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Montag, 7. Juli 2014

GLOSSE: Stagnationswasser und die Widersprüche eines Wasserversorgers


So ein Wasserversorger hat es schwer. Da kommt es immer wieder zu Stagnatationswasser. Also Wasser, das nicht fließt, sondern steht. Jede Hausfrau weiß: Wasser das steht, das fault! Und ein Sprecher eines Wasserversorgers gibt zu: "generelle Vermeidung von Stagnationswasser am Wasserzähler ist durch den Wasserversorger nicht möglich."

Quellen
Und so ein richtiger Wasserversorger ist natürlich Mitglied beim DVGW - dem Deutschen Verein für Gas- und Wasserwirtschaft. Dieser Verein erstellt technische Regeln - für seine Mitglieder - die Wasserversorger. Und da gibt es eine Regel, die besagt: Liegt die mittlere Fließgeschwindigkeit unter 5 mm pro Sekunde, dann liegt Stagnationswasser vor!

Au Backe! Auch im vorliegenden Fall kann der Sprecher des Wasserversorgers nicht anders. Er muss zugeben: Es liegt ständig Stagnationswasser vor! Da mag er sich winden wie er will. Das schrieb auch die Bayerische Staatszeitung! 

Aber: Der Sprecher baut vor: "Ein regelmäßiger Wasseraustausch in stagnierenden Bereichen zur Vermeidungung einer Koloniezahlerhöhung ist nicht erforderlich."

Wer den Artikel der Bayerischen Staatszeitung gelesen hat, wird schmunzeln. Grund: Obwohl angeblich ein regelmäßiger Wasseraustausch bei Stagnationswasser nicht erforderlich sein soll, ergab eine Beprobung, dass die Koloniezahl den Grenzwert überschritt! 

Aber das macht nichts! Denn: "Ein Wasseraustausch ist nicht erforderlich!" Die Wirklichkeit schaut anders aus.

Und noch ein Widerspruch: Mir war angekündigt worden, "dass die örtliche Feuerwehr hin und wieder spülen werde, indem sie Übungen am Hydranten nah meinem Anwesen durchführen würde."

Nur gibt es da ein kleines Problem: Die DIN 14462 für Feuerwehren. Diese Norm schreibt zwingend vor, dass Feuerwehrleute nicht mit angestandenem Wasser löschen dürfen! Diese Norm geht sogar so weit, dass Löschwasserleitungen immer trocken stehen müssen - erst beim Brandfall dürfen sie befüllt werden! 

Das ist doch toll! Die Feuerwehr darf im Brandfall nicht mit dem stehenden Wasser löschen, ich aber soll gezwungen werden, solches Wasser zu trinken! 

Willkommen in Absurdistan! 



Veröffentlicht am 26.02.2014 von Kiat Gorina

Es rächt sich halt, wenn alte Nazigesetze aus dem Jahr 1935 fröhliche Urständ feiern! ...

Übernommen von OverBlog

Dienstag, 1. Juli 2014

Bericht im Donaukurier schlägt Wellen - Wasserversorger droht Zeitung - bayerische Version von Pressefreiheit?


Da berichtete der Donaukurier über meinen Fall: Frust in "Absurdistan". Wie mir mein "Buschfunk" erzählte, versuchte der Wasserversorger den Donaukurier unter Druck zu setzen. Der Vertreter des Wasserversorgers wurde nicht nur ausfallend, sondern drohte fürchterliche Schritte an. 

Ist das die mittelfränkische Version der Meinungsfreiheit? Ist das die bayerische Form von Pressefreiheit? Oder hat sich der Wasserversorger über einen Kommentar in der Druckausgabe des Donaukuriers in der Samstagsausgabe vom 28. Juni 2014 geärgert. Da schrieb Rainer Messingschlager u. a.: 

Im Sauernheimer Fall beginnt allerdings das Absonderliche schon sehr viel früher. Mutet es doch abwegig an, eine 300 Meter lange Leitung zu bauen, nur um ein einziges Anwesen zu erschließen, das einen eigenen Brunnen hat. Da diese aber nun einmal da ist, wurde das Grundstück auch angeschlossen. Dagegen haben sich die jeweiligen Grundstücksbesitzer auch nie gewehrt und die Grundgebühr gezahlt. Und scheinbar waren damit viele Jahre alle zufrieden. Warum man nun allerdings auf Teufel komm raus auch noch die Abnahme des Wassers erzwingen will, bleibt vorerst 
das Geheimnis der Reckenberggruppe und der Ansbacher Beamten. Kann man doch angesichts von rund 2500 Liter stehenden Wassers zu keinem Zeitpunkt die vorgeschrieben Fließgeschwindigkeit erreichen. Wäre es da nicht für alle besser, stillschweigend den alten Zustand wieder herzustellen, statt noch weitere Kleinkriege an anderen Fronten zu beginnen.

Auch die Redaktion der Bayerischen Staatszeitung musste sich von diesem Wasserversorger schlimme Drohungen anhören - sagt mein "Buschfunk"!

