Posts mit dem Label ermächtigung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label ermächtigung werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Dienstag, 29. April 2014

Nachgefragt: Schulleiterin feuerte Schüler mit SIEG HEIL an - Verfahren eingestellt!

Erinnern wir uns, am 5. März 2014 schrieb ich über eine Weißenburger Schulleiterin, die wirklich ihre Schüler bei ein einer Veranstaltung mit SIEG HEIL Rufen anfeuerte! 

Quelle: Deutschland - Bayernland - Naziland - Auch heute noch?: Zuerst dachte ich, das sei ein missglückter Faschingsscherz! War es aber nicht! Das war wirklich geschehen! Eine bayerische Schulleiterin feuert ihre Schüler mit SIEG HEIL an! Hier zeigt sich wieder einmal, dass das Nazigedankengut immer  noch in deutschen Köpfen herumgeistert! Und was passiert mit dieser Schulleiterin? Es wird ermittelt:

Ja, es wuurde ermittelt! Immerhin! Von der Ansbacher Staatsanwaltschaft! Und was kam heraus? Am 10. April 2014 - als gut einen Monat später - meldet die Presse:

Quelle: nordbayern.de Nach Sieg-Heil-Affäre: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein: Die Staatsanwaltschaft Ansbach hat das Ermittlungsverfahren gegen die Weißenburger Realschulrektorin Stefanie Bauer gegen Zahlung einer Geldauflage und mit Zustimmung des Amtsgerichts Weißenburg eingestellt. Wenn die Schulleiterin 1.000 Euro an den "Runden Tisch gegen Rechts" zahlt, dann ist das Verfahren laut Leitendem Oberstaatsanwalt Dr. Gerhard Karl endgültig vom Tisch.

Ich hatte damals auf den Fall eines Fußballfans hingewiesen, der auch SIEG HEIL rief. Er wurde mit einem Stadionverbot bestraft - sechs Jahre lang. Und Frau Schulleiterin? Sie muss nur 1.000 Euronen zahlen, dann ist alles vom Tisch!

Allein die Begründung? Die Rektorin habe SIEG HEIL spontan gerufen! Das sei nicht geplant gewesen. Das also genügt der Ansbacher Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen Zahlung einer lächerlichen Summe einzustellen. 

Dabei ist SIEG HEIL Bestandteil des Hitlergrußes, der immer noch unter Strafe gestellt ist. Gelten die entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch nicht für eine bayerische Schulleiterin?

Die einzigen, die handelten, waren Schüler: Sie beschmierten das Auto der Rektorin mit Hakenkreuzen und anderen Symbolen. Und "sie haben keinen Respekt mehr vor der Schulleiterin"! Richtig so!

Da brauchen wir uns gar nicht zu wundern, wenn Gesetze, die in der Zeit des schlimmsten Naziterrors erlassen wurden,  siebzig Jahre und später in diesem Deutschland immer noch fröhliche Urständ feiern:


Veröffentlicht am 26.02.2014 von Kiat Gorina

Übernommen von OverBlog

Freitag, 28. März 2014

GLOSSE: Ansbach, Bischof Meiser, eine Straße und ein OB-Kandidat

Ansbach - der Sitz der Regierung von Mittelfranken - hat auch eine Straße. Eine Straße, die im Laufe der Geschichte immer wieder umbenannt wurde. Anfangs hieß diese Straße die Jägergasse. Benannt nach der Jägerkaserne, da hatte einst der Markgraf seine Truppen. Dann wurde der Markgraf Geschichte und diese Straße wurde umbenannt - in Theresienstraße. Zu Ehren der Königin Therese von Bayern. Das war in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. 

Aber auch Königin Therese wurde Geschichte. Und 1933 wurde diese Straße braun eingefärbt und erhielt den zweifelhaften Namen Julius-Streicher-Straße. Zu Ehren ... Nein, da sträubt sich meine Feder, zu Ehren kann ich da nicht schreiben. Schließlich gab es einen Julius Streicher - seinerzeit NSDAP-Gauleiter von Mittelfranken. Aber auch die NSDAP wurde Geschichte. Und nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde die Straße wieder umbenannt oder rückbenannt - in Jägergasse. 

