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Montag, 24. September 2012

ESM: Die Versprecher des Andreas Voßkuhle - Blog von Kiat Gorina


Da geistern ja Versprecher des Bundesverfassungsgerichtspräsidenten  Andreas Voßkuhle durchs Netz, einen solchen Versprecher meldet auch Epoch Times und bezieht sich auf dapd. Unter anderem: 

Es war die Stelle, bei der das Gericht den völkerrechtlichen Vorbehalt fordert, dass Deutschlands Kapitalanteil am ESM tatsächlich auf 190 Milliarden Euro begrenzt bleibt. Als Voßkuhle diese Passage vortrug, stand vor ihm allerdings nicht "190 Milliarden Euro" - was einfach zu lesen gewesen wäre -, sondern die exakte Zahl: 190.024.800.000 Euro. Der Präsident las zunächst "190 Milliarden, 24 Tausend", stockte kurz und erinnerte sich dann offenbar daran, dass nach den Milliarden ja erstmal die Millionen kommen und dann erst die Tausender. Erst im zweiten Anlauf und nach einem unjuristischen "äh" schaffte er die monströse Zahl. 

Es gab noch einen anderen Versprecher - ganz im Sinne von Freud. So jedenfalls meldete es die Main Post

Ausgerechnet an einer entscheidenden Stelle der Urteilsbegründung leistete sich Voßkuhle einen Versprecher: „Die zulässigen Anträge sind überwiegend begründet“, sagte der Gerichtspräsident. Erst nach einem Zwischenruf korrigiert er sich: „Unbegründet!“ In das allgemeine Gelächter schiebt er schlagfertig nach: „Sie sehen, es war eine intensive Diskussion.“ 

Tja, es soll ja Freudscher Versprecher geben. War das einer? Hat der Präsident via seines Unterbewusstseins die Wahrheit ausgeplaudert? 

Im Artikel 35 des ESM-Vertrages ist zu lesen: 

(1) Im Interesse des ESM genießen der Vorsitzende des Gouverneursrats, die Mitglieder des Gouverneursrats, die stellvertretenden Mitglieder des Gouverneursrats, die Mitglieder des Direktoriums, die stellvertretenden Mitglieder des Direktoriums sowie der Geschäftsführende Direktor und die anderen Bediensteten des ESM Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen. 

(2) Der Gouverneursrat kann die durch diesen Artikel gewährten Immunitäten des Vorsitzenden des Gouverneursrats, der Mitglieder des Gouverneursrats, der stellvertretenden Mitglieder des Gouverneursrats, der Mitglieder des Direktoriums, der stellvertretenden Mitglieder des Direktoriums sowie des Geschäftsführenden Direktors in dem Maße und zu den Bedingungen, die er bestimmt, aufheben. 

(3) Der Geschäftsführende Direktor kann diese Immunität hinsichtlich eines jeden Bediensteten des ESM außer seiner selbst aufheben. 

(4) Jedes ESM-Mitglied trifft unverzüglich alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um diesen Artikel in seinem eigenen Recht in Kraft zu setzen, und unterrichtet den ESM entsprechend. 

Leute, habt ihr das gelesen? Alle Bedienstete des ESM genießen - da steht wirklich "genießen"! - Immunität von der Gerichtsbarkeit! Ganz gleich, was sie anstellen, sie müssen sich nicht vor einem Gericht verantworten! Ja, schlimmer noch: Sie dürfen nicht einmal angeklagt werden! 

Und wer hebt diese Immunität auf? Der ESM selber und niemand sonst! 

Und solch ein "Gesetz" hat die Mehrheit des deutschen Bundestages und des Bundesrates verabschiedet! Blicken wir in die Geschichte Deutschlands zurück. Da gab es einen Adolf Hitler, er wird oft in den Geschichtsbüchern im Zusammenhang mit einer Machtergreifung genannt! Da gab es ja ein "Ermächtigungsgesetz"?! 

Und was ist dieser ESM-Vertrag? 

