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Donnerstag, 10. Juli 2014

GLOSSE: Die abschlagfreie Rente ab 63 als Rohrkrepierer


Ach was hatte sich die derzeitige große Koalition ausgedacht: Eine überwältigende Mehrheit, die kümmerliche Opposition erreicht nicht mehr ein Quorum von mindestens 25 Prozent der Sitze im Bundestag. Da können wir schalten und walten wie wir wollen. Auf die blöden Grünen und Linken brauchen wir keine Rücksicht zu nehmen. 

Also wurde eine Rente ab 63 beschlossen. Und im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Und je mehr sich die Rentenexperten mit dieser Idee auseinandersetzten, umso schwüler wurde es Fachleuten: Wenn diese Rente ab 63 wirklich kommt, dann wird es eine Frühverrentungswelle geben  und das wird teuer, sehr teuer. 

Ist doch klar, wenn zunächst 45 Beitragsjahre vorausgesetzt werden. Und wenn dann auch Zeiten angerechnet werden, in denen ein Antragsteller arbeitslos war und Arbeitslosengeld I erhalten hat. Da ist es doch logisch, dass es dann Antragsteller gibt, die mit 61 arbeitslos werden und dann ab 63 diese abschlagsfreie Rente beantragen. 

Also wurde hastig nach Ausnahmeregelungen gesucht, um nun eine Frühverrentungswelle zu verhindern. Und weltfremd wie die allermeisten Abgeordneten nun mal leben, kamen sie auf hirnrissige Ideen. So da ist: Wird ein Arbeitnehmer mit 61 Jahren arbeitslos, dann darf seine Arbeitslosigkeit nur dann für diese Rente angerechnet werden, wenn sein Arbeitnehmer in Konkurs gegangen ist oder seine Geschäft aufgegeben hat. 

Hah, dachten dann diese Experten, jetzt haben wir die Frühverrentungswelle gestoppt! Aber was ist mit Arbeitnehmern, denen vom Arbeitgeber gekündigt wird. Und weil der Arbeitgeber meint, der Gekündigte ist dann bis 63 arbeitslos gemeldet und bekommt dann die Rente ab 63 - ohne Abschläge! 

In so einem Fall ist dann der Betroffene im Nachteil! 

Und wie steht im GrundgesetzArtikel 3 Absatz 1? Alle Menshen sind vor dem Gesetz gleich. 

Bei der Rente ab 63 offensichtlich nicht! Das dachte sich auch der Grüne Markus Kurth und beauftragte den wissenschaftlichen Dienst des Bundestags. Ergebnis: Ein Verstoß gegn das Grundgesetz. 

Der Opposition fehlt das Quorum, um vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Und die Regierungskoalition will der Opposition nicht das Recht gewähren, in Karlsruhe zu klagen. 

Also, bei wem bleibt das hängen? Bei den einzelnen Betroffenen, die können ja klagen. Aber so eine Klage kann Jahre dauern! Die Betroffenen müssen die ganze Ochsentour durch die Instanzen auf sich nehmen, Fraktionen können sich direkt ans Bundesverfassungsgericht wenden - wenn sie das Quorum erreichen. 

Da müsste jedoch die Quorumsregelung von der großen Koalition erst geändert werden. 

Fazit: Wieder einmal müssen die betroffenen Bürger diese Machtspielchen der Parteien ausbaden. 

Den Abgeordneten dieser großen Koalition ist das egal - sie sind ja selbst nicht betroffen. 

Da feiert diese Regierung stolz diese Rente ab 63! Was gibt es da zu feiern? Die Unvernunft? Die fehlende Fachkompetenz, die dazu führt, dass wieder der kleine Mann Opfer einer hirnrissigen Arroganz der Regierenden wird? 

Dabei haben Fachleute von Anfang an vor dieser Frühverrentungswelle gewarnt! Nur wurden diese Warnungen von den entscheidenden Politikern ignoriert. Grund: Es passte nicht ins Konzept! 

Sie hätten sich sonst öffentlich hinstellen und zugeben müssen: Leute, diese Idee mit der Rente ab 63 war nicht zu Ende gedacht! Wir haben uns geirrt! Dass Politiker öffentlich zugeben, dass sie sich geirrt haben, das darf es nicht geben. Politiker sind ja unfehlbar! Fast so unfehlbar wie ein Papst. Oder noch unfehlbarer! 

Also leben sie weiter in ihrer Scheinwelt und wurschteln weiter! Die Zeit wird bald kommen, dass sie sich im Dschungel der von ihnen selbst geschaffenen Ausnahmeregelungen für die Regelung von Ausnahmen verheddern und nie mehr gesehen werden. 

Hoffentlich bald! 

Dass diese abschlagsfrei Rente mit 63 eine Mogelpackung ist und nur für zwei Jahrgänge gilt, ist den meisten nicht bewusst! Da wurden einst von der SPD Wähler geködert, die bei der Antragstellung erfahren müssen, dass diese Rente für sie nicht gilt. Also viel Lärm um nichts! Diese Rente ab 63 ist ein Rohrkrepierer! 


Veröffentlicht am 04.07.2014 von 2MoshPit

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Samstag, 24. Mai 2014

EU: Es braust ein Urteil wie Donnerschlag - Der Fall der Drei-Prozent-Sperrklausel bei der EU-Wahl

Das stimmt nicht, es muss doch heißen: Es braust ein Ruf wie Donnerschlag! So protestieren einige - vor allem die Kenner  der WACHT AM RHEIN. Das meine ich jedoch nicht, sondern das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar 2014! Karlsruhe schlachtete eine Heilige Kuh der großen Parteien - die Sperrklausel. 

Quelle: DIE WELT Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl verfassungswidrig

Die Freude bei den klagenden kleinen Parteien war riesengroß! Auch bei den Piraten: Thorsten Wirth, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, zeigte sich "froh" über das Urteil: "Mit der heutigen Entscheidung des Gerichts ist gewährleistet, dass bei der kommenden Europawahl nicht wieder - wie vor fünf Jahren - ein erheblicher Teil der Wählerstimmen unter den Tisch fällt."

Quelle: tagesschau.de Karlsruhe kippt Drei-Prozent-Hürde: Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle stellte weiter klar, dass gerade bei der Wahlgesetzgebung die Gefahr bestehe, "dass die jeweilige Parlamentsmehrheit sich statt von gemeinwohlbezogenen Erwägungen vom Ziel des eigenen Machterhalts leiten lässt". Die Stimme jedes Wählers müsse grundsätzlich denselben Zählwert und die gleiche Erfolgschance haben, sagte Voßkuhle.

Sauer reagierten vor allem die CSU und CDU auf dieses Urteil! Einige Politiker wollten gar über die Berufung der höchsten Richter in Karlsruhe nachdenken! Sollte das etwa eine Drohung sein? Offensichtlich schon! 

Dieses bahnbrechende Urteil wurde auch nicht so richtig bekannt! Weshalb wohl? Vor allem die CSU und CDU wurden von großer Angst ergriffen! Wo soll das enden, wenn jede Stimme zählt? Wenn schon 150.000 Stimmen reichen, um einen der begehrten Sitze im EU-Parlament zu ergattern! 

Nicht auszudenken! Dann sind die EU-Parlamentarier nicht mehr unter sich! Nicht auszudenken, wenn da dann Piraten sitzen. Die stellen doch unbequeme Fragen! Das haben wir doch in Berlin erlebt! 