Das hatten wir doch schon einmal. Wer nun meint, dadurch wurde diese braune Einfärbung abgewaschen, irrt gewaltig. Dieser Braunton kam immer wieder durch, faschistisches Gedankengut lässt sich so leicht nicht übertünchen: 1958 war es so weit: Diese Straße erhielt einen neuen Namen: Bischof-Meiser-Straße. 

Wer war Bischof Meiser? Ein Kirchenmann der evangelischen Kirche. Dieser Kirchenmann schrieb in der Zeit der Naziterros von 1933 bis 1945 unter anderem: "Aber das ändert nichts an der Tatsache, daß der jüdische Geist für uns etwas Wesensfremdes hat und daß sein Umsichgreifen zum allergrößten Schaden für unser Volk wäre."             

Quelle: Wikipedia

Ich bin gespannt, wie lange es dauert, bis diese Zitatstelle von neonazistischen PR-Beratern aus Wikipedia verschwindet ;-)

Wieso schreibe ich das? Weil es bayerische Städte wie München und Nürnberg gibt, die auch Straßen nach diesem Bischof Meiser benannt haben. Aber die Stadträte dieser Städte kamen zur Einsicht und benannten die Straßen um. Eine Bischof-Meiser-Straße gibt es in diesen Städten nicht mehr. 

Zwei bayerische Städte gibt es noch: Bayreuth und Ansbach! Gerade Ansbach - der Sitz der Regierung von Mittelfranken - ziert sich mit einer solchen Straßenbezeichnung. Und will sich weiterhin damit schmücken. 

2013 stellte der einzige Linke im Ansbacher Stadtrat einen Antrag: Die Bischof-Meiser-Straße solle umbenannt werden. Dieser Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt. Dennoch wurde dieser Antrag öffentlich heftig diskutiert.  Einer der Gegner der Abschaffung der Bischof-Meister-Straße war ein Vertreter der CSU, der übermorgen als Kandidat zur Oberbürgermeisterwahl in Ansbach antritt. 

Sollte er wider aller Vernunft dennoch gewählt werden, dann darf sich Ansbach mit einem Oberbürgermeister schmücken, der für die Beibehaltung des Straßennamens "Bischof-Meiser-Straße" eintritt! Und was ist mit den antisemitischen Äußerungen dieses Bischofs von einst? 

Irgendwie passt das ja. Es gibt ja immer noch genügend Nazigesetze, die zwischen 1933 und 1945 erlassen wurden - von einer "Regierung" ohne jegliche demokratische Legitimation und deren Gesetze auch heute noch fröhliche Urständ feiern: 


Veröffentlicht am 26.02.2014 von Kiat Gorina

Übernommen von OverBlog

Donnerstag, 20. Februar 2014

GLOSSE: Bayerischer Albtraum - die Stagnationswassertragödie und ein braunes Gesetz

Bildunterschrift hinzufügen
Sie haben ein kleines Häuschen, idyllisch im Grünen gelegen. bis ins nächste Dorf sind es keine fünf Minuten. Das Leben ist schön,  Sie sind rundum zufrieden. Ihr kleiner Esel grast auf der Koppel, Katzen und Hund räkeln sich in der Frühlingssonne. In Ihrem Aquarium tummeln sich farbenprächtige Fische. 

Jäh ändert sich die Idylle. 

Wenn Sie jetzt duschen wollen, müssen Sie das Wasser erst mühsam heranschaffen, auf dem Herd erwärmen und in eine Gießkanne füllen. Dann haben sie wieder eine Dusche. Aquariumwasser gibt es auch nicht mehr. Ihre Tiere wollen trinken, auch dieses Wasser müssen Sie erst herbeischaffen… usw. usw. 

