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Montag, 7. Juli 2014

GLOSSE: Stagnationswasser und die Widersprüche eines Wasserversorgers


So ein Wasserversorger hat es schwer. Da kommt es immer wieder zu Stagnatationswasser. Also Wasser, das nicht fließt, sondern steht. Jede Hausfrau weiß: Wasser das steht, das fault! Und ein Sprecher eines Wasserversorgers gibt zu: "generelle Vermeidung von Stagnationswasser am Wasserzähler ist durch den Wasserversorger nicht möglich."

Quellen
Und so ein richtiger Wasserversorger ist natürlich Mitglied beim DVGW - dem Deutschen Verein für Gas- und Wasserwirtschaft. Dieser Verein erstellt technische Regeln - für seine Mitglieder - die Wasserversorger. Und da gibt es eine Regel, die besagt: Liegt die mittlere Fließgeschwindigkeit unter 5 mm pro Sekunde, dann liegt Stagnationswasser vor!

Au Backe! Auch im vorliegenden Fall kann der Sprecher des Wasserversorgers nicht anders. Er muss zugeben: Es liegt ständig Stagnationswasser vor! Da mag er sich winden wie er will. Das schrieb auch die Bayerische Staatszeitung! 

Aber: Der Sprecher baut vor: "Ein regelmäßiger Wasseraustausch in stagnierenden Bereichen zur Vermeidungung einer Koloniezahlerhöhung ist nicht erforderlich."

Wer den Artikel der Bayerischen Staatszeitung gelesen hat, wird schmunzeln. Grund: Obwohl angeblich ein regelmäßiger Wasseraustausch bei Stagnationswasser nicht erforderlich sein soll, ergab eine Beprobung, dass die Koloniezahl den Grenzwert überschritt! 

Aber das macht nichts! Denn: "Ein Wasseraustausch ist nicht erforderlich!" Die Wirklichkeit schaut anders aus.

Und noch ein Widerspruch: Mir war angekündigt worden, "dass die örtliche Feuerwehr hin und wieder spülen werde, indem sie Übungen am Hydranten nah meinem Anwesen durchführen würde."

Nur gibt es da ein kleines Problem: Die DIN 14462 für Feuerwehren. Diese Norm schreibt zwingend vor, dass Feuerwehrleute nicht mit angestandenem Wasser löschen dürfen! Diese Norm geht sogar so weit, dass Löschwasserleitungen immer trocken stehen müssen - erst beim Brandfall dürfen sie befüllt werden! 

Das ist doch toll! Die Feuerwehr darf im Brandfall nicht mit dem stehenden Wasser löschen, ich aber soll gezwungen werden, solches Wasser zu trinken! 

Willkommen in Absurdistan! 



Veröffentlicht am 26.02.2014 von Kiat Gorina

Es rächt sich halt, wenn alte Nazigesetze aus dem Jahr 1935 fröhliche Urständ feiern! ...

Übernommen von OverBlog

Montag, 30. Juni 2014

Neues aus dem bayerischen Absurdistan: Der Donaukurier berichtet


Da schrieb die Bayerische Staatszeitung über meinen Fall und über meine bitteren Erfahrungen mit dem kommunalen Wasserversorger: Ich veröffentlichte dazu  bereits zwei Artikel Seltsame Zwangsbeglückung: Sauernheim und die überregionale Presse ...  und Nachtrag: Seltsame Zwangsbeglückung: Sauernheim und die überregionale Presse ....

Jetzt hat der Donaukurier dazu einen Artikel veröffentlicht: 

Quelle: DONAUKURIER Frust in "Absurdistan": Windsbach (HK) Recht und Ordnung kontra körperliche Unversehrtheit: Wie sich der gültige „Anschluss- und Benutzungszwang“ zur Trinkwasserversorgung auswirken kann, zeigt ein Einzelfall aus dem Kreis Ansbach. Und auch beim Abwasser ist hier nicht alles geklärt.

Es ist schön für mich, das sich diese Absurditäten herumsprechen. Mein Buschfunk meldete mir, dass der Wasserversorger sehr wütend reagiert habe. Ja, er habe schlimme Leserbriefe an die Bayerische Staatszeitung angekündigt. Da bin ich aber gespannt! Ich werde hier darüber berichten. 

Vergessen wir nicht, dass es diesen Anschluss- und Benutzungszwang nicht in der Weimarer Republik gab. Und auch nicht in der DDR! Dieser Anschluss- und Benutzungszwang war eine Erfindung der Nazis. 1935 wurde die deutsche Gemeindeordnung erlassen. Wer in die Satzung des kommunalen Wasserversorgers schaut, findet Sätze - wortgleich mit Sätzen aus diesem Nazigesetz von 1935. 

Ich tlefonierte einmal mit einem Bürgermeister, der auch im Vostand dieses kommmunalen Wasserversorgers sitzt. Er meinte, die deutsche Gemeindeordnung sei ein gutes Gesetz! Ob er wirklich weiß, worüber er redet? Falls ja, dann ist eine solche Aussage unverzeihlich! Für einen Bürgermeister! Die Zeiten, dass Nazigesetze hochgehalten und verherrlicht werden, sollten wirklich Geschichte sein! 


Veröffentlicht am 26.02.2014 von Kiat Gorina

Übernommen von OverBlog

Mittwoch, 25. Juni 2014

Nachtrag: Seltsame Zwangsbeglückung: Sauernheim und die überregionale Presse ...