Der Angstschweiß perlte in Strömen auf den Stirnen der CDU und CSU! Die Strategie für den EU-Wahlkampf wurde umgeworfen: Die Bundeskanzlerin persönlich wurde für den Wahlkampf eingespannt - mit zweifelhaftem Erfolg. Grund: Überall schallten ihr Buhrufe und Pfiffe entgegen! 

Also, Leute! Geht morgen wählen! Eure Stimme ist nicht verloren! Dies ist die einmalige Chance: Nehmt den großen Parteien Stimmen weg! Wählt diejenigen Parteien, die wirklich eure Interessen vertreten, zum Beispiel beim Freihandesabkommen TTIP! Die Piraten und die Linken sind Gegner dieses Abkommens! TTIP ist Gift für unser aller Gesundheit! Schicken wir deshalb Abgeordnete ins EU-Parlament, die das genauso sehen! 


Veröffentlicht am 20.05.2014 von Mirco Brahmann

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Freitag, 23. Mai 2014

Tageshoroskop und Vorausschau für 24.05.2014 - EU-Wahl Drei-Prozent-Hürde gefallen!

Heute, am 24.05.2014 steht der abnehmende Mond im Widder.

Mond im Widder, da werden wir zum Energiebündel, wir handeln spontan, dennoch voller Verantwortung. Eine Zeit, passend, um Schwierigkeiten zu überwinden! Dem Widder ist der Kopfbereich zugeordnet. Die entsprechende Tarotkarte ist der Herrscher. Eine Karte, die Autorität, Macht und Weisheit symbolisiert. Glücksorte: Stadien, Fabriken. 

Der Mond ist aufsteigend. Jetzt ist die Zeit, in der wir das "ernten" können, was wir in der vorangegangenen Zeit des abfsteigenden Mondes "gesät" hatten. 

Für die "haarigen" Probleme verweise ich auf einen früheren Artikel.  

Beim Schreiben dieser Zeilen erschien vor meinem inneren Auge ein Omen für Erfüllung und Vollendung  - für mich ein sehr gutes Vorzeichen.  

  • Jupiter Trigon Saturn: das bedeutet Wachstum in jeder Hinsicht - sowohl wirtschaftlich, als auch persönlich.
  • Mond Opposition Mars: warnt uns vor Streitlust!
  • Mond Quadrat Pluto: warnt uns vor Niedergeschlagenheit!
  • Mond Konjunktion Uranus: verspricht uns romantische Stunden.

Der heutige Tag ist günstig für

  • Arbeiten mit Erde
  • das Setzen von Grenzen
  • die Vorsorge des Lebensunterhaltes
  • die Einrichtung von Lägern
  • Verträge
  • den Kauf von Kleidung

Der heutige Tag ist weniger günstig für

  • große Feiern

Ich wünsche allen, dass ihr das Beste aus diesem Tag macht! 


Veröffentlicht am 20.05.2014 von Mirco Brahmann

Mittwoch, 23. April 2014

Schlechte Nachrichten aus den USA - Unzensiert!

Da gibt es das Projekt PROJECT CENSORED, das meldete bereits 2005, dass es immer mehr hungernde und obdachlose Familien in den USA gibt - Tendenz steigend!

Quelle: PROJECT CENSORED Hunger and Homelesssness increasing in the US

Auch 2005 ist die Zahl der Menschen in den USA, die hungern müssen und obdachlos sind, weiter gestiegen. Trotz eines angeblichen Wirtschaftswachstums der USA! Im Jahresbericht der US-Bürgermeister steht, dass die Ärmsten nicht ausreichend versorgt werden. 

Dieser Bericht wurde unter Verschluss gehalten. Und die Lohnschreiber in Deutschland haben darüber nichts geschrieben. Das ist ihnen ja verboten. Sie dürfen nichts Schlechtes über die USA berichten! 

Trotzdem sickerte die Wahrheit durch. Und wie schaut es heute aus? Da wagt es zumindest die SZ versteckte Kritik zu üben: 

Quelle: Süddeutsche.de Kanada überholt die USA

Da geht es um einen Vergleich diverser Länder, wie es um den jeweiligen Mittelstand bestellt ist. Wer persönliche Kontakte in den USA hat, wird wissen, dass es mit dem Mittelstand in den USA sehr schlecht bestellt ist. Es gibt gar Regionen, da ist der MIttelstand schon so gut wie ausradiert. Diese negative Entwicklung setzte besonders seit der Regierung unter Obama ein. 

Früher galten die USA als das Land, in dem es dem Mittelstand am besten geht. Das war einmal. Kein Wunder, wenn Großstädte wie Detroit pleite sind! 

Die Superreichen werden immer reicher, der Mittelstand wird immer mehr ausgedünnt und die Armen werden immer mehr! So sieht das Land der unbegrenzten Möglichkeiten heute aus! 

Aber auch die US-Regierung bekommt immer mehr Schwierigkeuten - mit den eigenen Gerichten: 

Quelle: Süddeutsche.de USA müssen Dokumente zu Drohnenangriffen offenlegen

Gerade am Osterwochenende wurden Menschen durch amerikanische Drohnen getötet. Einfach so! Oft unschuldige Zivilisten darunter! Die New York Times klagte, jetzt entschieden die Richter, dass die Geheimakten offengelegt werden müssen. 

Wenn das kein schwarzer Tag für diese US-Regierung ist!
Vielleicht werden jetzt manche meckern: Was geht das uns an? Jemen und Pakistan sind weit weg! 

Gemach, gemach! Viele der Drohneneinsätze werden von Deutschland aus gesteuert - von Ramstein:


Veröffentlicht am 04.04.2014 von Deutschland+Russland

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Dienstag, 8. April 2014

Auf Vorrat gespeichert - Gerichtshof sagt NEIN

Da gibt es in Europa Sicherheitspolitiker, die verdächtigen alle Bürger als Verbrecher oder gar als Terroristen. Also werden alle Bürger überwacht: Wer hat sich zu welcher Uhrzeit wo aufgehalten? Wer hat wie lange mit wem telefoniert? Etc. Diese Daten werden aufbewahrt. Und wenn dann wirklch ein Verbrechen geschieht, dann soll in diesen gespeicherten Daten gestöbert werden. Und schon hat man den Täter. 

Dass es so einfach nicht funktioniert, das beweist die Praxis. Wer zufällig in der Nähe des Ortes eines Verbrechens sich aufgehalten hat, gilt dann gleich als verdächtigt! 

Viele Bürger in der EU protestierten gegen diese Datenspeicherung auf Vorrat! Sogar im Koalitionsvertrag für die derzeitige große Koalition wurde festgehalten, dass diese derzeitige Regierung die EU-Vorgaben umsetzen wolle. 

Aber auch Fachleute hatten große Bedenken. So beispielsweise ein Gutachter für den europäischen Gerichtshof in Luxemburg: 


Veröffentlicht am 12.12.2013 von PeaKant

Die derzeitige deutsche Regierung wollte mit ihrer Entscheidung warten, bis der europäische Gerichtshof entschieden hat. Er entschied: Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wurde verworfen. Es gibt derzeit keine gültige EU-Richtlinie! 

Damit ist diese Stelle im Koalitionsvertrag Makulatur. Und wie reagieren die zuständigen deutschen Minister? Der Justizminister von der SPD meint: Es gibt keine Richtlinie, also muss Deutschland nichts umsetzen, es drohen keine Strafgelder, man könne sich Zeit lassen! 

Das ist wieder einmal typisch: Für diesen Minister ist offensichtlich nur wichtig, ob Strafgelder drohen. Was die Mehrheit der Bürger denkt und fordert, das kümmert ihn herzlich wenig. 