Ihr eigenes Trinkwasser hatten Sie zuvor schon immer im Laden geholt. Für alles  andere  war jahrelang der Hausbrunnen da. 

Bis zu diesem Tag: Es schellt an der Haustür : die Polizei! Unter dem Schutz der Polizisten klemmt ein Installateur Ihren  Brunnen ab. Dafür schließt er eine dicke, lange Stichleitung des kommunalen Wasserversorgers an. 

Zuvor sind Sie schon von Fachleuten gewarnt worden:  “Wenn die tatsächlich das Fernwasser anschließen, macht auf keinen Fall den Wasserhahn auf! Dieses Stagnationswasser ist kein Trinkwasser mehr! Wenn es wirklich so weit kommt, zieht am besten weg.  Euer Haus wird dadurch unbewohnbar! Oder ihr müsst euer gesamtes Wasser von woanders herbeischaffen!” 

Dann kommt noch der Gerichtsvollzieher. Weil Sie sich bisher geweigert haben, Ihr Haus unbewohnbar zu machen, müssen Sie noch viel Zwangsgeld zahlen! 

Wie ist das möglich? Das kann doch nur ein Albtraum sein? 

Ist es leider nicht! In Bayern gilt der Anschluss- und Benutzungszwang . Der wurde 1935  von den Nazis eingeführt - mit der deutschen Gemeindeordnung

Dagegen gibt es keinerlei rechtliche Mittel, wie ein Urteil des Verwaltungsgerichtes zeigt. 

Und der Wasserversorger hält sich nicht an die technischen Regeln, wie dieses Video  beweist: 


Veröffentlicht am 20.02.2014 von Kiat Gorina

Übrigens: Wenn Sie Besuch bekommen, Ihr Haus jetzt vermieten oder gar verkaufen wollen, Vorsicht! 

Wenn das Gesundheitsamt Wasserproben aus Ihrer Hausleitung untersucht, und dort  etwas findet, sind Sie dran! Jedes bayerische Gericht wird Sie verurteilen.  Weil Sie als Hausbesitzer für die ordnungsgemäße Wasserversorgung verantwortlich sind!  Wenn sich  in Ihrer Hausinstallation statt Trinkwasser Flüssigkeit der Kategorie 3, 4 oder sogar 5 befindet, sind Sie dran!  Dass das Wasser so vom kommunalen Wasserversorger stammt, spielt keine Rolle. Sie als Hausbesitzer haben sich strafbar gemacht! 

Fazit: Besser nicht nach Bayern ziehen, auf keinen Fall ein Haus kaufen und besser keinen Urlaub dort machen! Sie kommen dort in Teufels Küche! Oder werden krank! Oder treten Ihre Letzte Reise an

Übernommen von OverBlog

Freitag, 14. Februar 2014

QUO VADIS BGE - Was wird mit dem bedingungslosen Grundeinkommen?

Am 15.01.2014 endete die Europäische Bürgerinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen - europaweit. Die erforderliche Zahl von mindestens einer Million Unterschriften wurde längst nicht erreicht - nur etwa eine Viertel Million haben diese Initiative unterzeichnet. Insgesamt haben 285.042 EU-Bürger unterschrieben - in Deutschland waren es nur 40.542! 

Quelle: Europäische Bürgerinitiative befeuert Diskussion zum Bedingungslosen Grundeinkommen

Ich schreibe nur! Grund: Wir haben in Deutschland über fünf Millionen Hartz-IV-Bezieher! Also fünf Millionen deutsche Staatsbürger, die einem "offenen" Strafvollzug ausgesetzt sind! Wieso Strafvollzug? Götz Werner, der vehemente Verfechter eines bedingungslosen Grundeinkommens, sagt: "Hartz IV ist offener Strafvollzug!" 

