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Samstag, 9. November 2013

GLOSSE: Zum Henker mit der Todesstrafe! Auch in Deutschland!

Was soll das? Todesstrafe in Deutschland? Die Todesstrafe ist doch in Deutschland abgeschafft worden - mit dem Grundgesetz - 1949!  Stimmt, da gibt es den Artikel 102. Da steht kurz und bündig: "Die Todesstrafe ist abgeschafft!" Aber: Es gibt immer noch Bundesländer in Deutschland, in deren Verfassung gibt es die Todesstrafe! Zum Beispiel im Bundesland Hessen! Ja, wirklich. Im August 2013 schrieb die Osnabrücker Zeitung darüber: 

Quelle: Osnabrücker Zeitung Artikel 21 In Hessen gibt es noch die Todesstrafe: Schwarz auf weiß ist in der hessischen Landesverfassung unter Artikel 21 zu lesen: "Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden [...], kann er zum Tode verurteilt werden." Das ist eine deutliche Aussage.


Ist das ein Grund, schleunigst aus Hessen wegzuziehen? Oder ist das ein Grund, dass Unternehmer Hessen als Standort meiden sollen? Nein, ist es nicht, denn es gilt immer noch: Bundesrecht bricht Landesrecht! Also haben wir in Hessen den skurrilen Umstand:  Nach der hessischen Verfassung gibt es in Hessen die Todesstrafe - immer noch! Aber: Die Todesstrafe ist in Hessen außer Kraft gesetzt - wegen des Artikels 102 im Grundgesetz! Was für ein Glück! 

Deutschland besteht ja aus mehreren Bundesländern, da gibt es auch Länder mit einer eigenen Verfassung und da stand in deren Verfassungen immer noch die Todesstrafe.  Aber zwischenzeitlich wurden solche Sätze aus den Länderverfassungen gestrichen, bis auf Hessen! 

Manche Länder brauchten sehr lange, um die Todesstrafe aus ihrer Verfassung verschwinden zu lassen. Zum Beispiel Bayern! Erst 1998 verschwand die Todesstrafe aus der Bayerischen Verfassung. Das war keine Selbstverständlichkeit - dazu war erst ein Volksentscheid notwendig! 

Zurück zu Hessen: Da wirft die SPD der CDU und der FDP vor: „Eine Reform der hessischen Verfassung, die auch ein Abschaffen der Todesstrafe umfasst hätte, ist an der Starrsinnigkeit der CDU und FDP gescheitert.“ Ist das wirklich der Grund? Oder haben die hessischen Politiker Angst vor einem Volksentscheid? 

Was ist, wenn bei diesem Volksentscheid viele Hessen für die Beibehaltung der Todesstrafe sind? Offensichtlich kennen CDU und FDP ihre Pappenheimer. Also wird an der hessischen Verfassung nicht gerüttelt ... 


Und zurück zu Bayern: Ist dort die "Todesstrafe" wirklich abgeschafft? Da gibt es den Fall einer halb-mongolischen Schriftstellerin: Sie soll gezwungen werden, ihre Trinkwasserversorgung im Haus auf das Trinkwasser eines kommunalen Zweckverbandes umzuschließen. Dabei ist ihr Einzelhof über eine sehr lange und sehr dicke Stichleitung angeschlossen. 

Nun hat diese Schriftstellerin auch Lebensmitteltechnologie studiert. Da hatte sie auch mit Formeln aus der Hydraulik zu tun. Also ließ sie sich die Daten der langen Leitung vom Trinkwasserversorger geben und rechnete: 

Wieso? Was gibt es da zu rechnen? Zum Beispiel die mittlere Fließgeschwindigkeit! Wen interessiert das denn? Doch, das ist interessant - hoch interessant sogar. 


Da gibt es nämlich einen gemeinnützigen Verein - den DVGW, das steht für "Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches", bei dem sind die allermeisten Trinkwasserversorger zahlende Mitglieder. Und als Gegenleistung für die Zahlung erstellt dieser Verein technische Regeln - natürlich nicht zu hart, schließlich geht es ja um zahlende Mitglieder! 

Und in einer solchen technischen Regel wurde der Begriff "Stagnationswasser" definiert. Nicht nur wischi-waschi, sondern mit einem Wert, der sich messen lässt. Ja, in dieser technischen Regel steht, dass Stagnationswasser vorliegt - also das Wasser steht, wenn die mittlere Fließgeschwindigkeit kleiner oder gleich 0,005 Meter pro Sekunde ist - also 5 Millimeter pro Sekunde. 

Das leuchtet auch ein, je schneller das Wasser fließt oder je mehr Wasser am Ende der Leitung verbraucht wird, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Wasser in der Leitung steht. 

