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Donnerstag, 17. Juli 2014

GLOSSE: Achtung Landtag - der Grölaz greift an!


Was soll das sein? Ein Grölaz? Das ist er größte Laborarzt aller Zeiten. Gegen ihn ermittelt die Augsburger Staatsanwaltschaft. Und da wurden über hundert Ermittlungsverfahrwn eingestellt. Gegen Kunden dieses Grölaz. Und es stellte sich die Frage: Was wusste die damalige Justizministerin Beate Merk? Und Horst Seehofer? 

Eins steht fest: Diese Labor-Affäre hat der CSU Stimmen gekostet. Und jetzt gibt es einen Untersuchungsausschuss. Das passt dem Grölaz überhaupt nicht. Also greift er den Landtag an. Mit einer Verfassungsbeschwerde! Er hat gleich vier Rechtsanwälte beauftragt, einer von ihnen heißt Gauweiler - ja den stellvertetenden Fraktionsvorsitzenden! Genau den! Ist das nicht toll? 

Zwei Seelen klopfen in Gauweilers Brust: Die eine des Rechtsanwalts, der seinen Mandanten verteidigt. Die andere des Bundestagsabgeordneten und Vize-Chef der CSU, die die nebulösen Umstände rund um den Grölaz aufklären wollen oder sollen. Da frage ich mich: Wie vereinbart Gauweiler das mit sich? Oder spaltet sich die Person Gauweiler? Einen halben Arbeitstag ist er Politiker, einen anderen halben Tag ist er Rechtsanwalt? 

Einen kleinen Erfolg hat der Grölaz mit seiner Verfassungsbeschwerde erreicht: Er hat den Untersuchungsaussschuss ausgebremst! Solange, bis der Verfassungsgerichtshof über die Beschwerde entschieden hat. Und das kann dauern ... 

Hier zeigt sich wieder einmal wie in Bayern und anderswo die Gewaltenteilung missbraucht oder gar verletzt wird. 

Wer sich diese Labor-Affäre genau anschaut, kann nur mit dem Kopf schütteln. Da wurden bei einer Hausdurchsuchung über 600.000 Laborkarten gefunden. Was passiert? Die Augsburger Staatsanwaltschaft gibt diese Beweismittel gleich wieder frei. Und diese Karten wurden sofort geschreddert.

Kein Wunder, dass es offensichtlich nicht wenige gibt, die diesen Untersuchungsausschuss behindern wollen. Oder ausbremsen. Oder auflaufen lassen! 

Insgesamt soll es um einen Schaden von einer halben Milliarde Euronen gehen! 

Quellen:

  1. Frankfurter Allgemein Was treibt der Anwalt Gauweiler?
  2. Süddeutsche.de CSU-Fraktion verärgert über Gauweiler


Veröffentlicht am 16.07.2014 von Bayerischer Rundfunk

Übernommen von OverBlog

Donnerstag, 10. Juli 2014

GLOSSE: Die abschlagfreie Rente ab 63 als Rohrkrepierer


Ach was hatte sich die derzeitige große Koalition ausgedacht: Eine überwältigende Mehrheit, die kümmerliche Opposition erreicht nicht mehr ein Quorum von mindestens 25 Prozent der Sitze im Bundestag. Da können wir schalten und walten wie wir wollen. Auf die blöden Grünen und Linken brauchen wir keine Rücksicht zu nehmen. 

Also wurde eine Rente ab 63 beschlossen. Und im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Und je mehr sich die Rentenexperten mit dieser Idee auseinandersetzten, umso schwüler wurde es Fachleuten: Wenn diese Rente ab 63 wirklich kommt, dann wird es eine Frühverrentungswelle geben  und das wird teuer, sehr teuer. 

Ist doch klar, wenn zunächst 45 Beitragsjahre vorausgesetzt werden. Und wenn dann auch Zeiten angerechnet werden, in denen ein Antragsteller arbeitslos war und Arbeitslosengeld I erhalten hat. Da ist es doch logisch, dass es dann Antragsteller gibt, die mit 61 arbeitslos werden und dann ab 63 diese abschlagsfreie Rente beantragen. 

Also wurde hastig nach Ausnahmeregelungen gesucht, um nun eine Frühverrentungswelle zu verhindern. Und weltfremd wie die allermeisten Abgeordneten nun mal leben, kamen sie auf hirnrissige Ideen. So da ist: Wird ein Arbeitnehmer mit 61 Jahren arbeitslos, dann darf seine Arbeitslosigkeit nur dann für diese Rente angerechnet werden, wenn sein Arbeitnehmer in Konkurs gegangen ist oder seine Geschäft aufgegeben hat. 

Hah, dachten dann diese Experten, jetzt haben wir die Frühverrentungswelle gestoppt! Aber was ist mit Arbeitnehmern, denen vom Arbeitgeber gekündigt wird. Und weil der Arbeitgeber meint, der Gekündigte ist dann bis 63 arbeitslos gemeldet und bekommt dann die Rente ab 63 - ohne Abschläge! 

In so einem Fall ist dann der Betroffene im Nachteil! 

Und wie steht im GrundgesetzArtikel 3 Absatz 1? Alle Menshen sind vor dem Gesetz gleich. 

Bei der Rente ab 63 offensichtlich nicht! Das dachte sich auch der Grüne Markus Kurth und beauftragte den wissenschaftlichen Dienst des Bundestags. Ergebnis: Ein Verstoß gegn das Grundgesetz. 

Der Opposition fehlt das Quorum, um vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen. Und die Regierungskoalition will der Opposition nicht das Recht gewähren, in Karlsruhe zu klagen. 

Also, bei wem bleibt das hängen? Bei den einzelnen Betroffenen, die können ja klagen. Aber so eine Klage kann Jahre dauern! Die Betroffenen müssen die ganze Ochsentour durch die Instanzen auf sich nehmen, Fraktionen können sich direkt ans Bundesverfassungsgericht wenden - wenn sie das Quorum erreichen. 

Da müsste jedoch die Quorumsregelung von der großen Koalition erst geändert werden. 

Fazit: Wieder einmal müssen die betroffenen Bürger diese Machtspielchen der Parteien ausbaden. 

Den Abgeordneten dieser großen Koalition ist das egal - sie sind ja selbst nicht betroffen. 

Da feiert diese Regierung stolz diese Rente ab 63! Was gibt es da zu feiern? Die Unvernunft? Die fehlende Fachkompetenz, die dazu führt, dass wieder der kleine Mann Opfer einer hirnrissigen Arroganz der Regierenden wird? 

Dabei haben Fachleute von Anfang an vor dieser Frühverrentungswelle gewarnt! Nur wurden diese Warnungen von den entscheidenden Politikern ignoriert. Grund: Es passte nicht ins Konzept! 

Sie hätten sich sonst öffentlich hinstellen und zugeben müssen: Leute, diese Idee mit der Rente ab 63 war nicht zu Ende gedacht! Wir haben uns geirrt! Dass Politiker öffentlich zugeben, dass sie sich geirrt haben, das darf es nicht geben. Politiker sind ja unfehlbar! Fast so unfehlbar wie ein Papst. Oder noch unfehlbarer! 

Also leben sie weiter in ihrer Scheinwelt und wurschteln weiter! Die Zeit wird bald kommen, dass sie sich im Dschungel der von ihnen selbst geschaffenen Ausnahmeregelungen für die Regelung von Ausnahmen verheddern und nie mehr gesehen werden. 

Hoffentlich bald! 