Quelle: Nicht nur Pofalla scheißt aufs Grundgesetz - Auch das Jobcenter Siegen-Wittgenstein

Es ist nicht nur das Jobcenter Siegen-Wittgenstein, sondern es sind alle Jobcenter, die auf das Grundgesetz scheißen (müssen). Weil es der Gesetzgeber so will! Weil der Gesetzgeber immer noch nicht alle braunen Wurzeln von Gesetzen radikal ausrottet! 

Nehmen wir nur den Begriff "Bedarfsgemeinschaft"! Wer hat ihn erfunden? McKinsey? Nein! So etwas wie die Bedarfsgemeinschaft gab es bereits bei den Nazis! Ja, da hieß es "Familiennotgemeinschaft" oder "Haushaltsgemeinschaft"! Und bei der Schaffung des Bundessozialgesetzes gab es bis 1961 heiße Diskussionen, ob diese braune Nazi-Vergangenheit wiederkehrt oder nicht. Sie kehrte wieder - zum Leidwesen vieler Juristen. 

Auch wenn diese Nazi-Erfindung wie Familiennotgemeinschaft am 26.06.1940 - also während der Zeit des Nazi-Terrors - Gesetz wurde! Das bedeutet: Jedes Sozialhilfegesetz, das den Terminus Bedarfsgemeinschaft verwendet, basiert auf braunen Nazi-Wurzeln. Jedes solches Sozialhilfegesetz ist eine Schande für das heutige Deutschland! 

Quelle: Jobcenter - Kein Zentrum für Jobs - sondern für Schikanen und Sanktionen

Aber das interessiert die derzeit amtierende Große Koalition nicht die Bohne! Diese Politiker haben Besseres zu tun: Sie müssen - kaum drei Monate im Amt - eine Diätenerhöhung und eine Altersversorgung für sich selbst durchpeitschen, die vermutlich gegen das Grundgesetz verstößt! 

Quelle: GLOSSE: Ihr müsst alle sparen - auch die Abgeordneten!

Man stelle sich vor: Diese Abgeordneten genehmigten sich einen ordentlichen Schluck aus der Pulle - glatte 1.000 Euronen im Monat mehr! Und im Gegensatz dazu erhält ein lediger Hartz-IV-Bezieher nicht einmal die Hälfte! Keine 500 Euronen im Monat! 

Noch einmal zurück zu den mageren Teilnehmerzahlen: Nur zirka 40.000 Unterschriften! Das bedeutet doch: Nicht einmal jeder Hunderste der Hartz-IV-Bezieher hat unterschrieben! Da frage ich mich: Wieso haben nur so wenige unterschrieben? Woran liegt das? 

Es liegt an fehlender Öffentlichkeitsarbeit! Und eine richtige Öffentlichkeitsarbeit geht nur mit einem bundesweiten Verband! Ich stelle mir beispielsweise vor: Es gibt einen Verband der Armen in Deutschland. Dieser Verband könnte bestimmt zehn Millionen Mitglieder haben! Und wenn jedes Mitglied monatlich nur einen Euro als Mitgliedsbeitrag zahlt, dann hätte dieser Verband jeden Monat eine mit zehn Millionen gefüllte Kriegskasse zur Verfügung! 

Das wäre doch etwas! Da könnte die deutsche Medienlandschaft mit täglichen Berichten zum BGE geflutet werden! 

Warum machen wir das nicht? 


Veröffentlicht am 23.03.2013 von latestgermanNews


Übernommen von OverBlog

Montag, 25. November 2013

Jobcenter - Kein Zentrum für Jobs - sondern für Schikanen und Sanktionen

Dass Jobcenter mit Schülerinnen und Schülern Probleme haben, wenn diese das Abitur machen wollen, darüber musste ich immer wieder berichten. Ja, da gab es den traurigen Fall, dass ein Jobcenter eine alleinerziehende Mutter und ihre Tochter derart schikanierten, dass die Mutter aus schierer Verzweiflung einen Selbstmord versuchte: 

Quelle: Jobcenter Konstanz treibt verzweifelte Mutter zum Selbstmordversuch 

Was war der Grund? Die Tochter wollte das Abitur machen - das Jobcenter wollte dies verhindern! 

