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Freitag, 16. November 2012

Heute ist Tag der Toleranz - ob das auch gewisse Dörfler wissen? - Blog von Kiat Gorina



Heute, am 16. November wurde ein internationaler Tag ausgerufen - der Tag der Toleranz! Im heutigen Newsletter der UNO wurde diesem Tag ein kleines Kapitelchen gewidmet:

Quelle: UNRIC Regionales Informationszentrum der Vereinten Nationen für Westeuropa Internationaler Tag der Toleranz

Da steht u. a.: „Toleranz ist die Basis für gegenseitiges Verständnis und Respekt. Sie ist eine Lebenseinstellung, die die Vielfalt der Kulturen fördert. Zudem ist Toleranz die Grundlage für unsere Bestrebungen, weltweit Frieden zu schaffen. Wie in der Erklärung von Prinzipien der Toleranz der UNESCO von 1995 dargelegt, ist Toleranz „eine Tugend, die den Frieden ermöglicht, und dazu beiträgt, die Kultur des Krieges durch eine Kultur des Friedens zu überwinden.“

Das sind hehre Worte - wie schaut es jedoch im Alltag aus? Wenn ich da an den kommenden Montag, den 19. Novemder denke, da hat der Bürgermeister von Windsbach im benachbarten Dorf eine Bürgerversammlung angekündigt. Und weil es keine gemeindeeigenen Räume gibt, findet diese Bürgerversammlung im einzigen Wirtshaus im Dorf statt.

Der Wirt hatte uns ein Hausverbot ausgesprochen - wieso eigentlich? Vielleicht deshalb, weil wir es gewagt hatten, angebratene Wurstzipfelreste in einem "vegetarischen" Salat zu monieren? Oder weil ich angeblich eine Hexe bin? Das durch den Wirt ausgesprochene Hausverbot ist seine persönliche Entscheidung. 

In der näheren Umgebung gibt es andere Wirtshäuser! Wenn allerdings in diesem Wirtshaus eine Bürgerversammlung stattfindet, dann sollten wir nicht ausgesperrt bleiben. Also schrieb ich dem Windsbacher Bürgermeister, der schrieb zurück, dass er während der Bürgerversammlung das Hausrecht habe und wenn er die Versammlung schließe, gehe das Hausrecht wieder an den Wirt über.

Aber: Wenn der Bürgermeister die Bürgerversammlung schließt und der Wirt wieder sein Hausrecht ausüben kann, dann sitzen wir noch in seinem Saal. Der Wirt kann dann gleich von seinem Hausrecht Gebrauch machen und sofort die Polizei rufen, weil wir uns trotz ausgesprochenem Hausverbot in seinem Wirtshaus aufhalten. Er ist da voll im Recht.

Ich habe zu diesem Sachverhalt einen befreundeten Rechtsanwalt befragt, er bestätigte meine Befürchtungen. Ich wandte mich an das Landratsamt Ansbach - mehrmals. 

Keine Reaktion! Das ist wieder einmal typisch. Übrigens, ein Mitarbeiter dieses Landratsamtes war auch beim Skandal mit der EU-Wahl in Ohrenbach beteiligt - da wurde gegen das Grundprinzip einer geheimen Wahl eklatant verstoßen:

Quelle: EU-Wahl: Geheime Wahlen? Nicht in Ohrenbach!

Hinzu kommt, dass meine Beschwerde beim Landratsamt offensichtlich einigen Dorfbewohnern "mitgeteilt" wurde. Ich erhielt mehrere Anrufe - anonym natürlich. Ich wurde gewarnt, mich ja nicht bei der Bürgerversammlung blicken zu lassen!

Das ist dann wohl die Art und Weise, was in einem mittelfränkischen kleinen Dorf unter "Demokratie" verstanden wird! Von "Toleranz" ganz zu schweigen ...


