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Samstag, 9. November 2013

GLOSSE: Zum Henker mit der Todesstrafe! Auch in Deutschland!

Was soll das? Todesstrafe in Deutschland? Die Todesstrafe ist doch in Deutschland abgeschafft worden - mit dem Grundgesetz - 1949!  Stimmt, da gibt es den Artikel 102. Da steht kurz und bündig: "Die Todesstrafe ist abgeschafft!" Aber: Es gibt immer noch Bundesländer in Deutschland, in deren Verfassung gibt es die Todesstrafe! Zum Beispiel im Bundesland Hessen! Ja, wirklich. Im August 2013 schrieb die Osnabrücker Zeitung darüber: 

Quelle: Osnabrücker Zeitung Artikel 21 In Hessen gibt es noch die Todesstrafe: Schwarz auf weiß ist in der hessischen Landesverfassung unter Artikel 21 zu lesen: "Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden [...], kann er zum Tode verurteilt werden." Das ist eine deutliche Aussage.


Ist das ein Grund, schleunigst aus Hessen wegzuziehen? Oder ist das ein Grund, dass Unternehmer Hessen als Standort meiden sollen? Nein, ist es nicht, denn es gilt immer noch: Bundesrecht bricht Landesrecht! Also haben wir in Hessen den skurrilen Umstand:  Nach der hessischen Verfassung gibt es in Hessen die Todesstrafe - immer noch! Aber: Die Todesstrafe ist in Hessen außer Kraft gesetzt - wegen des Artikels 102 im Grundgesetz! Was für ein Glück! 

Deutschland besteht ja aus mehreren Bundesländern, da gibt es auch Länder mit einer eigenen Verfassung und da stand in deren Verfassungen immer noch die Todesstrafe.  Aber zwischenzeitlich wurden solche Sätze aus den Länderverfassungen gestrichen, bis auf Hessen! 

Manche Länder brauchten sehr lange, um die Todesstrafe aus ihrer Verfassung verschwinden zu lassen. Zum Beispiel Bayern! Erst 1998 verschwand die Todesstrafe aus der Bayerischen Verfassung. Das war keine Selbstverständlichkeit - dazu war erst ein Volksentscheid notwendig! 

Zurück zu Hessen: Da wirft die SPD der CDU und der FDP vor: „Eine Reform der hessischen Verfassung, die auch ein Abschaffen der Todesstrafe umfasst hätte, ist an der Starrsinnigkeit der CDU und FDP gescheitert.“ Ist das wirklich der Grund? Oder haben die hessischen Politiker Angst vor einem Volksentscheid? 

Was ist, wenn bei diesem Volksentscheid viele Hessen für die Beibehaltung der Todesstrafe sind? Offensichtlich kennen CDU und FDP ihre Pappenheimer. Also wird an der hessischen Verfassung nicht gerüttelt ... 


Und zurück zu Bayern: Ist dort die "Todesstrafe" wirklich abgeschafft? Da gibt es den Fall einer halb-mongolischen Schriftstellerin: Sie soll gezwungen werden, ihre Trinkwasserversorgung im Haus auf das Trinkwasser eines kommunalen Zweckverbandes umzuschließen. Dabei ist ihr Einzelhof über eine sehr lange und sehr dicke Stichleitung angeschlossen. 

Nun hat diese Schriftstellerin auch Lebensmitteltechnologie studiert. Da hatte sie auch mit Formeln aus der Hydraulik zu tun. Also ließ sie sich die Daten der langen Leitung vom Trinkwasserversorger geben und rechnete: 

Wieso? Was gibt es da zu rechnen? Zum Beispiel die mittlere Fließgeschwindigkeit! Wen interessiert das denn? Doch, das ist interessant - hoch interessant sogar. 


Da gibt es nämlich einen gemeinnützigen Verein - den DVGW, das steht für "Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches", bei dem sind die allermeisten Trinkwasserversorger zahlende Mitglieder. Und als Gegenleistung für die Zahlung erstellt dieser Verein technische Regeln - natürlich nicht zu hart, schließlich geht es ja um zahlende Mitglieder! 

Und in einer solchen technischen Regel wurde der Begriff "Stagnationswasser" definiert. Nicht nur wischi-waschi, sondern mit einem Wert, der sich messen lässt. Ja, in dieser technischen Regel steht, dass Stagnationswasser vorliegt - also das Wasser steht, wenn die mittlere Fließgeschwindigkeit kleiner oder gleich 0,005 Meter pro Sekunde ist - also 5 Millimeter pro Sekunde. 

Das leuchtet auch ein, je schneller das Wasser fließt oder je mehr Wasser am Ende der Leitung verbraucht wird, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Wasser in der Leitung steht. 