Da schrieb ich darüber, dass die Bayerische Staatszeitung einen langen  - fast eine Seite lang - Artikel am Freitag, den 20. Juni 2014 veröffentlichte. Das Echo war gewaltig. 

Offensichtlich gibt es außer mir noch viele andere bayerische Bürger, die von bayerischen Behörden schikaniert werden! Heute erfuhr ich, dass der Artikel der Bayerischen Staatszeitung viel Likes in Facebook erhalten hat! 

Auch wieder ein Indiz dafür, dass diese Themen - Trinkwasserversorgung und Abwasser - oft zu Konflikten mit den zuständigen Behörden führen. Noch ist dieser Artikel online zu lesen: 

Seltsame Zwangsbeglückung oder Geschmacksargumente zählen nicht

Wer mag, kann mich unterstützen, indem er diese Seite der Bayerischen Staatszeitung aufruft und ein Like gibt. Grund: Je mehr Likes, desto gewichtiger das Thema und desto schneller wird die Staatskanzlei reagieren ;-) 

Wir haben ja manchmal weniger eine Demokratie, sondern eine Like-Okratie :-) 


Veröffentlicht am 26.02.2014 von Kiat Gorina

Übernommen von OverBlog

Freitag, 20. Juni 2014

Seltsame Zwangsbeglückung: Sauernheim und die überregionale Presse ...


Über Sauernheim - einem Ortsteil von Windsbach, der Heimat des berühmten Windsbacher Knabenchors - schrieb ich gelegentlich. Ab heute schreibe nicht nur ich darüber, sondern auch die überregionale Presse. Man lese und staune, da erschien heute ein Artikel in der Bayerischen Staatszeitung, der sich in Sauernheim abspielte und spielt:

Quelle: Bayerische Staatszeitung Geschmacksargumente zählen nicht: Denn anders als in der Richtlinie des DVGW (Deutscher Verband der Gas- und Wasserwirtschaft) mit der Nummer 400-1 vorgegeben, komme in ihrem Haus so genanntes Stagnationswasser an. Das 300 Meter lange Rohr der Stärke DN 100 unter der Straße hat nämlich außer ihr keinen weiteren Abnehmer. Die vom DVGW vorgegebene Fließgeschwindigkeit von über fünf Millimetern pro Sekunde werde massiv unterschritten, kritisiert sie. Ein Umstand, den auch der Versorger zugibt.

In der Druckausgabe vom 20. Juni 2014 (Nr. 25) steht der Artikel unter dem Titel Seltsame Zwangsbeglückung.

Da ich ja als diplomierte Lebensmitteltechnologin mich mit Mikrobiologie und auch mit Hydraulik auskenne, habe ich das mit dem Stagnationswasser in einem Video zusammengefasst und erklärt:


Veröffentlicht am 20.02.2014 von Kiat Gorina

Ich habe zwar geahnt, dass die Behörden mit der Brechstange resp. Polizeigewalt  mich zwingen werden, mich an dieses Fernwasser anzuschließen. Der Anschluss- und Benutzungszwang in der deutschen Gemeindeordnung aus dem Jahr 1935 - demnach ein Nazi-Gesetz - lässt grüßen! 

Meine Reaktion: Ich nahm einen Protestsong auf! Gegen braune Nazigesetze! 


Veröffentlicht am 26.02.2014 von Kiat Gorina

Übernommen von Over-Blog

Donnerstag, 20. Februar 2014

GLOSSE: Bayerischer Albtraum - die Stagnationswassertragödie und ein braunes Gesetz

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Sie haben ein kleines Häuschen, idyllisch im Grünen gelegen. bis ins nächste Dorf sind es keine fünf Minuten. Das Leben ist schön,  Sie sind rundum zufrieden. Ihr kleiner Esel grast auf der Koppel, Katzen und Hund räkeln sich in der Frühlingssonne. In Ihrem Aquarium tummeln sich farbenprächtige Fische. 

Jäh ändert sich die Idylle. 

Wenn Sie jetzt duschen wollen, müssen Sie das Wasser erst mühsam heranschaffen, auf dem Herd erwärmen und in eine Gießkanne füllen. Dann haben sie wieder eine Dusche. Aquariumwasser gibt es auch nicht mehr. Ihre Tiere wollen trinken, auch dieses Wasser müssen Sie erst herbeischaffen… usw. usw. 

Ihr eigenes Trinkwasser hatten Sie zuvor schon immer im Laden geholt. Für alles  andere  war jahrelang der Hausbrunnen da. 

Bis zu diesem Tag: Es schellt an der Haustür : die Polizei! Unter dem Schutz der Polizisten klemmt ein Installateur Ihren  Brunnen ab. Dafür schließt er eine dicke, lange Stichleitung des kommunalen Wasserversorgers an. 

Zuvor sind Sie schon von Fachleuten gewarnt worden:  “Wenn die tatsächlich das Fernwasser anschließen, macht auf keinen Fall den Wasserhahn auf! Dieses Stagnationswasser ist kein Trinkwasser mehr! Wenn es wirklich so weit kommt, zieht am besten weg.  Euer Haus wird dadurch unbewohnbar! Oder ihr müsst euer gesamtes Wasser von woanders herbeischaffen!” 

Dann kommt noch der Gerichtsvollzieher. Weil Sie sich bisher geweigert haben, Ihr Haus unbewohnbar zu machen, müssen Sie noch viel Zwangsgeld zahlen! 

Wie ist das möglich? Das kann doch nur ein Albtraum sein? 