Also rechnete die Schriftstellerin aus, wieviel Wasser sie am Ende verbrauchen müsste, damit die mittlere Fließgeschwindigkeit höher als 5 Millimeter pro Sekunde ist. Sie kam auf einen Wert weit über 3.000 Liter täglich! 

Das bedeutet, dass die Schriftstellerin täglich über 3.000 Liter verbrauchen müsste, damit das Wasser in der langen Stichleitung kein stehendes Wasser - also kein Stagnationswasser - mehr ist! Gemäß der technischen Regel, die ein Verein aufgestellt hat, bei dem der Trinkwasserversorger zahlendes Mitglied ist! 

Ja, ist denn so schlimm - das Stagnationswasser? Vom stellvertretenden Leiter eines Gesundheitsamtes erhielt die Schriftstellerin den "fachmännischen" Rat: "Waschen Sie sich öfters Hände und Gesicht, dann fließt das Wasser schon!" Es ist schon erstaunlich, welche Ratschläge Fachleute geben, die von Steuergeldern bezahlt werden! 


Dieser "Fachmann" eines Gesundheitsamtes kennt offensichtlich nicht eine europäische Norm - die DIN EN 1717. Die ist verbindlich für alle Unternehmen in der EU - sollte man meinen. Nach dieser europäischen Norm wird vorgeschrieben, dass Stagnationswasser generell abgelassen und dann die Leitung gespült werden muss. Das steht auf Seite 8 unter Abschnitt 4.5 dieser Norm! Ganz klar und deutlich! 


Da nun die Schriftstellerin täglich nie über 3.000 Liter verbrauchen kann, ist die mittlere Fließgeschwindigket des Wasser in der langen und dicken Stichleitung weit niedriger als 5 Millimeter pro Sekunde. 

Ergo: Das Wasser steht ständig, ist also Stagnationswasser - dauernd! Nach der technischen Regel des gemeinnützigen Vereins, bei dem der Wasserversorger zahlendes Mitglied ist. Und nach europäischer Norm darf Stagnationswasser nicht als Trinkwasser verwendet werden! 

Trotzdem will der Wasserversorger die Schriftstellerin via immer höher werdenden Zwangsgeldern zwingen, dieses Stagnationswasser abzunehmen! Obwohl die EU in einer europäischen Norm festgelegt hat, dass Stagnationswasser kein Trinkwasser ist! 

Das aber interessiert den Wasserversorger nicht! Mit der Brechstange - auch Zwangsgeld genannt - will er die Schriftstellerin zwingen, das Stagnationswasser als Trinkwasser abzunehmen! 

Wer die Lebensgeschichte der Schriftstellerin kennt, weiß, dass sie von Kind auf an Diabetes Typ I leidet, sie muss also besonders auf ihr geschwächtes Immunsystem achten! Und sie hat sich schlau gemacht, welche Gefahren im Stagnationswasser lauern! Tödliche Gefahren! 

Aber das interessiert den Wasserversorger nicht! Und auch die Verwaltungsgerichte interessieren sich nicht dafür! Für sie gelten nur weltfremde Paragraphen! 

Aber die Schriftstellerin will leben, sie will nicht an einer tödlichen Krankheit sterben! Das ist ja wohl verständlich! Für sie ist die angedrohte Zwangsmaßnahme, das Stagnationswasser zu trinken, de facto eine "Todesstrafe"! 

Hochgeladen am 23.01.2012 von Deutsche Wasserkontrolle

Übernommen von Over-Blog

Sonntag, 1. September 2013

Demografischer Trend stark nach unten - Sterben die Franken aus?

Da gibt es einen demografischen Trend für Bayern - für Nordbayern ist er wenig erfreulich: Die Bevölkerung wird schrumpfen - bisweilen um 7,5 Prozent. Das bedeutet, dass bis 2031 jeder 13-te Bürger nicht mehr in Nordbayern leben wird. In den betroffenen Kommunen und den Bezirksregierungen geht ein Alarmschrei um. 

Wer das nicht glaubt, kann sich ja selbst die statistischen Daten anschauen:

Quelle: Freistaat Bayern Demographisches Profil: Wer sich die Bevökerungsskizen von 2011 mit 2031 vergleicht, muss leider feststellen: "2011 waren die meisten Bürger so um die 50 Jahre alt. 20 Jahre später werden die meisten Bürger zwischen 60 und 70 Jahre alt sein!

