Montag, 7. Juli 2014

GLOSSE: Stagnationswasser und die Widersprüche eines Wasserversorgers


So ein Wasserversorger hat es schwer. Da kommt es immer wieder zu Stagnatationswasser. Also Wasser, das nicht fließt, sondern steht. Jede Hausfrau weiß: Wasser das steht, das fault! Und ein Sprecher eines Wasserversorgers gibt zu: "generelle Vermeidung von Stagnationswasser am Wasserzähler ist durch den Wasserversorger nicht möglich."

Quellen
Und so ein richtiger Wasserversorger ist natürlich Mitglied beim DVGW - dem Deutschen Verein für Gas- und Wasserwirtschaft. Dieser Verein erstellt technische Regeln - für seine Mitglieder - die Wasserversorger. Und da gibt es eine Regel, die besagt: Liegt die mittlere Fließgeschwindigkeit unter 5 mm pro Sekunde, dann liegt Stagnationswasser vor!

Au Backe! Auch im vorliegenden Fall kann der Sprecher des Wasserversorgers nicht anders. Er muss zugeben: Es liegt ständig Stagnationswasser vor! Da mag er sich winden wie er will. Das schrieb auch die Bayerische Staatszeitung! 

Aber: Der Sprecher baut vor: "Ein regelmäßiger Wasseraustausch in stagnierenden Bereichen zur Vermeidungung einer Koloniezahlerhöhung ist nicht erforderlich."

Wer den Artikel der Bayerischen Staatszeitung gelesen hat, wird schmunzeln. Grund: Obwohl angeblich ein regelmäßiger Wasseraustausch bei Stagnationswasser nicht erforderlich sein soll, ergab eine Beprobung, dass die Koloniezahl den Grenzwert überschritt! 

Aber das macht nichts! Denn: "Ein Wasseraustausch ist nicht erforderlich!" Die Wirklichkeit schaut anders aus.

Und noch ein Widerspruch: Mir war angekündigt worden, "dass die örtliche Feuerwehr hin und wieder spülen werde, indem sie Übungen am Hydranten nah meinem Anwesen durchführen würde."

Nur gibt es da ein kleines Problem: Die DIN 14462 für Feuerwehren. Diese Norm schreibt zwingend vor, dass Feuerwehrleute nicht mit angestandenem Wasser löschen dürfen! Diese Norm geht sogar so weit, dass Löschwasserleitungen immer trocken stehen müssen - erst beim Brandfall dürfen sie befüllt werden! 

Das ist doch toll! Die Feuerwehr darf im Brandfall nicht mit dem stehenden Wasser löschen, ich aber soll gezwungen werden, solches Wasser zu trinken! 

Willkommen in Absurdistan! 



Veröffentlicht am 26.02.2014 von Kiat Gorina

Es rächt sich halt, wenn alte Nazigesetze aus dem Jahr 1935 fröhliche Urständ feiern! ...

Übernommen von OverBlog

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