Also rechnete die Schriftstellerin aus, wieviel Wasser sie am Ende verbrauchen müsste, damit die mittlere Fließgeschwindigkeit höher als 5 Millimeter pro Sekunde ist. Sie kam auf einen Wert weit über 3.000 Liter täglich! 

Das bedeutet, dass die Schriftstellerin täglich über 3.000 Liter verbrauchen müsste, damit das Wasser in der langen Stichleitung kein stehendes Wasser - also kein Stagnationswasser - mehr ist! Gemäß der technischen Regel, die ein Verein aufgestellt hat, bei dem der Trinkwasserversorger zahlendes Mitglied ist! 

Ja, ist denn so schlimm - das Stagnationswasser? Vom stellvertretenden Leiter eines Gesundheitsamtes erhielt die Schriftstellerin den "fachmännischen" Rat: "Waschen Sie sich öfters Hände und Gesicht, dann fließt das Wasser schon!" Es ist schon erstaunlich, welche Ratschläge Fachleute geben, die von Steuergeldern bezahlt werden! 


Dieser "Fachmann" eines Gesundheitsamtes kennt offensichtlich nicht eine europäische Norm - die DIN EN 1717. Die ist verbindlich für alle Unternehmen in der EU - sollte man meinen. Nach dieser europäischen Norm wird vorgeschrieben, dass Stagnationswasser generell abgelassen und dann die Leitung gespült werden muss. Das steht auf Seite 8 unter Abschnitt 4.5 dieser Norm! Ganz klar und deutlich! 


Da nun die Schriftstellerin täglich nie über 3.000 Liter verbrauchen kann, ist die mittlere Fließgeschwindigket des Wasser in der langen und dicken Stichleitung weit niedriger als 5 Millimeter pro Sekunde. 

Ergo: Das Wasser steht ständig, ist also Stagnationswasser - dauernd! Nach der technischen Regel des gemeinnützigen Vereins, bei dem der Wasserversorger zahlendes Mitglied ist. Und nach europäischer Norm darf Stagnationswasser nicht als Trinkwasser verwendet werden! 

Trotzdem will der Wasserversorger die Schriftstellerin via immer höher werdenden Zwangsgeldern zwingen, dieses Stagnationswasser abzunehmen! Obwohl die EU in einer europäischen Norm festgelegt hat, dass Stagnationswasser kein Trinkwasser ist! 

Das aber interessiert den Wasserversorger nicht! Mit der Brechstange - auch Zwangsgeld genannt - will er die Schriftstellerin zwingen, das Stagnationswasser als Trinkwasser abzunehmen! 

Wer die Lebensgeschichte der Schriftstellerin kennt, weiß, dass sie von Kind auf an Diabetes Typ I leidet, sie muss also besonders auf ihr geschwächtes Immunsystem achten! Und sie hat sich schlau gemacht, welche Gefahren im Stagnationswasser lauern! Tödliche Gefahren! 

Aber das interessiert den Wasserversorger nicht! Und auch die Verwaltungsgerichte interessieren sich nicht dafür! Für sie gelten nur weltfremde Paragraphen! 

Aber die Schriftstellerin will leben, sie will nicht an einer tödlichen Krankheit sterben! Das ist ja wohl verständlich! Für sie ist die angedrohte Zwangsmaßnahme, das Stagnationswasser zu trinken, de facto eine "Todesstrafe"! 

Hochgeladen am 23.01.2012 von Deutsche Wasserkontrolle

Übernommen von Over-Blog

Dienstag, 14. Mai 2013

Die Schweiz und das bedingungslose Grundeinkommen - Blog von Kiat Gorina

Bereits bei der Begrenzung der Bonuszahlungen für Manager übernahm die Schweiz eine Vorreiterrolle: In einem Volksentscheid stimmten über zwei Drittel der Wahlberechtigten für eine Begrenzung. Eine Schockwelle gegen supergierige Manager in Europa breitete sich aus. Auch hier in Deutschland. Selbst der mediale Mainstream titelte in den Schlagzeielen: 


Volksentscheid:
Schweizer stimmen gegen "Abzocker"