Und in diesem Bereich liegt auch der Landkreis Ansbach: bis zu 7,5 % wird die Bevölkerungszahl schrumpfen. Wieso ich das schreibe? Gerade im flächengrößten Landkreis Ansbach gibt es viele Fernwasserversorgungsunternehmen. Und damit bekommen diese Wasserversorger immer mehr Probleme mit diesem demografischen Schrumpfprozess!

Grund: Je weniger Verbraucher am Ende der langen Trinkwasserleitungen hängen, desto länger steht das Wasser in den oft überdimensionierten Rohren. Und es gibt einen Grenzwert, der nicht unterschritten werden darf. Wird er unterschritten, dann wird aus dem Trinkwasser stehendes Wasser - auch Stagnationswasser - genannt! Und wenn Stagnationswasser vorliegt, dann muss dieses Wasser vor dem Verbrauch abgelassen und dann die Leitung gespült werden. Das steht in einer Norm - DIN EN 1717.

Das ist eine Kombination aus Deutscher Industrienorm (DIN) und Europäischer Norm (EN). Und diese Norm ist verbindlich. Auch wenn Richter eines Verwaltungsgerichtes davon nichts wissen wollen!

Quelle: GLOSSE: Wassersauerei? - In Bayern gerichtlich erlaubt!: “Tja, das Verwaltungsgericht Ansbach sieht das anders. Da gibt es das Urteil AN 1K 11.01339. Darin wird eine Bürgerin gezwungen, dauerhaft stagnierendes Wasser vom Zweckverband Reckenberggruppe abzunehmen. Laut Gerichtsurteil würde das Wasser nicht stagnieren. Auf die technische Regel in der DIN EN 1717 sind die gar nicht eingegangen.” Der Wasserfachmann war natürlich entsetzt. “So etwas darf einfach nicht vorkommen!” 

Dieser Trend wird sich immer stärker von Jahr zu Jahr fortsetzen. Irgendwann wird der Druck auf die Wasserversorger derart groß werden, dass sie mit dem Rückbau der Leitungen beginnen müssen. Sollten sie sich wie bisher weigern, dann werden noch mehr Bürger aus diesem Landkreis wegziehen! Oder Bürger werden erkranken oder gar wegsterben - weil sie von einem Verwaltungsgericht verdonnert werden, Stagnationswasser zu saufen! 

Somit beschleunigt das Verwaltungsgerichtsurteil diese negative demografische Entwicklung! 

Ich wundere mich, wieso die Politiker in Bayern, speziell in Nordbayern diese tickende Zeitbombe nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Da werden statistische Landesämter unterhalten, die solche Entwicklungen aufzeigen und die politischen Entscheider hören nicht hin! Dann wird es immer öfters heißen: 
Wasser macht dick, dumm und krank!


Hochgeladen am 31.01.2011 von Hans-Jürgen Saum

Können wir solche dummen Politiker am 15. September wählen? Bestimmt nicht! Wie heißt es?
WAHLTAG IST ZAHLTAG!

Übernommen von Over-Blog

Freitag, 30. August 2013

GLOSSE: Wassersauerei?

Heute plauderte ich mit einem Wasserfachmann aus Norddeutschland. Auch über stagnierendes Wasser. “In tieferen Erdschichten gibt es Wasser, das schon 40.000 Jahre stagniert”, freute er sich.

“Und in Bayern gibt es Trinkwasser, das seit Jahren stagniert”, seufzte ich abgrundtief. 

“Wie bitte? Wo denn?” 

“Im Trinkwassernetz eines kommunalen Wasserversorgers. Der versorgt kleinere Weiler und abgelegene Einzelhöfe mit Stichleitungen.” 

Der Wasserfachmann staunte. Ungläubig sagte er: “Da gibt es doch technische Regeln, die müssen eingehalten werden. So müssen Leitungen mit stagnierendem Wasser vor Gebrauch gespült werden. Schon allein aus hygienischen Gründen. Stehendes Wasser verkeimt doch.“ 

“Und das gilt in allen Bundesländern! Außer in Bayern!”, stellte ich mit Grabesstimme fest. 

“Natürlich gilt das auch für Bayern. Die Trinkwasserverordnung und die technischen Regeln gelten bundesweit und müssen eingehalten werden.” 

“Tja, das Verwaltungsgericht sieht das anders. Da gibt es das Urteil. Darin wird eine Bürgerin gezwungen, dauerhaft stagnierendes Wasser abzunehmen. Laut Gerichtsurteil würde das Wasser nicht stagnieren. Auf die technische Regel in der DIN EN 1717 sind die gar nicht eingegangen.” 

Der Wasserfachmann war natürlich entsetzt. “So etwas darf einfach nicht vorkommen!” 