Ist es leider nicht! In Bayern gilt der Anschluss- und Benutzungszwang . Der wurde 1935  von den Nazis eingeführt - mit der deutschen Gemeindeordnung

Dagegen gibt es keinerlei rechtliche Mittel, wie ein Urteil des Verwaltungsgerichtes zeigt. 

Und der Wasserversorger hält sich nicht an die technischen Regeln, wie dieses Video  beweist: 


Veröffentlicht am 20.02.2014 von Kiat Gorina

Übrigens: Wenn Sie Besuch bekommen, Ihr Haus jetzt vermieten oder gar verkaufen wollen, Vorsicht! 

Wenn das Gesundheitsamt Wasserproben aus Ihrer Hausleitung untersucht, und dort  etwas findet, sind Sie dran! Jedes bayerische Gericht wird Sie verurteilen.  Weil Sie als Hausbesitzer für die ordnungsgemäße Wasserversorgung verantwortlich sind!  Wenn sich  in Ihrer Hausinstallation statt Trinkwasser Flüssigkeit der Kategorie 3, 4 oder sogar 5 befindet, sind Sie dran!  Dass das Wasser so vom kommunalen Wasserversorger stammt, spielt keine Rolle. Sie als Hausbesitzer haben sich strafbar gemacht! 

Fazit: Besser nicht nach Bayern ziehen, auf keinen Fall ein Haus kaufen und besser keinen Urlaub dort machen! Sie kommen dort in Teufels Küche! Oder werden krank! Oder treten Ihre Letzte Reise an

Übernommen von OverBlog

Samstag, 9. November 2013

GLOSSE: Zum Henker mit der Todesstrafe! Auch in Deutschland!

Was soll das? Todesstrafe in Deutschland? Die Todesstrafe ist doch in Deutschland abgeschafft worden - mit dem Grundgesetz - 1949!  Stimmt, da gibt es den Artikel 102. Da steht kurz und bündig: "Die Todesstrafe ist abgeschafft!" Aber: Es gibt immer noch Bundesländer in Deutschland, in deren Verfassung gibt es die Todesstrafe! Zum Beispiel im Bundesland Hessen! Ja, wirklich. Im August 2013 schrieb die Osnabrücker Zeitung darüber: 

Quelle: Osnabrücker Zeitung Artikel 21 In Hessen gibt es noch die Todesstrafe: Schwarz auf weiß ist in der hessischen Landesverfassung unter Artikel 21 zu lesen: "Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden [...], kann er zum Tode verurteilt werden." Das ist eine deutliche Aussage.


Ist das ein Grund, schleunigst aus Hessen wegzuziehen? Oder ist das ein Grund, dass Unternehmer Hessen als Standort meiden sollen? Nein, ist es nicht, denn es gilt immer noch: Bundesrecht bricht Landesrecht! Also haben wir in Hessen den skurrilen Umstand:  Nach der hessischen Verfassung gibt es in Hessen die Todesstrafe - immer noch! Aber: Die Todesstrafe ist in Hessen außer Kraft gesetzt - wegen des Artikels 102 im Grundgesetz! Was für ein Glück! 

Deutschland besteht ja aus mehreren Bundesländern, da gibt es auch Länder mit einer eigenen Verfassung und da stand in deren Verfassungen immer noch die Todesstrafe.  Aber zwischenzeitlich wurden solche Sätze aus den Länderverfassungen gestrichen, bis auf Hessen! 

Manche Länder brauchten sehr lange, um die Todesstrafe aus ihrer Verfassung verschwinden zu lassen. Zum Beispiel Bayern! Erst 1998 verschwand die Todesstrafe aus der Bayerischen Verfassung. Das war keine Selbstverständlichkeit - dazu war erst ein Volksentscheid notwendig! 

Zurück zu Hessen: Da wirft die SPD der CDU und der FDP vor: „Eine Reform der hessischen Verfassung, die auch ein Abschaffen der Todesstrafe umfasst hätte, ist an der Starrsinnigkeit der CDU und FDP gescheitert.“ Ist das wirklich der Grund? Oder haben die hessischen Politiker Angst vor einem Volksentscheid? 

Was ist, wenn bei diesem Volksentscheid viele Hessen für die Beibehaltung der Todesstrafe sind? Offensichtlich kennen CDU und FDP ihre Pappenheimer. Also wird an der hessischen Verfassung nicht gerüttelt ... 


Und zurück zu Bayern: Ist dort die "Todesstrafe" wirklich abgeschafft? Da gibt es den Fall einer halb-mongolischen Schriftstellerin: Sie soll gezwungen werden, ihre Trinkwasserversorgung im Haus auf das Trinkwasser eines kommunalen Zweckverbandes umzuschließen. Dabei ist ihr Einzelhof über eine sehr lange und sehr dicke Stichleitung angeschlossen. 

Nun hat diese Schriftstellerin auch Lebensmitteltechnologie studiert. Da hatte sie auch mit Formeln aus der Hydraulik zu tun. Also ließ sie sich die Daten der langen Leitung vom Trinkwasserversorger geben und rechnete: 

Wieso? Was gibt es da zu rechnen? Zum Beispiel die mittlere Fließgeschwindigkeit! Wen interessiert das denn? Doch, das ist interessant - hoch interessant sogar. 


