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Montag, 30. Juni 2014

Neues aus dem bayerischen Absurdistan: Der Donaukurier berichtet


Da schrieb die Bayerische Staatszeitung über meinen Fall und über meine bitteren Erfahrungen mit dem kommunalen Wasserversorger: Ich veröffentlichte dazu  bereits zwei Artikel Seltsame Zwangsbeglückung: Sauernheim und die überregionale Presse ...  und Nachtrag: Seltsame Zwangsbeglückung: Sauernheim und die überregionale Presse ....

Jetzt hat der Donaukurier dazu einen Artikel veröffentlicht: 

Quelle: DONAUKURIER Frust in "Absurdistan": Windsbach (HK) Recht und Ordnung kontra körperliche Unversehrtheit: Wie sich der gültige „Anschluss- und Benutzungszwang“ zur Trinkwasserversorgung auswirken kann, zeigt ein Einzelfall aus dem Kreis Ansbach. Und auch beim Abwasser ist hier nicht alles geklärt.

Es ist schön für mich, das sich diese Absurditäten herumsprechen. Mein Buschfunk meldete mir, dass der Wasserversorger sehr wütend reagiert habe. Ja, er habe schlimme Leserbriefe an die Bayerische Staatszeitung angekündigt. Da bin ich aber gespannt! Ich werde hier darüber berichten. 

Vergessen wir nicht, dass es diesen Anschluss- und Benutzungszwang nicht in der Weimarer Republik gab. Und auch nicht in der DDR! Dieser Anschluss- und Benutzungszwang war eine Erfindung der Nazis. 1935 wurde die deutsche Gemeindeordnung erlassen. Wer in die Satzung des kommunalen Wasserversorgers schaut, findet Sätze - wortgleich mit Sätzen aus diesem Nazigesetz von 1935. 

Ich tlefonierte einmal mit einem Bürgermeister, der auch im Vostand dieses kommmunalen Wasserversorgers sitzt. Er meinte, die deutsche Gemeindeordnung sei ein gutes Gesetz! Ob er wirklich weiß, worüber er redet? Falls ja, dann ist eine solche Aussage unverzeihlich! Für einen Bürgermeister! Die Zeiten, dass Nazigesetze hochgehalten und verherrlicht werden, sollten wirklich Geschichte sein! 


Veröffentlicht am 26.02.2014 von Kiat Gorina

Übernommen von OverBlog

Donnerstag, 20. Februar 2014

GLOSSE: Bayerischer Albtraum - die Stagnationswassertragödie und ein braunes Gesetz

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Sie haben ein kleines Häuschen, idyllisch im Grünen gelegen. bis ins nächste Dorf sind es keine fünf Minuten. Das Leben ist schön,  Sie sind rundum zufrieden. Ihr kleiner Esel grast auf der Koppel, Katzen und Hund räkeln sich in der Frühlingssonne. In Ihrem Aquarium tummeln sich farbenprächtige Fische. 

Jäh ändert sich die Idylle. 

Wenn Sie jetzt duschen wollen, müssen Sie das Wasser erst mühsam heranschaffen, auf dem Herd erwärmen und in eine Gießkanne füllen. Dann haben sie wieder eine Dusche. Aquariumwasser gibt es auch nicht mehr. Ihre Tiere wollen trinken, auch dieses Wasser müssen Sie erst herbeischaffen… usw. usw. 

Ihr eigenes Trinkwasser hatten Sie zuvor schon immer im Laden geholt. Für alles  andere  war jahrelang der Hausbrunnen da. 

Bis zu diesem Tag: Es schellt an der Haustür : die Polizei! Unter dem Schutz der Polizisten klemmt ein Installateur Ihren  Brunnen ab. Dafür schließt er eine dicke, lange Stichleitung des kommunalen Wasserversorgers an. 

