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Sonntag, 20. Juli 2014

GLOSSE: Uli H.: Ist ein Häftling prominent, als Freigänger er durch die Gegend rennt ...


In München gibt es viele Häuser - auch ein "Freigängerhaus". In der Leonrodstraße. In der Justizvollzugsanstalt Stadelheim. Da sitzt derzeit auch ein früherer Vorstand der Bayerischen Landesbank ein, Gerhard G. Er war im Juni 2012 zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden, unter anderem wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Untreue und Tatmehrheit mit Steuerhinterziehung. 

Er sitzt im Freigängerhaus - nur nachts. Tagsüber muss er einer regelmäßigen Arbeit nachgehen - so will es § 11 StVollzG - außerhalb der Anstalt - ohne Aufsicht. Wie der brasilianische Verteidiger Breno, er war im Juli 2012 zu drei Jahren und neun Monaten Haft verureilt worden - wegen Brandstiftung. Ab August 2013 ist er Freigänger, tagsüber arbeitet er regelmäßig als Trainer für die U23-Mannschaft. 

Da kommt doch die Frage auf: Kann nicht Uli H. Freigänger werden? Fragen wir doch mal das zuständige Gesetz, den § 11 StVollzG: Freigang fällt unter die Lockerungen des Vollzuges. Der Häftling muss drei Voraussetzungen erfüllen:

  1. Er muss dem Freigang zustimmen. Das wird nicht so schwierig sein.
  2. Es darf keine Fluchtgefahr bestehen. Wohin soll Uli H. fliehen? Er ist doch weltbekannt. Da wird er überall gleich erkannt ...
  3. Ein Missbrauch des Freigangs darf nicht zu befürchten sein. Vor allem keine Wiederholung der Straftat, in diesem Fall Steuerhinterziehung in Höhe von 28,5 Millionen Euronen Steuern.

Uli H. hat ja Anwälte, die werden das Gericht schon überzeugen, dass die Voraussetzungen alle erfüllt sind. Und es gibt auch den § 13 StVollzG, da steht drin, dass der Häftling achtzehn Monate vor der Entlassung auf Freigang hoffen kann. Und das wäre dann ab September 2014.
Aber hallo, Uli H. ist doch zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt! Na und, das passt doch. Nach deutschem Recht kann eine Haftstraße  - bei guter Führung - zur Hälfte auf Bewährung ausgesetzt werden. Also März 2016. 

Da wird sich Uli H. aber freuen - zum September 2014 zieht er um ins Freigängerhaus in Stadelheim, morgens verlässt er das Freigängerhaus und geht einer regelmäßigen Arbeit nach. Und abends kehrt er in seine Zelle im Freigängerhaus zurück und übernachtet dort - wie andere auch. 

Mit dieser Art Haft sühnt er dann er die Hinterziehung von über 28 Millionen Euronen Steuern. Ist das nicht gerecht? Und ab März 2016 wird seine Haftstraße auf Bewährung ausgesetzt. Dann braucht er auch nicht mehr im Freigängerhaus zu übernachten. 

Was lernen wir daraus? Wenn du Steuern hinterziehen willst, dann mach das im ganz großen Stil, ja keine Kleckerlesbeträge! 




Veröffentlicht am 16.07.2014 von NewsGermany

Übernommen von OverBlog

Donnerstag, 13. März 2014

GLOSSE: Uli Hoeneß und die Sozialschmarotzer

Zur Zeit wird Uli Hoeneß der Prozess gemacht - wegen Steuerhinterziehung. Wie die Süddeutsche Zeitung meldete, sagte Hoeneß zu Beginn des Prozesses, er sei kein Sozialschmarotzer! 

Quelle: Süddeutsche.de Hoeneß als Angeklagter: «Ich bin kein Sozialschmarotzer!»: München (dpa) - Uli Hoeneß gibt sich reumütig, sogar demütig. Ja, er habe Steuern hinterzogen - und zwar deutlich mehr als die Ankläger dachten. Das sei falsch gewesen, sagt der Bayern-Präsident. Aber eins betont er zum Auftakt des Steuerprozesses: "Ich bin kein Sozialschmarotzer!" 

