Quelle: Beschluss des LG Regensburg im Wiederaufnahmeverfahren Mollath vom 24.07.2013: Das Landgericht Regensburg hat mit Beschluss vom 24.Juli 2013 die Wiederaufnahmeanträge zugunsten des Untergebrachten Gustl Mollath als unzulässig verworfen. Es kann weder im Wiederaufnahmeantrag des Untergebrachten noch im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft einen zulässigen Wiederaufnahmegrund erkennen und sieht daher keine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens.
Gell, das ist ein Kracher! Die Wiederaufnahmeanträge werden verworfen! Und das wird begründet! Und wie!
Und diese Richter lassen es nochmal krachen: Sie stellen sich und ihren Kollegen einen Freibrief aus: Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt.
Also, Leute, was regt ihr euch auf! Wir sind alle Menschen und Menschen machen Fehler! Klar, auch in der Causa Mollath wurden Fehler gemacht! Das geben diese Richter sogar zu. Aber deshalb gleich ein Wiederaufnahmeverfahren? Wir wollen doch nicht übertreiben!
Was bleibt? Muss wirklich der Bundespräsident eingreifen? Er verfügt ja über ein Begnadigungsrecht! Auch der bayerische Ministerpräsident verfügt über das Recht der Begnadigung! Muss die Volksseele noch mehr kochen? Die bayerische Justiz ist offensichtlich gewillt, Mollath in der Forensik versauern zu lassen! Mollath darf nicht freigelassen werden, er weiß zu viel!
Da schlottern einigen "Prominenten" die Knie vor Angst, wenn rauskommt, dass sie Schwarzgeld in die Schweiz verschieben ließen!
Die Begründung der Ablehnung ist keine juristishe Meisterleistung, sondern nur eine Riesenfrechheit! Nehmen wir als Beispiel die Stellungnahme zum Revisionsbericht der Hypovereinsbank: Auch dieser ist nicht geeignet, das Urteil zu erschüttern, da es im Urteil bei der Überprüfung der Schuldfähigkeit von Herrn Mollath explizit für möglich gehalten wird, dass es Schwarzgeldverschiebungen von verschiedenen Banken in die Schweiz gegeben hat.
Ach ja, hat der Richter Brixner dem angeklagten Mollath nicht mit Saalverweis gedroht, wenn er nicht aufhört, vom Schwarzgeld zu reden? Und wenn schon, sollte da der Richter etwas in dieser Richtung gesagt haben, dann war das nur ein Fehler - nicht der Rede wert!
Was lehrt uns die Causa Mollath?
Was Mollath passiert ist, kann jedem - zumindest in Bayern - passieren. Da braucht ein Mensch nur etwas unbequem zu sein, schon wird eine unberechtigte Anklage gezimmert und der oder die Betroffene finden sich im Gefängnis oder gar der Psychiatrie wieder!
Und diese drohenden Gefahren vertreiben mögliche Investoren! Bald wird Bayern das zu spüren bekommen! Welcher Unternehmer nimmt schon gern ein Risiko wie in manchen östlichen Staaten in Kauf?
Quelle: Süddeutsche.de Gustl Mollath muss in der Psychiatrie bleiben: Die von der Staatsanwaltschaft genannten Wiederaufnahmegründe lehnte das Gericht ebenfalls ab. Ein eingereichtes Attest, das die Körperverletzung Mollaths an seiner Frau belegen sollte, sei keine falsche Urkunde. Zwar sei das Gericht davon ausgegangen, das Attest stamme von einer erfahrenen Ärztin, nicht von deren Sohn. Jedoch habe es wohl den nicht gut sichtbaren Zusatz "i.V." - in Vertretung - übersehen.
Na klar, das Gericht hat halt etwas übersehen! Das kann ja mal vorkommen. Oder die Brille war nicht geputzt!
Ich stelle mir gerade vor, der Ministerpräsident oder der Bundespräsident machen von ihrem Gnadenrecht Gebrauch! Was passiert dann? Oder haben diese beiden Präsidenten selbst solch große Angst vor der Phalanx aus Justiz und Gutachtern und Ärzten? Anders kann ich mir nicht erklären, wieso Horst Seehofer nicht einschreitet! Das fragen sich bestimmt viele Bürger!
Veröffentlicht am 23.07.2013 von BR
"Wahn und Willkür" - das ist nicht nur der Titel eines sehr lesenswerten Buches, sondern das wird mehr und mehr zu einem Synonym für die bayerische Justiz!
Übernommen von Over-Blog
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