Und was sagt der Innenminister (CDU) dazu? Er drängt auf Eile, diese Vorratsdatenspeicherung möglichst schnell zu verwirklichen. Auch wenn die Mehrheit der Bürger dagegen ist! 

Und wieder legen Politiker aus gegensätzlichen Parteien ein gleiches Verhalten an den Tag: Was die Bürger fordern, das ist beiden egal! 

Wen wundert es, wenn die Politikverdrossenheit mehr und mehr zunimmt? Und vergessen wir nicht, Verdrossenheit kann sehr schnell in Wut umschlagen! 


Veröffentlicht am 08.04.2014 von Maria J.P.

Übernommen von OverBlog

Donnerstag, 20. März 2014

Endgültig! Schavan hat Doktortitel verloren! Ohne Titel nach Rom?

Annette Schavan hat endgültig ihren Doktortitel verloren! Muss sie deshalb sich beim nächsten Jobcenter melden? Nein! Ihre Bezüge und Pensionsansprüche wurde nicht gekürzt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf in vollem Umfang: Schavan hat arglistig und vorsätzlich bei ihrer Doktorarbeit getäuscht. Ihr Titel wurde ihr zu Recht entzogen! 

Quelle: t-online.de "Klägerin hat getäuscht" - Schavan verliert Prozess um ihren Doktortitel: "Die Klägerin hat getäuscht", befand die Vorsitzende Richterin des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts, Simone Feuerstein, und wies Schavans Klage gegen den Entzug des Titels durch die Heinrich-Heine-Universität ab. Auf "60 Täuschungsbefunde" sei das Gericht in Schavans 1980 eingereichter Doktorarbeit mit dem Titel "Person und Gewissen" gestoßen.

Da fragen wir uns doch: Kann eine des Plagiates überführte Politikerin dann noch Botschafterin am Heiligen Stuhl in Rom werden? Dieser Posten gehört unter den deutschen Botschaftern zu den am besten bezahlten Pöstchen. Wie der deutsche Botschafter in Washington! 

Ich denke, Schavan sollte nicht deutsche Botschafterin am Heiligen Stuhl in Rom werden. Wenn sie nur einen Funken Ehre hat, sollte sie auf alle ihre politischen Ämter verzichten! Sie hat ihren Doktortitel in betrügerischer Weise erworben, mit diesem Titel machte sie Karriere als Professorin und als Politikerin - bis hin zur Bildungs- und Forschungsministerin! 

Schavan hat dem Ansehen der Bundesrepublik großen Schaden zugefügt! Und auch ihre Gönnerin - die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel! Deutschland reihte sich damit in die Reihe von Bananenrepubliken ein: Eine Bildungsministerin - als Plagiatorin bei ihrer Doktorarbeit entlarvt und überführt! Und das Schlimmste ist: Schavan will nicht einsehen, dass sie plagiiert hat! 

Und soll diese fehlende Einsicht und Reue noch mit einem der einträglichsten Botschafterposten belohnt werden? Aber hallo! Geht's nocht? 

Ja, es geht noch viel weiter! Was die Kanzlerin angeht: Sie hetzt jetzt gegen Russland und hält es mit der neuen ukrainischen "Regierung" - eine Regierung, bei der Faschisten von der Swoboda-Partei beteiligt sind. Gregor Gysi hielt das der Kanzlerin vor, sie hatte an diesem Tag ihren Neoprenhosenanzug an - da perlten solche Vorwürfe ab. 

Es gibt ein Video, das zeigt, wie die Personalpolitik dieser Faschisten bei den Medien ausschaut: 


Veröffentlicht am 19.03.2014 von Verfassung1871

Das sind die Verbündeten der USA, der EU und auch der Kanzlerin Merkel! Unfassbar! 

Was ist das kleinere Übel? Eine Politikerin, der der Doktortitel entzogen wurde, als Botschafterin am Heiligen Stuhl? Oder eine deutsche Kanzlerin, die sich mit Faschisten wie der Swoboda-Partei verbündet und gegen Russland hetzt? 

Beide sind schlecht und beide Politikerinnen sollten bald aus der deutschen Politik verschwinden! 

Quellen:


Übernommen von OverBlog

Mittwoch, 26. Februar 2014

Bayern Ciao - Protestsong gegen Nazigesetze

Gestern Abend hatte ich Premiere - da stand ich zum ersten Mal in einem Tonstudio.  Mein Protestsong sollte aufgenommen werden. Ich hatte ganz kurzfristig einen Termin bekommen - am späten Abend! Irgendwie war ich aufgeregt. Hoffentlich kriege ich das hin? 

Zuerst unterhielten wir uns: Warum der Song? Was ich damit erreichen will. Mit welcher musikalischen Begleitung. Usw.

Dann legte ich los. Und der Produzent probierte mit der Gitarre die passende Tonart dafür aus. Schnell waren wir uns einig. Also auf ins Studio. Erster Schreck - ich fühlte mich wie in einem engen schwarzen Eierkarton und Beklemmungen machten sich breit.
Kein Wunder, ich war wohl bei der Armee zu oft in Dunkelhaft gesteckt worden. Und dann noch die Lubjanka ... Sicher, das Studio war nicht gefährlich, der Produzent sehr nett und geduldig, aber die Beklemmungen blieben. 

Dann noch der riesige Kopfhörer! Darin hörte ich die Gitarrenbegleitung und die Anweisungen des Produzenten. In freier Wildbahn mag ich keine Kapuzen leiden, weil sie meine Ohren bedecken. Und jetzt diese riesigen Kopfhörer. 

Irgendwie schlug mir das Ganze auf die Stimme. Beim Probieren hat es so gut geklappt - alles hörte sich so toll an. Ich hatte das Gefühl, meine Stimme wird immer dünner. Aber am Ende war noch genug Stimme da, um sie aufzunehmen. 

Hört es euch mal an. Ich bin gespannt, wie es euch gefällt: 


Veröffentlicht am 26.02.2014 von Kiat Gorina

Übernommen von OverBlog


Freitag, 21. Februar 2014

GLOSSE: Nazi-Gesetz? - Na und? Dann hängen Sie's halt an die große Glocke!

Dass ein 1935 erlassenes braunes Gesetz über Anschluss- und Benutzungs-zwang meinen Hof unbewohnbar macht - damit will ich mich nicht abfinden. Den Prozess vor dem Verwaltungsgericht hatte ich verloren. Mein Einwand, dass dieses Trinkwasser keines sei und damit der Wasserversorger gegen Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes verstößt, wurde ignoriert. Im Urteil stand dann folgendes zu lesen: 

Auch das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) wird durch die Anordnung des Benutzungszwangs nicht berührt. Die gesetzliche Ermächtigung, aus Gründen des öffentlichen Wohls den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung wie deren Benutzung vorzuschreiben, ist nämlich Teil der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG. Sie dient dem Schutz und der Förderung der Volksgesundheit und wird somit durch legitime Interessen gerechtfertigt.

Da hat der Verwaltungsrichter aus (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. mal eben (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit … gemacht …
Na  “wunderbar”! Also nahm ich mir die einzelnen Behörden vor.

Gesundheitamt:  "Wir sind dafür nicht zuständig.  Waschen Sie sich öfter mal Gesicht und Hände, dann stagniert das Wasser auch nicht!” 

Halleluja, vor soviel Fachkompetenz verneige ich mich ehrerbietig. 

Wasserwirtschaftsamt: ”Wir sind dafür nicht zuständig. Außerdem gibt es dazu ein Gerichtsurteil.” 

Nochmal Halleluja. 

