Freitag, 22. November 2013

Anschlusszwang - Benutzungszwang - Nazi-Gesetz?

Was hat das mit den Nazis zu tun? Oder mit Nazi-Gesetzen? Was soll das heißen? Sind das Gesetze, die die Nazis erlassen haben? Oder sind das Gesetze, die während der Zeit der Nazi-Diktatur von 1933 bis 1945 erlassen wurden? 

Gemach, gemach! Fragen wir uns doch einmal: Seit wann gibt es Bestimmungen zum Anschlusszwang? Und zum Benutzungszwang? Wann tauchten diese Begriffe erstmalig auf? 

Finden wir sie bereits in der Weimarer Verfassung? Nein, da finden wir sie nicht! Wir finden sie auch nicht in der damaligen DDR! In Wikipedia finden wir: 

Der Anschluss- und Benutzungszwang wurde erstmals in § 18 der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 auf der Grundlage des Notstandsgesetztes : " Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich ", auch als Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 bekannt, formuliert. 

Quelle: Wikipedia Anschluss- und Benutzungszwang 

Und schauen wir doch einmal rein - in den § 18 der Deutschen Gemeindeordnung von 1935: 

§ 18. (1) Die Gemeinde kann bei dringendem öffentlichen Bedürfnis durch Satzung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde für die Grundstücke ihres Gebietes den Anschluß an Wasserleitung, Kanalisation, Müllabfuhr, Straßenreinigung und ähnliche der Volksgesundheit dienende Einrichtungen (Anschlußzwang) und die Benutzung dieser Einrichtungen und der Schlachthöfe (Benutzungszwang) vorschreiben. 

(2) Die Satzung kann Ausnahmen vom Anschluß- und Benutzungszwang zulassen. Sie kann den Zwang auch auf bestimmte Teile des Gemeindegebiets und auf bestimmte Gruppen von Grundstücken oder Personen beschränken. 

(3) In der Satzung können für den Fall der Zuwiderhandlung Zwangsgelder bis zur Höhe von 1000 Reichsmark angedroht werden. Auch kann die Satzung vorsehen, daß bei Weigerung des Verpflichteten Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorgenommen werden. Die Zwangsgelder und die Kosten für die Ersatzvornahme werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. 

Quelle:  Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 

Ja, und wie war das mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933? Wie kam das einst zustande? Undemokratisch! Ja, dieses Ermächtigungsgesetz kam total undemokratisch zustande! Es war ein "Notstandsgesetz" und nannte sich "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich". Und was passierte, bevor darüber abgestimmt wurde? 

81 Abgeordnete der Kommunistischen Partei waren vor der Abstimmung verhaftet worden! Sie konnten deshalb nicht zur Abstimmung am 21. März 1933 im Reichstag erscheinen. Folglich ist dieses Ermächtigungsgesetz verfassungswidrig, es ist undemokratisch zustande gekommen! 

Was passierte mit diesem Ermächtigungsgesetz? Es wurde nach 1945 vom Kontrollrat der Siegermächte aufgehoben! 

Quelle: Gesetz über den Neuaufbau des Reichs: Das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches wurde nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes 1945 mit der Regierungsübernahme durch den Alliierten Kontrollrat sowie die Wiedereinführung von Ländern durch die Besatzungsmächte faktisch aufgehoben. 

Und was ist mit all den Gesetzen, die während der zwölf Jahre Nazi-Diktatur entstanden sind und erlassen wurden? An anderer Stelle finden wir: 

Die Aufhebungen von Gesetzen aus der Zeit von 1933 bis 1945 durch den Kontrollrat waren nicht sehr weitreichend. Dies hat zur Folge, dass auch heute noch Teile des geltenden Rechts (wenn es auch im Laufe der Zeit immer weniger werden) aus dieser Zeit stammen und von der damaligen Reichsregierung kraft des Ermächtigungsgesetzes erlassen wurden. Hier kann man nur bedauern, dass der Kontrollrat und die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR nicht den Mut gehabt haben, zu sagen, dass alles, was aufgrund dieses Gesetzes ergangen ist bzw. alles Recht, was nach dem 30. Januar 1933 erlassen wurde (natürlich bezüglich der Eigentumsverhältnisse unter gewissen Einschränkungen), von Anfang an null und nichtig gewesen ist. Damit hätte man das Recht dieser Zeit einfach weggewischt,  wäre auf den Stand der Gesetzgebung vom 30. Januar 1933 zurückgekehrt und hätte rechtlich diese zwölf Jahre Diktatur der schlimmsten Art wenigstens von Rechts wegen ausgelöscht. 

Quelle: Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich. ("Ermächtigungsgesetz") vom 24. März 1933. Fassen wir zusammen:  
  1. Am 24. März 1933 wurde undemokratisch und verfassungswidrig ein Ermächtigungsgesetz beschlossen und verkündet. 
  2. Mit diesem Ermächtigungsgesetz wurde die zwölf Jahre lange Diktatur des Nationalsozialismus unter Adolf Hitler ermöglicht.
  3. Die in der Hitler-Diktatur zwischen 1933 und 1945 erlassenen Gesetze sind teilweise heute noch gültig!
Wie finde ich das? Einfach undemokratisch! 

In diesem Zusammenhang fällt mir das Reichssiedlungsgesetz vom 11. August 1919 ein. Das wird ja bis heute von manchen angeführt mit dem Slogan 
"Bauernland in Bauernhand!". 
Noch 2004 wurde ich damit konfrontiert. Grund: Ich hatte mich mit dem Besitzer eines Einzelhofes geeinigt, dass er ihn an mich verkauft! Der Notar wollte dann von mir Nachweise über Kenntnisse in der Landwirtschaft haben - unglaublich, jedoch wahr! 

Zurück zum Ermächtigungsgesetz der Nazis und den darauf basierenden Gesetzen aus den Zeiten der Nazi-Diktatur: Da gedenken wir alljährlich der Opfer des Nationalsozialismus, wir gedenken während der Woche der Brüderlichkeit etc. Aber wann schneiden wir endlich die alten ungeheuerlichen Paragraphen-Zöpfe aus der Zeit der Nazi-Diktatur ab? 


Veröffentlicht am 23.03.2013 von latestgermanNews

Und was machen Genossen dieser SPD heute? Sie wollen mit der CDU/CSU eine Große Koalition bilden. Obwohl die Opposition von SPD, LINKEN und Grünen die Mehrheit im Bundestag hat! Das wäre doch auch endlich eine Gelegenheit, diese historische Stunde zu nutzen und die Ungerechtigkeit, die 1933 der SPD, den LINKEN und anderen angetan wurde, zu rächen?! 

Aber offensichtlich haben die entscheidenden Genossen dieser SPD von heute keinen Arsch in der Hose!

Übernommen von Over-Blog

2 Kommentare:

  1. Es scheint ja noch mehr solche braune Gesetze zu geben die heute immer noch gelten ;-)

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  2. Das wundert mich nicht, wenn ich mir ansehe, was aus den Juristen der Nazi-Zeit wurde: nimm beispielsweise Dr. Wolfgang von Zeynek, vor 1945 war er Staatsanwalt beim Sondergericht Prag, nach 1945 wurde er Landgerichtsrat in Nürnberg, ihm konnten 112 Todesurteile in der Nazi-Zeit nachgewiesen werden, 1962 ging er in Pension ... Und das war keine Einzelfall!

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