“Tut es aber! Der Wasserversorger tönt in seiner Homepage vollmundig: rein, kühl und appetitlich! Und sie preisen sich an:

  • Beachtung der Vorschriften und technischen Regeln
  • Unabhängige Trinkwasseranalysen
  • Keine chemischen Zusatzstoffe"

Und dann lassen sie sich zertifizieren. Vom DVGW. Das steht für Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches. Dieser Verein ist gemeinnützig, seine Mitglieder sind unter anderem auch Versorgungsunternehmen. 

Quelle: Wikipedia Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches: Seine Hauptaufgabe besteht in der Erstellung des Technischen Regelwerkes, mit dem die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Gas- und Wasserversorgung gewährleistet wird.

Und die Versorgungsbetriebe, die Mitglieder in diesem Verein sind, verpflichten sich, die technischen Regeln, die dieser Verein verfasst, auch einzuhalten. 

Also stehendes Wasser! Und solches stehendes Wasser kommt immer öfters vor. Grund: die demograische Entwicklung - die Deutschen werden immer weniger. Und vor Jahren wurden für das Trinkwasser Leitungen verlegt, die heute überdimensioniert sind. Es gibt immer weniger Abnehmer. Aber weil die Leitungen einfach zu groß sind, fließt das Trinkwasser immer langsamer und oft steht es. Bei den Verbrauchern kommt dann eine abgestandene Brühe an. 

In anderen Bundesländern werden solche solche Stichleitungen zurückgebaut. Eben um stehendes Wasser zu vermeiden. Da lässt man sich lieber zertifizieren - natürlich vom Verein, dessen Mitglied man ist. Da besteht auch keine Gefahr, dass bei der Zertifizierung etwas falsch läuft und Mängel erkannt werden. Zum Beispiel Leitungen mit stehendem Wasser!

Ja, und es gibt auch Deutsche Industrienormen - abgekürzt DIN - und auch Europäische Normen - abgekürzt EN. Und für stagnierendes - also stehendes - Wasser gibt es eine Kombination von zwei Normen, von DIN und EN. Genauer die DIN EN 1717. Da gibt es einen Abschnitt, da wird genau festgelegt, was mit stehendem Wasser geschehen muss, bevor eine solche Leitung für den Transport von Trinkwasser zugelassen ist: Das stehende Wasser muss abgelassen werden. Und dann muss gespült werden!

Ja, und dieser Verein hat auch festgelegt, wann stagnierendes Wasser vorliegt. Getreu dem Motto "Nur was sich messen lässt, lässt sich auch kontrollieren!" gab dieser Verein eine technische Regel heraus, wann Stagnationswasser vorliegt. Genau dann, wenn die mittlere Fließgeschwindigkeit kleiner als fünf Millimeter pro Sekunde ist!

Wenn also früher ganz dicke Rohre verlegt wurden, aber die Abnehmerzahl sinkt, dann wird weniger Wasser verbraucht und die mittlere Fließgeschwindikeit sinkt und liegt dann unter diesem Wert. Ist doch logisch. Sollte man meinen. Nicht aber für ein Verwaltungsgericht! Und damit das nicht auffällt, lässt eben dieses Verwaltungsgericht keinen Gutachter zu! Es könnte ja peinlich werden ...


Und um nun den Verbrauchern Sand in die Augen zu streuen, werden Zertifizierungsurkunden von eben diesem Verein erstellt und an die zahlenden Mitglieder vergeben. 

Und dann ist die Welt des Stagnationswassers wieder in Ordnung. Für die Regierung. Für die Verwaltungsgerichte. Nur nicht für die Verbraucher. Wenn sie trotzdem das abgestandene Wasser trinken (müssen), dann werden sie krank und wundern sich. Oder sie trinken Wasser aus dem Supermarkt. Oder aus ihrem alten Brunnen. 

Aber das interessiert die Verwaltung nicht, auch nicht die Regierung und auch nicht den Wasserversorger. 

Und wenn sich Verbraucher wegen des abgestandenen Wassers beschweren, dann wird wieder eine neu erstellte Zertifizierungsurkunde huldvoll überreicht und die potemkinsche Welt der Wasserversorger und der damit befassten Verwaltung ist wieder in Ordnung.

Welch ein Eldorado für die Privatisierung der Trinkwasserversorgung! Die privaten Wasserversorger reiben sich schon jetzt die Hände - angesichts des blühenden Geschäftes: Sie brauchen dann nur noch auf dem Papier einwandfreies Trinkwasser zu liefern - Hauptsache es gibt Zertifikate ... 


Veröffentlicht am 17.12.2012 von GesundesWasser

Übernommen von Over-Blog