Landratsamt: auch nicht zuständig, die Rechtsaufsicht für den Wasserversorger liegt bei einem anderen Landratsamt. 

Anderes Landratsamt: auch nicht zuständig, weil … 

Regierung von Mittelfranken, Staatskanzlei, Umweltbundesamt: keiner ist dafür zuständig. Außerdem gäbe es ja das Gerichtsurteil. 

Da gibt es doch einen Verein für das Wasserfach: Technische Regeln? Muss der Wasserversorger nicht einhalten, es wäre nur besser, wenn er es täte. Hallo? Geht's noch? 

Auch beim Bundesministerium für Gesundheit war natürlich niemand zuständig, weil das ein lokales Problem sei. Ich solle es doch mal beim Bürgermeister oder beim Gesundheitsamt versuchen ... 

Auf Einsicht oder technisches Verständnis des Wasserversorgers besteht keine Hoffnung. 

Dann flatterte mir das Einschreiben des Wasserversorgers ins Haus:
Zwangsweiser Anschluss an das Fernwassernetz werde nun mit polizeilicher Unterstützung durchgesetzt.Und der Gerichtsvollzieher wird bei mir antanzen. 

Weil ich meinen Hof nicht unbewohnbar gemacht habe, kassiert der nun ein verdammt hohes Zwangsgeld von mir! 

Merke :Wer in Bayern leben und sogar überleben will, muss Zwangsgeld zahlen. Bis er wegzieht oder am so genannten stagnierenden Trinkwasser krepiert. 

Noch ein Versuch. neuerdings - seit gestern - gibt es ja in Nürnberg das neue Heimatministerium. Und der bayerische Ministerpräsident hatte selbst gesagt: Niemand soll durch seinen Wohnort benachteiligt werden! 

Ich rufe also an: “Finanzministerium!”, meldet sich eine forsche Stimme. 

“Bin ich da nicht im Heimatministerium gelandet?” “Doch, schon, das sind wir auch.” 

Ah ja. Zuständig war auch dort niemand. Aber hilfsbereit. Nachdem ich in Nürnberg mehrere Abteilungen durchlaufen hatte, wurde ich nach München verbunden, Zur Bürgerhotline der Staatskanzlei. 

Eine schnippisch klingende Dame meldete sich - obwohl die vielleicht nichts für ihren lächerlichen Tonfall konnte. Natürlich ist auch in München niemand zuständig. 

Ich erinnerte an das Versprechen des Ministerpräsidenten. Und ich wies sie auf folgendes hin: Diese Gemeindeordnung ist ein Gesetz von 1935, also noch ein Nazi-Gesetz. Und dieses Nazi-Gesetz wird vom Verwaltungsgericht höher gewertet als das Grundgesetz. So etwas darf doch nicht sein!” 

“Das interessiert hier niemand, weil es ..."    - oje, das war so ein geschwollener Ausdruck, der fällt mir einfach nicht mehr ein, irgendwas mit Fachgebiet ...

“Also ist die Staatskanzlei auch nicht zuständig, wenn Bürger durch Nazi-Gesetze zu Schaden kommen oder gar wegen ihrer Abstammung rassistisch verfolgt werden?” 

“Nein ,natürlich nicht!”, schnappte es aus dem Hörer. 

“Ja, wollen Sie allen Ernstes, dass diese Sache an die große Glocke gehängt wird?” 

“Dann hängen Sie’s halt an die große Glocke!” 

Damit war das Gespräch abrupt beendet. 

Fazit: Der Staatsregierung ist es anscheinend egal, wenn es sich herumspricht, dass in Bayern Nazigesetzte mit Polizeigewalt durchgepeitscht werden. Die Wiedereinführung des Hitlergrußes wird uns aber hoffentlich erspart bleiben … 


Veröffentlicht am 20.02.2014 von Kiat Gorina


Samstag, 15. Februar 2014

Große Koalition - Die ... verlassen das sinkende Schiff?

Über die derzeitige große Koalition steht kein günstiger Stern. Und wer badet denn schon zweimal im gleichen Wasser? So gut wie niemand! Eine Ministerin, die als erste die Regierung Merkel verlassen wollte, war Kristina Schröder. Viele Monate vor der Wahl soll sie der Kanzlerin gesagt haben, dass sie in der neuen Regierung keine Ministerin mehr werden wolle. 

Quelle: Kristina Schröder verabschiedet sich - Betrug am Wähler?

Sie ließ sich noch mit dem Bonus einer Ministerin wählen, schenkte ihren Wählern keinen reinen Wein ein. Und gleich nach der Wahl verkündete sie: Ich will keine Ministerin mehr werden! 

Wieso nicht vor der Wahl? Das wäre ehrlich gewesen! 

Der zweite Abgang heißt Pofalla. Auch er ließ sich in den neuen Bundestag wählen - mit dem Bonus des Kanzleramtsministers. Und bereits im November kursierten Gerüchte, dass Pofalla in die Wirtschaft gehen wolle. Er sollte Bahnvorstand werden. Und wer ist Eigentümer der Bahn? Immer noch die Bundesrepublik Deutschland. Das hat nicht nur ein Geschmäckle, sondern stinkt gewaltig zum Himmel! 

Quelle: GLOSSE: Bahn muss Fahrpreise erhöhen - wegen Pofalla!

Und der dritte Abgang: Das wird Annette Schavan sein! Ja, die ehemalige Bildungsministerin, der der Doktortitel entzogen wurde. Von der Heinrich-Heine-Universität in Düsseldorf! Im März soll ein Verwaltungsgericht entscheiden, ob Schavan ihren Titel doch führen kann! 

Und eben diese Ex-Ministerin soll auf den Heiligen Stuhl in Rom gehoben werden - als Botschafterin! 

Quellen:

  1. GLOSSE: Wieso Annette Schavan Botschafterin im Vatikan werden musste
  2. Widerstand gegen die nominierte Botschafterin am Heiligen Stuhl in Rom

Und der vierte Abgang? Der ehemalige Innenminister, in der großen Koalition gab er den Verbraucherminister. Bis gestern. Da trat er zurück! Was war geschehen? 

Im Oktober 2013 informierte er den Chef der SPD, dass gegen einen SPD-Genossen ermittelt wird - wegen "Kinderpornografie"! Das machte er als Innenminister. Ein Innenminister gab interne Informationen an eine Privatperson weiter. Das ist ein glatter Verstoß gegen seine Schweigepflicht - gerade als Innenminister hätte er wissen müssen, dass er Amtsgeheimnisse nicht an Privatpersonen weitergeben darf! 

Es geht jedoch noch weiter: Auch der Chef der SPD und jetzige Vizekanzler hätte wissen müssen, dass der damalige Innenminister Dienstgeheimnisse ausgeplaudert hat! Der SPD-Chef hätte bei der Regierungsbildung sein Veto einlegen müssen, gegen deisen Innenminister, der Verbraucherminister werden sollte! 

Mit diesem Fall gerät diese ganze große Koalition ins Wanken. Da nützt es auch nichts, wenn die Bildzeitung schreibt: 

Quelle: Bild.de Bei Anruf Rücktritt: Wie Merkel den Landwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich feuerte +++ Seine Abschieds-Pressekonferenz dauerte nur 100 Sekunden 

Da ist diese große Koalition nicht einmal drei Monate im Amt  und gleich vier Abgänge! Und was hat sie bislang geleistet? 

Nur eine Selbstbedienung in Sachen Diäten und Altersversorgung für die Abgeordeten! Regelungen, die gegen das Grundgesetz verstoßen! 