Aber es geht noch weiter: Artikel 32 des ESM-Vertrages setzt dem Ganzen die Krone auf. Da geht es um das Vermögen des ESM - das ist ja eine Superbank! - und um die Dokumente, die in dieser Bank gelagert sind: 

(1) Um dem ESM die Erfüllung seines Zwecks zu ermöglichen, werden ihm im Hoheitsgebiet eines jeden ESM-Mitglieds der Rechtsstatus und die Vorrechte und Befreiungen gewährt, die in diesem Artikel dargelegt sind. Der ESM bemüht sich um die Anerkennung seines Rechtsstatus und seiner Vorrechte und Befreiungen in anderen Hoheitsgebieten, in denen er Aufgaben wahrnimmt oder Vermögenswerte hält. 

(2) Der ESM besitzt volle Rechtspersönlich-keit; er besitzt die uneingeschränkte Rechts- und Geschäftsfähigkeit, 

a) bewegliches und unbewegliches Vermögen zu erwerben und zu veräußern, 

b) Verträge abzuschließen,

c) Partei in Gerichtsverfahren zu sein und 

d) ein Sitzabkommen und/oder Protokolle zu unterzeichnen, soweit dies notwendig ist, um sicherzustellen, dass sein Rechtsstatus und seine Vorrechte und Befreiungen anerkannt und durchgesetzt werden. 

(3) Der ESM, sein Eigentum, seine Mittel- ausstattung und seine Vermögenswerte genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von gerichtlichen Verfahren jeder Art, es sei denn, der ESM verzichtet für ein Gerichtsverfahren oder in den Klauseln eines Vertrags, etwa in der Dokumentation der Finanzierungsinstrumente, ausdrücklich auf seine Immunität. 

(4) Das Eigentum, die Mittelausstattung und die Vermögenswerte des ESM genießen unabhängig davon, wo und in wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von Durchsuchung, Beschlagnahme, Einziehung, Enteignung und jeder sonstigen Form des Zugriffs durch vollziehende, gerichtliche, administrative oder gesetzgeberische Maßnahmen. 

(5) Die Archive des ESM und sämtliche Unterlagen, die sich im Eigentum oder im Besitz des ESM befinden, sind unverletzlich. 

(6) Die Geschäftsräume des ESM sind unverletzlich. 

Fassen wir zusammen:

  1. Alles, was dem ESM gehört, genießt Immunität von Gerichtsverfahren! Also, Leute, wenn euch der ESM etwas wegnimmt, dann könnt ihr nicht klagen! Ihr könnt auch keine Gerichtsvollzieher schicken! Ist euch das klar?
  2. Alle Gebäude des ESM dürfen nicht durchsucht werden - von wem auch immer!
  3. Der ESM darf nicht enteignet werden!
  4. Alle Archive und Unterlagen des ESM sind "unverletzlich"! Das bedeutet, dass der ESM nicht zur Offenlegung der Unterlagen gezwungen werden kann!
  5. Polizei darf die ESM-Geschäftsräume nicht betreten! Es sei denn, der Gouverneursrat erlaubt das!

Und was sagt das Bundesverfassungsgericht resp. sein Präsident Andreas Voßkuhle dazu? Hierzu ein Video:


Veröffentlicht am 14.09.2012 von akne4

Quelle: Günther Plath (Richter i. R.) Verletzt der ESM – Vertrag in den Artikeln 32 und 35 tragende Verfassungsgrundgesetze des Bonner Grundgesetzes mit der Folge, dass der ESM-Vertrag ungültig ist? 

Da frage ich mich allen Ernstes: Wer steht über dem Bundesverfassungsgericht? Wir, das gesamte deutsche Volk!

Zum Schluss einen Ausschnitt mit dem - Freudschen ? - Versprechen des Andreas Voßkuhle:



Veröffentlicht am 12.09.2012 von Gerhard Baumann

Und was macht der Präsident? Er lacht darüber! Oder lacht er uns alle aus?


Leute, ein "Gutes" hat dies alles: Über unsere Zukunft brauchen wir uns keine Sorgen machen, wir haben keine mehr!

