Erinnern wir uns, da hatte der Chaos Computer Club (CCC) von einem Staatstrojaner berichtet, der von einigen Behördern dieser Republik eingesetzt wurde. Das rüttelte natürlich Peter Schaar, den Bundesbeauftragten für Datenschutz, wach und er wollte das Programm prüfen.
Also wandte er sich an den Auftraggeber, der dieses Programm einkaufte, das Bundeskriminalamt, mit der Bitte um Vorlage des Quellcodes des Programmes. Das Bundeskriminalamt behauptete, es besitze den Quellcode für dieses Programm nicht und verwies den armen Datenschützer auf die Firma, die im Auftrag des Bundes programmiert.
Aber die Firma Digitask war nicht bereit, den Quellcode dieses Programmes herauszurücken. Erst müsse der Herr Datenschützer eine Geheimhaltungsvereinbarung unterschreiben.
Das ist doch eine bodenlose Frechheit! Der Bundesdatenschützer und seine Mitarbeiter sind doch sowieso zur Geheimhaltung verpflichtet. Wieso erdreistet sich eine private Firma, noch eine extra Geheimhaltungsverpflichtung zu fordern?
Aber es kommt noch schlimmer: Für das Vorlegen des Quellcodes wollte die Firma Geld sehen, pro Tag 1.200 Euronen plus Mehrwertsteuer! Das seien die üblichen Consultingkosten dieser Firma.
Gibt es denn niemanden mehr in dieser Republik, der diesem illegalen Treiben Einhalt gebietet?
Fassen wir doch zusammen:
- Der Bundesdatenschützer erhält den Auftrag, den Staatstrojaner zu überprüfen.
- Dazu muss er den Quellcode dieses Programmes einsehen.
- Die private Firma fordert eine besondere Geheimhaltungsvereinbarung. Das ist Quatsch, weil der Bundesdatenschützer per se zur Geheimhaltung verpflichtet ist.
- Die private Firma will Consultingkosten in Rechnung stellen, wenn sie den Quellcode rausrücken muss!
Und es gibt niemand in dieser Republik, der mit der Faust auf den Tisch haut und diesem Treiben ein Ende bereitet! Wer bezahlt denn letzten Endes diese Firma? Dafür werden Steuergelder verwendet!
Also haben die Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf, dass überprüft wird, ob dieser Staatstrojaner wirklich nur das macht, was vom Gesetzgeber zulässig ist.
Offensichtlich ist das nicht der Fall. Dieser Staatstrojaner hat vermutlich wesentlich mehr Funktionen als auf öffentlichen Druck zugegeben wurde. Und das soll verschwiegen werden. Und der höchste Datenschützer in dieser Republik wird einfach kaltgestelt in dieser Angelegenheit.
Ihm bleibt nur noch, dies in einem Brief dem Bundestagsausschuss mitzuteilen:
Quellen:
- Peter Schaar Brief Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch die Sicherheitsbehörden
- Frankfurter Rundschau Staatstrojaner außer Kontrolle
- heise.de Staatstrojaner: Schaar konnte Quellcode nicht prüfen, hält an Kritik fest
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Hochgeladen von PhilippPorep am 11.01.2012
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