Wie die junge Welt berichtete, wiederholte sich dieses grausame Spielchen: 

Quelle: junge Welt Sanktionen gegen Schüler:  Jonas und Max* haben gute Noten. Später wollen die Brüder studieren. Bis zum Abitur bleiben Jonas noch knapp drei, Max zwei Jahre Zeit. Doch sie haben ein Problem: Ihre Eltern stocken mit Hartz IV auf. Deshalb müssen die Schüler sich regelmäßig gegenüber dem Jobcenter im niedersächsischen Nienburg erklären. Denn für diese Behörden gilt der Nachwuchs ihrer »Klienten« mit dem 15. Geburtstag als erwerbsfähig. Damit beginnt für Jugendliche in sogenannten Bedarfsgemeinschaften die Verfolgungsbetreuung. 

Ist das nicht blanker Hohn? Sondern ein eklatanter Verstoß gegen  Menschenrechte! Ein grober Verstoß gegen die Grundrechte! Aber das stört dieses Jobcenter nicht die Bohne. Munter wird schikaniert. Alle Mitglieder dieser Bedarfsgemeinschaft! 

Allein der Begriff "Bedarfsgemeinschaft"! 

So etwas kannten bereits die Nazis! Da nannten sie es "Familiennotgemeinschaft" oder "Haushaltsgemeinschaft". Sogar in Wikipedia finden wir eine Verordnung: 

Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Einsatz-Familienunterhaltsgesetzes (EFU-DV) vom 26. Juni 1940, RGBI. I S. 912, 916, § 13 Abs. 1 Satz 1 EFU-DV lautete:  Ist ein Familienunterhaltsberechtigter Mitglied einer Familiengemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft), so sollen die übrigen Mitglieder ihre Mittel und Kräfte im Rahmen des ihnen Zumutbaren zur Deckung seines notwendigen Lebensbedarfs zur Verfügung stellen, auch soweit sie nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts nicht verpflichtet sind, ihm Unterhalt zu gewähren. 

Quelle: Wikipedia 

Wir finden dort auch, dass nach 1945 diese Familiennotgemeinschaft zunehmend kritisiert wurde, aber dann doch Eingang fand in das Bundessozialhilfegesetz von von 1961! Und wieder haben wir eine Verordnung, die während des Nazi-Terrors erlassen wurde und fröhliche Urständ feiert. Diese Familiennotgemeinschaft basiert auf dem Ermächtigunsgesetz und ist somit ein Nazi-Gesetz! 

Wie beim Anschluss- und Benutzungszwang! 

Quelle: Anschlusszwang - Benutzungszwang - Nazi-Gesetz?:  Hier kann man nur bedauern, dass der Kontrollrat und die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR nicht den Mut gehabt haben, zu sagen, dass alles, was aufgrund dieses Gesetzes ergangen ist bzw. alles Recht, was nach dem 30. Januar 1933 erlassen wurde (natürlich bezüglich der Eigentumsverhältnisse unter gewissen Einschränkungen), von Anfang an null und nichtig gewesen ist. Damit hätte man das Recht dieser Zeit einfach weggewischt,  wäre auf den Stand der Gesetzgebung vom 30. Januar 1933 zurückgekehrt und hätte rechtlich diese zwölf Jahre Diktatur der schlimmsten Art wenigstens von Rechts wegen ausgelöscht. 

Wenn also ein Jobcenter heute alle Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft einer Sippenhaft unterwirft und in diesem speziellen Fall begabte Schüler daran hindern will, ihr Abitur zu machen, dann schlägt wieder eine Verordnung aus der Zeit des Nazi-Terrors zu! 

