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Mittwoch, 7. August 2013

Offener Brief an Gesundheitsminister Daniel Bahr

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
Erster Dienstsitz: Rochusstr. 1, 53123 Bonn 
Zweiter Dienstsitz: Friedrichstraße 108, 10117 Berlin (Mitte)

Sehr geehrter Herr Bundesminister Bahr,

heute traf ich eine gute Bekannte und war erschrocken: Wie sah sie denn aus? Wir suchten eine Bank und sie erzählte mir, dass sie bei ihrem Hausarzt war - wegen Verdacht auf Ketoazidose! Also Übersäuerung des Blutes - eine alarmierende Geschichte. Wie hatte sie das festgestellt?

Sie ist an Diabetes Typ 1 erkrankt, benützt ein Messgerät, das Alarm gibt, wenn beim Messen Aceton festgestellt wird. Dann gibt es spezielle Messstreifen, damit kann der Ketone-Gehalt festgestellt werden. Einmal hatte ihr Arzt ihr eine Packung mit zehn solchen Streifen verordnet.

Gestern ging es ihr grottenschlecht - plötzlich stieg ihr Blutzucker, sie maß. Und KETONE erschien auf dem Display. Alarm, Alarm! Also nahm sie einen speziellen Messstreifen und maß den Acetonwert. Ergebnis: 1,5 mmol pro Liter! Sie schaute in der Bedienungsanleitung ihres Messgerätes nach, da fand sie:


Es besteht die Gefahr, dass Sie diabetische Ketoazidose (DKA) entwickeln ...


Und als Maßnahme stand: 
"Wenden Sie sich umgehend an Ihr medizinisches Fachpersonal!"
Das machte sie auch und rief gleich bei ihrem Hausarzt an. Und ließ sich hinfahren.

Der Arzt untersuchte sie. Dann bat sie ihren Arzt, ihr ein Rezept für neue Ketone-Messstreifen auszustellen. Das verweigerte ihr der Arzt. Er meinte: Sie brauchen nicht zu messen, da regen Sie sich nur auf und der Zucker steigt weiter"

Zuhause angekommen, rief sie bei Ihrer Krankenkasse an und erzählte diese Story. Und sie erfuhr, dass das im Ermessen des Arztes liege, ob er solche Messstreifen verordne oder nicht!

Und sie rief auch beim Hersteller des Messgerätes und der Ketone-Messstreifen an und erfuhr, dass sie als Patientin einen gesetzlichen Anspruch habe, dass sie diese Ketone-Messstreifen auf Rezept erhalte.

Als ich ihre Geschichte hörte, verstand ich diese Welt nicht mehr! 

Ja, Herr Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr,

können Sie erklären, 

  • wieso ein Hersteller von Diabetikerzubehör sagt, ein Kranker habe einen gesetzlichen Anspruch auf die benötigten Messstreifen und
  • die Krankenkasse behauptet, das liege im Ermessensbereich des Arztes und
  • ein Hausarzt die Ausstellung eines Rezeptes verweigern kann, weil er befürchtet, sein Budget zu überschreiten!

Hier läuft doch sehr viel falsch! Wenn jetzt meine Bekannte sich an diesen seltsamen Ratschlag ihres Hausarztes hält, was kann da passieren? Sie kommt als Notfall ins Krankenhaus. Und ein Tag im Krankenhaus kostet ein Vielfaches von dem, was ein Messtreifen kostet!

Und was passiert meiner Bekannten, wenn sie weiter nicht richtig behandelt wird? Sie muss eines baldigen Tages regelmäßig zur Dialyse! Was wird das erst der Krankenkasse kosten?

Eins steht fest: Wer Opfer eines solchen wahnsinnigen Verwaltungsapparates wurde und wer Opfer eines solchen Fallnetzes von nicht ausgegorenen Bestimmungen wurde, wird Sie nicht mehr wählen. Menschen, die Opfer einer solchen "Gesundheitspolitik" wurden und immer wieder werden, wählen auf keinen Fall mehr Ihre Partei!

Mit freundlichen Grüßen

Kiat Gorina
Schriftstellerin


Veröffentlicht am 26.07.2012 von MisterSirComedian

Donnerstag, 13. Dezember 2012

Nachlese: ABDA - Spionage - Gesundheitsministerium - Dissertation - Blog von Kiat Gorina


Da wird zur Zeit ein "Spionagefall" im Bundesgesundheitsministerium hochgekocht. Ja, der Gesundheitsminister Daniel Bahr soll "stinksauer" sein! Das berichtete der Mainstream. Einem Artikel der taz entnehme ich, dass bereits seit 2010 ein Verdacht bestand:

Quelle: taz.de Im Auftrag der Apotheken-Lobby:
Bereits vor rund zwei Jahren habe es einen ersten Verdacht gegeben, da Entwürfe und Vermerke sehr schnell bekanntgeworden seien – zum Teil noch bevor Minister Daniel Bahr und sein Vorgänger Philipp Rösler oder deren Staatssekretäre die Papiere gekannt hätten. Ein konkreter anonymer Hinweis sei dann in den vergangenen Monaten eingegangen, woraufhin der Mann observiert worden sei.

