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Sonntag, 1. Dezember 2013

Wer nicht passt, darf nicht gewählt werden! Basta!

Erinnern wir uns, da schrieb ich am 14. September über den Burkini und einer mir unverständlichen Entscheidung des Bundesverwaltungs-gerichtes in Leipzig. 

Quelle: GLOSSE: Schuld war nur der Bu-Ur-Kini!!: Da hatte einer die rettende Idee - die DNV. Im Flüsterton wurde folgender Plan B verbreitet: Wir lassen die DNV nicht zur Wahl zu. Dann muss sie klagen - in Karlsruhe. Dort wird sie zugelassen. Aber wir hatten keine Zeit mehr, sie auf den Stimmzetteln auszudrucken. So gibt es eine Partei, die ist für die Wahl zugelassen, aber sie kann nicht gewählt werden, weil sie nicht auf dem Stimmzettel steht! Dann wird nach der Wahl bestimmt jemand klagen, irgendwann wird diese Wahl für ungültig erklärt werden. Aber wir werden bis dahin trotzdem weiterregieren. 

Ja, langsam werde ich mir selbst unheimlich! Da schrieb ich eine Glosse - und was passiert? Was ich geschrieben habe, tritt ein - gleich zweimal! 

Quelle: DWN AfD Bayern ficht Bundestagswahl an:  "Die Sitzverteilung im 18. Deutschen Bundestag spiegelt nicht die Verteilung der abgegebenen Stimmen wider. Damit wird aber Artikel 38 des Grundgesetzes, der eine gleiche Wahl vorschreibt, in eklatanter Weise verletzt. Daher haben wir uns dazu entschlossen, gegen die Bundestagswahl Einspruch zu erheben" 

Da bin ich ja gespannt, wie das Bundesverfassungsgericht entscheidet ... 

Und erinnern wir uns: 

Quelle: RP-ONLINE Verfassungsgericht lässt DNV noch zur Wahl zu: Das Bundesverfassungsgericht hat erstmals eine ursprünglich abgelehnte Partei nachträglich zur Bundestagswahl zugelassen. Die Beschwerde der Deutschen Nationalversammlung (DNV) gegen ihre Nichtzulassung sei erfolgreich gewesen, teilte das Karlsruher Gericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss mit. Elf weitere Vereinigungen seien dagegen endgültig gescheitert. Die zwölf Beschwerden waren die ersten dieser Art überhaupt.  Anfang Juli hatte der Bundeswahlausschuss grünes Licht für 38 Parteien gegeben. 

Nur - auf einigen Stimmzetteln gab es keine DNV zum Ankreuzen! Da stand überhaupt keine DNV! Also wenn das nicht Manipulation und Behinderung ist! 

Quelle: DNV Wahlanfechtung mit Bürgerbeteiligung !

Es geht hier nicht um die DNV an sich, sondern um die ungeheuerliche Tatsache, dass eine Partei nicht zur Wahl zugelassen wird, sie klagt in Karlsruhe und erhält Recht! Aber sie erscheint trotzdem nicht auf den Stimmzetteln! 

Wo sind wir denn? Doch in einer Bananenrepublik! 

Ist die Angst vor der drängenden Frage nach der Souveränität so groß? 


Veröffentlicht am 28.11.2013 von AFD-Television

Übernommen von Over-Blog

Freitag, 11. Oktober 2013

Linke Abgeordnete für Freiwild erklärt - Verfassungsgericht bereitet diesem Spuk ein Ende!

Da gibt es den Abgeordneten Bodo Ramelow der LINKS-Partei. Dieser Abgeordnete ist einigen Behörden - vor allem dem Verfassungsschutz - ein Dorn im Auge. Der Verfassungsschutz observierte Bodo Ramelow.  Dieser Fall ging bis zur letzten Instanz - dem Bundesverwaltungsgericht. Auch dieses Gericht urteilte: Ja, der Verfassungsschutz darf das, er darf linke Abgeordnete observieren!

Bodo Ramelow klagte vor dem Bundesverfassungsgericht. Er bekam Recht, der Verfassungsschutz darf ihn nicht observieren. Das sei ein schwerwiegender Eingriff in das freie Mandat eines demokratisch gewählten Abgeordneten! Dieses Urteil aus Karlsruhe ist eine deftige Ohrfeige für die Verwaltungsrichter. Wieder einmal hat das oberste Verwaltungsgericht ein Urteil gefällt, das gegen das Grundgesetz dieser Republik verstößt!

Quelle: Süddeutsche.de Verfassungsschutz darf Linken-Politiker Ramelow nicht überwachen: Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow für verfassungswidrig erklärt. Die Beobachtung eines Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes sei ein solch schwerer Eingriff in das freie Mandat, dass dies nur in Ausnahmefällen begründet sein könne. Ramelow sei keiner antidemokratischen Bestrebung verdächtig, hieß es. Das Gericht in Karlsruhe hob damit eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf.