Da bleibt nur zu hoffen, dass Abgeordnete der Oppositionsparteien dagegen klagen werden! 

Diese große Koalition muss schleunigst beendet werden! Neuwahlen sind überfällig! 


Veröffentlicht am 14.02.2014 von phoenix

Übernommen von OverBlog

Sonntag, 1. Dezember 2013

Wer nicht passt, darf nicht gewählt werden! Basta!

Erinnern wir uns, da schrieb ich am 14. September über den Burkini und einer mir unverständlichen Entscheidung des Bundesverwaltungs-gerichtes in Leipzig. 

Quelle: GLOSSE: Schuld war nur der Bu-Ur-Kini!!: Da hatte einer die rettende Idee - die DNV. Im Flüsterton wurde folgender Plan B verbreitet: Wir lassen die DNV nicht zur Wahl zu. Dann muss sie klagen - in Karlsruhe. Dort wird sie zugelassen. Aber wir hatten keine Zeit mehr, sie auf den Stimmzetteln auszudrucken. So gibt es eine Partei, die ist für die Wahl zugelassen, aber sie kann nicht gewählt werden, weil sie nicht auf dem Stimmzettel steht! Dann wird nach der Wahl bestimmt jemand klagen, irgendwann wird diese Wahl für ungültig erklärt werden. Aber wir werden bis dahin trotzdem weiterregieren. 

Ja, langsam werde ich mir selbst unheimlich! Da schrieb ich eine Glosse - und was passiert? Was ich geschrieben habe, tritt ein - gleich zweimal! 

Quelle: DWN AfD Bayern ficht Bundestagswahl an:  "Die Sitzverteilung im 18. Deutschen Bundestag spiegelt nicht die Verteilung der abgegebenen Stimmen wider. Damit wird aber Artikel 38 des Grundgesetzes, der eine gleiche Wahl vorschreibt, in eklatanter Weise verletzt. Daher haben wir uns dazu entschlossen, gegen die Bundestagswahl Einspruch zu erheben" 

Da bin ich ja gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet ... 

Und erinnern wir uns: 

Quelle: RP-ONLINE Verfassungsgericht lässt DNV noch zur Wahl zu: Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals eine ursprünglich abgelehnte Partei nachträglich zur Bundestagswahl zugelassen. Die Beschwerde der Deutschen Nationalversammlung (DNV) gegen ihre Nichtzulassung sei erfolgreich gewesen, teilte das Karlsruher Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss mit. Elf weitere Vereinigungen seien dagegen endgültig gescheitert. Die zwölf Beschwerden waren die ersten dieser Art überhaupt.  Anfang Juli hatte der Bundeswahlausschuss grünes Licht für 38 Parteien gegeben. 

Nur - auf einigen Stimmzetteln gab es keine DNV zum Ankreuzen! Da stand überhaupt keine DNV! Also wenn das nicht Manipulation und Behinderung ist! 

Quelle: DNV Wahlanfechtung mit Bürgerbeteiligung !

Es geht hier nicht um die DNV an sich, sondern um die ungeheuerliche Tatsache, dass eine Partei nicht zur Wahl zugelassen wird, sie klagt in Karlsruhe und erhält Recht! Aber sie erscheint trotzdem nicht auf den Stimmzetteln! 

Wo sind wir denn? Doch in einer Bananenrepublik! 

Ist die Angst vor der drängenden Frage nach der Souveränität so groß? 


Veröffentlicht am 28.11.2013 von AFD-Television

Übernommen von Over-Blog

Freitag, 11. Oktober 2013

Linke Abgeordnete für Freiwild erklärt - Verfassungsgericht bereitet diesem Spuk ein Ende!

Da gibt es den Abgeordneten Bodo Ramelow der LINKS-Partei. Dieser Abgeordnete ist einigen Behörden - vor allem dem Verfassungsschutz - ein Dorn im Auge. Der Verfassungsschutz observierte Bodo Ramelow.  Dieser Fall ging bis zur letzten Instanz - dem Bundesverwaltungsgericht. Auch dieses Gericht urteilte: Ja, der Verfassungsschutz darf das, er darf linke Abgeordnete observieren!

Bodo Ramelow klagte vor dem Bundesverfassungsgericht. Er bekam Recht, der Verfassungsschutz darf ihn nicht observieren. Das sei ein schwerwiegender Eingriff in das freie Mandat eines demokratisch gewählten Abgeordneten! Dieses Urteil aus Karlsruhe ist eine deftige Ohrfeige für die Verwaltungsrichter. Wieder einmal hat das oberste Verwaltungsgericht ein Urteil gefällt, das gegen das Grundgesetz dieser Republik verstößt!

Quelle: Süddeutsche.de Verfassungsschutz darf Linken-Politiker Ramelow nicht überwachen: Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow für verfassungswidrig erklärt. Die Beobachtung eines Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes sei ein solch schwerer Eingriff in das freie Mandat, dass dies nur in Ausnahmefällen begründet sein könne. Ramelow sei keiner antidemokratischen Bestrebung verdächtig, hieß es. Das Gericht in Karlsruhe hob damit eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf.

Das war ja nicht das erste Urteil des obersten Verwaltungsgerichtes dieser Republik, das gegen das Grundgesetz verstößt! Erinnern wir uns an das höchst fragwürdige Urteil in Sachen Burkini:

Quelle: GLOSSE: Schuld war nur der Bu-Ur-Kini!!: Wieso? Wegen des Bundesverwaltungsgerichtes! Da hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig etwas angestellt! Es wurde ein Urteil gefällt, dass eine Schülerin mit islamischen Glauben am Schwimmunterricht teilnehmen muss - sie könne ja einen Burkini anziehen. Bundesverwaltungsgericht entschied: Keine Religionsfreiheit für Muslime: Auch die höchste Instanz in Leipzig entschied: das Mädchen muss am Schwimmunterricht teilnehmen. Punktum! Basta.

Hier verstieß das oberste Verwaltungsgericht gegen Artikel 4 Absatz 2 des Grundgesetzes: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. 

Ist dieser Text so schwer zu verstehen? Ich finde, dieser Artikel ist total eindeutig formuliert! Offensichtlich jedoch nicht für Richter am obersten Verwaltungsgericht!

Es ist doch wirklich an der Zeit, dass die Überwachung von Bundestagsabgeordneten der LINKEN sofort beendet wird! Vergessen wir nicht: Die LINKE ist die drittgrößte Kraft im Bundestag! Und die Abgeordneten der drittgrößten Kraft im Bundestag werden observiert! Und diese Republik nennt sich "demokratisch"! Das ist keine Demokratie, die hier praktiziert wird. Das ist Demokratur - eine Diktatur unter einem Scheinmäntelchen von Demokratie!

Wie groß muss die Angst der sog. "Elite" vor den LINKEN sein, wenn sie zu Mitteln greifen muss, die gegen das Grundgesetz verstoßen?! Mit solchen diktatorischen Maßnahmen erreichen sie nichts - nur das Gegenteil! Immer mehr Menschen werden aufwachen und für eine "echte" Demokratie kämpfen!

Bodo Ramelow sagte und sagt immer vehement die Wahrheit - vielleicht musste er deshalb überwacht werden:


Hochgeladen am 07.08.2011 von Björn Lindner

Ja, diese "Elite" hat Angst, sind doch die LINKEN die drittgrößte Kraft im Bundestag! Sie gelten immer noch als die Schmuddelkinder, mit denen niemand spielen resp. regieren mag oder darf! Wieso eigentlich nicht?