Da gibt es nämlich einen gemeinnützigen Verein - den DVGW, das steht für "Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches", bei dem sind die allermeisten Trinkwasserversorger zahlende Mitglieder. Und als Gegenleistung für die Zahlung erstellt dieser Verein technische Regeln - natürlich nicht zu hart, schließlich geht es ja um zahlende Mitglieder! 

Und in einer solchen technischen Regel wurde der Begriff "Stagnationswasser" definiert. Nicht nur wischi-waschi, sondern mit einem Wert, der sich messen lässt. Ja, in dieser technischen Regel steht, dass Stagnationswasser vorliegt - also das Wasser steht, wenn die mittlere Fließgeschwindigkeit kleiner oder gleich 0,005 Meter pro Sekunde ist - also 5 Millimeter pro Sekunde. 

Das leuchtet auch ein, je schneller das Wasser fließt oder je mehr Wasser am Ende der Leitung verbraucht wird, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Wasser in der Leitung steht. 

Also rechnete die Schriftstellerin aus, wieviel Wasser sie am Ende verbrauchen müsste, damit die mittlere Fließgeschwindigkeit höher als 5 Millimeter pro Sekunde ist. Sie kam auf einen Wert weit über 3.000 Liter täglich! 

Das bedeutet, dass die Schriftstellerin täglich über 3.000 Liter verbrauchen müsste, damit das Wasser in der langen Stichleitung kein stehendes Wasser - also kein Stagnationswasser - mehr ist! Gemäß der technischen Regel, die ein Verein aufgestellt hat, bei dem der Trinkwasserversorger zahlendes Mitglied ist! 

Ja, ist denn so schlimm - das Stagnationswasser? Vom stellvertretenden Leiter eines Gesundheitsamtes erhielt die Schriftstellerin den "fachmännischen" Rat: "Waschen Sie sich öfters Hände und Gesicht, dann fließt das Wasser schon!" Es ist schon erstaunlich, welche Ratschläge Fachleute geben, die von Steuergeldern bezahlt werden! 


Dieser "Fachmann" eines Gesundheitsamtes kennt offensichtlich nicht eine europäische Norm - die DIN EN 1717. Die ist verbindlich für alle Unternehmen in der EU - sollte man meinen. Nach dieser europäischen Norm wird vorgeschrieben, dass Stagnationswasser generell abgelassen und dann die Leitung gespült werden muss. Das steht auf Seite 8 unter Abschnitt 4.5 dieser Norm! Ganz klar und deutlich! 


Da nun die Schriftstellerin täglich nie über 3.000 Liter verbrauchen kann, ist die mittlere Fließgeschwindigket des Wasser in der langen und dicken Stichleitung weit niedriger als 5 Millimeter pro Sekunde. 

Ergo: Das Wasser steht ständig, ist also Stagnationswasser - dauernd! Nach der technischen Regel des gemeinnützigen Vereins, bei dem der Wasserversorger zahlendes Mitglied ist. Und nach europäischer Norm darf Stagnationswasser nicht als Trinkwasser verwendet werden! 

Trotzdem will der Wasserversorger die Schriftstellerin via immer höher werdenden Zwangsgeldern zwingen, dieses Stagnationswasser abzunehmen! Obwohl die EU in einer europäischen Norm festgelegt hat, dass Stagnationswasser kein Trinkwasser ist! 

Das aber interessiert den Wasserversorger nicht! Mit der Brechstange - auch Zwangsgeld genannt - will er die Schriftstellerin zwingen, das Stagnationswasser als Trinkwasser abzunehmen! 

Wer die Lebensgeschichte der Schriftstellerin kennt, weiß, dass sie von Kind auf an Diabetes Typ I leidet, sie muss also besonders auf ihr geschwächtes Immunsystem achten! Und sie hat sich schlau gemacht, welche Gefahren im Stagnationswasser lauern! Tödliche Gefahren! 

Aber das interessiert den Wasserversorger nicht! Und auch die Verwaltungsgerichte interessieren sich nicht dafür! Für sie gelten nur weltfremde Paragraphen! 

Aber die Schriftstellerin will leben, sie will nicht an einer tödlichen Krankheit sterben! Das ist ja wohl verständlich! Für sie ist die angedrohte Zwangsmaßnahme, das Stagnationswasser zu trinken, de facto eine "Todesstrafe"! 

Hochgeladen am 23.01.2012 von Deutsche Wasserkontrolle

Übernommen von Over-Blog

Sonntag, 1. September 2013

Demografischer Trend stark nach unten - Sterben die Franken aus?

Da gibt es einen demografischen Trend für Bayern - für Nordbayern ist er wenig erfreulich: Die Bevölkerung wird schrumpfen - bisweilen um 7,5 Prozent. Das bedeutet, dass bis 2031 jeder 13-te Bürger nicht mehr in Nordbayern leben wird. In den betroffenen Kommunen und den Bezirksregierungen geht ein Alarmschrei um. 

Wer das nicht glaubt, kann sich ja selbst die statistischen Daten anschauen:

Quelle: Freistaat Bayern Demographisches Profil: Wer sich die Bevökerungsskizen von 2011 mit 2031 vergleicht, muss leider feststellen: "2011 waren die meisten Bürger so um die 50 Jahre alt. 20 Jahre später werden die meisten Bürger zwischen 60 und 70 Jahre alt sein!

Und in diesem Bereich liegt auch der Landkreis Ansbach: bis zu 7,5 % wird die Bevölkerungszahl schrumpfen. Wieso ich das schreibe? Gerade im flächengrößten Landkreis Ansbach gibt es viele Fernwasserversorgungsunternehmen. Und damit bekommen diese Wasserversorger immer mehr Probleme mit diesem demografischen Schrumpfprozess!