Das war ja nicht das erste Urteil des obersten Verwaltungsgerichtes dieser Republik, das gegen das Grundgesetz verstößt! Erinnern wir uns an das höchst fragwürdige Urteil in Sachen Burkini:

Quelle: GLOSSE: Schuld war nur der Bu-Ur-Kini!!: Wieso? Wegen des Bundesverwaltungsgerichtes! Da hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig etwas angestellt! Es wurde ein Urteil gefällt, dass eine Schülerin mit islamischen Glauben am Schwimmunterricht teilnehmen muss - sie könne ja einen Burkini anziehen. Bundesverwaltungsgericht entschied: Keine Religionsfreiheit für Muslime: Auch die höchste Instanz in Leipzig entschied: das Mädchen muss am Schwimmunterricht teilnehmen. Punktum! Basta.

Hier verstieß das oberste Verwaltungsgericht gegen Artikel 4 Absatz 2 des Grundgesetzes: Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet. 

Ist dieser Text so schwer zu verstehen? Ich finde, dieser Artikel ist total eindeutig formuliert! Offensichtlich jedoch nicht für Richter am obersten Verwaltungsgericht!

Es ist doch wirklich an der Zeit, dass die Überwachung von Bundestagsabgeordneten der LINKEN sofort beendet wird! Vergessen wir nicht: Die LINKE ist die drittgrößte Kraft im Bundestag! Und die Abgeordneten der drittgrößten Kraft im Bundestag werden observiert! Und diese Republik nennt sich "demokratisch"! Das ist keine Demokratie, die hier praktiziert wird. Das ist Demokratur - eine Diktatur unter einem Scheinmäntelchen von Demokratie!

Wie groß muss die Angst der sog. "Elite" vor den LINKEN sein, wenn sie zu Mitteln greifen muss, die gegen das Grundgesetz verstoßen?! Mit solchen diktatorischen Maßnahmen erreichen sie nichts - nur das Gegenteil! Immer mehr Menschen werden aufwachen und für eine "echte" Demokratie kämpfen!

Bodo Ramelow sagte und sagt immer vehement die Wahrheit - vielleicht musste er deshalb überwacht werden:


Hochgeladen am 07.08.2011 von Björn Lindner

Ja, diese "Elite" hat Angst, sind doch die LINKEN die drittgrößte Kraft im Bundestag! Sie gelten immer noch als die Schmuddelkinder, mit denen niemand spielen resp. regieren mag oder darf! Wieso eigentlich nicht?


Hochgeladen am 01.12.2010 von NotarBolamus

Übernommen von Over-Blog

Samstag, 14. September 2013

GLOSSE: Schuld war nur der Bu-Ur-Kini!!

Wer sich bei deutschen Schlagern auskennt, wird sich vielleicht an "Schuld war nur der Bossanova!" erinnern - gesungen von Manuela. Eine gebürtige Berlinerin, leider schon  verstorben - sie wurde nur 58 Jahre alt. Sänge sie noch heute, sie müsste ihren Titel umändern: Heute ist nicht mehr der Bossanova schuld, sondern der Burkini! Manuela sänge heute
Schuld war nur der Bu-Ur-Kini!


Hochgeladen am 03.02.2011 von phoenixcosma2

Wieso? Wegen des Bundesverwaltungsgerichtes! Da hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig etwas angestellt! Es wurde ein Urteil gefällt, dass eine Schülerin mit islamischen Glauben am Schwimmunterricht teilnehmen muss - sie könne ja einen Burkini anziehen. 

Quelle: Bundesverwaltungsgericht entschied: Keine Religionsfreiheit für Muslime: Auch die höchste Instanz in Leipzig entschied: das Mädchen muss am Schwimmunterricht teilnehmen. Punktum! Basta.

Mit diesem Urteil brachte dieses Gericht vieles ins Rollen - es hat im wahrsten Sinne des Wortes etwas angerichtet:

Frauen, die noch nie von einem "Burkini" gehört - geschweige denn so ein Teil gesehen - hatten, schauten im Internet nach, wo es so etwas gibt und wie das ausschaut. Und nicht wenige stellten fest: Das sieht nicht übel aus! Ja, richtig geschmackvoll! Es gab Anfragen und Bestellungen bei den Online-Händlern, sie kommen mit den Lieferungen nicht nach! Die westliche Modeindustrie wurde beunruhigt, sie pfiff ihre Nerds in den Marketingabteilungen an, sofort eine Burkiniwelle aus dem Boden zu stampfen. Das war gar nicht so einfach.