Zuvor sind Sie schon von Fachleuten gewarnt worden:  “Wenn die tatsächlich das Fernwasser anschließen, macht auf keinen Fall den Wasserhahn auf! Dieses Stagnationswasser ist kein Trinkwasser mehr! Wenn es wirklich so weit kommt, zieht am besten weg.  Euer Haus wird dadurch unbewohnbar! Oder ihr müsst euer gesamtes Wasser von woanders herbeischaffen!” 

Dann kommt noch der Gerichtsvollzieher. Weil Sie sich bisher geweigert haben, Ihr Haus unbewohnbar zu machen, müssen Sie noch viel Zwangsgeld zahlen! 

Wie ist das möglich? Das kann doch nur ein Albtraum sein? 

Ist es leider nicht! In Bayern gilt der Anschluss- und Benutzungszwang . Der wurde 1935  von den Nazis eingeführt - mit der deutschen Gemeindeordnung

Dagegen gibt es keinerlei rechtliche Mittel, wie ein Urteil des Verwaltungsgerichtes zeigt. 

Und der Wasserversorger hält sich nicht an die technischen Regeln, wie dieses Video  beweist: 


Veröffentlicht am 20.02.2014 von Kiat Gorina

Übrigens: Wenn Sie Besuch bekommen, Ihr Haus jetzt vermieten oder gar verkaufen wollen, Vorsicht! 

Wenn das Gesundheitsamt Wasserproben aus Ihrer Hausleitung untersucht, und dort  etwas findet, sind Sie dran! Jedes bayerische Gericht wird Sie verurteilen.  Weil Sie als Hausbesitzer für die ordnungsgemäße Wasserversorgung verantwortlich sind!  Wenn sich  in Ihrer Hausinstallation statt Trinkwasser Flüssigkeit der Kategorie 3, 4 oder sogar 5 befindet, sind Sie dran!  Dass das Wasser so vom kommunalen Wasserversorger stammt, spielt keine Rolle. Sie als Hausbesitzer haben sich strafbar gemacht! 

Fazit: Besser nicht nach Bayern ziehen, auf keinen Fall ein Haus kaufen und besser keinen Urlaub dort machen! Sie kommen dort in Teufels Küche! Oder werden krank! Oder treten Ihre Letzte Reise an

Übernommen von OverBlog

Dienstag, 18. Februar 2014

Pleinfeld: Regierung Mittelfranken lässt Opposition nicht zur Wahl zu

Am 16. März 2014 wird in Bayern gewählt - auch in Pleinfeld. Das liegt in Mittelfranken, also Bayern. Und in Pleinfeld gibt es nicht nur CSU-Wähler, sondern auch Bürger, die auf keinen Fall CSU wählen. Beispielsweise Bündnis90/Grüne, Die Linke und die Piraten. Diese drei Parteien bildeten eine Parteiengruppe und wollten Kandidaten aufstellen. 

Aber das war umsonst. Grund: Am 17. Februar 2014 tagte der Beschwerdeausschuss in Ansbach und wies die Beschwerde dieser Parteiengruppe zurück. Diese Parteiengruppe darf nicht an der Wahl des Bürgermeisters und der Gemeinderäte teilnehmen - in Pleinfeld! Wieso denn das? 

Die Regierung von Mittelfranken meinte, die Wahlvorschläge seien ungültig. Grund: Bei der Kandidatenaufstellung wären nur zwei Wahlberechtigte anwesend gewesen. Vorgeschrieben seien aber mindestens drei! Deshalb ist der Wahlvorschlag ungültig. 
Also legte diese Parteiengruppe Beschwerde ein. Ergebnis: siehe oben! 

Da frage ich mich: Wieso hat der Wahlleiter diese Parteiengruppe nicht darauf aufmerksam gemacht? "Leute, da fehlt noch ein Wahlberechtigter!" So konnten die Wahlvorschläge abgelehnt werden, weil zu wenig Wahlberechtigte anwesend waren. 