Dass diese abschlagsfrei Rente mit 63 eine Mogelpackung ist und nur für zwei Jahrgänge gilt, ist den meisten nicht bewusst! Da wurden einst von der SPD Wähler geködert, die bei der Antragstellung erfahren müssen, dass diese Rente für sie nicht gilt. Also viel Lärm um nichts! Diese Rente ab 63 ist ein Rohrkrepierer! 


Veröffentlicht am 04.07.2014 von 2MoshPit

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Samstag, 24. Mai 2014

EU: Es braust ein Urteil wie Donnerschlag - Der Fall der Drei-Prozent-Sperrklausel bei der EU-Wahl

Das stimmt nicht, es muss doch heißen: Es braust ein Ruf wie Donnerschlag! So protestieren einige - vor allem die Kenner  der WACHT AM RHEIN. Das meine ich jedoch nicht, sondern das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Februar 2014! Karlsruhe schlachtete eine Heilige Kuh der großen Parteien - die Sperrklausel. 

Quelle: DIE WELT Drei-Prozent-Hürde bei Europawahl verfassungswidrig

Die Freude bei den klagenden kleinen Parteien war riesengroß! Auch bei den Piraten: Thorsten Wirth, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, zeigte sich "froh" über das Urteil: "Mit der heutigen Entscheidung des Gerichts ist gewährleistet, dass bei der kommenden Europawahl nicht wieder - wie vor fünf Jahren - ein erheblicher Teil der Wählerstimmen unter den Tisch fällt."

Quelle: tagesschau.de Karlsruhe kippt Drei-Prozent-Hürde: Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle stellte weiter klar, dass gerade bei der Wahlgesetzgebung die Gefahr bestehe, "dass die jeweilige Parlamentsmehrheit sich statt von gemeinwohlbezogenen Erwägungen vom Ziel des eigenen Machterhalts leiten lässt". Die Stimme jedes Wählers müsse grundsätzlich denselben Zählwert und die gleiche Erfolgschance haben, sagte Voßkuhle.

Sauer reagierten vor allem die CSU und CDU auf dieses Urteil! Einige Politiker wollten gar über die Berufung der höchsten Richter in Karlsruhe nachdenken! Sollte das etwa eine Drohung sein? Offensichtlich schon! 

Dieses bahnbrechende Urteil wurde auch nicht so richtig bekannt! Weshalb wohl? Vor allem die CSU und CDU wurden von großer Angst ergriffen! Wo soll das enden, wenn jede Stimme zählt? Wenn schon 150.000 Stimmen reichen, um einen der begehrten Sitze im EU-Parlament zu ergattern! 

Nicht auszudenken! Dann sind die EU-Parlamentarier nicht mehr unter sich! Nicht auszudenken, wenn da dann Piraten sitzen. Die stellen doch unbequeme Fragen! Das haben wir doch in Berlin erlebt! 

Der Angstschweiß perlte in Strömen auf den Stirnen der CDU und CSU! Die Strategie für den EU-Wahlkampf wurde umgeworfen: Die Bundeskanzlerin persönlich wurde für den Wahlkampf eingespannt - mit zweifelhaftem Erfolg. Grund: Überall schallten ihr Buhrufe und Pfiffe entgegen! 

Also, Leute! Geht morgen wählen! Eure Stimme ist nicht verloren! Dies ist die einmalige Chance: Nehmt den großen Parteien Stimmen weg! Wählt diejenigen Parteien, die wirklich eure Interessen vertreten, zum Beispiel beim Freihandesabkommen TTIP! Die Piraten und die Linken sind Gegner dieses Abkommens! TTIP ist Gift für unser aller Gesundheit! Schicken wir deshalb Abgeordnete ins EU-Parlament, die das genauso sehen! 


Veröffentlicht am 20.05.2014 von Mirco Brahmann

Übernommen von OverBlog

Freitag, 23. Mai 2014

Tageshoroskop und Vorausschau für 24.05.2014 - EU-Wahl Drei-Prozent-Hürde gefallen!

Heute, am 24.05.2014 steht der abnehmende Mond im Widder.

Mond im Widder, da werden wir zum Energiebündel, wir handeln spontan, dennoch voller Verantwortung. Eine Zeit, passend, um Schwierigkeiten zu überwinden! Dem Widder ist der Kopfbereich zugeordnet. Die entsprechende Tarotkarte ist der Herrscher. Eine Karte, die Autorität, Macht und Weisheit symbolisiert. Glücksorte: Stadien, Fabriken. 

Der Mond ist aufsteigend. Jetzt ist die Zeit, in der wir das "ernten" können, was wir in der vorangegangenen Zeit des abfsteigenden Mondes "gesät" hatten. 

Für die "haarigen" Probleme verweise ich auf einen früheren Artikel.  

Beim Schreiben dieser Zeilen erschien vor meinem inneren Auge ein Omen für Erfüllung und Vollendung  - für mich ein sehr gutes Vorzeichen.  

  • Jupiter Trigon Saturn: das bedeutet Wachstum in jeder Hinsicht - sowohl wirtschaftlich, als auch persönlich.
  • Mond Opposition Mars: warnt uns vor Streitlust!
  • Mond Quadrat Pluto: warnt uns vor Niedergeschlagenheit!
  • Mond Konjunktion Uranus: verspricht uns romantische Stunden.

Der heutige Tag ist günstig für

  • Arbeiten mit Erde
  • das Setzen von Grenzen
  • die Vorsorge des Lebensunterhaltes
  • die Einrichtung von Lägern
  • Verträge
  • den Kauf von Kleidung

Der heutige Tag ist weniger günstig für

  • große Feiern

Ich wünsche allen, dass ihr das Beste aus diesem Tag macht! 


Veröffentlicht am 20.05.2014 von Mirco Brahmann

Montag, 17. Februar 2014

Waten im Sumpf: Edathy - NSU - Friedrich - CSU - Große Koalition ...

Da löst ein Name vielleicht eine derart große Krise aus, dass daran die große Koalition zerbricht: Sebastian Edathy! Wer ist dieser Mensch? Bundesweit bekannt wurde er, als er Vorsitzender des NSU-Untersuchungsauschusses wurde. Im Mai 2013 gab er der tagesschau ein Interview: 

Quelle: tagesschau.de "Verantwortungsloses Bescheuertsein"

Da wurde er auch gefragt: Die Schredderaktion von Akten beim Bundesamt für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit der "Operation Rennsteig": War das Dummheit, Zufall, Versehen oder Vorsatz? 

Edathy antwortete: Meine Bewertung nach sehr umfangreicher Recherche ist die, dass man diese Frage nicht mit letzter Gewissheit beantworten kann. Es spricht etliches dafür, dass die Veranlassung der Aktenvernichtung im Bundesamt für Verfassungsschutz im November 2011 ausgesprochener Dummheit entsprungen ist. Gänzlich ausschließen, dass bewusst Unterlagen vernichtet werden sollten, kann man zwar nicht. Die Wahrscheinlichkeit ist allerdings höher, dass es sich um ein verantwortungsloses Bescheuertsein gehandelt hat. Was allerdings die Frage aufwirft, wie doof man sein kann, um dennoch im Bundesamt für Verfassungsschutz Referatsleiter werden zu können.

Mit solchen Aussagen hat sich Edathy bestimmt keine Freunde gemacht - vor allem im Bundesamt für Verfassungsschutz! Ist da der Verdacht so abwegig, dass deshalb von Amts wegen nach Verfehlungen Edathys gesucht wurde, um ihn fertig zu machen? 