Grund: Je weniger Verbraucher am Ende der langen Trinkwasserleitungen hängen, desto länger steht das Wasser in den oft überdimensionierten Rohren. Und es gibt einen Grenzwert, der nicht unterschritten werden darf. Wird er unterschritten, dann wird aus dem Trinkwasser stehendes Wasser - auch Stagnationswasser - genannt! Und wenn Stagnationswasser vorliegt, dann muss dieses Wasser vor dem Verbrauch abgelassen und dann die Leitung gespült werden. Das steht in einer Norm - DIN EN 1717.

Das ist eine Kombination aus Deutscher Industrienorm (DIN) und Europäischer Norm (EN). Und diese Norm ist verbindlich. Auch wenn Richter eines Verwaltungsgerichtes davon nichts wissen wollen!

Quelle: GLOSSE: Wassersauerei? - In Bayern gerichtlich erlaubt!: “Tja, das Verwaltungsgericht Ansbach sieht das anders. Da gibt es das Urteil AN 1K 11.01339. Darin wird eine Bürgerin gezwungen, dauerhaft stagnierendes Wasser vom Zweckverband Reckenberggruppe abzunehmen. Laut Gerichtsurteil würde das Wasser nicht stagnieren. Auf die technische Regel in der DIN EN 1717 sind die gar nicht eingegangen.” Der Wasserfachmann war natürlich entsetzt. “So etwas darf einfach nicht vorkommen!” 

Dieser Trend wird sich immer stärker von Jahr zu Jahr fortsetzen. Irgendwann wird der Druck auf die Wasserversorger derart groß werden, dass sie mit dem Rückbau der Leitungen beginnen müssen. Sollten sie sich wie bisher weigern, dann werden noch mehr Bürger aus diesem Landkreis wegziehen! Oder Bürger werden erkranken oder gar wegsterben - weil sie von einem Verwaltungsgericht verdonnert werden, Stagnationswasser zu saufen! 

Somit beschleunigt das Verwaltungsgerichtsurteil diese negative demografische Entwicklung! 

Ich wundere mich, wieso die Politiker in Bayern, speziell in Nordbayern diese tickende Zeitbombe nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Da werden statistische Landesämter unterhalten, die solche Entwicklungen aufzeigen und die politischen Entscheider hören nicht hin! Dann wird es immer öfters heißen: 
Wasser macht dick, dumm und krank!


Hochgeladen am 31.01.2011 von Hans-Jürgen Saum

Können wir solche dummen Politiker am 15. September wählen? Bestimmt nicht! Wie heißt es?
WAHLTAG IST ZAHLTAG!

Übernommen von Over-Blog

Freitag, 30. August 2013

GLOSSE: Wassersauerei?

Heute plauderte ich mit einem Wasserfachmann aus Norddeutschland. Auch über stagnierendes Wasser. “In tieferen Erdschichten gibt es Wasser, das schon 40.000 Jahre stagniert”, freute er sich.

“Und in Bayern gibt es Trinkwasser, das seit Jahren stagniert”, seufzte ich abgrundtief. 

“Wie bitte? Wo denn?” 

“Im Trinkwassernetz eines kommunalen Wasserversorgers. Der versorgt kleinere Weiler und abgelegene Einzelhöfe mit Stichleitungen.” 

Der Wasserfachmann staunte. Ungläubig sagte er: “Da gibt es doch technische Regeln, die müssen eingehalten werden. So müssen Leitungen mit stagnierendem Wasser vor Gebrauch gespült werden. Schon allein aus hygienischen Gründen. Stehendes Wasser verkeimt doch.“ 

“Und das gilt in allen Bundesländern! Außer in Bayern!”, stellte ich mit Grabesstimme fest. 

“Natürlich gilt das auch für Bayern. Die Trinkwasserverordnung und die technischen Regeln gelten bundesweit und müssen eingehalten werden.” 

“Tja, das Verwaltungsgericht sieht das anders. Da gibt es das Urteil. Darin wird eine Bürgerin gezwungen, dauerhaft stagnierendes Wasser abzunehmen. Laut Gerichtsurteil würde das Wasser nicht stagnieren. Auf die technische Regel in der DIN EN 1717 sind die gar nicht eingegangen.” 

Der Wasserfachmann war natürlich entsetzt. “So etwas darf einfach nicht vorkommen!” 

“Tut es aber! Der Wasserversorger tönt in seiner Homepage vollmundig: rein, kühl und appetitlich! Und sie preisen sich an:

  • Beachtung der Vorschriften und technischen Regeln
  • Unabhängige Trinkwasseranalysen
  • Keine chemischen Zusatzstoffe"

Und dann lassen sie sich zertifizieren. Vom DVGW. Das steht für Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches. Dieser Verein ist gemeinnützig, seine Mitglieder sind unter anderem auch Versorgungsunternehmen. 

Quelle: Wikipedia Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches: Seine Hauptaufgabe besteht in der Erstellung des Technischen Regelwerkes, mit dem die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Gas- und Wasserversorgung gewährleistet wird.

Und die Versorgungsbetriebe, die Mitglieder in diesem Verein sind, verpflichten sich, die technischen Regeln, die dieser Verein verfasst, auch einzuhalten. 