Ja, da fragen wir uns doch: Was und wer ist ein Sozialschmarotzer?
Schauen wir doch in Wikipedia: 

Quelle: Wikipedia Sozialschmarotzer: Gelegentlich wird die Bezeichnung polemisch in Medien und politischen Debatten allgemein auf Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Langzeitstudenten, Asylanten , Kinderlose  oder auch Kinderreiche erweitert. Seltener werden, wie 1995 in der Titelgeschichte Das süße Leben der Sozialschmarotzer des Magazins Focus  auch Leute als "Sozialschmarotzer" bezeichnet, die notwendigerweise, wie etwa aus gesundheitlichen Gründen, aufgrund hohen Lebensalters oder aus Verfolgung auf soziale Hilfe angewiesen sind. Ebenso werden Personen oder Unternehmen, die angeblich oder tatsächlich unberechtigt staatliche Transferleistungen erhalten (Leistungsmissbrauch bzw. Sozialhilfemissbrauch) oder die Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung  sowie -vermeidung begehen, so bezeichnet. 

Vor allem der letzte Satz haut doch rein: Wer Steuern hinterzieht oder vermeidet, gilt demnach als Sozialschmarotzer! 

Und Hoeneß hat Steuern hinterzogen. Die Beobachter des Prozesses kamen aus dem Staunen nicht mehr heraus: Erst ging es um über drei Millionen Euronen, dann über 15, dann über 18 Millionen Euronen. Ja, es steigerte sich bis über 27 Millionen Euronen! Und die Verteidiger von Hoeneß bestätigen diese Summe! 

Wieso streitet dann Hoeneß ab, ein Sozialschmarotzer zu sein? Weil er kein Arbeitsloser ist? Oder kein Sozialhilfeempfänger? Oder kein Asylant? Oder ... 

Nein, Uli Hoeneß muss sich als Sozialschmarotzer bezeichnen lassen! Oder nimmt er eine Lex Hoeneß in Anspruch? 

Oder sind bereits PR-Berater am Werk, um in Wikipedia wieder mal einen Artikel wie den über Sozialschmarotzer zu hübschen: Alle anderen sind Sozialschmarotzer, aber nicht Uli Hoeneß! Grund: Er hat ein bombastisches Lebenswerk vorzuweisen! 

Und vielleicht wird gar deshalb die Schranke von einer Schamgrenze von einer Million hinterzogenen Steuern niedergerissen. Bisher galt ja, wer über eine Million hinterzogen hat, wird gnadenlos mit Gefängnis bestraft! Ohne Bewährung! 

Was aber ist, wenn jemand gleich die 27-fache Summe hinterzogen hat? Ja, wird gerade an einer LEX HOENEß geschrieben? Klar, dieser Steuersünderfall ist ein Betriebsunfall für den Freistaat Bayern. Grund: 

Ein befreundeter Unternehmer war mal zu einem CSU-Unternehmerfrühstück eingeladen. Da gab einer der anwesenden Landtagsabgeordneten ihm zu verstehen, dass für Firmenchefs, die Mitglied der CSU sind, "andere" Steuergesetze gelten. Für mich jedoch ist so etwas total unglaublich ... Grund: Die Causa Uli Hoeneß! 


Veröffentlicht am 13.03.2014 von SPOX

Übernommen von OverBlog

Sonntag, 29. März 2009

Multimilliardär Würth und seine neue Yacht

Aus dem Archiv, 28. März 2009: Der Multimilliardär Reinhold Würth kauft sich in den Niederlanden eine 85 Meter lange Luxusyacht. Mit einer VIP-Suite, vierzehn Luxuskabinen und 9.000 PS. Zum Stapellauf hatte er Gäste eingeladen. Aber das Fest sollte diskret verlaufen - aus Angst vor einer Neiddiskussion. Billig ist so eine Schiffchen nicht!


Dabei ist Würth wegen Steuer-hinterziehung vorbestraft und musste 3,5 Millionen EUR zahlen. Deshalb ist Würth sauer auf die Bundesrepublik und wandert aus, nach Salzburg in Österreich. Und Steuerstrafe und Kauf des Schiffchens, das reißt schon Löcher in den Geldbeutel.

Also werden die Gehälter seiner Angestellten um fünfzehn Prozent gekürzt und 1.250 Mitarbeiter von 5.000 in Kurzarbeit geschickt. Das müssen wir ja verstehen, irgendwie muss Würth in diesen rauen Zeiten auch wissen, wo er bleibt. Er will sich schließlich auch mal was gönnen!

Das mit der Steuerstrafe scheint ihm jetzt gewaltig zu stinken. Dazu befragt, sagte er: "Wenn ich jünger gewesen wäre, hätte ich mich vor Gericht gewehrt. Aber ich bin bald 74 und da denkt man dann: Komm' mach das. Sonst hast Du permanent Prozess und Presse."

Also von Reue nicht die Bohne.

Quellen: Welt und nochmal die Welt


Vibrant Curiosity

Hochgeladen am 28.07.2011 von Kjell Johnsson

Übernommen von Over-Blog