Alexander Benesch bestreitet das zwar in seinem Kommentar: 

Quelle: Recentr Hatte sich Edathy (SPD) wirklich Feinde gemacht mit dem NSU-Ausschuss?

Nun, das mag die Privatmeinung des Alexander Benesch sein. Ist damit ein solcher Verdacht von der Hand zu weisen? 

International findet der Fall Edathy ebenfalls Beachtung. So berichtet die STIMME RUSSLANDS: 

Quelle: STIMME RUSSLANDS "Fall" Edathy: Verdacht auf eine Riesenschweinerei des Staates:  Sebastian Edathy, der von 2005 bis 2009 Vorsitzender des Innenausschusses des Bundestages, Mitglied im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages im 17. Bundestag (2009-2013) und ab 2012 Leiter des Untersuchungsausschusses zur Terrorgruppe NSU war, legte zum 7. Februar 2014 sein Mandat nieder. Die Meldung kam durch die offizielle Presse ohne Warnung: Verdacht auf Kinderporno-Besitz bei Sebastian Edathy! Sebastian Edathy weist die Vorwürfe aufs Schärfste zurück. Der Fall des SPD-Politikers gibt Rätsel auf. «Hans-Peter Friedrich, CSU, habe die SPD-Spitze, Sigmar Gabriel, im Oktober womöglich widerrechtlich über drohende Ermittlungen gegen ihren Parteikollegen informiert», sagt Martin Steltner, Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft. Ein Anfangsverdacht auf Verrat von Dienstgeheimnissen ist gegen Hans-Peter Friedrich eingeleitet worden und Rücktrittsforderungen werden laut. Der Politkrimi um Sebastian Edathy wird skurriler. 

In diesem Artikel lässt die STIMME RUSSLANDS Christoph Hörstel zu Wort kommen: 

"Am Freitag, dem 7. Februar, Aufgabe des Abgeordnetenmandats. Gestern Verdacht auf Kinderporno-Besitz." Den Verdacht, Kinderporno besessen zu haben, findet Christoph Hörtsel extrem leicht, weil «jeder jederzeit so fertiggemacht werden könne, weil bundesdeutsche Behörden Zugang zu jedem Rechner haben - und jedem strafbares Material aufspielen können". 

Lest den gesamten Artikel - es lohnt sich! 

Noch eine Anmerkung zum ehemaligen Innenminister Friedrich: Friedrich gibt selbst zu, dass er Amtsgeheimnisse an eine Privatperson - dem Chef der SPD - verraten hat. Somit ist Friedrich als Minister nicht mehr tragbar - er musste zurücktreten. 

Dass jetzt die CSU vor Wut schäumt und - nach dem Motto "Auge um Auge, Zahn umd Zahn!" - ein Rücktrittsopfer von der SPD fordert, ist lächerlich. So soll - nach dem Willen den CSU - Oppermann zurücktreten. Wieso? Hat Oppermann Amtsgeheimnisse verraten? 

An den SPD-Chef und Vize-Kanzler Gabriel trauen sie sich nicht heran - ein erzwungener Rückttritt Gabriels ließe die große Koalition auseinanderbrechen - Neuwahlen wären die zwingende Folge. 

Und Neuwahlen fürchten CSU und CDU wie der Teufel das Weihwasser! 

Erinnern wir uns an den Innenminister Hans-Peter Friedrich: 


Veröffentlicht am 26.04.2012 von ARD
Übernommen von OverBlog

Sonntag, 24. November 2013

Tageshoroskop und Vorausschau für 25.11.2013 - Hassknecht - Piraten - Gysi - Verfassungsschutz - Pfeifenverein

Heute, am 25.11.2013 steht der abnehmende Mond zunächst noch im Löwen. Um 13:11 wechselt er in die Jungfrau.

Mond im Löwen, da sind wir besonders selbstbewusst und sehr kreativ! Mit unserer Begeisterung reißen wir andere Menschen mit. Dem Löwen sind folgende Körperteile zugeordnet: Herz, Rücken und Wirbelsäule. Beim Tarot ist dem Löwen die Kraft zugeordnet. Dieser Trumpf teilt uns mit, dass wir Hindernisse überwinden werden. Glücksorte: öffentliche Plätze, Kirchen, Versammlungen. 

Mond in der Jungfrau, da sind wir besonders analytisch und gehen sehr überlegt und sorgfältig vor. Wir achten sehr auf unsere Gesundheit. Das Zeichen der Jungfrau ist auch ein Symbol für das Nervensystem und die Eingeweide. Beim Tarot entspricht die Jungfrau dem Eremiten. Ein Symbol für Weisheit und Geheimwissen. Glücksorte: Märkte, Restaurants.

Der Mond ist absteigend. Jetzt ist die Zeit, in der wir das "säen" können, was wir in der nächsten Zeit des aufsteigenden Mondes Zeit "ernten" konnten.  

Für die "haarigen" Probleme verweise ich auf einen früheren Artikel

Beim Schreiben dieser Zeilen erschien vor meinem inneren Auge der Herrscher über Harmonie in der Familie - für mich ein sehr gutes Zeichen.  

  • Mond in Opposition zum Neptun: warnt uns vor Überempfindlichkeit!
  • Mond im Quadrat zur Sonne, um 20:27 ist Halbmond: warnt uns vor gesundheitlichen Problemen!

Der heutige Tag ist günstig für

  • Geschäfte
  • Verträge
  • den Neubeginn von Projekten
  • ein Glücksspiel

Ich wünsche allen, dass ihr das Beste aus diesem Tag macht! 


Veröffentlicht am 24.11.2013 von Gernot Hassknecht Kanal


Veröffentlicht am 24.11.2013 von Comedy Kalle

Freitag, 22. November 2013

Anschlusszwang - Benutzungszwang - Nazi-Gesetz?

Was hat das mit den Nazis zu tun? Oder mit Nazi-Gesetzen? Was soll das heißen? Sind das Gesetze, die die Nazis erlassen haben? Oder sind das Gesetze, die während der Zeit der Nazi-Diktatur von 1933 bis 1945 erlassen wurden? 

Gemach, gemach! Fragen wir uns doch einmal: Seit wann gibt es Bestimmungen zum Anschlusszwang? Und zum Benutzungszwang? Wann tauchten diese Begriffe erstmalig auf? 

Finden wir sie bereits in der Weimarer Verfassung? Nein, da finden wir sie nicht! Wir finden sie auch nicht in der damaligen DDR! In Wikipedia finden wir: 

Der Anschluss- und Benutzungszwang wurde erstmals in § 18 der Deutschen Gemeindeordnung von 1935 auf der Grundlage des Notstandsgesetztes : " Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich ", auch als Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 bekannt, formuliert. 

Quelle: Wikipedia Anschluss- und Benutzungszwang 

Und schauen wir doch einmal rein - in den § 18 der Deutschen Gemeindeordnung von 1935: 

§ 18. (1) Die Gemeinde kann bei dringendem öffentlichen Bedürfnis durch Satzung mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde für die Grundstücke ihres Gebietes den Anschluß an Wasserleitung, Kanalisation, Müllabfuhr, Straßenreinigung und ähnliche der Volksgesundheit dienende Einrichtungen (Anschlußzwang) und die Benutzung dieser Einrichtungen und der Schlachthöfe (Benutzungszwang) vorschreiben. 

(2) Die Satzung kann Ausnahmen vom Anschluß- und Benutzungszwang zulassen. Sie kann den Zwang auch auf bestimmte Teile des Gemeindegebiets und auf bestimmte Gruppen von Grundstücken oder Personen beschränken. 

