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Freitag, 7. Februar 2014

GLOSSE: Die Bayerische Verfassung soll erweitert werden ...

Da berichtete der Sprengsatz-Blog über die vier ehernen Grundsatzgesetze Bayerns. Diese vier Gesetze sind jedem Bayern verinnerlicht - sozusagen mit der bayerischen Muttermilch aufgesogen und genetisch verankert. Gerüchte besagen, dass diese vier Gesetze in die Bayerische Verfassung aufgenommen werden. 

Allerdings gibt es ein Problem: Die Zahl Vier. Es besteht ja eine Achse Bayern - China. Und von den Chinesen erfuhren die Bayern, dass die Vier eine Unglückszahl ist. Deshalb haben die Chinesen die Zahl Vier verdoppelt und lieben die Achtecke - die bringen Glück! Aber gleich acht eherne Gesetze neu in die Verfassug aufnehmen - wer soll sich das alles merken? 

Die Chinesen haben jedoch den Bayern aus der deutschen Geschichte einen eindeutigen und unwiderlegbaren Beweis erbracht, das die Vier wirklich eine Unglückszahl ist: Wieviel Arme hat das Symbol des Dritten Reiches, das eigentlich 1000 Jahre währen sollte? Das Hakenkreuz! Vier Arme! Ja, wegen der Zahl Vier brach dieses Reich nach nur zwölf Jahren zusammen. 

Das wollten die Bayern ihrem Land nicht antun - also suchten sie nach einem weiteren Gesetz. Das ist ein sehr kurzes Gesetz, das mit nur drei Worten alle anderen Gesetze umfasst und höher steht als alle anderen Gesetze. Es steht derart hoch, dass es nur vom Ministerpräsidenten persönlich ausgesprochen werden darf. Es lautet:
I  BINS GSETZ!
Dieses Gesetz darf auf keinen Fall hochdeutsch ("Ich bin das Gesetz!") ausgesprochen werden, dann wären es ja vier Worte - also ein Unglück! 

Dieses Gesetz aller Gesetze wurde bereits von Franz Josef Strauß - dem Übervater aller Ministerpräsidenten - ausgesprochen. Da hatte der Fußballkaiser Franz gejammert. Über die vielen Steuern, die er zahlen sollte. Er wolle ja Steuern zahlen! Aber warum  gleich so viele?! Die bayerischen Finanzämter hatten ein Einsehen. Nicht jedoch der Bundesrechnungshof! 

Dann wandte Franz Josef Strauß das Gesetz aller Gesetze an - und erteilte dem Bundesrechnungshof Hausverbot für alle Finanzämter in Bayern. Da konnte der Bundesrechnungshof halt nicht prüfen.
Und alle in der Republik schluckten das. Keiner wehrte sich. Ja, so mächtig ist dieses  Gesetz aller Gesetze! 

Wer nun meint, hätten die Nazis kein vierarmiges, sondern ein mehrarmiges Hakenkreuz als Symbol verwendet, bestünde das Dritte Reich noch heute, irrt. Beweis: Die Vril-Gesellschaft. Sie verwendete ein vielarmiges Hakenkreuz. Aber Gerüchte besagen, dass Vril-Mitglieder mit ihrem Jenseitsschiff im Jenseits landeten und dann nicht mehr das Diesseits erreichten ... 


Veröffentlicht am 25.07.2013 von Steven Proctor

Übernommen von OverBlog

Mittwoch, 11. September 2013

Bundesverwaltungsgericht entschied: Keine Religionsfreiheit für Muslime

Heute fällte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Grundsatzurteil. Worum ging es? Darum, ob ein muslimisches Mädchen zusammen mit leicht bekleideten Jungs gemeinsam am Schwimmunterricht teilnehmen muss. Die Eltern der damals elfjährigen Tochter hatten sich am Gymnasium beschwert, dass ihre Tochter zusammen mit nur mit Badehose bekleideten Jungs am Schwimmunterricht teilnehmen sollte. Sie wollten, dass ihre Tochter vom Schwimmunterricht befreit wird.

Die Schule lehnte ab. Die Eltern zogen vor den Kadi. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnte die Klage der Eltern ab. Die Richter meinten, das Mädchen könne sich ja einen "Burkini" anziehen ... Dabei hatten die Richter übersehen, dass es darum gar nicht ging. Auch wenn das Mädchen im Burkini ins Wasser geht, erbleibt ihr der Anblick von halbnackten Jungs nicht erspart. Und ihre Relgion verbietet nun mal, dass Mädchen gemeinsam mit leicht bekleideten jungen Männern öffentlich zusammenkommen.

Auch die höchste Instanz in Leipzig entschied: das Mädchen muss am Schwimmunterricht teilnehmen. Punktum! Basta.

Ich finde dieses Urteil verhehrend. Nicht weil ich Muslimin bin. Sondern weil ich der Meinung bin, dass in Deutschland Religionsfreiheit herrscht! Und wenn eine andere Religion als das Christentum es den Gläubigen nicht erlaubt, dass Jungs und Mädchen gemeinsam öffentlich baden, dann sollten wir das respektieren. 

Wieso hat die Schulleitung nicht das Mädchen vom Schwimmunterricht befreit? Oder es in eine Klasse gesteckt, in dem nur Mädchen unterrichtet werden? 

Gerade jetzt, da die Nachrichten voll sind von Gotteskämpfern im Mittleren Osten, ist doch eine solche richterliche Entscheidung schlimm. Schlimm für das Ansehen Deutschlands. Da sprechen Politiker immer wieder von Integration, da gibt es Integrationsbeauftragte, wenn es jedoch zur Sache geht, dann ist es in Deuchtschland mit der Integration nicht weit her.

Was passiert jetzt? Jetzt können die Fundamentalisten mit dem Finger auf die Deutschen zeigen: Die Deutschen, das sind ganz schlimme Menschen. Die zwingen unsere Mädchen in den Schulen zusammen mit unzüchtig bekleideten Jungs zu baden! Das erzeugt ein immens negatives Image! Der Ruf der Deutschen ist hin!

Nun leben in den arabischen Ländern viele Reiche, die Luxusgüter aus Deutschland importieren. Die werden dann von ihren Landsleuten gefragt werden: Warum fährst du noch ein großes deutsches Auto? Weißt du nicht, was die Deutschen mit unseren Mädchen anstellen?

Und jeder Werbemanager wird bestätigen: Sobald die Reputation angekratzt ist, bleiben Käufer weg. Und warum? Nur weil eine kleiner Schulleiter stur ist, weil er an seinen Vorschriften klebt. Hätte er sich einen Zacken aus der Krone gebrochen, wenn er das Mädchen vom Schwimmunterricht befreit hätte? Bestimmt nicht! Und die Eltern des Mädchens wären zufrieden gewesen. Und sie hätten ihren Landsleuten erzählt: Diese Schule ist verständnisvoll, sie nimmt auf unseren Glauben Rücksicht!

Und so etwas spricht sich herum! Dann im positiven Sinn. 

Quelle: Süddeutsche.de Musliminnen müssen zum Schwimmunterricht: Was wiegt schwerer, der staatliche Bildungsauftrag oder die Glaubensfreiheit von Schülern? Im Streit um eine muslimische Schülerin, die die Teilnahme am Schwimmunterricht aus religiösen Gründen trotz Burkini verweigert, hat das Bundesverwaltungsgericht heute ein Grundsatzurteil gefällt.


Veröffentlicht am 28.09.2012 von gbs Hochschulgruppe Koblenz

Übernommen von Over-Blog