Grund: Die Bundeskanzlerin persönlich hatte ja erklärt: "Multi-Kulti ist gescheitert!" Also befanden sich viele Mode- und Konsumsklaven in einer Zwickmühle: Einerseits kein Multi-Kulti mehr, andererseits einen vom kapitalistischen Westen erstellten Multi-Kulti-Fummel anziehen?


Hochgeladen am 20.05.2011 von Filbob21

Die Frauen bevorzugten lieber die originalen Burkini von den arabischen Händlern. Und die Händler in den Basaren stellten sich sofort auf die Nachfrage ein. In den ganz großen Basaren wurde eilig eine eigene Gasse geschaffen - nur für Burkinis! Und die Händler schickten ihre Jungs aus, die sprachen dann die deutschen Touristinnen an: "Madame! Kommen Sie! Schöne Burkinis für schöne Frauen!" Da konnten auch Frauen wie Eulalia Sengespeck diesem Charme nicht wiederstehen und sie kauften gleich mehrere Burkinis.

Und wieder zu Hause führte Eulalia gleich ihren Freundinnen diese Neuerwerbungen vor. Die Frauen waren begeistert. Grund: Das blöde Fasten und Hungern vor der alljährlichen Bikinizeit war endlich vorbei! Es gibt ja wallende Burkinis, die verstecken so manches Pölsterchen.

Und noch jemand merkte die Auswirkung der Burkini-Welle - die Schönheitschirurgen. Sie beauftragten ihren Verband, etwas gegen diese Burkini-Welle zu unternehmen!

Dann kam jammernd  die Kosmetikindustrie. Der Absatz von Sonnenschutzmitteln sank ins Bodenlose. Der Milliardär Dirk Rossmann wollte über seine Lobby gleich eine Lex Rossmann verkündet haben, dass auch Burkiniträgerinen sich vor dem Sonnenbad mit Rossmann-Öl einschmieren müssen. Aber da derzeit Wahlzeit ist, wurde Rossmann auf die Zeit nach der Wahl vertröstet.

Ja, dann fuhr eine noch größere Schar von Lobbyisten auf - ausgeschickt von der notleidenden Pharmaindustrie! Sie befürchtete, dass wegen der Burkinis die Erkrankungen an Hautkrebs zurückgehen werden. Die Analysten an den Börsen schauderten, der DAX werde auch ins Bodenlose fallen. Die Dividenden der Aktionäre ebenso. Wovon sollen dann diese Aktionäre leben? Sollen sie sich in die Warteschlangen der Hartz-IV-Bezieher in den Jobcentern einreihen? Und sich dann sagen lassen: "Sie sind nicht bedürftig! Sie müssen erst ihre Villa abschmelzen!" Und der Jobcenterchef freut sich, weil er wieder sanktionieren konnte und von seiner obersten Dienstherrin eine Prämie erhält:

Quelle: Hilfe! Die Borgs unter uns! In den Jobcentern! Widerstand ist zwecklos! Sie werden sanktioniert: Ja, in den Jobcentern werden Prämien gezahlt - an die Oberborgs, das sind solche Menschmaschinen, die ihre Menschlichkeit verleugnen. Diese Borgs haben eine Waffe - auch SANKTIONEN genannt. Und dann gibt es das Mutterschiff dieser Borgs - es ging in Berlin - Hauptstadt der Deitschen - vor Anker. Das frühere Bundesarbeitsministerium ist in das Mutterschiff der Borgs gezogen. Und die Königin der Borgs leitet dieses Ministerium. Sie treibt ihre Oberborgs immer mehr an: IMMER MEHR SANKTIONEN!

Die etablierten Parteien erschrecken. Langsam dämmert es ihnen: Es ist ja Wahlkampfzeit! Bald wird gewählt! Wenn jetzt das mit den blöden Burkinis sich noch weiter herumspricht, dann verlieren wir die Wahl! Was machen wir jetzt? Sie grübelten und grübelten. Sie konsultierten Berater und Werbestrategen. Die fanden heraus, dass der derzeitige Zeitpunkt für eine Wahl ungünstig sei. Die Wahl muss verschoben werden! Das geht doch nicht!

Die Berater wurden verdonnert, eine Möglichkeit zu suchen. Die Berater schwitzten Blut und Wasser! Da hatte einer die rettende Idee - die DNV. Im Flüsterton wurde folgender Plan B verbreitet: Wir lassen die DNV nicht zur Wahl zu. Dann muss sie klagen - in Karlsruhe. Dort wird sie zugelassen. Aber wir hatten keine Zeit mehr, sie auf den Stimmzetteln auszudrucken. So gibt es eine Partei, die ist für die Wahl zugelassen, aber sie kann nicht gewählt werden, weil sie nicht auf dem Stimmzettel steht!