Also stehendes Wasser! Und solches stehendes Wasser kommt immer öfters vor. Grund: die demograische Entwicklung - die Deutschen werden immer weniger. Und vor Jahren wurden für das Trinkwasser Leitungen verlegt, die heute überdimensioniert sind. Es gibt immer weniger Abnehmer. Aber weil die Leitungen einfach zu groß sind, fließt das Trinkwasser immer langsamer und oft steht es. Bei den Verbrauchern kommt dann eine abgestandene Brühe an. 

In anderen Bundesländern werden solche solche Stichleitungen zurückgebaut. Eben um stehendes Wasser zu vermeiden. Da lässt man sich lieber zertifizieren - natürlich vom Verein, dessen Mitglied man ist. Da besteht auch keine Gefahr, dass bei der Zertifizierung etwas falsch läuft und Mängel erkannt werden. Zum Beispiel Leitungen mit stehendem Wasser!

Ja, und es gibt auch Deutsche Industrienormen - abgekürzt DIN - und auch Europäische Normen - abgekürzt EN. Und für stagnierendes - also stehendes - Wasser gibt es eine Kombination von zwei Normen, von DIN und EN. Genauer die DIN EN 1717. Da gibt es einen Abschnitt, da wird genau festgelegt, was mit stehendem Wasser geschehen muss, bevor eine solche Leitung für den Transport von Trinkwasser zugelassen ist: Das stehende Wasser muss abgelassen werden. Und dann muss gespült werden!

Ja, und dieser Verein hat auch festgelegt, wann stagnierendes Wasser vorliegt. Getreu dem Motto "Nur was sich messen lässt, lässt sich auch kontrollieren!" gab dieser Verein eine technische Regel heraus, wann Stagnationswasser vorliegt. Genau dann, wenn die mittlere Fließgeschwindigkeit kleiner als fünf Millimeter pro Sekunde ist!

Wenn also früher ganz dicke Rohre verlegt wurden, aber die Abnehmerzahl sinkt, dann wird weniger Wasser verbraucht und die mittlere Fließgeschwindikeit sinkt und liegt dann unter diesem Wert. Ist doch logisch. Sollte man meinen. Nicht aber für ein Verwaltungsgericht! Und damit das nicht auffällt, lässt eben dieses Verwaltungsgericht keinen Gutachter zu! Es könnte ja peinlich werden ...


Und um nun den Verbrauchern Sand in die Augen zu streuen, werden Zertifizierungsurkunden von eben diesem Verein erstellt und an die zahlenden Mitglieder vergeben. 

Und dann ist die Welt des Stagnationswassers wieder in Ordnung. Für die Regierung. Für die Verwaltungsgerichte. Nur nicht für die Verbraucher. Wenn sie trotzdem das abgestandene Wasser trinken (müssen), dann werden sie krank und wundern sich. Oder sie trinken Wasser aus dem Supermarkt. Oder aus ihrem alten Brunnen. 

Aber das interessiert die Verwaltung nicht, auch nicht die Regierung und auch nicht den Wasserversorger. 

Und wenn sich Verbraucher wegen des abgestandenen Wassers beschweren, dann wird wieder eine neu erstellte Zertifizierungsurkunde huldvoll überreicht und die potemkinsche Welt der Wasserversorger und der damit befassten Verwaltung ist wieder in Ordnung.

Welch ein Eldorado für die Privatisierung der Trinkwasserversorgung! Die privaten Wasserversorger reiben sich schon jetzt die Hände - angesichts des blühenden Geschäftes: Sie brauchen dann nur noch auf dem Papier einwandfreies Trinkwasser zu liefern - Hauptsache es gibt Zertifikate ... 


Veröffentlicht am 17.12.2012 von GesundesWasser

Übernommen von Over-Blog

Sonntag, 13. Januar 2013

Trinkwasserverordnung schützt nicht vor Krebs - Trinkwasser nur mit Nase geprüft - Blog von Kiat Gorina


Wer  glaubt, die deutschen Gesetze würden den Verbraucher schützen, der irrt gewaltig! Es gibt Unmengen an Gesetzen, die die Deutschen im wahrsten Sinne des Wortes zu Tode regulieren. Nehmen wir die Trinkwasserverordnung: 

Die ist bitter nötig, weil Wasser das wichtigste Lebensmittel überhaupt ist. Schauen wir uns diese Verordnung näher an, gibt es jede Menge Schlupflöcher für die öffentlichen Wasserversorger. Die meisten sind zuverlässig und verantwortungsbewusst. Jedenfalls in anderen Bundesländern. Nicht unbedingt in Bayern. 

So soll das Trinkwasser in den Versorgungsleitungen auf keinen Fall stehen bleiben, also stagnieren. Weil sich dann gefährliche Keime vermehren und Schadstoffe aus den Kunststoffleitungen in das Wasser übergehen.  Deshalb soll man ja Wasser, das länger als vier Stunden in der Leitung steht, höchstens zum Blumengießen oder Putzen verwenden. Für menschlichen Verzehr ist es unbrauchbar - ja gefährlich!. 

So, wie komme ich jetzt auf dieses Thema? Ganz einfach, weil bis zu meinem Hof eine Wasserleitung mit mehreren tausend Litern Wasser  führt. Dort endet diese Leitung. Ich soll das Wasser zwangsweise nutzen, wehre mich aber dagegen. 

So kam ich dazu, mich über die Trinkwasserverordnung und die Gefahr von Stagnationswasser genau zu informieren. 