Abzocker: Boni zurück

Gesetz gegen Gier
Schweizer wollen Manager-Gehälter deckeln

Schweiz stimmt über Millionen für Manager ab

Referendum zu Managergehältern: Schweizer verordnen sich Anti-Abzock-Gesetz

Volk gegen Abzockerei

Quellen

  1. MORGENPOST Volksentscheid: Schweizer stimmen gegen "Abzocker": Die Schweizer wollen Megazahlungen an Topmanager von Großunternehmen nicht mehr gestatten. Bei dem Referendum über die Höhe von Managervergütungen in der Schweiz zeichnet sich eine deutliche Mehrheit für die Abschaffung von Bonuszahlungen und Abfindungen ab. Am Sonntag sprachen sich 67,9 Prozent der Stimmberechtigten für die „Abzockerinitiative“ zur Begrenzung der Gehälter aus. Damit erzielte die Abzockerinitiative eines der besten jemals erreichten Ergebnisse bei einer Volksabstimmung in der Schweiz.
  2. FOCUS ONLINE Gesetz gegen Gier – Schweizer wollen Manager-Gehälter deckeln: Die „Volksinitiative gegen die Abzockerei“ in der Schweiz ist ein klarer Erfolg geworden: Bei dem Referendum über die Höhe von Managergehältern zeichnet sich eine deutliche Mehrheit für die Abschaffung von Bonuszahlungen und Abfindungen ab.
  3. DIE WELT Schweiz stimmt über Millionen für Manager ab: 58 Millionen Euro für einen Manager? Die "Abzocker-Initiative" will solche Offerten künftig verbieten. Am Sonntag stimmen die Schweizer darüber ab. Der Wirtschaft passt das gar nicht.
  4. SPIEGEL ONLINE Referendum zu Managergehältern: Schweizer verordnen sich Anti-Abzock-Gesetz: Die Schweiz bekommt eines der schärfsten Aktiengesetze der Welt - per Volksabstimmung: Mit deutlicher Mehrheit haben sich die Wahlberechtigten für ein Gesetz zur Begrenzung von Managergehältern ausgesprochen. Die politische Linke hofft nun auf mehr staatliche Regulierung der Wirtschaft.

Da mussten sogar die Eurokraten in der EU mitziehen - ob sie wollten oder nicht: Die Süddeutsche Zeitung meldete EU begrenzt Banker-Boni und EU-Abgeordnete wollen Boni von Hedgefonds-Managern begrenzen. Und das Handelsblatt: EU erwägt Grenzen für Boni von Fondsmanagern.

Ja, ein ganz großes Lob auf die Schweiz! Wer hätte das gedacht. Da geht von acht Millionen Schweizern ein großer Impuls aus. Und vergessen wir nicht: Die Demokratie in der Schweiz enthält viele Elemente einer echten und direkten Demokratie wie Initiativen und Referenden - da können die Schweizer direkt bestimmen und die Abgeordneten sind gezwungen, sich damit zu befassen! Ein Aussitzen wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht!

Das hat ja die Eierei um das bedingungslose Grundeinkommen gezeigt: Da hatte einst im Jahr 2009 Susanne Wiest eine Petition für das bedingungslose Grundeinkommen beim Bundestag eingereicht. Es kam zu einer Anhörung und dann? Seitdem war Funkstille. 

Von den Parteien hat nur die Piratenpartei die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen in ihr Programm aufgenommen:

Quelle: web.de Piraten fordern Grundeinkommen und Mindestlohn

Anders in der Schweiz: Da läuft seit fast einem Jahr eine Initiative, die Unterschriften für ein bedingungsloses Grundeinkommen sammelt. Diese Aktion hat bereits über 100.000 Unterschriften gesammelt.

Quelle: Walter Bs Textereien Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen auf gutem Weg: Endspurt bei der Unterschriftensammlung für die Schweizer Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen. Bis August dieses Jahres müssen die nötigen 100’000 Unterschriften beisammen sein. Und das sollte auch klappen. Doch was kommt danach? – Eine Zwischenbilanz und ein Ausblick.

Das hört sich ja sehr gut an: Zurzeit sind gut 103.000 Unterschriften beisammen (Stand Mitte Mai 2013). Damit es am Schluss auch wirklich mindestens 100’000 beglaubigte Unterschriften sind – ohne mehrfache und ungültige – wird bis Anfang August weiter gesammelt. Ziel: brutto 130’000 Unterschriften. Die Chancen stehen also gut, dass die Initiative zustande kommt.

Und wie geht es dann weiter? Gesetzt den Fall, die Initiative sammelt über 100.000 gültige Unterschriften, dann muss das Parlament spätestens in zwei Jahren Stellung zu dieser Initiative beziehen!  Und dann muss es eine Abstimmung darüber geben! Da gibt es kein Wenn und Aber!

Ganz gleich wie diese Abstimmung ausgehen wird, das Thema bedingungsloses Grundeinkommen ist bei den medialen Hauptthemen angekommen! Das bedeutet auch für die deutschen Politiker, dass sie sich den Diskussionen für ein bedingungsloses Grundeinkommen nicht mehr verweigern können!