(3) In der Satzung können für den Fall der Zuwiderhandlung Zwangsgelder bis zur Höhe von 1000 Reichsmark angedroht werden. Auch kann die Satzung vorsehen, daß bei Weigerung des Verpflichteten Handlungen an seiner Stelle und auf seine Kosten vorgenommen werden. Die Zwangsgelder und die Kosten für die Ersatzvornahme werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. 

Quelle:  Deutsche Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 

Ja, und wie war das mit dem Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933? Wie kam das einst zustande? Undemokratisch! Ja, dieses Ermächtigungsgesetz kam total undemokratisch zustande! Es war ein "Notstandsgesetz" und nannte sich "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich". Und was passierte, bevor darüber abgestimmt wurde? 

81 Abgeordnete der Kommunistischen Partei waren vor der Abstimmung verhaftet worden! Sie konnten deshalb nicht zur Abstimmung am 21. März 1933 im Reichstag erscheinen. Folglich ist dieses Ermächtigungsgesetz verfassungswidrig, es ist undemokratisch zustande gekommen! 

Was passierte mit diesem Ermächtigungsgesetz? Es wurde nach 1945 vom Kontrollrat der Siegermächte aufgehoben! 

Quelle: Gesetz über den Neuaufbau des Reichs: Das Gesetz über den Neuaufbau des Reiches wurde nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes 1945 mit der Regierungsübernahme durch den Alliierten Kontrollrat sowie die Wiedereinführung von Ländern durch die Besatzungsmächte faktisch aufgehoben. 

Und was ist mit all den Gesetzen, die während der zwölf Jahre Nazi-Diktatur entstanden sind und erlassen wurden? An anderer Stelle finden wir: 

Die Aufhebungen von Gesetzen aus der Zeit von 1933 bis 1945 durch den Kontrollrat waren nicht sehr weitreichend. Dies hat zur Folge, dass auch heute noch Teile des geltenden Rechts (wenn es auch im Laufe der Zeit immer weniger werden) aus dieser Zeit stammen und von der damaligen Reichsregierung kraft des Ermächtigungsgesetzes erlassen wurden. Hier kann man nur bedauern, dass der Kontrollrat und die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR nicht den Mut gehabt haben, zu sagen, dass alles, was aufgrund dieses Gesetzes ergangen ist bzw. alles Recht, was nach dem 30. Januar 1933 erlassen wurde (natürlich bezüglich der Eigentumsverhältnisse unter gewissen Einschränkungen), von Anfang an null und nichtig gewesen ist. Damit hätte man das Recht dieser Zeit einfach weggewischt,  wäre auf den Stand der Gesetzgebung vom 30. Januar 1933 zurückgekehrt und hätte rechtlich diese zwölf Jahre Diktatur der schlimmsten Art wenigstens von Rechts wegen ausgelöscht. 

Quelle: Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich. ("Ermächtigungsgesetz") vom 24. März 1933. Fassen wir zusammen:  
  1. Am 24. März 1933 wurde undemokratisch und verfassungswidrig ein Ermächtigungsgesetz beschlossen und verkündet. 
  2. Mit diesem Ermächtigungsgesetz wurde die zwölf Jahre lange Diktatur des Nationalsozialismus unter Adolf Hitler ermöglicht.
  3. Die in der Hitler-Diktatur zwischen 1933 und 1945 erlassenen Gesetze sind teilweise heute noch gültig!
Wie finde ich das? Einfach undemokratisch! 

In diesem Zusammenhang fällt mir das Reichssiedlungsgesetz vom 11. August 1919 ein. Das wird ja bis heute von manchen angeführt mit dem Slogan 
"Bauernland in Bauernhand!". 
Noch 2004 wurde ich damit konfrontiert. Grund: Ich hatte mich mit dem Besitzer eines Einzelhofes geeinigt, dass er ihn an mich verkauft! Der Notar wollte dann von mir Nachweise über Kenntnisse in der Landwirtschaft haben - unglaublich, jedoch wahr! 

Zurück zum Ermächtigungsgesetz der Nazis und den darauf basierenden Gesetzen aus den Zeiten der Nazi-Diktatur: Da gedenken wir alljährlich der Opfer des Nationalsozialismus, wir gedenken während der Woche der Brüderlichkeit etc. Aber wann schneiden wir endlich die alten ungeheuerlichen Paragraphen-Zöpfe aus der Zeit der Nazi-Diktatur ab? 


Veröffentlicht am 23.03.2013 von latestgermanNews

Und was machen Genossen dieser SPD heute? Sie wollen mit der CDU/CSU eine Große Koalition bilden. Obwohl die Opposition von SPD, LINKEN und Grünen die Mehrheit im Bundestag hat! Das wäre doch auch endlich eine Gelegenheit, diese historische Stunde zu nutzen und die Ungerechtigkeit, die 1933 der SPD, den LINKEN und anderen angetan wurde, zu rächen?! 

Aber offensichtlich haben die entscheidenden Genossen dieser SPD von heute keinen Arsch in der Hose!

Übernommen von Over-Blog

Samstag, 9. November 2013

GLOSSE: Zum Henker mit der Todesstrafe! Auch in Deutschland!

Was soll das? Todesstrafe in Deutschland? Die Todesstrafe ist doch in Deutschland abgeschafft worden - mit dem Grundgesetz - 1949!  Stimmt, da gibt es den Artikel 102. Da steht kurz und bündig: "Die Todesstrafe ist abgeschafft!" Aber: Es gibt immer noch Bundesländer in Deutschland, in deren Verfassung gibt es die Todesstrafe! Zum Beispiel im Bundesland Hessen! Ja, wirklich. Im August 2013 schrieb die Osnabrücker Zeitung darüber: 

Quelle: Osnabrücker Zeitung Artikel 21 In Hessen gibt es noch die Todesstrafe: Schwarz auf weiß ist in der hessischen Landesverfassung unter Artikel 21 zu lesen: "Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden [...], kann er zum Tode verurteilt werden." Das ist eine deutliche Aussage.


Ist das ein Grund, schleunigst aus Hessen wegzuziehen? Oder ist das ein Grund, dass Unternehmer Hessen als Standort meiden sollen? Nein, ist es nicht, denn es gilt immer noch: Bundesrecht bricht Landesrecht! Also haben wir in Hessen den skurrilen Umstand:  Nach der hessischen Verfassung gibt es in Hessen die Todesstrafe - immer noch! Aber: Die Todesstrafe ist in Hessen außer Kraft gesetzt - wegen des Artikels 102 im Grundgesetz! Was für ein Glück! 

Deutschland besteht ja aus mehreren Bundesländern, da gibt es auch Länder mit einer eigenen Verfassung und da stand in deren Verfassungen immer noch die Todesstrafe.  Aber zwischenzeitlich wurden solche Sätze aus den Länderverfassungen gestrichen, bis auf Hessen! 

Manche Länder brauchten sehr lange, um die Todesstrafe aus ihrer Verfassung verschwinden zu lassen. Zum Beispiel Bayern! Erst 1998 verschwand die Todesstrafe aus der Bayerischen Verfassung. Das war keine Selbstverständlichkeit - dazu war erst ein Volksentscheid notwendig! 

Zurück zu Hessen: Da wirft die SPD der CDU und der FDP vor: „Eine Reform der hessischen Verfassung, die auch ein Abschaffen der Todesstrafe umfasst hätte, ist an der Starrsinnigkeit der CDU und FDP gescheitert.“ Ist das wirklich der Grund? Oder haben die hessischen Politiker Angst vor einem Volksentscheid? 

