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Montag, 7. Juli 2014

GLOSSE: Stagnationswasser und die Widersprüche eines Wasserversorgers


So ein Wasserversorger hat es schwer. Da kommt es immer wieder zu Stagnatationswasser. Also Wasser, das nicht fließt, sondern steht. Jede Hausfrau weiß: Wasser das steht, das fault! Und ein Sprecher eines Wasserversorgers gibt zu: "generelle Vermeidung von Stagnationswasser am Wasserzähler ist durch den Wasserversorger nicht möglich."

Quellen
Und so ein richtiger Wasserversorger ist natürlich Mitglied beim DVGW - dem Deutschen Verein für Gas- und Wasserwirtschaft. Dieser Verein erstellt technische Regeln - für seine Mitglieder - die Wasserversorger. Und da gibt es eine Regel, die besagt: Liegt die mittlere Fließgeschwindigkeit unter 5 mm pro Sekunde, dann liegt Stagnationswasser vor!

Au Backe! Auch im vorliegenden Fall kann der Sprecher des Wasserversorgers nicht anders. Er muss zugeben: Es liegt ständig Stagnationswasser vor! Da mag er sich winden wie er will. Das schrieb auch die Bayerische Staatszeitung! 

Aber: Der Sprecher baut vor: "Ein regelmäßiger Wasseraustausch in stagnierenden Bereichen zur Vermeidungung einer Koloniezahlerhöhung ist nicht erforderlich."

Wer den Artikel der Bayerischen Staatszeitung gelesen hat, wird schmunzeln. Grund: Obwohl angeblich ein regelmäßiger Wasseraustausch bei Stagnationswasser nicht erforderlich sein soll, ergab eine Beprobung, dass die Koloniezahl den Grenzwert überschritt! 

Aber das macht nichts! Denn: "Ein Wasseraustausch ist nicht erforderlich!" Die Wirklichkeit schaut anders aus.

Und noch ein Widerspruch: Mir war angekündigt worden, "dass die örtliche Feuerwehr hin und wieder spülen werde, indem sie Übungen am Hydranten nah meinem Anwesen durchführen würde."

Nur gibt es da ein kleines Problem: Die DIN 14462 für Feuerwehren. Diese Norm schreibt zwingend vor, dass Feuerwehrleute nicht mit angestandenem Wasser löschen dürfen! Diese Norm geht sogar so weit, dass Löschwasserleitungen immer trocken stehen müssen - erst beim Brandfall dürfen sie befüllt werden! 

Das ist doch toll! Die Feuerwehr darf im Brandfall nicht mit dem stehenden Wasser löschen, ich aber soll gezwungen werden, solches Wasser zu trinken! 

Willkommen in Absurdistan! 



Veröffentlicht am 26.02.2014 von Kiat Gorina

Es rächt sich halt, wenn alte Nazigesetze aus dem Jahr 1935 fröhliche Urständ feiern! ...

Übernommen von OverBlog

Freitag, 30. August 2013

GLOSSE: Wassersauerei?

Heute plauderte ich mit einem Wasserfachmann aus Norddeutschland. Auch über stagnierendes Wasser. “In tieferen Erdschichten gibt es Wasser, das schon 40.000 Jahre stagniert”, freute er sich.

“Und in Bayern gibt es Trinkwasser, das seit Jahren stagniert”, seufzte ich abgrundtief. 

“Wie bitte? Wo denn?” 

“Im Trinkwassernetz eines kommunalen Wasserversorgers. Der versorgt kleinere Weiler und abgelegene Einzelhöfe mit Stichleitungen.” 

Der Wasserfachmann staunte. Ungläubig sagte er: “Da gibt es doch technische Regeln, die müssen eingehalten werden. So müssen Leitungen mit stagnierendem Wasser vor Gebrauch gespült werden. Schon allein aus hygienischen Gründen. Stehendes Wasser verkeimt doch.“ 

“Und das gilt in allen Bundesländern! Außer in Bayern!”, stellte ich mit Grabesstimme fest. 

“Natürlich gilt das auch für Bayern. Die Trinkwasserverordnung und die technischen Regeln gelten bundesweit und müssen eingehalten werden.” 

“Tja, das Verwaltungsgericht sieht das anders. Da gibt es das Urteil. Darin wird eine Bürgerin gezwungen, dauerhaft stagnierendes Wasser abzunehmen. Laut Gerichtsurteil würde das Wasser nicht stagnieren. Auf die technische Regel in der DIN EN 1717 sind die gar nicht eingegangen.” 

Der Wasserfachmann war natürlich entsetzt. “So etwas darf einfach nicht vorkommen!” 