Dann wird nach der Wahl bestimmt jemand klagen, irgendwann wird diese Wahl für ungültig erklärt werden. Aber wir werden bis dahin trotzdem weiterregieren. Ist doch genial. Das könnte doch glatt vom genialen Team Haderthauer stammen! 

Und Plan B wurde in die Tat umgesetzt ... Und alle beteiligten Akteure jammerten: 
SCHULD WR NUR DER BU-UR-KINI! 

Übernommen von Blog-Spot

Mittwoch, 11. September 2013

Bundesverwaltungsgericht entschied: Keine Religionsfreiheit für Muslime

Heute fällte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Grundsatzurteil. Worum ging es? Darum, ob ein muslimisches Mädchen zusammen mit leicht bekleideten Jungs gemeinsam am Schwimmunterricht teilnehmen muss. Die Eltern der damals elfjährigen Tochter hatten sich am Gymnasium beschwert, dass ihre Tochter zusammen mit nur mit Badehose bekleideten Jungs am Schwimmunterricht teilnehmen sollte. Sie wollten, dass ihre Tochter vom Schwimmunterricht befreit wird.

Die Schule lehnte ab. Die Eltern zogen vor den Kadi. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof lehnte die Klage der Eltern ab. Die Richter meinten, das Mädchen könne sich ja einen "Burkini" anziehen ... Dabei hatten die Richter übersehen, dass es darum gar nicht ging. Auch wenn das Mädchen im Burkini ins Wasser geht, erbleibt ihr der Anblick von halbnackten Jungs nicht erspart. Und ihre Relgion verbietet nun mal, dass Mädchen gemeinsam mit leicht bekleideten jungen Männern öffentlich zusammenkommen.

Auch die höchste Instanz in Leipzig entschied: das Mädchen muss am Schwimmunterricht teilnehmen. Punktum! Basta.

Ich finde dieses Urteil verhehrend. Nicht weil ich Muslimin bin. Sondern weil ich der Meinung bin, dass in Deutschland Religionsfreiheit herrscht! Und wenn eine andere Religion als das Christentum es den Gläubigen nicht erlaubt, dass Jungs und Mädchen gemeinsam öffentlich baden, dann sollten wir das respektieren. 

Wieso hat die Schulleitung nicht das Mädchen vom Schwimmunterricht befreit? Oder es in eine Klasse gesteckt, in dem nur Mädchen unterrichtet werden? 

Gerade jetzt, da die Nachrichten voll sind von Gotteskämpfern im Mittleren Osten, ist doch eine solche richterliche Entscheidung schlimm. Schlimm für das Ansehen Deutschlands. Da sprechen Politiker immer wieder von Integration, da gibt es Integrationsbeauftragte, wenn es jedoch zur Sache geht, dann ist es in Deuchtschland mit der Integration nicht weit her.

Was passiert jetzt? Jetzt können die Fundamentalisten mit dem Finger auf die Deutschen zeigen: Die Deutschen, das sind ganz schlimme Menschen. Die zwingen unsere Mädchen in den Schulen zusammen mit unzüchtig bekleideten Jungs zu baden! Das erzeugt ein immens negatives Image! Der Ruf der Deutschen ist hin!

Nun leben in den arabischen Ländern viele Reiche, die Luxusgüter aus Deutschland importieren. Die werden dann von ihren Landsleuten gefragt werden: Warum fährst du noch ein großes deutsches Auto? Weißt du nicht, was die Deutschen mit unseren Mädchen anstellen?

Und jeder Werbemanager wird bestätigen: Sobald die Reputation angekratzt ist, bleiben Käufer weg. Und warum? Nur weil eine kleiner Schulleiter stur ist, weil er an seinen Vorschriften klebt. Hätte er sich einen Zacken aus der Krone gebrochen, wenn er das Mädchen vom Schwimmunterricht befreit hätte? Bestimmt nicht! Und die Eltern des Mädchens wären zufrieden gewesen. Und sie hätten ihren Landsleuten erzählt: Diese Schule ist verständnisvoll, sie nimmt auf unseren Glauben Rücksicht!

Und so etwas spricht sich herum! Dann im positiven Sinn. 

Quelle: Süddeutsche.de Musliminnen müssen zum Schwimmunterricht: Was wiegt schwerer, der staatliche Bildungsauftrag oder die Glaubensfreiheit von Schülern? Im Streit um eine muslimische Schülerin, die die Teilnahme am Schwimmunterricht aus religiösen Gründen trotz Burkini verweigert, hat das Bundesverwaltungsgericht heute ein Grundsatzurteil gefällt.


Veröffentlicht am 28.09.2012 von gbs Hochschulgruppe Koblenz

Übernommen von Over-Blog