Wie sagte Götz Werner: "Hartz IV ist offener Strafvollzug!" - Hartz IV setzt Verordnungen aus der schrecklichen Zeit des Nazi-Terrors durch! Das Sahnetüpfelchen sind dann die für die Chefs der Jobcenter in Aussicht gestellte Prämien, die umso höher ausfallen je mehr sanktioniert wird: 

Quelle: GLOSSE: Hilfe! Die Borgs unter uns! In den Jobcentern! Widerstand ist zwecklos!: Ja, auch Guido W. prangerte die spätrömische Dekadenz der Hartz-IV-Bezieher an! Deshalb muss es immer mehr Sanktionen geben! Und die Oberborgs - die Chefs der Jobcenter werden dafür belohnt! Mit Prämien! Dafür tun sie alles! Sie verleugnen ihre Menschlichkeit. Vielmehr, jeden Tag, wenn sie ihr Büro betreten, geben sie im Vorzimmer ihre Menschlichkeit ab. Dann sind sie nur noch Maschine. Sie sanktionieren auf Teufel komm raus. Sie sind richtig gierig nach Prämien. 


Veröffentlicht am 19.11.2013 von Mario Schlüns

Übernommen von Over-Blog

Freitag, 22. November 2013

Anschlusszwang - Benutzungszwang - Nazi-Gesetz?

Was hat das mit den Nazis zu tun? Oder mit Nazi-Gesetzen? Was soll das heißen? Sind das Gesetze, die die Nazis erlassen haben? Oder sind das Gesetze, die während der Zeit der Nazi-Diktatur von 1933 bis 1945 erlassen wurden? 

Gemach, gemach! Fragen wir uns doch einmal: Seit wann gibt es Bestimmungen zum Anschlusszwang? Und zum Benutzungszwang? Wann tauchten diese Begriffe erstmalig auf? 

Finden wir sie bereits in der Weimarer Verfassung? Nein, da finden wir sie nicht! Wir finden sie auch nicht in der damaligen DDR! In Wikipedia finden wir: 

Der Anschluss- und Benutzungszwang wurde erstmals in § 18 der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 auf der Grundlage des Notstandsgesetztes : " Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich ", auch als Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 bekannt, formuliert. 

Quelle: Wikipedia Anschluss- und Benutzungszwang 

Und schauen wir doch einmal rein - in den § 18 der Deutschen Gemeindeordnung von 1935: 

§ 18. (1) Die Gemeinde kann bei dringendem öffentlichen Bedürfnis durch Satzung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde für die Grundstücke ihres Gebietes den Anschluß an Wasserleitung, Kanalisation, Müllabfuhr, Straßenreinigung und ähnliche der Volksgesundheit dienende Einrichtungen (Anschlußzwang) und die Benutzung dieser Einrichtungen und der Schlachthöfe (Benutzungszwang) vorschreiben. 

(2) Die Satzung kann Ausnahmen vom Anschluß- und Benutzungszwang zulassen. Sie kann den Zwang auch auf bestimmte Teile des Gemeindegebiets und auf bestimmte Gruppen von Grundstücken oder Personen beschränken. 

(3) In der Satzung können für den Fall der Zuwiderhandlung Zwangsgelder bis zur Höhe von 1000 Reichsmark angedroht werden. Auch kann die Satzung vorsehen, daß bei Weigerung des Verpflichteten Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorgenommen werden. Die Zwangsgelder und die Kosten für die Ersatzvornahme werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. 

Quelle:  Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 

Ja, und wie war das mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933? Wie kam das einst zustande? Undemokratisch! Ja, dieses Ermächtigungsgesetz kam total undemokratisch zustande! Es war ein "Notstandsgesetz" und nannte sich "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich". Und was passierte, bevor darüber abgestimmt wurde? 

81 Abgeordnete der Kommunistischen Partei waren vor der Abstimmung verhaftet worden! Sie konnten deshalb nicht zur Abstimmung am 21. März 1933 im Reichstag erscheinen. Folglich ist dieses Ermächtigungsgesetz verfassungswidrig, es ist undemokratisch zustande gekommen! 