Mir standen die Haare zu Berge! Die reinste Giftbrühe! Und die wirklich sau-gefährlichen Wasser-Insassen werden da drin gar nicht erwähnt, eben weil das Wasser üblicherweise flott fließt. Bereits die alten Römer wussten: "Wasser muss fließen!" 

Nun gibt es das Bakterium Pseudomonas aeruginosa. Das kommt wirklich überall vor, es wächst sogar in destilliertem Wasser. Und es wächst ab der für Menschen ungemütlichen Temperatur von +4 Grad Celsius. In stehendem Wasser kann es sich in aller Ruhe fleißig vermehren, das ist wie eine Speisekammer für die kleinen Kerlchen. 

Bei Wasserproben im öffentlichen Versorgungsnetz werden diese Bakterien nicht untersucht, weil es ja kein “stehendes Wasser” ist oder sein sollte. Diese kleinen Biester sind sehr gefährlich. Sie sind auch als “Krankenhauskeime” berüchtigt. Sie verursachen allerlei Erkrankungen, wie z. B. 

  • Lungenentzündung, 
  • Hämolyse (Blutzersetzung), 
  • Meningitis (Hirnhautentzündung) und 
  • Enterokolitis (Darmentzündung).

Nicht so schlimm? Das kommt auf den Erkrankten an. Es gibt nämlich keine  Antibiotika, die gegen Pseudomonas aeruginosa helfen. Die Kerlchen sind multiresistent. 

Oder die Sache mit den “Kenngrößen und Grenzwerten zur Beurteilung der Beschaffenheit des Trinkwassers”. Das ist sehr löblich und nützlich. Bis man genauer hinschaut: 

Bekanntlich lösen sich aus den üblichen PE-Versorgungsleitungen  unter anderem Weichmacher (Phenole) und hormonwirksame Substanzen,  wenn das Wasser länger als sechs Stunden darin steht. 

Na wunderbar! Gerade der Grenzwert für Phenole ist sehr wichtig. Phenole sind nämlich hochgradig krebserregend. 

Dann die Ernüchterung: Der Grenzwert für Phenole beträgt 0,0005 mg/l. Aber wie wird er festgestellt? Als Geruchsschwellenwert! Also mit der amtlichen Nase eines amtlichen Prüfers!

Soll das ein Witz sein? Ich fürchte, nein! 

Das heißt also, so ein amtlicher Prüfer hält seinen Rüssel über das Probengefäß und schnuppert. Er kann nichts riechen, also ist der Grenzwert nicht überschritten. 

Was, wenn der Mensch Schnupfen hat oder stark einparfümiert ist? 

Oder haben diese Prüfer eine genormte Nase mit eingebauter Analysenwaage (die sind noch im Mikrogrammbereich genau) und Skala zum Ablesen? 

Wer das nicht glauben mag, schaue in die Trinkwasserverordnung, Anlage 4:

Quelle: Trinkwasserverordnung Anlage 4 

Die tödlichen Bakterien und die krebserregenden Phenole fielen mir heute Abend wieder ein, als mich eine Bekannte anrief: "Die haben dein Pferd und deinen Esel ermordet! Die gehören alle weg! Mach doch was! Du kannst das doch!" 

Anscheinend dachte sie an die Prophezeiung des alten Schamanen. Meine Antwort begriff sie nicht: "Wieso? Das macht doch schon der öffentliche Wasserversorger." 

Wie denn das? Ganz einfach: 

In den anderen Bundesländern werden Stichleitungen, die so genannten Totleitungen, vom Netz getrennt. Eben, weil sie ein tödliches Risiko sind. 

Aus dem stehenden Wasser kann es eine Rückverkeimung in die Hauptleitung geben. Und Keime können sich alle 20 Minuten verdoppeln. Dann ist ein krankmachendes Milliardenheer unterwegs … 

Und auch die Phenole und andere giftigen Stoffe gelangen zurück in das Hauptversorgungsrohr. Die ahnungslosen Menschen nehmen das Giftzeug beim Trinken oder beim Duschen/Baden über die Haut auf. Das Zeug sammelt sich über die Jahre im Körper an (in Fettgewebe, Leber) und ist alles andere als harmlos: 

Es ist nicht nur krebserregend, zuvor kann es Nieren, Leber, Blut, Zentralnervensystem oder das Herz-Kreislauf-System schädigen. 

Es ist erschreckend, dass die Dorf-Insassen nicht das Abtrennen der Stichleitung  vom Versorgungsnetz fordern. Ist ihnen ihr Leben und die Gesundheit so unwichtig?

Es wird zwar immer noch behauptet, deutsches Trinkwasser ist das am meisten geprüfte Lebensmittel. Aber das muss lange her sein:


Hochgeladen am 11.05.2011 von UnserWASSERinDE


Haben wir es mitbekommen? Trinkwasser macht krank, dick und dumm! Unglaublich, aber wahr!

Wie gefährlich beispielsweise Bisphenol-A ist und dass es auch in Trinkwasser vorkommt, beschreibt aerzteblatt.de:

Im Körper entfaltet Bisphenol A eine östrogenähnliche Wirkung, und die Substanz steht seit einiger Zeit im Verdacht krebserregend zu sein, weshalb Kanada im April 2008 Babyflaschen aus Kunststoff ganz verbot.

Aber Trinkwasser wird in Versorgungsleitungen aus PE-Kunststoff transportiert. Und bei langen Stichleitungen, in denen das Wasser steht, da kann dann Bisphenol-A aus dem Kunststoffrohr ins Trinkwasser gelangen. Und dann?