Ich wundere mich: Wer so hektisch reagiert, hat doch einiges zu verbergen! Wer sich in der Region so umhört, wird feststellen, dass dieser Wasserversorger wenig Freunde hat. Ja, im Jahr 2013 stellte der Landtagsabgeordnete Dr. Christian Magerl von den Grünen eine schriftliche Anfrage an die bayerische Staatsregierung:

Quelle: Schriftliche Anfrage an die bayerische Staatsregierung

Die Antwort der Staatsregierung ist sehr bezeichnend. Da werden auch Bedenken gegen weitere Bohrungen des Wasserversorgers genannt. Bedenkenträger sind nicht etwa Privatpersonen, deren Häuser durch Grundwasserabsenkungen Risse bekommen haben, sondern Ämter! Zum Beispiel:

  • Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth und Weißenburg: Negative Auswirkungen einer Grundwasserentnahme auf Landwirtschaft, Kirschenanbau und Waldbestand 
  • Stadt Spalt: Negative Auswirkungen durch Grundwasserabsenkungen im Gereutgraben 
  • Markt Pleinfeld: Auswirkungen durch Grundwasserentnahmen und durch Auflagen eines Wasserschutzgebietes (Bewirtschaftungseinschränkungen) 
  • Bayerischer Bauernverband: Gefahr der Unterspülung des Staudamms des Großen Brombachsees (Hauptsperre) durch Grundwasserentnahmen im Gereutgraben 

Wenn sogar der Bauernverband warnend den Finger hebt, das will etwas heißen! Und wenn er die latente Gefahr an die Wand malt, dass der Große Brombachsee die Fluren überschwemmen kann, wenn der Staudamm bricht! Das ist doch eine wirklich sehr ernst zu nehmende Warnung!

Und das alles deswegen, weil immer mehr Wasser aus den Tiefbrunnen entnommen wird. Weil die dezentral vorhandenen Brunnen nicht mehr benutzt werden dürfen oder sollen. Ist das nicht ein totaler Wahnsinn? Da werden über das ganze Land verstreute Brunnen nicht mehr benutzt, weil die Anwohner Wasser vom Versorger trinken sollen. Der aber fördert nur an bestimmten Stellen Millionen Kubikmeter Wasser. Und eine solche "Monokultur" von nur wenigen Brunnen für den Wasserversorger ist wie jede Monokultur schlecht!

In der Stellungsnahme steht auch: Im Gewinnungsgebiet Wassermungenau mit den Erschließungsgebieten EG I, II und III ist die wasserrechtlich beschränkte maximale Fördermenge sowohl durch die hygienischen Vorgaben (mindestens 50 Tage Verweilzeit von Uferfiltrat der Rezat zu den Förderbrunnen) als auch durch das Ziel der Vermeidung grundwasserabsenkungsbedingter Setzungen von Gebäuden etc. (gem. Bescheid einzuhaltende Mindestgrundwasserhöhe) definiert. 

Woher kommt das viele Wasser für den Wasserversorger? Von der Rezat - einem Fluss in Mittelfranken. Das Wasser dieses Flusses dringt auch in das Erdreich der Ufer ein - auch Uferfiltrat genannt -  und wandert - angeblich mindestens 50 Tage lang - in die Quellen der Tiefbrunnen für den Wasserversorger. 

Hat das jemand genau gemessen? Oder ist das eine  behördliche Annahme? 

Aber es geht um viel Geld. Wer in die Antwort der Staatsregierung schaut, liest, dass 2011 allein in Wassermungenau über 3,5 Millionen Kubikmeter Wasser gefördert wurden. Bei einem Preis von über 70 Euronen für einen Kubikmeter Wasser macht das denn eine Einahme von fast 250 Millionen Euronen. 

Kein Wunder, wenn der Wasserversorger hektisch reagiert. Es soll wohl auch niemand an die Tatsache erinnern, dass mit dem Anschluss- und Benutzungszwang ein altes Nazigesetz aus dem Jahr 1935 fröhliche Urständ feiert ...


Veröffentlicht am 26.02.2014 von Kiat Gorina

Übernommen von OverBlog

Montag, 30. Juni 2014

Neues aus dem bayerischen Absurdistan: Der Donaukurier berichtet


Da schrieb die Bayerische Staatszeitung über meinen Fall und über meine bitteren Erfahrungen mit dem kommunalen Wasserversorger: Ich veröffentlichte dazu  bereits zwei Artikel Seltsame Zwangsbeglückung: Sauernheim und die überregionale Presse ...  und Nachtrag: Seltsame Zwangsbeglückung: Sauernheim und die überregionale Presse ....

Jetzt hat der Donaukurier dazu einen Artikel veröffentlicht: 

Quelle: DONAUKURIER Frust in "Absurdistan": Windsbach (HK) Recht und Ordnung kontra körperliche Unversehrtheit: Wie sich der gültige „Anschluss- und Benutzungszwang“ zur Trinkwasserversorgung auswirken kann, zeigt ein Einzelfall aus dem Kreis Ansbach. Und auch beim Abwasser ist hier nicht alles geklärt.

Es ist schön für mich, das sich diese Absurditäten herumsprechen. Mein Buschfunk meldete mir, dass der Wasserversorger sehr wütend reagiert habe. Ja, er habe schlimme Leserbriefe an die Bayerische Staatszeitung angekündigt. Da bin ich aber gespannt! Ich werde hier darüber berichten. 

Vergessen wir nicht, dass es diesen Anschluss- und Benutzungszwang nicht in der Weimarer Republik gab. Und auch nicht in der DDR! Dieser Anschluss- und Benutzungszwang war eine Erfindung der Nazis. 1935 wurde die deutsche Gemeindeordnung erlassen. Wer in die Satzung des kommunalen Wasserversorgers schaut, findet Sätze - wortgleich mit Sätzen aus diesem Nazigesetz von 1935. 

Ich tlefonierte einmal mit einem Bürgermeister, der auch im Vostand dieses kommmunalen Wasserversorgers sitzt. Er meinte, die deutsche Gemeindeordnung sei ein gutes Gesetz! Ob er wirklich weiß, worüber er redet? Falls ja, dann ist eine solche Aussage unverzeihlich! Für einen Bürgermeister! Die Zeiten, dass Nazigesetze hochgehalten und verherrlicht werden, sollten wirklich Geschichte sein! 


Veröffentlicht am 26.02.2014 von Kiat Gorina

Übernommen von OverBlog