Für mich hat das wieder ein sehr fades Geschmäckle. Nach der Gesetzeslage ist weder dem Wahlleiter noch der Regierung etwas vorzuwerfen. Aber menschlich gesehen, sind das Undemokraten. Grund: Sie wollen überhaupt keine Opposition. Auch wenn sie noch so klein ist!

Was werden die Wähler dieser Parteiengruppe machen? Leute, geht trotzdem wählen! Gebt ungültige Wahlzettel ab! Die müssen nämlich gezählt werden! Und beim Wahlergebnis zählt ihr nach, ob die Zahl der ungültigen Stimmen stimmen kann. 

Falls nicht, dann fechtet ihr die Wahl an! Mal sehen, ob dann die Regierung auch zu dem Schluss kommt, dass diese Wahl wiederholt werden muss. 

Oder ergänzt die Wahlzettel mit eurer Parteiengruppe und macht dort euer Kreuz! Dann ist zwar der Wahlzettel auch ungültig - muss jedoch gezählt werden! 

Quelle: BR Mittelfranken Ausschuss untersagt Wahlteilnahme


Veröffentlicht am 18.02.2014 von Kiat Gorina


Sonntag, 1. September 2013

Demografischer Trend stark nach unten - Sterben die Franken aus?

Da gibt es einen demografischen Trend für Bayern - für Nordbayern ist er wenig erfreulich: Die Bevölkerung wird schrumpfen - bisweilen um 7,5 Prozent. Das bedeutet, dass bis 2031 jeder 13-te Bürger nicht mehr in Nordbayern leben wird. In den betroffenen Kommunen und den Bezirksregierungen geht ein Alarmschrei um. 

Wer das nicht glaubt, kann sich ja selbst die statistischen Daten anschauen:

Quelle: Freistaat Bayern Demographisches Profil: Wer sich die Bevökerungsskizen von 2011 mit 2031 vergleicht, muss leider feststellen: "2011 waren die meisten Bürger so um die 50 Jahre alt. 20 Jahre später werden die meisten Bürger zwischen 60 und 70 Jahre alt sein!

Und in diesem Bereich liegt auch der Landkreis Ansbach: bis zu 7,5 % wird die Bevölkerungszahl schrumpfen. Wieso ich das schreibe? Gerade im flächengrößten Landkreis Ansbach gibt es viele Fernwasserversorgungsunternehmen. Und damit bekommen diese Wasserversorger immer mehr Probleme mit diesem demografischen Schrumpfprozess!

Grund: Je weniger Verbraucher am Ende der langen Trinkwasserleitungen hängen, desto länger steht das Wasser in den oft überdimensionierten Rohren. Und es gibt einen Grenzwert, der nicht unterschritten werden darf. Wird er unterschritten, dann wird aus dem Trinkwasser stehendes Wasser - auch Stagnationswasser - genannt! Und wenn Stagnationswasser vorliegt, dann muss dieses Wasser vor dem Verbrauch abgelassen und dann die Leitung gespült werden. Das steht in einer Norm - DIN EN 1717.

Das ist eine Kombination aus Deutscher Industrienorm (DIN) und Europäischer Norm (EN). Und diese Norm ist verbindlich. Auch wenn Richter eines Verwaltungsgerichtes davon nichts wissen wollen!

Quelle: GLOSSE: Wassersauerei? - In Bayern gerichtlich erlaubt!: “Tja, das Verwaltungsgericht Ansbach sieht das anders. Da gibt es das Urteil AN 1K 11.01339. Darin wird eine Bürgerin gezwungen, dauerhaft stagnierendes Wasser vom Zweckverband Reckenberggruppe abzunehmen. Laut Gerichtsurteil würde das Wasser nicht stagnieren. Auf die technische Regel in der DIN EN 1717 sind die gar nicht eingegangen.” Der Wasserfachmann war natürlich entsetzt. “So etwas darf einfach nicht vorkommen!” 