“Tut es aber! Der Wasserversorger tönt in seiner Homepage vollmundig: rein, kühl und appetitlich! Und sie preisen sich an:

  • Beachtung der Vorschriften und technischen Regeln
  • Unabhängige Trinkwasseranalysen
  • Keine chemischen Zusatzstoffe"

Und dann lassen sie sich zertifizieren. Vom DVGW. Das steht für Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches. Dieser Verein ist gemeinnützig, seine Mitglieder sind unter anderem auch Versorgungsunternehmen. 

Quelle: Wikipedia Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches: Seine Hauptaufgabe besteht in der Erstellung des Technischen Regelwerkes, mit dem die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Gas- und Wasserversorgung gewährleistet wird.

Und die Versorgungsbetriebe, die Mitglieder in diesem Verein sind, verpflichten sich, die technischen Regeln, die dieser Verein verfasst, auch einzuhalten. 

Also stehendes Wasser! Und solches stehendes Wasser kommt immer öfters vor. Grund: die demograische Entwicklung - die Deutschen werden immer weniger. Und vor Jahren wurden für das Trinkwasser Leitungen verlegt, die heute überdimensioniert sind. Es gibt immer weniger Abnehmer. Aber weil die Leitungen einfach zu groß sind, fließt das Trinkwasser immer langsamer und oft steht es. Bei den Verbrauchern kommt dann eine abgestandene Brühe an. 

In anderen Bundesländern werden solche solche Stichleitungen zurückgebaut. Eben um stehendes Wasser zu vermeiden. Da lässt man sich lieber zertifizieren - natürlich vom Verein, dessen Mitglied man ist. Da besteht auch keine Gefahr, dass bei der Zertifizierung etwas falsch läuft und Mängel erkannt werden. Zum Beispiel Leitungen mit stehendem Wasser!

Ja, und es gibt auch Deutsche Industrienormen - abgekürzt DIN - und auch Europäische Normen - abgekürzt EN. Und für stagnierendes - also stehendes - Wasser gibt es eine Kombination von zwei Normen, von DIN und EN. Genauer die DIN EN 1717. Da gibt es einen Abschnitt, da wird genau festgelegt, was mit stehendem Wasser geschehen muss, bevor eine solche Leitung für den Transport von Trinkwasser zugelassen ist: Das stehende Wasser muss abgelassen werden. Und dann muss gespült werden!

Ja, und dieser Verein hat auch festgelegt, wann stagnierendes Wasser vorliegt. Getreu dem Motto "Nur was sich messen lässt, lässt sich auch kontrollieren!" gab dieser Verein eine technische Regel heraus, wann Stagnationswasser vorliegt. Genau dann, wenn die mittlere Fließgeschwindigkeit kleiner als fünf Millimeter pro Sekunde ist!

Wenn also früher ganz dicke Rohre verlegt wurden, aber die Abnehmerzahl sinkt, dann wird weniger Wasser verbraucht und die mittlere Fließgeschwindikeit sinkt und liegt dann unter diesem Wert. Ist doch logisch. Sollte man meinen. Nicht aber für ein Verwaltungsgericht! Und damit das nicht auffällt, lässt eben dieses Verwaltungsgericht keinen Gutachter zu! Es könnte ja peinlich werden ...


Und um nun den Verbrauchern Sand in die Augen zu streuen, werden Zertifizierungsurkunden von eben diesem Verein erstellt und an die zahlenden Mitglieder vergeben. 

Und dann ist die Welt des Stagnationswassers wieder in Ordnung. Für die Regierung. Für die Verwaltungsgerichte. Nur nicht für die Verbraucher. Wenn sie trotzdem das abgestandene Wasser trinken (müssen), dann werden sie krank und wundern sich. Oder sie trinken Wasser aus dem Supermarkt. Oder aus ihrem alten Brunnen. 

Aber das interessiert die Verwaltung nicht, auch nicht die Regierung und auch nicht den Wasserversorger. 

Und wenn sich Verbraucher wegen des abgestandenen Wassers beschweren, dann wird wieder eine neu erstellte Zertifizierungsurkunde huldvoll überreicht und die potemkinsche Welt der Wasserversorger und der damit befassten Verwaltung ist wieder in Ordnung.

Welch ein Eldorado für die Privatisierung der Trinkwasserversorgung! Die privaten Wasserversorger reiben sich schon jetzt die Hände - angesichts des blühenden Geschäftes: Sie brauchen dann nur noch auf dem Papier einwandfreies Trinkwasser zu liefern - Hauptsache es gibt Zertifikate ... 


Veröffentlicht am 17.12.2012 von GesundesWasser

Übernommen von Over-Blog