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Donnerstag, 28. Juni 2012

Schutz von Eigentum - Der Zaun im Oettinger Forst - Blog von Giat Gorina

Gestern entschied das Verwaltungsgericht Ansbach über einen über zehn Kilometer langen Elektrozaun im Privatwald des Fürstenhauses Oettingen. Das Landratsamt Ansbach hatte in einem Bescheid den Fürsten aufgefordert, diesen Zaun wieder zu entfernen.
Begründung: In der Bayerischen Verfassung sei das Recht auf das Betreten der freien Natur verankert. Und dieser Zaun behindere die Bürger am Betreten des Privatwaldes. Also klagte das Fürstenhaus gegen diesen Bescheid und verlor in erster Instanz! Die Richter gaben dem Landratsamt recht.
Brisanterweise gibt es einen Nachbarlandkreis. Da hat das Landratsamt einen anderen Zaun genehmigt! Ich finde es schon sehr seltsam, dass es in diesem Land immer wieder möglich ist, Gesetze unterschiedlich auszulegen. Sind diese Gesetze derart schlecht formuliert?
Und wieso hat das Fürstenhaus diese Zäune aufstellen lassen? Wegen der Wildschweine! In diesem Wald gibt es viele Wildschweine, und die halten sich nicht an die Grenzen des Privatwaldes. Da wandern sie nachts in die umliegenden Maisfelder und nehmen dann ihr Abend- und Nachtessen ein. 
Wildscheine sind sehr schlaue Tiere: Sie schlüpfen in den Maisacker, und essen von innen. Dabei bleibt ein Rand von hohem Mais stehen. So dass ein Beobachter von außen diese Wildschweine kaum bemerkt. Außer der Mensch hat eine gute Nase: Wildschweine riechen nach Maggi!
Ja, so eine Wildscheinrotte stellt sogar Wachtposten am Maisrand auf, die Alarm geben, wenn gefährliche Menschen wie beispielsweise Jäger sich nähern. Die Leidtragenden sind in allererster Linie die Landwirte, die den Mais anbauen. Und dann natürlich der Besitzer des Waldes, von dem die Wildschweine gekommen sind. 
Behinderung für Spaziergänger? Die Tore lassen sich öffnen und schließen!
Das Fürstenhaus ist zum Schaden-ersatz verpflichtet. Das kam ihm im Lauf der Jahre zu teuer - verständlich! Also stellte es einen langen Elektrozaun auf. Und an den Wegen gibt es sogenannte Einhängetore. Für die Spaziergänger! Wieso dann die Richter urteilten, dieser Zaun behindere den freien Zugang zum Wald ist mir ein Rätsel.
In der Vergangenheit hat sich der Zaun bewährt - die Landwirte waren zufrieden, weil viel weniger Wildschweine außerhalb des Waldes sich aufhielten. Es gab keine einzige Beschwerde der umliegenden Bewohner. Und der Waldbesitzer war auch zufrieden, er musste keinen Schadenersatz für Flurschäden durch Wildschweine zahlen.
Wo liegt also das Problem? Diesmal am Bund für Naturschutz! Er argumentierte, dass das Wild gehindert werde, den Privatwald zu verlassen und wieder zu betreten. Wegen des Elektrozaunes.
Diese Begründung sollte genauer betrachtet werden. Erstens, um welches Wild handelt es sich? Rehe lassen sich von einem 90 cm hohen Zaun nicht abhalten - schwupp - springen sie drüber! Hasen sind dadurch auch nicht gehindert, weil es ein Elektrozaun ist, mit drei gespannten Litzen. 
Und zusätzlich gibt es über 50 Öffnungen - unpassierbar für Schwarzwild - also Wildschweine - aber durchgängig für anderes Wild!
Da frage ich mich wirklich: Wo liegt dann das Problem? Wo sieht der Bund für Naturschutz wirklich ein Problem? Oder liegt da eine gewisse Phobie gegen ein Fürstenhaus vor, das halt viel Wald besitzt?! Mir scheint das fast so!
Der Waldbesitzer will erstmal das schriftliche Urteil abwarten und dann entscheiden, ob er in die Berufung geht. Ich wünsche ihm, dass er dann endlich Recht zugesprochen bekommt und seinen Zaun stehen lassen kann!
Quellen

  1. BR Studio Franken Video
  2. BR Studio Franken Fürstlicher Zaun muss weichen

Hochgeladen von atvaktuell am 21.02.2011


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Dienstag, 25. Januar 2011

Hartz IV - Wie im Basar!

Hartz IV ist offener Strafvollzug. Es verstößt gleich mehrfach gegen das Grundgesetz. Erstens gegen Artikel 1, weil es kein menschenwürdiges Leben ermöglicht und zweitens gegen die freie Berufswahl ...