
Übernommen von Over-Blog

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