Was passierte mit diesem Ermächtigungsgesetz? Es wurde nach 1945 vom Kontrollrat der Siegermächte aufgehoben! 

Quelle: Gesetz über den Neuaufbau des Reichs: Das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches wurde nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes 1945 mit der Regierungsübernahme durch den Alliierten Kontrollrat sowie die Wiedereinführung von Ländern durch die Besatzungsmächte faktisch aufgehoben. 

Und was ist mit all den Gesetzen, die während der zwölf Jahre Nazi-Diktatur entstanden sind und erlassen wurden? An anderer Stelle finden wir: 

Die Aufhebungen von Gesetzen aus der Zeit von 1933 bis 1945 durch den Kontrollrat waren nicht sehr weitreichend. Dies hat zur Folge, dass auch heute noch Teile des geltenden Rechts (wenn es auch im Laufe der Zeit immer weniger werden) aus dieser Zeit stammen und von der damaligen Reichsregierung kraft des Ermächtigungsgesetzes erlassen wurden. Hier kann man nur bedauern, dass der Kontrollrat und die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR nicht den Mut gehabt haben, zu sagen, dass alles, was aufgrund dieses Gesetzes ergangen ist bzw. alles Recht, was nach dem 30. Januar 1933 erlassen wurde (natürlich bezüglich der Eigentumsverhältnisse unter gewissen Einschränkungen), von Anfang an null und nichtig gewesen ist. Damit hätte man das Recht dieser Zeit einfach weggewischt,  wäre auf den Stand der Gesetzgebung vom 30. Januar 1933 zurückgekehrt und hätte rechtlich diese zwölf Jahre Diktatur der schlimmsten Art wenigstens von Rechts wegen ausgelöscht. 

Quelle: Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich. ("Ermächtigungsgesetz") vom 24. März 1933. Fassen wir zusammen:  
  1. Am 24. März 1933 wurde undemokratisch und verfassungswidrig ein Ermächtigungsgesetz beschlossen und verkündet. 
  2. Mit diesem Ermächtigungsgesetz wurde die zwölf Jahre lange Diktatur des Nationalsozialismus unter Adolf Hitler ermöglicht.
  3. Die in der Hitler-Diktatur zwischen 1933 und 1945 erlassenen Gesetze sind teilweise heute noch gültig!
Wie finde ich das? Einfach undemokratisch! 

In diesem Zusammenhang fällt mir das Reichssiedlungsgesetz vom 11. August 1919 ein. Das wird ja bis heute von manchen angeführt mit dem Slogan 
"Bauernland in Bauernhand!". 
Noch 2004 wurde ich damit konfrontiert. Grund: Ich hatte mich mit dem Besitzer eines Einzelhofes geeinigt, dass er ihn an mich verkauft! Der Notar wollte dann von mir Nachweise über Kenntnisse in der Landwirtschaft haben - unglaublich, jedoch wahr! 

Zurück zum Ermächtigungsgesetz der Nazis und den darauf basierenden Gesetzen aus den Zeiten der Nazi-Diktatur: Da gedenken wir alljährlich der Opfer des Nationalsozialismus, wir gedenken während der Woche der Brüderlichkeit etc. Aber wann schneiden wir endlich die alten ungeheuerlichen Paragraphen-Zöpfe aus der Zeit der Nazi-Diktatur ab? 


Veröffentlicht am 23.03.2013 von latestgermanNews

Und was machen Genossen dieser SPD heute? Sie wollen mit der CDU/CSU eine Große Koalition bilden. Obwohl die Opposition von SPD, LINKEN und Grünen die Mehrheit im Bundestag hat! Das wäre doch auch endlich eine Gelegenheit, diese historische Stunde zu nutzen und die Ungerechtigkeit, die 1933 der SPD, den LINKEN und anderen angetan wurde, zu rächen?! 

Aber offensichtlich haben die entscheidenden Genossen dieser SPD von heute keinen Arsch in der Hose!

Übernommen von Over-Blog