Hochgeladen von derkleineSmutje am 27.10.2010


Robert Long Tolerant
Hochgeladen von taxmanmartin am 30.10.2009
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Donnerstag, 28. Juni 2012

Schutz von Eigentum - Der Zaun im Oettinger Forst - Blog von Giat Gorina

Gestern entschied das Verwaltungsgericht Ansbach über einen über zehn Kilometer langen Elektrozaun im Privatwald des Fürstenhauses Oettingen. Das Landratsamt Ansbach hatte in einem Bescheid den Fürsten aufgefordert, diesen Zaun wieder zu entfernen.
Begründung: In der Bayerischen Verfassung sei das Recht auf das Betreten der freien Natur verankert. Und dieser Zaun behindere die Bürger am Betreten des Privatwaldes. Also klagte das Fürstenhaus gegen diesen Bescheid und verlor in erster Instanz! Die Richter gaben dem Landratsamt recht.
Brisanterweise gibt es einen Nachbarlandkreis. Da hat das Landratsamt einen anderen Zaun genehmigt! Ich finde es schon sehr seltsam, dass es in diesem Land immer wieder möglich ist, Gesetze unterschiedlich auszulegen. Sind diese Gesetze derart schlecht formuliert?
Und wieso hat das Fürstenhaus diese Zäune aufstellen lassen? Wegen der Wildschweine! In diesem Wald gibt es viele Wildschweine, und die halten sich nicht an die Grenzen des Privatwaldes. Da wandern sie nachts in die umliegenden Maisfelder und nehmen dann ihr Abend- und Nachtessen ein. 
Wildscheine sind sehr schlaue Tiere: Sie schlüpfen in den Maisacker, und essen von innen. Dabei bleibt ein Rand von hohem Mais stehen. So dass ein Beobachter von außen diese Wildschweine kaum bemerkt. Außer der Mensch hat eine gute Nase: Wildschweine riechen nach Maggi!
Ja, so eine Wildscheinrotte stellt sogar Wachtposten am Maisrand auf, die Alarm geben, wenn gefährliche Menschen wie beispielsweise Jäger sich nähern. Die Leidtragenden sind in allererster Linie die Landwirte, die den Mais anbauen. Und dann natürlich der Besitzer des Waldes, von dem die Wildschweine gekommen sind. 
Behinderung für Spaziergänger? Die Tore lassen sich öffnen und schließen!
Das Fürstenhaus ist zum Schaden-ersatz verpflichtet. Das kam ihm im Lauf der Jahre zu teuer - verständlich! Also stellte es einen langen Elektrozaun auf. Und an den Wegen gibt es sogenannte Einhängetore. Für die Spaziergänger! Wieso dann die Richter urteilten, dieser Zaun behindere den freien Zugang zum Wald ist mir ein Rätsel.
In der Vergangenheit hat sich der Zaun bewährt - die Landwirte waren zufrieden, weil viel weniger Wildschweine außerhalb des Waldes sich aufhielten. Es gab keine einzige Beschwerde der umliegenden Bewohner. Und der Waldbesitzer war auch zufrieden, er musste keinen Schadenersatz für Flurschäden durch Wildschweine zahlen.
Wo liegt also das Problem? Diesmal am Bund für Naturschutz! Er argumentierte, dass das Wild gehindert werde, den Privatwald zu verlassen und wieder zu betreten. Wegen des Elektrozaunes.
Diese Begründung sollte genauer betrachtet werden. Erstens, um welches Wild handelt es sich? Rehe lassen sich von einem 90 cm hohen Zaun nicht abhalten - schwupp - springen sie drüber! Hasen sind dadurch auch nicht gehindert, weil es ein Elektrozaun ist, mit drei gespannten Litzen. 
Und zusätzlich gibt es über 50 Öffnungen - unpassierbar für Schwarzwild - also Wildschweine - aber durchgängig für anderes Wild!
Da frage ich mich wirklich: Wo liegt dann das Problem? Wo sieht der Bund für Naturschutz wirklich ein Problem? Oder liegt da eine gewisse Phobie gegen ein Fürstenhaus vor, das halt viel Wald besitzt?! Mir scheint das fast so!
Der Waldbesitzer will erstmal das schriftliche Urteil abwarten und dann entscheiden, ob er in die Berufung geht. Ich wünsche ihm, dass er dann endlich Recht zugesprochen bekommt und seinen Zaun stehen lassen kann!
Quellen

