Posts mit dem Label häftling werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label häftling werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 24. Juli 2014

GLOSSE: Wie der Häftling Uli H. die bayerische Justiz auf Trab hält ...


Da gab es im Bayernland einen schweren Betriebsunfall: Ein Prominenter hat sich bei der Steuerhinterziehung erwischen lassen. Er musste verurteilt werden. Zu einer Gefändnisstrafe. Der prominente Uli H. musste einrücken. In die Haftanstalt in Landsberg am Lech. Er sollte wie alle Häftlinge behandelt werden. 

Kurz vor dem Haftantritt ließ sich Uli H. bei einem bekannten Fußballarzt untersuchen. Diagnose: Hoher Blutdruck und Herzbeschwerden. Ja, das war natürlich ein Fall für das Krankenhaus. Auch in der Haftanstalt gibt es eine Krankenstation. Da verbrachte der Häftling seine Haft. Streng abgeschottet von den anderen Häftlingen. 

Und weil er krank geschrieben war, brauchte er auch nicht zu arbeiten. 

Und dann wurde Uli H. richtig schwer krank, er musste operiert werden. Angeblich ein Routineeingriff. Also wurde Uli H. verlegt - in eine Privatklinik am Starnberger See. Es soll ja Rechtsexperten geben, die finden das ungewöhnlich. Grund: Wenn eine Operation für das Gefängniskrankenhaus zu schwierig ist, dann wird der Häftling in eine öffentliche Klinik gebracht. Die Kosten übernimmt ja die Staatskasse. 

Wie ist das jetzt beim Häftling Uli H.? Wer bezahlt die Privatklinik? 

Großes Durcheinander in der bayerischen Justiz. Da soll sie peinlich darauf achten, dass es für Uli H. ja keinen Prominentenbonus gibt! Und dann so etwas. Also was machen? 

Der Häftling Uli H. muss sofort von der Privatklinik zurück ins Gefängnis transportiert werden - Anordnung vom bayerischen Justizministerium! Aber das geht nicht - er wird gerade operiert. Dann sofort nach der Operation. Das geht auch nicht! Er muss noch beobachtet werden. Dann wird verhandelt - zwischen Justizministerium und Privatklinik. Kompromiss: Sobald er aufgewacht ist, erfolgt der Rücktransport. So geschah es: Häftling Uli H. wurde noch leicht betäubt zurück auf die Krankenstation im Gefängnis gebracht ... 

Was passiert dann? Wenn die Operation erfolgreich war, dann dürfte er gesund sein. Dann müsste er die Krankenstation im Gefängnis verlassen. Ist er dann arbeitsfähig geschrieben? Muss er dann wie andere Häftlinge auch arbeiten? 

Ja, so ein prominenter Häftling beschäftigt viele Beamte! Und Rechtsanwälte. Es kursieren ja Gerüchte, dass wegen der sich häufenden Fälle von prominenten Häftlingen geplant ist, ein neues Gefängnis zu bauen - nur für Prominente. Streng abgeschottet von der Öffentlichkeit. Da bleiben die prominenten Häftlinge unter sich und müssen sich nicht mit dem gemeinen Volk abgeben. 

Sie dürfen auch den gehobenen Sportarten nachgehen - einen Golfplatz gibt es natürlich auch. Und wo soll dieses Gefängnis für Prominente gebaut werden? 

Psst! Das ist ein ganz großes Staatsgeheimnis! Das weiß nur das Heimatministerium in Nürnberg! Schließlich sollen sich auch prominente Häftlinge in Bayern besonders heimisch fühlen. 


Veröffentlicht am 22.07.2014 von Videos von tz.de

Übernommen von OverBlog

Sonntag, 20. Juli 2014

GLOSSE: Uli H.: Ist ein Häftling prominent, als Freigänger er durch die Gegend rennt ...


In München gibt es viele Häuser - auch ein "Freigängerhaus". In der Leonrodstraße. In der Justizvollzugsanstalt Stadelheim. Da sitzt derzeit auch ein früherer Vorstand der Bayerischen Landesbank ein, Gerhard G. Er war im Juni 2012 zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden, unter anderem wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue und Tatmehrheit mit Steuerhinterziehung. 

Er sitzt im Freigängerhaus - nur nachts. Tagsüber muss er einer regelmäßigen Arbeit nachgehen - so will es § 11 StVollzG - außerhalb der Anstalt - ohne Aufsicht. Wie der brasilianische Verteidiger Breno, er war im Juli 2012 zu drei Jahren und neun Monaten Haft verureilt worden - wegen Brandstiftung. Ab August 2013 ist er Freigänger, tagsüber arbeitet er regelmäßig als Trainer für die U23-Mannschaft. 

Da kommt doch die Frage auf: Kann nicht Uli H. Freigänger werden? Fragen wir doch mal das zuständige Gesetz, den § 11 StVollzG: Freigang fällt unter die Lockerungen des Vollzuges. Der Häftling muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  1. Er muss dem Freigang zustimmen. Das wird nicht so schwierig sein.
  2. Es darf keine Fluchtgefahr bestehen. Wohin soll Uli H. fliehen? Er ist doch weltbekannt. Da wird er überall gleich erkannt ...
  3. Ein Missbrauch des Freigangs darf nicht zu befürchten sein. Vor allem keine Wiederholung der Straftat, in diesem Fall Steuerhinterziehung in Höhe von 28,5 Millionen Euronen Steuern.

Uli H. hat ja Anwälte, die werden das Gericht schon überzeugen, dass die Voraussetzungen alle erfüllt sind. Und es gibt auch den § 13 StVollzG, da steht drin, dass der Häftling achtzehn Monate vor der Entlassung auf Freigang hoffen kann. Und das wäre dann ab September 2014.
Aber hallo, Uli H. ist doch zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt! Na und, das passt doch. Nach deutschem Recht kann eine Haftstraße  - bei guter Führung - zur Hälfte auf Bewährung ausgesetzt werden. Also März 2016. 

Da wird sich Uli H. aber freuen - zum September 2014 zieht er um ins Freigängerhaus in Stadelheim, morgens verlässt er das Freigängerhaus und geht einer regelmäßigen Arbeit nach. Und abends kehrt er in seine Zelle im Freigängerhaus zurück und übernachtet dort - wie andere auch. 

Mit dieser Art Haft sühnt er dann er die Hinterziehung von über 28 Millionen Euronen Steuern. Ist das nicht gerecht? Und ab März 2016 wird seine Haftstraße auf Bewährung ausgesetzt. Dann braucht er auch nicht mehr im Freigängerhaus zu übernachten. 

Was lernen wir daraus? Wenn du Steuern hinterziehen willst, dann mach das im ganz großen Stil, ja keine Kleckerlesbeträge! 




Veröffentlicht am 16.07.2014 von NewsGermany

Übernommen von OverBlog