Hochgeladen am 01.12.2010 von NotarBolamus

Übernommen von Over-Blog

Samstag, 14. September 2013

GLOSSE: Schuld war nur der Bu-Ur-Kini!!

Wer sich bei deutschen Schlagern auskennt, wird sich vielleicht an "Schuld war nur der Bossanova!" erinnern - gesungen von Manuela. Eine gebürtige Berlinerin, leider schon  verstorben - sie wurde nur 58 Jahre alt. Sänge sie noch heute, sie müsste ihren Titel umändern: Heute ist nicht mehr der Bossanova schuld, sondern der Burkini! Manuela sänge heute
Schuld war nur der Bu-Ur-Kini!


Hochgeladen am 03.02.2011 von phoenixcosma2

Wieso? Wegen des Bundesverwaltungsgerichtes! Da hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig etwas angestellt! Es wurde ein Urteil gefällt, dass eine Schülerin mit islamischen Glauben am Schwimmunterricht teilnehmen muss - sie könne ja einen Burkini anziehen. 

Quelle: Bundesverwaltungsgericht entschied: Keine Religionsfreiheit für Muslime: Auch die höchste Instanz in Leipzig entschied: das Mädchen muss am Schwimmunterricht teilnehmen. Punktum! Basta.

Mit diesem Urteil brachte dieses Gericht vieles ins Rollen - es hat im wahrsten Sinne des Wortes etwas angerichtet:

Frauen, die noch nie von einem "Burkini" gehört - geschweige denn so ein Teil gesehen - hatten, schauten im Internet nach, wo es so etwas gibt und wie das ausschaut. Und nicht wenige stellten fest: Das sieht nicht übel aus! Ja, richtig geschmackvoll! Es gab Anfragen und Bestellungen bei den Online-Händlern, sie kommen mit den Lieferungen nicht nach! Die westliche Modeindustrie wurde beunruhigt, sie pfiff ihre Nerds in den Marketingabteilungen an, sofort eine Burkiniwelle aus dem Boden zu stampfen. Das war gar nicht so einfach.

Grund: Die Bundeskanzlerin persönlich hatte ja erklärt: "Multi-Kulti ist gescheitert!" Also befanden sich viele Mode- und Konsumsklaven in einer Zwickmühle: Einerseits kein Multi-Kulti mehr, andererseits einen vom kapitalistischen Westen erstellten Multi-Kulti-Fummel anziehen?


Hochgeladen am 20.05.2011 von Filbob21

Die Frauen bevorzugten lieber die originalen Burkini von den arabischen Händlern. Und die Händler in den Basaren stellten sich sofort auf die Nachfrage ein. In den ganz großen Basaren wurde eilig eine eigene Gasse geschaffen - nur für Burkinis! Und die Händler schickten ihre Jungs aus, die sprachen dann die deutschen Touristinnen an: "Madame! Kommen Sie! Schöne Burkinis für schöne Frauen!" Da konnten auch Frauen wie Eulalia Sengespeck diesem Charme nicht wiederstehen und sie kauften gleich mehrere Burkinis.

Und wieder zu Hause führte Eulalia gleich ihren Freundinnen diese Neuerwerbungen vor. Die Frauen waren begeistert. Grund: Das blöde Fasten und Hungern vor der alljährlichen Bikinizeit war endlich vorbei! Es gibt ja wallende Burkinis, die verstecken so manches Pölsterchen.

Und noch jemand merkte die Auswirkung der Burkini-Welle - die Schönheitschirurgen. Sie beauftragten ihren Verband, etwas gegen diese Burkini-Welle zu unternehmen!

Dann kam jammernd  die Kosmetikindustrie. Der Absatz von Sonnenschutzmitteln sank ins Bodenlose. Der Milliardär Dirk Rossmann wollte über seine Lobby gleich eine Lex Rossmann verkündet haben, dass auch Burkiniträgerinen sich vor dem Sonnenbad mit Rossmann-Öl einschmieren müssen. Aber da derzeit Wahlzeit ist, wurde Rossmann auf die Zeit nach der Wahl vertröstet.

Ja, dann fuhr eine noch größere Schar von Lobbyisten auf - ausgeschickt von der notleidenden Pharmaindustrie! Sie befürchtete, dass wegen der Burkinis die Erkrankungen an Hautkrebs zurückgehen werden. Die Analysten an den Börsen schauderten, der DAX werde auch ins Bodenlose fallen. Die Dividenden der Aktionäre ebenso. Wovon sollen dann diese Aktionäre leben? Sollen sie sich in die Warteschlangen der Hartz-IV-Bezieher in den Jobcentern einreihen? Und sich dann sagen lassen: "Sie sind nicht bedürftig! Sie müssen erst ihre Villa abschmelzen!" Und der Jobcenterchef freut sich, weil er wieder sanktionieren konnte und von seiner obersten Dienstherrin eine Prämie erhält:

Quelle: Hilfe! Die Borgs unter uns! In den Jobcentern! Widerstand ist zwecklos! Sie werden sanktioniert: Ja, in den Jobcentern werden Prämien gezahlt - an die Oberborgs, das sind solche Menschmaschinen, die ihre Menschlichkeit verleugnen. Diese Borgs haben eine Waffe - auch SANKTIONEN genannt. Und dann gibt es das Mutterschiff dieser Borgs - es ging in Berlin - Hauptstadt der Deitschen - vor Anker. Das frühere Bundesarbeitsministerium ist in das Mutterschiff der Borgs gezogen. Und die Königin der Borgs leitet dieses Ministerium. Sie treibt ihre Oberborgs immer mehr an: IMMER MEHR SANKTIONEN!

Die etablierten Parteien erschrecken. Langsam dämmert es ihnen: Es ist ja Wahlkampfzeit! Bald wird gewählt! Wenn jetzt das mit den blöden Burkinis sich noch weiter herumspricht, dann verlieren wir die Wahl! Was machen wir jetzt? Sie grübelten und grübelten. Sie konsultierten Berater und Werbestrategen. Die fanden heraus, dass der derzeitige Zeitpunkt für eine Wahl ungünstig sei. Die Wahl muss verschoben werden! Das geht doch nicht!

Die Berater wurden verdonnert, eine Möglichkeit zu suchen. Die Berater schwitzten Blut und Wasser! Da hatte einer die rettende Idee - die DNV. Im Flüsterton wurde folgender Plan B verbreitet: Wir lassen die DNV nicht zur Wahl zu. Dann muss sie klagen - in Karlsruhe. Dort wird sie zugelassen. Aber wir hatten keine Zeit mehr, sie auf den Stimmzetteln auszudrucken. So gibt es eine Partei, die ist für die Wahl zugelassen, aber sie kann nicht gewählt werden, weil sie nicht auf dem Stimmzettel steht!

Dann wird nach der Wahl bestimmt jemand klagen, irgendwann wird diese Wahl für ungültig erklärt werden. Aber wir werden bis dahin trotzdem weiterregieren. Ist doch genial. Das könnte doch glatt vom genialen Team Haderthauer stammen! 

Und Plan B wurde in die Tat umgesetzt ... Und alle beteiligten Akteure jammerten: 
SCHULD WR NUR DER BU-UR-KINI! 

Übernommen von Blog-Spot

Mittwoch, 11. September 2013

Bundesverwaltungsgericht entschied: Keine Religionsfreiheit für Muslime

Heute fällte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Grundsatzurteil. Worum ging es? Darum, ob ein muslimisches Mädchen zusammen mit leicht bekleideten Jungs gemeinsam am Schwimmunterricht teilnehmen muss. Die Eltern der damals elfjährigen Tochter hatten sich am Gymnasium beschwert, dass ihre Tochter zusammen mit nur mit Badehose bekleideten Jungs am Schwimmunterricht teilnehmen sollte. Sie wollten, dass ihre Tochter vom Schwimmunterricht befreit wird.