  1. BR Studio Franken Video
  2. BR Studio Franken Fürstlicher Zaun muss weichen

Hochgeladen von atvaktuell am 21.02.2011


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Dienstag, 8. Mai 2012

GLOSSE: Der Katapultsprung der FDP bei der Kieler Wahl - Blog von Kiat Gorina


Tja, da rieben sich manche die Augen! Was? Die FDP über acht Prozent Stimmen? Sie wurde doch vorher mit eins, höchstens zwei Prozent gehandelt! Können die Wahlprognosen derart an der Realität vorbei sich irren?
Heike hat sich auch gewundert und einen hochinteressanten Link gefunden. Der Autor wundert und beschwert sich. Worüber? Dass diese offensichtlichen Manipulationen so "plump" erfolgen. Und manch eine fragt sich: Wie wurde dieses Ding in Schleswig-Holstein gedreht?
Ganz einfach - durch Anwendung des Ohrenbach-Prinzips. Ohrenbach? Was soll das sein? Ohrenbach ist eine kleine Gemeinde - in Bayern, genau genommen in Mittelfranken, noch genauer im Landkreis Ansbach.
Und eben dieses Ohrenbach wurde in der Lokalzeitung erwähnt - aber nicht nur dort, sondern auch in meinem Blog. Wieso? Weil dort bei der EU-Wahl alle Stimmen für die Grünen verschwunden waren.
Und erst als die grünen Wählerinnen und Wähler sich beim Landratsamt Ansbach beschwerten, mussten die bereits versiegelten Urnen wieder geöffnet und erneut ausgezählt werden. Und o Wunder - jetzt auf einmal waren die Stimmen für die Grünen  urplötzlich wieder da?
Was war passiert? Tja, da wurde im Wahlbüro ausgezählt und jede Stimme für eine bestimmte Partei wurde auf den passenden Stapel gelegt. Ja, und dann schlägt der Ohrenbach-Effekt zu!
Da wird der Stapel für die FDP auf den Stapel der Grünen gelegt und dann wird endgültig ausgezählt. Und so erhielt die FDP in Ohrenbach viel mehr Stimmen als sonst. Und die Grünen keine.
Zwischenzeitlich gibt es ein verfeinertes Ohrenbach-Prinzip: Wenn da eine Stimme für die FDP auftaucht - immerhin, ab und zu gibt es verirrte Stimmen für die FDP, dann wird der auf einem Stoß für die Piraten gelegt und dann wird dieser Stapel mit der Stimme für die FDP einem Wahlhelfer zum Zwischenzählen in die Hand gedrückt. Der dreht den Stoß um, so dass er nur die unbedrückte Rückseite sieht und zählt durch und meldet das Ergebnis.
Das ist das Ohrenbach-Prinzip! Und da mein Blog laut neuester Statistik derzeit Leser und Leserinnen in neunundneuzig Ländern hat, wird sich dieses Ohrenbach-Prinzip international durchsetzen.
Vor allen in denjenigen Ländern, bei denen Parteien auftauchen, die die Etablierten stören - beispielsweise wie die Piraten. Und da diese Piraten prinzipiell in Augen der Etablierten keine richtige Partei sind, nennt sich eine solche Vorgehensweise Ohrenbach-Prinzip.
Ich bin sicher, dass es künftig auch Dissertationen mit dem Thema "Das Ohrenbach-Prinzip" geben wird. Also Leute, ihr dürft dann gern diesen Blog zitieren - aber nur mit korrekter Fußnote.
Quelle: EU-Wahl - Geheime Wahlen? Nicht in Ohrenbach
Hochgeladen von GesandterHollywoods am 03.07.2011

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Freitag, 23. März 2012

Hexenjagd in Bayern: Behörde zwingt Schriftstellerin tödliches Wasser zu trinken


Das Land der Dichter und Denker? Im Gegenteil! Wer hier ein Buch veröffentlicht oder es gar wagt, politische Glossen zu schreiben, er lebt gefährlich! Das merkt auch eine Deutsch-Mongolin. Seit ihr Buch "Kiat Gorina - Die Schamanin, die keine sein wollte" auf dem Markt ist, reißen die Attentate und die Schikanen nicht mehr ab. Sie wohnt auf ihrem kleinen Hof, in der Nähe eines Dorfes. Und wird immer wieder massiv bedroht. 
Miriam lebend
Ihre junge Eselstute starb qualvoll. Sie wurde im Stall vergiftet. Eine versuchte Vergewaltigung, versuchte Brandstiftung: Sie kennt die Namen der Täter, hat die Autonummern. Aber - „die Täter konnten nicht ermittelt werden“ - schreibt die Staatsanwaltschaft. 