Was ist, wenn bei diesem Volksentscheid viele Hessen für die Beibehaltung der Todesstrafe sind? Offensichtlich kennen CDU und FDP ihre Pappenheimer. Also wird an der hessischen Verfassung nicht gerüttelt ... 


Und zurück zu Bayern: Ist dort die "Todesstrafe" wirklich abgeschafft? Da gibt es den Fall einer halb-mongolischen Schriftstellerin: Sie soll gezwungen werden, ihre Trinkwasserversorgung im Haus auf das Trinkwasser eines kommunalen Zweckverbandes umzuschließen. Dabei ist ihr Einzelhof über eine sehr lange und sehr dicke Stichleitung angeschlossen. 

Nun hat diese Schriftstellerin auch Lebensmitteltechnologie studiert. Da hatte sie auch mit Formeln aus der Hydraulik zu tun. Also ließ sie sich die Daten der langen Leitung vom Trinkwasserversorger geben und rechnete: 

Wieso? Was gibt es da zu rechnen? Zum Beispiel die mittlere Fließgeschwindigkeit! Wen interessiert das denn? Doch, das ist interessant - hoch interessant sogar. 


Da gibt es nämlich einen gemeinnützigen Verein - den DVGW, das steht für "Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches", bei dem sind die allermeisten Trinkwasserversorger zahlende Mitglieder. Und als Gegenleistung für die Zahlung erstellt dieser Verein technische Regeln - natürlich nicht zu hart, schließlich geht es ja um zahlende Mitglieder! 

Und in einer solchen technischen Regel wurde der Begriff "Stagnationswasser" definiert. Nicht nur wischi-waschi, sondern mit einem Wert, der sich messen lässt. Ja, in dieser technischen Regel steht, dass Stagnationswasser vorliegt - also das Wasser steht, wenn die mittlere Fließgeschwindigkeit kleiner oder gleich 0,005 Meter pro Sekunde ist - also 5 Millimeter pro Sekunde. 

Das leuchtet auch ein, je schneller das Wasser fließt oder je mehr Wasser am Ende der Leitung verbraucht wird, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Wasser in der Leitung steht. 

Also rechnete die Schriftstellerin aus, wieviel Wasser sie am Ende verbrauchen müsste, damit die mittlere Fließgeschwindigkeit höher als 5 Millimeter pro Sekunde ist. Sie kam auf einen Wert weit über 3.000 Liter täglich! 

Das bedeutet, dass die Schriftstellerin täglich über 3.000 Liter verbrauchen müsste, damit das Wasser in der langen Stichleitung kein stehendes Wasser - also kein Stagnationswasser - mehr ist! Gemäß der technischen Regel, die ein Verein aufgestellt hat, bei dem der Trinkwasserversorger zahlendes Mitglied ist! 

Ja, ist denn so schlimm - das Stagnationswasser? Vom stellvertretenden Leiter eines Gesundheitsamtes erhielt die Schriftstellerin den "fachmännischen" Rat: "Waschen Sie sich öfters Hände und Gesicht, dann fließt das Wasser schon!" Es ist schon erstaunlich, welche Ratschläge Fachleute geben, die von Steuergeldern bezahlt werden! 


Dieser "Fachmann" eines Gesundheitsamtes kennt offensichtlich nicht eine europäische Norm - die DIN EN 1717. Die ist verbindlich für alle Unternehmen in der EU - sollte man meinen. Nach dieser europäischen Norm wird vorgeschrieben, dass Stagnationswasser generell abgelassen und dann die Leitung gespült werden muss. Das steht auf Seite 8 unter Abschnitt 4.5 dieser Norm! Ganz klar und deutlich! 


Da nun die Schriftstellerin täglich nie über 3.000 Liter verbrauchen kann, ist die mittlere Fließgeschwindigket des Wasser in der langen und dicken Stichleitung weit niedriger als 5 Millimeter pro Sekunde. 

Ergo: Das Wasser steht ständig, ist also Stagnationswasser - dauernd! Nach der technischen Regel des gemeinnützigen Vereins, bei dem der Wasserversorger zahlendes Mitglied ist. Und nach europäischer Norm darf Stagnationswasser nicht als Trinkwasser verwendet werden! 

Trotzdem will der Wasserversorger die Schriftstellerin via immer höher werdenden Zwangsgeldern zwingen, dieses Stagnationswasser abzunehmen! Obwohl die EU in einer europäischen Norm festgelegt hat, dass Stagnationswasser kein Trinkwasser ist! 

Das aber interessiert den Wasserversorger nicht! Mit der Brechstange - auch Zwangsgeld genannt - will er die Schriftstellerin zwingen, das Stagnationswasser als Trinkwasser abzunehmen! 

Wer die Lebensgeschichte der Schriftstellerin kennt, weiß, dass sie von Kind auf an Diabetes Typ I leidet, sie muss also besonders auf ihr geschwächtes Immunsystem achten! Und sie hat sich schlau gemacht, welche Gefahren im Stagnationswasser lauern! Tödliche Gefahren! 

Aber das interessiert den Wasserversorger nicht! Und auch die Verwaltungsgerichte interessieren sich nicht dafür! Für sie gelten nur weltfremde Paragraphen! 

Aber die Schriftstellerin will leben, sie will nicht an einer tödlichen Krankheit sterben! Das ist ja wohl verständlich! Für sie ist die angedrohte Zwangsmaßnahme, das Stagnationswasser zu trinken, de facto eine "Todesstrafe"! 

Hochgeladen am 23.01.2012 von Deutsche Wasserkontrolle

Übernommen von Over-Blog

Freitag, 11. Oktober 2013

Linke Abgeordnete für Freiwild erklärt - Verfassungsgericht bereitet diesem Spuk ein Ende!

Da gibt es den Abgeordneten Bodo Ramelow der LINKS-Partei. Dieser Abgeordnete ist einigen Behörden - vor allem dem Verfassungsschutz - ein Dorn im Auge. Der Verfassungsschutz observierte Bodo Ramelow.  Dieser Fall ging bis zur letzten Instanz - dem Bundesverwaltungsgericht. Auch dieses Gericht urteilte: Ja, der Verfassungsschutz darf das, er darf linke Abgeordnete observieren!

Bodo Ramelow klagte vor dem Bundesverfassungsgericht. Er bekam Recht, der Verfassungsschutz darf ihn nicht observieren. Das sei ein schwerwiegender Eingriff in das freie Mandat eines demokratisch gewählten Abgeordneten! Dieses Urteil aus Karlsruhe ist eine deftige Ohrfeige für die Verwaltungsrichter. Wieder einmal hat das oberste Verwaltungsgericht ein Urteil gefällt, das gegen das Grundgesetz dieser Republik verstößt!

Quelle: Süddeutsche.de Verfassungsschutz darf Linken-Politiker Ramelow nicht überwachen: Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow für verfassungswidrig erklärt. Die Beobachtung eines Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes sei ein solch schwerer Eingriff in das freie Mandat, dass dies nur in Ausnahmefällen begründet sein könne. Ramelow sei keiner antidemokratischen Bestrebung verdächtig, hieß es. Das Gericht in Karlsruhe hob damit eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf.