Dieser Trend wird sich immer stärker von Jahr zu Jahr fortsetzen. Irgendwann wird der Druck auf die Wasserversorger derart groß werden, dass sie mit dem Rückbau der Leitungen beginnen müssen. Sollten sie sich wie bisher weigern, dann werden noch mehr Bürger aus diesem Landkreis wegziehen! Oder Bürger werden erkranken oder gar wegsterben - weil sie von einem Verwaltungsgericht verdonnert werden, Stagnationswasser zu saufen! 

Somit beschleunigt das Verwaltungsgerichtsurteil diese negative demografische Entwicklung! 

Ich wundere mich, wieso die Politiker in Bayern, speziell in Nordbayern diese tickende Zeitbombe nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Da werden statistische Landesämter unterhalten, die solche Entwicklungen aufzeigen und die politischen Entscheider hören nicht hin! Dann wird es immer öfters heißen: 
Wasser macht dick, dumm und krank!


Hochgeladen am 31.01.2011 von Hans-Jürgen Saum

Können wir solche dummen Politiker am 15. September wählen? Bestimmt nicht! Wie heißt es?
WAHLTAG IST ZAHLTAG!

Übernommen von Over-Blog

Freitag, 12. Juli 2013

Hat sich die Bundesfamilienministerin wieder mal vergaloppiert?

Diese Kristina Schröder. die einmal behauptet hat: "Politik ist nicht immer nur Ponyhof!", hat sich offensichtlich vergaloppiert. 


Hochgeladen am 29.11.2011 von noneed4anamedear

Habt ihr es gehört? Diese Bundesministerin verfügt über einen wahren Schatz an Weisheit!

Die Kommunen dagegen schauen angstvoll auf den 1. August 2013! Ab diesem Tag haben Eltern mit Kindern unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz! Und wenn die Kommune nicht genügend Plätze zur Verfügung stellen kann, dann können die betroffenen Eltern klagen! Und sie werden gewinnen! Und die Kommunen werden verlieren! Auch in Bayern - trotz bayerischer Justiz! Die bayerischen Richter konnten zwar einen Mollath für verrückt erklären und in die Forensik sperren, aber alle Kläger wegen fehlender Kita-Plätze passen gar nicht in die bayerischen Bezirkskliniken.

Und auch die Haderthauers brauchen auch nicht so viele in den Forensik zusammengebauten Modellautos ...

Quelle: Arbeitsministerin und die drohende Amtshaftung der Kommunen: Auf die Kommunen dieser Republik rollt höchstwahrscheinlich eine Klagewelle zu. Was heißt hier Welle? Es wird ein gewaltiger Tsunami! Grund: Bund, Länder und Kommunen haben den Eltern von kleinen Kindern versprochen, dass bis Mitte 2013 ein Angebot für die Betreuung geben wird.

Und zwar für 750.000 Kinder! Es dauert ja nicht mehr lange, dann ist es so weit. Da haben einige nachgerechnet und festgestellt: Es gibt viel zu wenig Erzieherinnen! Und die betroffenen Eltern haben einen rechtsgültigen Anspruch auf einen Betreuungsplatz!

Wenn sie dann von der Kommune keinen Platz erhalten, können sie gegen die Kommune klagen! Ja, diese Eltern von zwei- bis dreijährigen Kindern ohne Betreuungsplatz können dann die Kommunen verklagen und ihren Verdienstausfall den Kommunen in Rechnung stellen. Grund: Sie können nicht arbeiten, weil sie sich selbst um ihre Kinder kümmern müssen.

Die Kommunen befürchten, dass eine Klagewelle auf sie zukommen wird! Gemach, gemach, sagte die verantwortliche Bundesfamilienministerin Kristina Schröder: Alles wird gut, es stehen genügend Plätze bereit.

Quelle: Süddeutsche.de Städtetag bezweifelt Kristina Schröders Kita-Zahlen: Kurz bevor der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz in Kraft tritt, konnte Familienministerin Schröder verkünden: Alles wird gut, es stehen genügend Plätze bereit, sogar mehr als geplant. Doch der Deutsche Städtetag traut den Zahlen nicht und auch der Kinderschutzbund meldet Zweifel an.