Eine Hausdurchsuchung der Polizei. Zu viert marschierten sie auf, drohten der Schriftstellerin Gewalt an, durchwühlten ihr Anwesen und fotografierten jeden Winkel. Warum? Das weiß sie bis heute nicht! 

Dann sollte die erste Lesung ihres Buches stattfinden. Da griff der Dekan der evangelischen Kirche ein: er erteilte ihr Hausverbot, obwohl der Raum nicht zu seinem Dekanat gehört. Und er erteilte ihr Hausverbot für sämtliche kirchlichen Räume im Dekanat Windsbach. Einschließlich Kirchen! Aber warum? 
Das Buch handelt von Kindheit und Jugend der Autorin in der mongolischen Steppe. Es wurde schon im Deutsch-Unterricht an einem Gymnasium als Klassenlektüre verwendet. 
Miriam vergiftet
Der Landkreis Ansbach will offenbar diese Schriftstellerin unbedingt los werden. Vom Landratsamt werden ihr vollkommen widersinnige Auflagen gemacht. Weil die Frau ihren Hof trotzdem nicht verlassen will, wird sie nun vom Amt gezwungen, tödliches "Trinkwasser" zu nutzen! Unglaublich – aber wahr! 
Wie das? Der Hof hat seinen eigenen Brunnen. Aber es gibt ein dickes Rohr für Löschwasser. Das geht vom Dorf bis zu ihrem Hof. Darin stehen seit zehn Jahren mehrere tausend Liter Wasser. Im Wasser sind immer Keime enthalten, wie Legionellen und Pseudomonas aeruginosa. Diese vermehren sich explosionsartig, verdoppeln sich alle zwanzig Minuten. Und sie sind tödlich! 
Deshalb warnt jedes andere Amt vor Wasser, das länger als vier Stunden in der Leitung steht. Es ist zu gefährlich für menschlichen Gebrauch. Nicht so das Landratsamt: Wenn die Schriftstellerin das tödliche Wasser nicht freiwillig nimmt, muss sie ein hohes Zwangsgeld zahlen. Warum nicht gleich der Scheiterhaufen?

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Mittwoch, 12. Oktober 2011

Bayern - Hessen - Amtsschimmel wiehert über Landesgrenzen! - Blog von Kiat Gorina

Ein fränkischer Bauer lässt seine Rinder im Hessischen weiden. Bei der Rückkehr seiner Herde ins Bayerische muss der Landwirt Folgendes erfahren: 30-tägige Quarantäne, teure Bluttests oder Rückreiseverweigerung! Der Amtsschimmel wiehert!

Wieder ein Beispiel für den überbordenden Bürokratismus! Tja, die Veterinärämter! Das erinnert mich an den Fall eines Züchters von Straußenvögel! Der Züchter erhielt regelmäßig alle zwei Tage Besuch von einem Amtstierarzt, der nichts anderes zu tun hatte, zu überprüfen, ob die gesetzlich vorgeschriebene Tiefe von 30 cm der Sandfläche zum Scharren auch vorhanden ist.

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Sonntag, 17. Juli 2011

Böse Menschen vom Landratsamt?! - Blog von Kiat Gorina

Gestern rief eine Frau bei mir an, sie war total verzweifelt! Da standen ganz früh drei Männer vom Landratsamt vor ihrer Haustür und forderten sie auf, sofort ihre Hecken zurückzuschneiden, sie würde damit den Winterdienst behindern! Und das im Sommer?!

Sie war total verdattert. Dann setzten sie noch eins drauf. Sie müsse auch ihr Gartenhaus abreißen, weil das die Aussicht ihrer Nachbarn versperre. Dabei wurde das Gartenhaus vor über 12 Jahren aufgebaut und hat seitdem niemand gestört.