Es liegt an uns Wählerinnen und Wählern: Unterstützen wir diejenigen Parteien, die ein bedingungsloses Grundeinkommen fordern und unterstützen. Lassen wir diejenigen Parteien, die immer noch gegen ein BGE sind, bei der nächsten Bundestagswahl uralt aussehen.

Die derzeitige schwarzgelbe Regierung will ja das BGE totschweigen. Ja, und wenn es sogar eine Mitarbeiterin eines Jobcenters gibt - Inge Hannemann, die öffentlich für ein bedingungsloses Grundeinkommen eintritt, dann wird die Causa Inge Hannemann zur Chefsache für die Bundesarbeitsministerin erklärt!

Inge Hannemann wurde freigestellt und das Jobcenter hat es öffentlich abgelehnt, Inge Hannemann weiter zu beschäftigen! Und derzeit werden alle von Inge Hannemannn bearbeiteten Fälle durchforstet, ob Inge Hannemann irgendein Fehlverhalten angehängt werden kann! Das zeigt doch, dass dieses System aus dem letzten Loch pfeift! Welch ein Aufwand wird hier getrieben, nur um eine berechtigte Forderung nach einem BGE zu unterdrücken?!

Übrigens, wer mehr über die Person Inge Hannemann wissen möchte und wie diese Frau zu einer "Aktivistin" und "Rebellin" wurde, es gibt ein sehr lesenswertes Interview:

Quelle: taz.de Mit zehn habe ich Brecht gelesen: Sie haben 2005 als Fallmanagerin im Jobcenter angefangen. Wann haben Sie begonnen, an der Arbeit zu zweifeln? - Mitte 2006, als das neue Fortentwicklungsgesetz kam, das Arbeitssuchenden per se Leistungsmissbrauch unterstellt. Ich konnte nicht verstehen, warum man Erwerbslose schon im Voraus sanktionieren sollte. Es ging immer weniger um den beruflichen Lebensweg und den Gesundheitszustand der Person. Wir wurden intern dazu gedrängt, zu vermitteln, egal wie und wohin. Heute werden vier von fünf Erwerbslosen an Zeitarbeitsfirmen vermittelt. Dort verdienen sie so wenig, dass sie immer abhängig vom Jobcenter bleiben.


Veröffentlicht am 10.05.2013 von PETTYNEWS

Übernommen von Over-Blog

Sonntag, 24. Juni 2012

Widerstand gegen ESM - aber wie - Blog von Kiat Gorina

Gestern hatten wir Besuch, da ging es auch um die Frage: "Was kann ich gegen ESM tun? Die da oben machen doch was sie wollen!" Und deshalb machen wir gar nichts? Ich denke, das ist der falsche Weg!
Was ESM angeht, da gibt es ja Möglichkeiten, wie wir unseren Widerstand ausdrücken können. Zum Beispiel mitmachen bei der Aktion "Volksentscheid - sonst klagen wir!"
Quelle: Verfassungsbeschwerde Europa braucht mehr Demokratie
Oder eine Aktion von attac: Fiskalpakt Stoppen
Oder direkt die Abgeordneten anschreiben, anmailen etc. Dabei nicht schimpfen, sondern immer höflich bleiben! Höflich - aber bestimmt!
Hochgeladen von Alpenparlament am 22.11.2011


PS: DIe beiden Links schickte mir Morrighan - vielen Dank!

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Sonntag, 6. November 2011

Ministerpräsident Oettinger verheimlichte Kosten für S21! - Blog von Kiat Gorina

Passend zum Volksentscheid am 27.11.2011 veröffentlichte SPIEGEL ONLINE einen sehr brisanten Bericht: "Bislang unbekannte Dokumente zeigen nach SPIEGEL-Informationen, dass die damalige Landesregierung schon 2009 mit höheren Kosten rechnete - Parlament und Öffentlichkeit aber nicht darüber informierte."

Nun, heute ist Oettinger EU-Kommissar für Energie, da frage ich mich schon, was sind die Voraussetzungen für ein solches Amt? Müssen etwaige Kandidaten dafür auch kriminelle Energie aufweisen resp. beweisen? In meinen Augen ist es kriminell, wenn ein Ministerpräsident von Kostenüberschreitungen erfährt, dies jedoch der Öffentlichkeit, ja sogar auch seinen Wählern verschweigen will.

WEITER ...

Montag, 5. Juli 2010

GLOSSE - Nichtraucher in Bayern - Blog von Kiat Gorina

Gestern durften die Bayern abstimmen, wie sie es mit dem Rauchen halten. Erinnern wir uns, zunächst war der Freistaat Bayern so frei, überall das Rauchen zu verbieten.