Das war ja nicht das erste Urteil des obersten Verwaltungsgerichtes dieser Republik, das gegen das Grundgesetz verstößt! Erinnern wir uns an das höchst fragwürdige Urteil in Sachen Burkini:

Quelle: GLOSSE: Schuld war nur der Bu-Ur-Kini!!: Wieso? Wegen des Bundesverwaltungsgerichtes! Da hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig etwas angestellt! Es wurde ein Urteil gefällt, dass eine Schülerin mit islamischen Glauben am Schwimmunterricht teilnehmen muss - sie könne ja einen Burkini anziehen. Bundesverwaltungsgericht entschied: Keine Religionsfreiheit für Muslime: Auch die höchste Instanz in Leipzig entschied: das Mädchen muss am Schwimmunterricht teilnehmen. Punktum! Basta.

Hier verstieß das oberste Verwaltungsgericht gegen Artikel 4 Absatz 2 des Grundgesetzes: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. 

Ist dieser Text so schwer zu verstehen? Ich finde, dieser Artikel ist total eindeutig formuliert! Offensichtlich jedoch nicht für Richter am obersten Verwaltungsgericht!

Es ist doch wirklich an der Zeit, dass die Überwachung von Bundestagsabgeordneten der LINKEN sofort beendet wird! Vergessen wir nicht: Die LINKE ist die drittgrößte Kraft im Bundestag! Und die Abgeordneten der drittgrößten Kraft im Bundestag werden observiert! Und diese Republik nennt sich "demokratisch"! Das ist keine Demokratie, die hier praktiziert wird. Das ist Demokratur - eine Diktatur unter einem Scheinmäntelchen von Demokratie!

Wie groß muss die Angst der sog. "Elite" vor den LINKEN sein, wenn sie zu Mitteln greifen muss, die gegen das Grundgesetz verstoßen?! Mit solchen diktatorischen Maßnahmen erreichen sie nichts - nur das Gegenteil! Immer mehr Menschen werden aufwachen und für eine "echte" Demokratie kämpfen!

Bodo Ramelow sagte und sagt immer vehement die Wahrheit - vielleicht musste er deshalb überwacht werden:


Hochgeladen am 07.08.2011 von Björn Lindner

Ja, diese "Elite" hat Angst, sind doch die LINKEN die drittgrößte Kraft im Bundestag! Sie gelten immer noch als die Schmuddelkinder, mit denen niemand spielen resp. regieren mag oder darf! Wieso eigentlich nicht?


Hochgeladen am 01.12.2010 von NotarBolamus

Übernommen von Over-Blog

Mittwoch, 14. August 2013

Tageshoroskop und Vorausschau für 15.08.2013 - Verfassungsfeind Nr. 1 - Gerald Häfner

Heute, am 14.08.2013 steht der zunehmende Mond zunächst im Skorpion. Da befindet er sich im Fall - wir werden vom Einfluss des Mondes weniger als sonst spüren. Um 03:04 Uhr wechselt er in den Schützen

Mond im Skorpion, das gibt uns starke Energien. Das ist gut, weil wir so auch mit großen Veränderungen fertig werden. Im Tarotsystem des Golden Dawn entspricht der Skorpion dem Trumpf Nr.. XIII - dem Tod. Damit ist nicht der Tod als solcher gemeint, sondern Wandlung und Veränderung. Der magische Titel dieser Karte ist "Kind des Großen Verwandlers" und  auch “Herrscher der Tore des Todes."  Glücksorte: Brunnen, Thermalbäder. 

Mond im Schützen, da sind wir voller Temperament und voller Feuer, andererseits oft ruhelos. Es ist eine gute Zeit für eine Weiterbildung und für die Beschäftigung mit höheren Dingen. Der Schütze herrscht über Hüften, Oberschenkel und Leber. Im Tarot wird dem Schützen der Trumpf Nr. XIV - Die Mäßigung - zugeordnet. Diese Karte symbolisiert eine Verbindung von Kräften, Versöhnung, Maßhalten und Vermittlung.Der magische Titel ist "Tochter der Versöhner, Hervorbringerin des Lebens". Glücksorte: fremde Länder, Paläste.

Der Mond wechselt von ab- nach aufsteigend. Jetzt ist die Zeit, in der wir das "ernten" können, was wir in der vorangegangenen Zeit "gesät" hatten.  

Für die "haarigen" Probleme verweise ich auf einen früheren Artikel

Beim Schreiben dieser Zeilen erschien vor meinem inneren Auge ein Symbol für Belohnung, Erfüllung und Vollendung - für mich ein sehr gutes Zeichen.  

  • Merkur im Trigon zum Uranus: steigert unsere Energie.
  • Mond im Quadrat zum Neptun: warnt uns vor Selbsttäuschung!

Der heutige Tag ist günstig für

  • Arbeiten mit Erde
  • das Ziehen von Grenzen
  • Sparmaßnahmen
  • Verträge
  • Rechtsfälle
  • den Kauf von Kleidung

Der heutige Tag ist weniger günstig für

  • große Feiern

Ich wünsche allen, dass ihr das Beste aus diesem Tag macht! 


Veröffentlicht am 07.08.2013 von vergiftetes Kind


Veröffentlicht am 14.08.2013 von bgehh

Montag, 24. Juni 2013

Mollath und Karlsruhe: Bundesverfassungsgericht schreitet ein!

Im Fall Mollath schreitet jetzt sogar das Bundesverfassungsgericht ein. Die drei Richter, die über zwei Wiederaufnahmeanträge des Falles Mollath brüten, wurden beim Brüten aufgeschreckt: Das bayerische Justizministerium wurde von Karlsruhe aufgefordert, spätestens bis zum 23. Juli 2013 eine Stellungnahme abzugeben. 

Quellen
  • SPIEGEL ONLINE Unterbringung in Psychiatrie: Verfassungsgericht verlangt Auskunft im Fall Mollath: Das Bundesverfassungsgericht hat laut einem Zeitungsbericht das bayerische Justizministerium und die Bundesanwaltschaft um Stellungnahme im Fall Mollath gebeten. Bis zum 23. Juli haben die Behörden Zeit für eine Antwort.
  • Süddeutsche.de Bundesverfassungsgericht will Auskunft: Das Bundesverfassungsgericht hat das bayerische Justizministerium um Stellungnahme in der Causa Gustl Mollath gebeten. Ein Anwalt, der Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, wertet das als Hinweis, dass Karlsruhe "in der Causa notfalls selbst zu einer Entscheidung kommen" will.
Au weia, da müssen diese drei Richter schneller brüten. Was werden sie da nur ausbrüten? Es kommt ja jetzt knüppeldick für die bayerische Justiz: Da wurde erfolgreich eine Gefahr für die feine bayerische und speziell Nürnberger Gesellschaft in die Forensik weggesperrt, und da wurde dieses Subjekt für ein paar Stunden frei und durfte stundenlang im Untersuchungsausschuss im bayerischen Landtag aussagen. Und Gustl Ferdinand Mollath hatte viel zu erzählen!

Aber einen Tag später verkündete das Landgericht Bayreuth: Mollath bleibt mindestens bis 2014 in der Psychiatrie. Grund: Erst im Juni 2014 steht der nächste Prüfungstermin fest! Ja, in Bayern muss halt alles seine Ordnung haben! Wo kommen wir denn hin, wenn solch ein Mollath wieder frei herumläuft und herumerzählt, wer von der "prominenten" Gesellschaft einst Schwarzgeld in die Schweiz schaffen ließ - von der damaligen Frau des Mollath! 

