Auch im Auswärtigen Amt gelten Regeln, die immer eingehalten werden sollten. So für den gehobenen Dienst: Voraussetzung dafür ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium! Das können wir nachlesen - auf einer Seite des Auswärtigen Amtes:
Quelle: Auswärtiges Amt Tätigkeit im Auswärtigen Amt
Da lesen wir: "Wesentliche Voraussetzung für den Einstieg ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium." Das bedeutet doch: Wer kein abgeschlossenes Hochschulstudium vorweisen kann, darf auch nicht Botschafter werden. Oder doch?
Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes gab zur Causa Schavan von sich: "Ein abgeschlossenes Hochschulstudium ist keine konstitutive Voraussetzung für die Übertragung der Aufgabe einer Botschafterin." Und es wird noch auf Rudolf Dreßler verwiesen, der mal deutscher Botschafter in Israel war. Und Dreßler hatte überhaupt nicht studiert.
Was gilt nun? Wird für Schavan wieder eine Sonderbehandlung gestrickt? Wieso eigentlich? Zumindest das Auswärtige Amt sollte sich an seine eigenen Regeln halten. Falls nicht, dann wird dieses Amt unglaubwürdig!
Und es gibt noch aus einer anderen Ecke Widerstand gegen Schavan als Botschafterin am Heiligen Stuhl: Strenge Katholiken. Ich schrieb bereits darüber:
Quelle: Widerstand gegen die nominierte Botschafterin am Heiligen Stuhl in Rom: Vor allem von den strengen Katholiken. Sie können nicht vergessen, dass Schavan als Forschungsministerin für die Forschung mit embyonalen Stammzellen stimmte. Das geht den strengen Abtreibungsgegnern zu weit! Und eine solche Frau soll Botschafterin werden - in Rom! Am Heiligen Stuhl! Das sei eine Beleidigung der Katholiken. Diese Kritik ist wirklich ernst zu nehmen. Genauso ihre Unterstützung des Verein Donum Vitae. Schavan wird vorgeworfen, sie habe stets antirömische Politik betrieben.
Es wird noch spannend. Wer wird siegen? Die Regeln des Auswärtigen Amtes? Oder die strenggläubigen Katholiken? Oder die "Richtlinienkompetenz" der Kanzlerin? Wir werden sehen!
Veröffentlicht am 26.03.2014 von Christian Anders Learning Channel
Übernommen von OverBlog
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