Ja, den Zahlen nach gibt es angeblich genügend Kita-Plätze. Aber die Zweifler haben nachgeprüft und festgestellt: Frau Ministerin und ihre Helfershelfer haben auch diejenigen Plätze gezählt, die zwar geplant sind, jedoch noch längst nicht vorhanden sind! Naja, das kann ja mal passieren. Da haben die Zählmannschaften im Bundesfamilienministerium in die falschen Excel-Spalten geschaut. Famlilienpolitik hat doch etwas mit Ponyhof zu tun - man oder besser frau kann sich ja mal vergaloppieren. Oder mal stolpern. Oder mal aus dem Amt stürzen - das nun nicht, bestimmt nicht vor den Wahlen im September!

Quelle: N24 Opposition wirft Schröder Schönfärberei vor: Nach neuen Angaben des Statistischen Bundesamts wurden zum Stichtag 1. März rund 597.000 Kinder unter drei Jahren in einer Kita betreut. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles verwies auf die Diskrepanz zwischen dieser Zahl und den von Schröder genannten 813. 000 Plätzen. "Schröder kündigt nun mehr als 800.000 Plätze an, die zum 1.8. oder kurz danach zur Verfügung stehen werden", sagte Nahles. "Das ist Wunschdenken an höchster zuständiger Stelle", sagte sie der "Welt"

Ja, da haben wir wieder den Beweis dafür, dass so manche Bundesministerin in einer scheinbaren Parallelwelt lebt! Weit weg von der Wirklichkeit draußen in den Ländern.

Und gerade diese Ministerin hatte es schon früher sehr schwer, da wurde sogar Kritik laut, wegen ihrer Doktorarbeit:

Quelle: Kristina Schröder - Ein Makel in ihrer Biografie?: Das ist aber brav, als Abgeordnete hatte sie noch Zeit, eine Doktorarbeit zu schreiben! Tja, diese Politikerinnen sind halt besonders fleißig! Aber halt, da steht ja noch etwas: "Im Januar 2010 wurden Vorwürfe gegen Schröder laut, dass sie Teile ihre Dissertation durch Hilfskräfte anfertigen ließ. Anfragen nach ihrer Dissertation durch die Bild-Zeitung ließ Schröder durch ihren Anwalt mit Schmerzensgelddrohungen beantworten. Der Präsident der Universität, Georg Krausch, stellte klar, dass es keinen Hinweis auf ein mögliches wissenschaftliches Fehlverhalten der Kandidatin gebe, Zuarbeiten von Hilfskräften seien „wissenschaftlich legitim und im Rahmen vieler Dissertationen üblich“. Zudem waren der Doktorvater Falter und die Hilfskraft bereit, eidesstattlich zu versichern, dass alles korrekt ablief."

Und welche Hilfs- resp. Fachkräfte sollen dann die Kinder erziehen? Ja, da hat das Familienministerium ein ganz geheimes Geheimprogramm laufen. Dem ZDF jedoch gelang es, dieses Geheimprogramm zu enthüllen:


Veröffentlicht am 01.06.2012 von ThomKutlatschkowa2

Übernommen von Over-Blog

Samstag, 22. Oktober 2011

Schwarzbuch: Verschwendung von Steuergeldern - Blog von Kiat Gorina

Jährlich gibt der Bund der Steuerzahler ein Schwarzbuch heraus, darin zählt er Fälle auf, wie verschwenderisch Bund, Länder und Kommunen mit den Steuergeldern umgehen. Auch in Bayern! Schauen wir doch mal nach Amberg, Augsburg, Bamberg, Berchtesgaden, Garmisch-Partenkirchen und Starnberg - nur zum Beispiel. Ich kann da nur den Kopf schütteln, wenn ich lese, wie sorglos die Behören mit Steuergeldern umgehen. Nach dem Motto: "Ist ja nicht unser Geld!"

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