Die Frau allerdings hat beruflich umgesattelt - heute ist sie Quantenheilerin - will heißen, sie macht andere Sprünge als damals. Da war sie angeblich eine Art Geldbotin für die Kapitalströme von Nürnberg in die Schweiz. Und wegen des Mollaths zittern einige Prominente, dass das mit dem Schwarzgeld doch noch auffliegt. Deshalb soll dieser Mollath mindestens noch bis 2014 weggesperrt bleiben. Das ist sicher - für die betroffenen Prominenten - meinen die vielleicht noch.

Außérdem kann in psychiatrischen Kliniken viel passieren. Denken wir nur an den Arzt Ignaz Semmelweis. Der war auch für viele Ärzte ein rotes Tuch. Ja, er drohte, seine geburtshelfenden Kollegen öffentlich als "Mörder" hinzustellen. Grund: Sie missachteten die Hygienevorschriften! Und was passierte? Die Ärzteschaft intrigierte gegen Semmelweis und er wurde in die Irrenanstalt Döbling bei Wien eingeliefert. Und zwei Wochen später soll er von Pflegern auf dem Anstaltshof erschlagen worden sein. Seine Leiche wurde exhumiert und es fanden sich Frakturen an Händen, Arme und Brustbein. Und eine Aktennotiz, nach der Semmelweis an "Gehirnlähmung" gestorben sein soll!

Quelle: Wikipedia Ignaz Semmelweis: bei einer Exhumierung der sterblichen Überreste Semmelweis’ wurden Frakturen an Händen, Armen und Brustbein festgestellt. In seiner Aktennotiz wird Gehirnlähmung als sein Sterbegrund genannt.

Aber das passierte ja in Österreich. Hier Bayern kann das überhaupt nicht vorkommen. Hier in Bayern herrscht Recht und Ordnung! Dafür sorgt schon die Justizministerin Dr. Beate Merk, sie fand es auch in Ordnung, ihre eigene Schwester für ihr Wahlkreisbüro zu beschäftigen ... 

Und Bayerns Ministerpräsident kann einem leid tun: Eigentlich müsste er nicht nur einen Minister und nicht nur einen Staatssekretär in seinem Kabinett auswechseln - aber da wurde ja am 15. September 2013 eine Landtagswahl angesetzt und mit einer halben Mannschaft lässt sich schlecht spielen. Also wird versucht, sich irgendwie durchzuwurschteln und auf das Kurzzeitgedächtnis der Wählerinnen und Wähler zu setzen.


Veröffentlicht am 23.06.2013 von KRTdoku


Veröffentlicht am 23.06.2013 von KRTdoku

Was muss denn noch passieren, bis die bayerischen Wählerinnen und Wähler erkennen, dass diese CSU nicht mehr wählbar ist! Und was macht die Opposition? Sie schweigt!
Übernommen von Over-Blog

Freitag, 26. April 2013

Causa Mollath - Es wird eng für die Bayerische Justiz - Blog von Kiat Gorina


Da gibt es den Fall Gustl Mollath, ihm wurde wohl sehr übel mitgespielt! Mollath beschuldigte Mitarbeiter der Hypovereinsbank, dass sie Schwarzgeldgeschäfte betrieben. Er wurde deshalb in die geschlossene Psychiatrie gesteckt, fast sieben Jahre lang! Begründung: Er leide unter Wahnvorstellungen! Für Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung ist dieser unglaubliche Vorfall ein GAU für die Justiz!


Veröffentlicht am 29.11.2012 von cassandracoloreless

Aber die Causa Mollath geht noch weiter: Gustl Mollath wird vom Hamburger Verfassungsrichter Gerhard Strate verteidigt. Und Strate zeigte den Richter und den Mediziner, die letztendlich Mollath in die Psychiatrie brachten, an - wegen schwerer Freiheitsberaubung! Und was passiert? Die Augsburger Staatsanwaltschaft teilte mit: "Verfolgbare Straftaten liegen nicht vor"

Quelle: Süddeutsche Zeitung Ermittlungen gegen Amtsrichter und Chefarzt abgelehnt

Das darf doch wohl nicht sein! Da gibt es seit 2004 Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, die in der Causa Mollath einfach missachtet wurden! Und trotzdem sieht die Justiz keinen Anlass, gegen den Amtsrichter und den Psychologen zu ermitteln!

Was dem armen Gustl Mollath passiert ist, kann jedem von uns passieren! Da wurde gegen Mollath ermittelt und bevor ein Urteil verkündet wurde, sollte er mürbe gemacht werden - er wurde für Wochen in die geschlossene Psychiatrie gesteckt, obwohl er nicht mit dieser Zwangsmaßnahme einverstanden war! Wie die Süddeutsche Zeitung schreibt: Zwar sei deutlich geworden, dass Mollath mit der Unterbringung nicht einverstanden gewesen sei. 

Wer von uns der Bayerischen Staatsregierung ein Dorn im Auge ist, eine solche Bürgerin, ein solcher Bürger kann demnach in Bayern einfach so in die geschlossene Psychiatrie gesteckt, um für die Verhandlung "mürbe" gemacht zu werden! Wo leben wir denn? In einem "Freistaat"? Bayern ein Freistaat? Offensichtlich ist genau das Gegenteil der Fall!

Am 15.09.2013 wird in Bayern der neue Landtag gewählt! Sind die derzeitigen Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung - vor allem die Justizministerin - noch wählbar? Antwort: NEIN! Grund: Mollaths Verteidiger Strate bezeichnet die Entscheidung der Justiz als "unheilvolle Botschaft": Künftig könnten in Bayern Beschuldigte wochenlang ohne ausreichende Grundlage in psychiatrischen Krankenhäusern eingesperrt werden!

Politiker, die solche Auswüchse einer wildgewordenen Justiz dulden, sind unwählbar geworden!


Veröffentlicht am 13.11.2012 von 0815kosh

Mit dem letzten Satz "Ich bin am Ende!" hat diese Justizministerin allerdings recht!
Übernommen von Over-Blog

Mittwoch, 27. März 2013

Bayerische Bildung - Maulkorberlass für Schulleiter - Blog von Kiat Gorina


Im Freistaat Bayern gärt es gewaltig. Und zwar an den Schulen, auch an den Gymnasien. Oder gerade da. Nicht nur die Eltern sind sauer, sondern sogar die Schulleiter! Vor allem über die überstürzte Einführung des achtstufigen Gymnasiums. Da wurde der Lehrstoff von neun Jahren nicht ausgemistet, sondern nur in acht Jahre zusammengestaucht.

Leidtragende sind die Schüler und die Lehrkräfte. So meldet der Merkur: Hartmut Fritz, Leiter des Melanchthon-Gymnasiums in Nürnberg, verpackte seine Wut in Worte: "Die überstürzte Einführung des achtjährigen Gymnasiums ohne umsichtige Vorbereitung", schrieb der Pädagoge in einem Elternbrief, "brächte für das bayerische Gymnasium voraussichtlich einen Flächenschaden, dessen Umfang noch gar nicht abzuschätzen ist."

Quelle: merkur online "Maulkorb" für Schulleiter

Und das KuMi - das steht nicht für Kuhmist, sondern für Kultusministerium - schreckt auf. Und will diese peinliche Kritik unterbinden. Und ermahnt. Zur "Sachlichkeit" und "Mäßigung"! Nun gibt es den BPV - den Bayerischen Philologen Verband, der fasst das als Maulkorberlass auf und will sich das nicht bieten lassen. 