Die Schule lehnte ab. Die Eltern zogen vor den Kadi. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnte die Klage der Eltern ab. Die Richter meinten, das Mädchen könne sich ja einen "Burkini" anziehen ... Dabei hatten die Richter übersehen, dass es darum gar nicht ging. Auch wenn das Mädchen im Burkini ins Wasser geht, erbleibt ihr der Anblick von halbnackten Jungs nicht erspart. Und ihre Relgion verbietet nun mal, dass Mädchen gemeinsam mit leicht bekleideten jungen Männern öffentlich zusammenkommen.

Auch die höchste Instanz in Leipzig entschied: das Mädchen muss am Schwimmunterricht teilnehmen. Punktum! Basta.

Ich finde dieses Urteil verhehrend. Nicht weil ich Muslimin bin. Sondern weil ich der Meinung bin, dass in Deutschland Religionsfreiheit herrscht! Und wenn eine andere Religion als das Christentum es den Gläubigen nicht erlaubt, dass Jungs und Mädchen gemeinsam öffentlich baden, dann sollten wir das respektieren. 

Wieso hat die Schulleitung nicht das Mädchen vom Schwimmunterricht befreit? Oder es in eine Klasse gesteckt, in dem nur Mädchen unterrichtet werden? 

Gerade jetzt, da die Nachrichten voll sind von Gotteskämpfern im Mittleren Osten, ist doch eine solche richterliche Entscheidung schlimm. Schlimm für das Ansehen Deutschlands. Da sprechen Politiker immer wieder von Integration, da gibt es Integrationsbeauftragte, wenn es jedoch zur Sache geht, dann ist es in Deuchtschland mit der Integration nicht weit her.

Was passiert jetzt? Jetzt können die Fundamentalisten mit dem Finger auf die Deutschen zeigen: Die Deutschen, das sind ganz schlimme Menschen. Die zwingen unsere Mädchen in den Schulen zusammen mit unzüchtig bekleideten Jungs zu baden! Das erzeugt ein immens negatives Image! Der Ruf der Deutschen ist hin!

Nun leben in den arabischen Ländern viele Reiche, die Luxusgüter aus Deutschland importieren. Die werden dann von ihren Landsleuten gefragt werden: Warum fährst du noch ein großes deutsches Auto? Weißt du nicht, was die Deutschen mit unseren Mädchen anstellen?

Und jeder Werbemanager wird bestätigen: Sobald die Reputation angekratzt ist, bleiben Käufer weg. Und warum? Nur weil eine kleiner Schulleiter stur ist, weil er an seinen Vorschriften klebt. Hätte er sich einen Zacken aus der Krone gebrochen, wenn er das Mädchen vom Schwimmunterricht befreit hätte? Bestimmt nicht! Und die Eltern des Mädchens wären zufrieden gewesen. Und sie hätten ihren Landsleuten erzählt: Diese Schule ist verständnisvoll, sie nimmt auf unseren Glauben Rücksicht!

Und so etwas spricht sich herum! Dann im positiven Sinn. 

Quelle: Süddeutsche.de Musliminnen müssen zum Schwimmunterricht: Was wiegt schwerer, der staatliche Bildungsauftrag oder die Glaubensfreiheit von Schülern? Im Streit um eine muslimische Schülerin, die die Teilnahme am Schwimmunterricht aus religiösen Gründen trotz Burkini verweigert, hat das Bundesverwaltungsgericht heute ein Grundsatzurteil gefällt.


Veröffentlicht am 28.09.2012 von gbs Hochschulgruppe Koblenz

Übernommen von Over-Blog

Freitag, 30. August 2013

GLOSSE: Wassersauerei?

Heute plauderte ich mit einem Wasserfachmann aus Norddeutschland. Auch über stagnierendes Wasser. “In tieferen Erdschichten gibt es Wasser, das schon 40.000 Jahre stagniert”, freute er sich.

“Und in Bayern gibt es Trinkwasser, das seit Jahren stagniert”, seufzte ich abgrundtief. 

“Wie bitte? Wo denn?” 

“Im Trinkwassernetz eines kommunalen Wasserversorgers. Der versorgt kleinere Weiler und abgelegene Einzelhöfe mit Stichleitungen.” 

Der Wasserfachmann staunte. Ungläubig sagte er: “Da gibt es doch technische Regeln, die müssen eingehalten werden. So müssen Leitungen mit stagnierendem Wasser vor Gebrauch gespült werden. Schon allein aus hygienischen Gründen. Stehendes Wasser verkeimt doch.“ 

“Und das gilt in allen Bundesländern! Außer in Bayern!”, stellte ich mit Grabesstimme fest. 

“Natürlich gilt das auch für Bayern. Die Trinkwasserverordnung und die technischen Regeln gelten bundesweit und müssen eingehalten werden.” 

“Tja, das Verwaltungsgericht sieht das anders. Da gibt es das Urteil. Darin wird eine Bürgerin gezwungen, dauerhaft stagnierendes Wasser abzunehmen. Laut Gerichtsurteil würde das Wasser nicht stagnieren. Auf die technische Regel in der DIN EN 1717 sind die gar nicht eingegangen.” 

Der Wasserfachmann war natürlich entsetzt. “So etwas darf einfach nicht vorkommen!” 

“Tut es aber! Der Wasserversorger tönt in seiner Homepage vollmundig: rein, kühl und appetitlich! Und sie preisen sich an:

  • Beachtung der Vorschriften und technischen Regeln
  • Unabhängige Trinkwasseranalysen
  • Keine chemischen Zusatzstoffe"

Und dann lassen sie sich zertifizieren. Vom DVGW. Das steht für Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches. Dieser Verein ist gemeinnützig, seine Mitglieder sind unter anderem auch Versorgungsunternehmen. 

Quelle: Wikipedia Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches: Seine Hauptaufgabe besteht in der Erstellung des Technischen Regelwerkes, mit dem die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Gas- und Wasserversorgung gewährleistet wird.

Und die Versorgungsbetriebe, die Mitglieder in diesem Verein sind, verpflichten sich, die technischen Regeln, die dieser Verein verfasst, auch einzuhalten. 

Also stehendes Wasser! Und solches stehendes Wasser kommt immer öfters vor. Grund: die demograische Entwicklung - die Deutschen werden immer weniger. Und vor Jahren wurden für das Trinkwasser Leitungen verlegt, die heute überdimensioniert sind. Es gibt immer weniger Abnehmer. Aber weil die Leitungen einfach zu groß sind, fließt das Trinkwasser immer langsamer und oft steht es. Bei den Verbrauchern kommt dann eine abgestandene Brühe an. 

In anderen Bundesländern werden solche solche Stichleitungen zurückgebaut. Eben um stehendes Wasser zu vermeiden. Da lässt man sich lieber zertifizieren - natürlich vom Verein, dessen Mitglied man ist. Da besteht auch keine Gefahr, dass bei der Zertifizierung etwas falsch läuft und Mängel erkannt werden. Zum Beispiel Leitungen mit stehendem Wasser!

Ja, und es gibt auch Deutsche Industrienormen - abgekürzt DIN - und auch Europäische Normen - abgekürzt EN. Und für stagnierendes - also stehendes - Wasser gibt es eine Kombination von zwei Normen, von DIN und EN. Genauer die DIN EN 1717. Da gibt es einen Abschnitt, da wird genau festgelegt, was mit stehendem Wasser geschehen muss, bevor eine solche Leitung für den Transport von Trinkwasser zugelassen ist: Das stehende Wasser muss abgelassen werden. Und dann muss gespült werden!