Quelle: Teil 2 Der große Bisphenol A Report
Übernommen von Over-Blog

Dienstag, 10. Juli 2012

Wasserhähne und der Fluch der Elektronik - Blog von Kiat Gorina

Wir alle kennen die automatisch gesteuerten Wasserhähne: Wir halten eine Hand drunter und das Wasser sprudelt aus dem Hahn - elektronisch gesteuert! Viele meinen, das sei viel hygienischer als ein Wasserhahn, den wir selbst auf- und zudrehen müssen. Stimmt das wirklich?


Da fand ich einen Artikel über eine Studie aus den USA: da wurde festgestellt, dass diese automatischen Wasserhähne viel stärker von Bakterien befallen sind als die Hähne, die wir selbst auf- und zudrehen müsen. Wer hätte das gedacht?


Quelle: Augsburger Allgemeine Automatische Wasserhähne: Bakterienschleudern?


Tja, wenn wir etwas nachdenken, dann finden wir die Ursachen:


  1. Elektronisch gesteuerte Wasserhähne enthalten viel mehr Einzelteile, da gibt es Kanten und Ecken im Innern, da siedeln sich dann Bakterien an! Dagegen ist ein Hahn zum händischen Auf- und Zuschrauben eine einfache Sache!
  2. Die automatischen Wasserhähne werden meist so eingestellt, dass nur wenig Wasser läuft. Eben um Wasser zu sparen. Aber die alten Römer wussten schon: "Wasser muss fließen!" Und bei den alten Hähnen für den Handbetrieb, da wird meist stärker aufgedreht, so dass mehr Wasser fließt!

Tja, wer hätte das gedacht. Und wieder zeigt sich, dass altbewährte und einfache "Technologien" immer die Besseren sind!
Veröffentlicht am 17.04.2012 von WaterWonderfulLife

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Mittwoch, 27. Juni 2012

Maulesel Marian weint bitterlich - Blog von Kiat Gorina

Der kleine Marian vermisst seinen Kameraden Tiger noch immer schmerzlich. Tiger war aus Fremdenhass auf eine Schriftstellerin vergiftet worden. Auch heute ging Marian wieder in Tigers Box, legte seinen Kopf auf Tigers Decke,  und dann liefen ihm wieder die dicken Tränen über die Wangen. Da half kein Kraulen, er war untröstlich. 
Quelle: Wenn Tiere trauern
Wer glaubt, Tiere können nicht weinen, der soll sich mal die Rinder  ansehen, die von brutalen Fahrern zum Schlachthof gekarrt werden. Vielleicht können sich manche noch an das Bild erinnern, als ein schwarzer Bulle mit gebrochenen Beinen auf der Rampe lag. Das ging vor einigen Jahren duch die Presse. 
Marian und Tiger - zwei Freunde
Ich habe ja selber schon an Schlachthöfen gearbeitet, und habe oft genug die Tränen der Tiere gesehen.
Sicher, der kleine Knopfi soll nicht zum Schlachter, und es geht ihm auch nicht schlecht. Aber wer je einen Freund verloren hat, weiß, wie ihm zumute ist, er kennt diese innere Leere. Tiger und der Kleine waren unzertrennlich, sogar auf der Koppel lagen sie nebeneinander.
Knopfi hat seinen frechen, vorwitzigen Blick verloren. Sogar seien langen Ohren wirken schlaff.
"Warum kaufst du denn kein neues Pferd?", wurde ich schon öfter gefragt, "oder wenigstens einen Esel oder ein Pony?"
Wie gern hätte ich wieder einen Kumpel für Marian im Stall.
Aber da steht noch ein Gerichtsurteil aus. Wegen Anschluß an eine überlange Löschwasser-Leitung für Trinkwasserzwecke. Es gibt ja den Anschlußzwang an Fernwasserleitungen. Jeder Haushalt muss daran angeschlossen sein. Das geht aber nur, wenn die Wasserleitung stark durchspült ist. Dann kann man das Wasser gefahrlos nutzen.
Ich habe aber eine überlange Stichleitung zu meinem Hof, in der seiit Jahren das Wasser steht. Das Umweltbundesamt warnt aus gutem Grund vor Wasser, das länger als vier Stunden in der Leitung steht. Danach ist es gefährlich für die Gesundheit. Einmal, weil es dann verkeimt ist, und weil in der Zeit krebserregende und hormonwirksame Stoffe aus der PE-Leitung ins Trinkwasser übergehen.
Quelle: Hexenjagd in Bayern: Behörde zwingt Schriftstellerin tödliches Wasser zu trinken
Kurz, dies Wasser wird giftig und kann tödlich sein.
Wenn das Verwaltungsgericht in Ansbach nun entscheidet, dass ich das tödliche Wasser nehmen muss, wird mein Haus unbewohnbar! Ich habe mit anderen Wasserversorgern gesprochen: "Drehen Sie ja nicht den Wasserhahn auf, das ist lebensgefährlich. Am besten ziehen Sie aus, um keinen Schaden zu nehmen!"
Tja, das ist der Grund, warum der kleine Marian allein bleiben muss. Wenn das Gericht FÜR den Wasserversorger entscheidet, habe ich nämlich kein Haus mehr, in dem ich noch wohnen kann! Auch eine Methode, um kritische Schriftstellerinnen zu vertreiben. Entweder vergiften oder obdachlos!
Hochgeladen von KiatGorina1 am 23.03.2011

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