Was lernen wir daraus?

  1. Die Wege der Bürokratie im Gesundheitsministerium sind offensichtlich lang und langsam.
  2. Der oder die Täter hatten wahrscheinlich eine automatische Weiterleitung eingerichtet.

Und ich frage mich:

  1. Wieso gibt das Bundesgesundheitsministerium derart sensible Daten außer Haus? An einen externen IT-Dienstleister? Hat dieses Ministerium keine eigene IT-Abteilung mehr? Outsourcing mag zwar bequem und billig sein. Aber wie diese Affäre zeigt, Outsourcing hat auch seinen Preis: nämlich zusätzliche Sicherheitslücken!
  2. Wurde eine Bestandsaufnahme durchgeführt, welche Daten von dieser Spionageattacke betroffen waren und sind? Ist eine etwaige automatische Weiterleitung noch aktiv?
  3. Wieso wird der Name des externen IT-Dienstleisters nicht öffentlich genannt? Schließlich wird er doch mit Steuermitteln bezahlt! Also haben wir - die Steuerzahler - doch ein Recht darauf, wen wir da bezahlt haben!

Und wie schaut die öffentliche Reaktion des Gesundheitsministeriums aus? Werfen wir doch einen Blick in seine amtliche Webseite:

Am 12.12.2012 wurde unter "Datenermittlungen" in dürren Worten berichtet:

  1. Nachdem wir am 3. September einen konkreten Hinweis auf den Sachverhalt bekommen haben, haben wir umgehend Gespräche mit der Staatsanwaltschaft aufgenommen und in Abstimmung mit der Staatsanwalt am 11. September Strafanzeige gegen "Unbekannt im Hause", ergänzt um Strafantrag am 14. September, gestellt.  
  2. Die Staatsanwaltschaft hat unverzüglich die Ermittlungen aufgenommen, unterstützt durch das Landeskriminalamt Berlin.
  3. In diesem Zusammenhang haben dann am 20. November die Durchsuchungen im BMG und bei dem externen Beschäftigten des IT-Dienstleisters (und dem zweiten Verdächtigen) stattgefunden. Der Beschuldigte hat im BMG Hausverbot.
  4. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin dauern an.

Und da frage ich wieder: Welcher der Beschuldigten hat Hausverbot? Der Mitarbeiter des externen IT-Dienstleisters, der mit der "Datenpflege" betraut war? Oder der Lobbyist, der die Daten zugestellt bekam? Nach der bislang bekannten Sachlage gibt es ja zwei Beschuldigte.

Darf der Lobbyist immer noch das Gesundheitsministerium betreten?

Und noch eine Frage habe ich: Bisher hieß es ja, der Lobbyist sei für die ABDA tätig. Dann müsste ja ein Vertrag zwischen Lobbyist und ABDA vorliegen! Und was sagen die Verantwortlichen der ABDA dazu?

Quelle: web.de Datenspionage im Ministerium?
"Es war nie und es wird nie Politik unseres Hauses sein, die Interessen der deutschen Apothekerschaft per Scheckbuch zu vertreten. Wir lehnen eine auf solche Weise erfolgte Informationsbeschaffung strikt ab und distanzieren uns davon ausdrücklich", heißt es in einer Stellungnahme der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ABDA vom Mittwoch in Berlin. Am Vortag war bekanntgeworden, dass ein Lobbyist aus dem Umfeld der Apothekerschaft im Verdacht steht, jahrelang am Kauf von geheimen Informationen aus dem Bundesgesundheitsministerium beteiligt gewesen zu sein.

Und wenn sich herausstellen sollte, dass dennoch ein Lobbyist für die ABDA tätig war, dann ist dieser Satz keine Lüge. Grund: Der Lobbyist wird ja wohl kaum mit Schecks belohnt worden sein ...

Es stinkt also wieder einmal sehr in dieser Republik - auch im Gesundheits(un)wesen!

Quelle: Videovalis DATENKLAU IM MINISTERIUM


Veröffentlicht von ApothekeAdhoc am 16.11.2012

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