Ja, und dieser Verein hat auch festgelegt, wann stagnierendes Wasser vorliegt. Getreu dem Motto "Nur was sich messen lässt, lässt sich auch kontrollieren!" gab dieser Verein eine technische Regel heraus, wann Stagnationswasser vorliegt. Genau dann, wenn die mittlere Fließgeschwindigkeit kleiner als fünf Millimeter pro Sekunde ist!

Wenn also früher ganz dicke Rohre verlegt wurden, aber die Abnehmerzahl sinkt, dann wird weniger Wasser verbraucht und die mittlere Fließgeschwindikeit sinkt und liegt dann unter diesem Wert. Ist doch logisch. Sollte man meinen. Nicht aber für ein Verwaltungsgericht! Und damit das nicht auffällt, lässt eben dieses Verwaltungsgericht keinen Gutachter zu! Es könnte ja peinlich werden ...


Und um nun den Verbrauchern Sand in die Augen zu streuen, werden Zertifizierungsurkunden von eben diesem Verein erstellt und an die zahlenden Mitglieder vergeben. 

Und dann ist die Welt des Stagnationswassers wieder in Ordnung. Für die Regierung. Für die Verwaltungsgerichte. Nur nicht für die Verbraucher. Wenn sie trotzdem das abgestandene Wasser trinken (müssen), dann werden sie krank und wundern sich. Oder sie trinken Wasser aus dem Supermarkt. Oder aus ihrem alten Brunnen. 

Aber das interessiert die Verwaltung nicht, auch nicht die Regierung und auch nicht den Wasserversorger. 

Und wenn sich Verbraucher wegen des abgestandenen Wassers beschweren, dann wird wieder eine neu erstellte Zertifizierungsurkunde huldvoll überreicht und die potemkinsche Welt der Wasserversorger und der damit befassten Verwaltung ist wieder in Ordnung.

Welch ein Eldorado für die Privatisierung der Trinkwasserversorgung! Die privaten Wasserversorger reiben sich schon jetzt die Hände - angesichts des blühenden Geschäftes: Sie brauchen dann nur noch auf dem Papier einwandfreies Trinkwasser zu liefern - Hauptsache es gibt Zertifikate ... 


Veröffentlicht am 17.12.2012 von GesundesWasser

Übernommen von Over-Blog

Montag, 24. Juni 2013

Mollath und Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht schreitet ein!

Im Fall Mollath schreitet jetzt sogar das Bundesverfassungsgericht ein. Die drei Richter, die über zwei Wiederaufnahmeanträge des Falles Mollath brüten, wurden beim Brüten aufgeschreckt: Das bayerische Justizministerium wurde von Karlsruhe aufgefordert, spätestens bis zum 23. Juli 2013 eine Stellungnahme abzugeben. 

Quellen
  • SPIEGEL ONLINE Unterbringung in Psychiatrie: Verfassungsgericht verlangt Auskunft im Fall Mollath: Das Bundesverfassungsgericht hat laut einem Zeitungsbericht das bayerische Justizministerium und die Bundesanwaltschaft um Stellungnahme im Fall Mollath gebeten. Bis zum 23. Juli haben die Behörden Zeit für eine Antwort.
  • Süddeutsche.de Bundesverfassungsgericht will Auskunft: Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Justizministerium um Stellungnahme in der Causa Gustl Mollath gebeten. Ein Anwalt, der Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, wertet das als Hinweis, dass Karlsruhe "in der Causa notfalls selbst zu einer Entscheidung kommen" will.
Au weia, da müssen diese drei Richter schneller brüten. Was werden sie da nur ausbrüten? Es kommt ja jetzt knüppeldick für die bayerische Justiz: Da wurde erfolgreich eine Gefahr für die feine bayerische und speziell Nürnberger Gesellschaft in die Forensik weggesperrt, und da wurde dieses Subjekt für ein paar Stunden frei und durfte stundenlang im Untersuchungsausschuss im bayerischen Landtag aussagen. Und Gustl Ferdinand Mollath hatte viel zu erzählen!

Aber einen Tag später verkündete das Landgericht Bayreuth: Mollath bleibt mindestens bis 2014 in der Psychiatrie. Grund: Erst im Juni 2014 steht der nächste Prüfungstermin fest! Ja, in Bayern muss halt alles seine Ordnung haben! Wo kommen wir denn hin, wenn solch ein Mollath wieder frei herumläuft und herumerzählt, wer von der "prominenten" Gesellschaft einst Schwarzgeld in die Schweiz schaffen ließ - von der damaligen Frau des Mollath! 

Die Frau allerdings hat beruflich umgesattelt - heute ist sie Quantenheilerin - will heißen, sie macht andere Sprünge als damals. Da war sie angeblich eine Art Geldbotin für die Kapitalströme von Nürnberg in die Schweiz. Und wegen des Mollaths zittern einige Prominente, dass das mit dem Schwarzgeld doch noch auffliegt. Deshalb soll dieser Mollath mindestens noch bis 2014 weggesperrt bleiben. Das ist sicher - für die betroffenen Prominenten - meinen die vielleicht noch.

Außérdem kann in psychiatrischen Kliniken viel passieren. Denken wir nur an den Arzt Ignaz Semmelweis. Der war auch für viele Ärzte ein rotes Tuch. Ja, er drohte, seine geburtshelfenden Kollegen öffentlich als "Mörder" hinzustellen. Grund: Sie missachteten die Hygienevorschriften! Und was passierte? Die Ärzteschaft intrigierte gegen Semmelweis und er wurde in die Irrenanstalt Döbling bei Wien eingeliefert. Und zwei Wochen später soll er von Pflegern auf dem Anstaltshof erschlagen worden sein. Seine Leiche wurde exhumiert und es fanden sich Frakturen an Händen, Arme und Brustbein. Und eine Aktennotiz, nach der Semmelweis an "Gehirnlähmung" gestorben sein soll!

Quelle: Wikipedia Ignaz Semmelweis: bei einer Exhumierung der sterblichen Überreste Semmelweis’ wurden Frakturen an Händen, Armen und Brustbein festgestellt. In seiner Aktennotiz wird Gehirnlähmung als sein Sterbegrund genannt.

Aber das passierte ja in Österreich. Hier Bayern kann das überhaupt nicht vorkommen. Hier in Bayern herrscht Recht und Ordnung! Dafür sorgt schon die Justizministerin Dr. Beate Merk, sie fand es auch in Ordnung, ihre eigene Schwester für ihr Wahlkreisbüro zu beschäftigen ... 

Und Bayerns Ministerpräsident kann einem leid tun: Eigentlich müsste er nicht nur einen Minister und nicht nur einen Staatssekretär in seinem Kabinett auswechseln - aber da wurde ja am 15. September 2013 eine Landtagswahl angesetzt und mit einer halben Mannschaft lässt sich schlecht spielen. Also wird versucht, sich irgendwie durchzuwurschteln und auf das Kurzzeitgedächtnis der Wählerinnen und Wähler zu setzen.


Veröffentlicht am 23.06.2013 von KRTdoku


Veröffentlicht am 23.06.2013 von KRTdoku

Was muss denn noch passieren, bis die bayerischen Wählerinnen und Wähler erkennen, dass diese CSU nicht mehr wählbar ist! Und was macht die Opposition? Sie schweigt!
Übernommen von Over-Blog