Auch der Deutschlandfunk meldet: Wenn Schulstunden ausfallen oder die Theater-AG mangels Lehrer dichtmacht, ist das durchaus ein Thema für die Lokalzeitung. In Bayern aber findet manche Schulbehörde es nicht in Ordnung, dass Schulleiter sich in den Medien äußern. Sie werden zum Personalgespräch zitiert. 

Quelle: Deutschlandfunk Empörung über Maulkorb für Lehrer in Bayern.

Und wie läuft so ein Personalgespräch ab? Da sitzen dem armen Schulleiter gleich vier Beamte des KuMi gegenüber und versuchen den Schulleiter einzuschüchtern! Und sie lassen durchblicken, dass er seiner "Karriere" schade ...

Wie sagt der Volksmund? Der Fisch stinkt vom Kopf her! Und wer ist der Kopf des bayerischen KuMi? Ein gewisser Dr. Ludwig Spänle! Ist so ein Dr. Ludwig Spänle noch wählbar? Wenn er die freie Meinung der bayerischen Lehrer und Schulleiter einschränkt? Freie Meinung nur dann, wenn nicht kritisiert wird?

Aber Dr. Ludwig Spänle meint zum Maulkorb: "Dass jemand, der in verantwortlicher Stellung tätig ist, keinen Maulkorb umgehängt bekommt in Bayern, das ist für mich die Maxime. Ich sehe aber auf der anderen Seite eben auch die Aufgabe einer Lehrkraft oder Schulleiters, gerade wenn Probleme da sind, zunächst einmal - und so verstehe ich Loyalitätspflicht - die Behördenspitzen zumindest gleichzeitig, wenn nicht vorab zu informieren."

Spänle sollte mal nachhaken, dann erführe er, dass die Lehrkräfte sehr wohl ihre vorgesetzte Behörde informiert haben. Allein, es hat nichts gebracht! Diese KuMi-Behörde ist so etwas von stur. Und wer Kritik übt, das wird gleich als Majestätsbeleidigung interpretiert.

Der BLLV (Bayerischer Lehrer- und Lehrerinnenverband) gibt eine Pressemitteilung heraus: Kritische Schulleiter und Lehrer werden immer häufiger in die Schulbehörden zitiert, wenn Sie in der Öffentlichkeit auf Probleme an Ihren Schulen hinweisen. BLLV-Präsident Wenzel fordert das Kultusministerium auf, von der Einschüchterung von Pädagogen Abstand zu nehmen.

Quelle: BLLV Kein Maulkorb für Lehrer und Schulleiter!

Dieser Freistaat leistet sich eine Verfassung. Da steht im Artikel 110: Jeder Bewohner Bayerns hat das Recht, seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äußern. An diesem Recht darf ihn kein Arbeits- und Anstellungsvertrag hindern und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.

Sind dann Lehrer und Schulleiter keine Bewohner Bayerns? Gilt für sie Artikel 110 der Bayerischen Verfassung nicht? Oder kennen Ludwig Spänle und die KuMi-Beamten den Wortlaut dieser Verfassung nicht? Im Amtseid schwören sie ja, sich an diese Verfassung zu halten!

Ist solch ein Kultusminister wie Dr. Ludwig Spänle überhaupt noch wählbar? Ich denke nein! Dr. Spänle studierte ja Theologie. Und als Theologe kennt er auch gewiss das Wort des Apostel Paulus "Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat!". 

Und das gilt für Spänle wohl noch heute. Das KuMi ist für Lehrer und Schulleiter die Obrigkeit und die Lehrer und Schulleiter sind die Untertanen des KuMi! Alles klar?

Und der Freie Günther Felbinger getraut sich auch, Dr. Ludwig Spänle zu kritisieren:


Meine Rede im Landtag zur Regierungserklärung von Kultusminister Ludwig Spaenle zur Bildungspolitik
Veröffentlicht am 20.06.2012 von Günther Felbinger

Wie sagte im Mittelalter der Bischof zum Rittersmann: Halte du sie arm, ich halte sie dumm! Ist die Bayerische Politik noch nicht im 21. Jahrhundert angekommen?!

Übernommen von Over-Blog

Freitag, 30. November 2012

GLOSSE: Wie verbindlich ist die Bayerische Verfassung? - Blog von Kiat Gorina


Das Bundesland Bayern ist ein Freistaat. Es gibt auch eine Bayerische Verfassung. Da stehen so manche Artikel drin. Beispielsweise der Artikel 3:

"Bayern ist ein Rechts-, Kultur- und Sozialstaat. Er dient dem Gemeinwohl."

Oder im Artikel 106 steht:

"Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Die Förderung des Baues billiger Volkswohnungen ist Aufgabe des Staates und der Gemeinden."

Gilt das wirklich für alle Bewohner Bayerns? Auch in Bayern gibt es Hartz-IV-Bezieher! Auch in Bayern werden Hartz-IV-Bezieher sanktioniert, also werden ihnen die Beträge für die Grundsicherung gekürzt! Und es gibt Totalsanktionierungen. Das bedeutet für die Betroffenen, dass sie überhaupt keinerlei Grundsicherung erhalten - auch kein Wohngeld mehr. Sie verlieren ihre Wohnung. Wo sollen sie schlafen?

Unter den Brücken Bayerns?

Vieleicht gibt es jetzt Leserinnen und Leser, die - von der Springer-Presse et al. - sich aufhetzen lassen und meinen, diese Langzeitarbeitslosen seien doch selbst schuld, das seien faule Säcke, die nicht arbeiten wollen.

Quelle: Neues Traunstein Bayerns Verfassung

Dass der Artikel 106 sogar vom Finanzminister und vom Ministerpräsidenten missachtet wird, zeigt folgender Fall:

Quelle: Nürnberger Nachrichten 33 000 GBW-Wohnungen für drei Euro verkaufen

Fassen wir zusammen:

  1. Es gibt in Bayern eine Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft (GBW), die derzeit 33.000 Wohnungen besitzt. Viele dieser Wohnungen sind sanierungsbedürftig.
  2. Aber Sanierung bedeutet Geld. Deshalb will die Bayerische Staatsregierung die meisten dieser Wohnungen verkaufen. Nicht an Kommunen, sondern an "Investoren", das bedeutet für die betroffenen Mieter hohe Mieterhöhungen.
  3. Die Mieter gingen auf die Straße - auf ihren Transparenten stand: "Keine Haushaltssanierung auf unserem Rücken", "33000 Familien stehen im Regen. Danke CSU", "Keine Sanierung der Zockerbank auf unsere Kosten"
  4. Finanzminister und Ministerpräsident behaupten, die EU fordere den Verkauf der Wohnungen.
  5. Also sollen diese Wohnungen im Bieterverfahren verkauft werden! 
  6. Werden die betroffenen Mieter noch CSU wählen? Wohl kaum!


Da frage ich mich: Wieso gibt es eine Bayerische Verfassung, wenn die Staatsregierung selbst sich nicht an diese Verfassung hält? Da steht doch klar drin, dass in Bayern der Staat und die Gemeinden den Bau billiger Wohnungen fördern müssen - aber sie dürfen sanierungsbedürftige Wohnungen nicht verkaufen - an Investoren oder gar an "Heuschrecken"!

Was ist von Politikern zu halten, die einen Amtseid auf eine Verfassung leisten und sich dann später nicht daran halten?

Vielleicht meinen die Politiker von heute auch, dass eine Verfassung wie die Bayerische, die 1996 ganze 50 Jahre alt wurde, nur noch ein Grund zum Feiern ist ...


Hochgeladen von wskfan am 11.11.2008
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