Samstag, 21. April 2012

Beerdigung - Wegen Hausverbot des Dekans Teilnahme verboten - Blog von Kiat Gorina


Heute war ich noch einkaufen, da sprach mich eine Bekannte an: "Du bist aber spät dran - bei euch im Dorf ist doch heute Beerdigung! Oder gehst du da nicht hin?" Ich erwiderte: "Ich wollte hingehen, aber der Dekan hat mir ein Betretungsverbot für alle kirchlichen Einrichtungen ausgesprochen - und der Friedhof gehört dazu!"
"Das gibt es doch nicht! Wie kann der das machen?" Sie winkte ihrer Freundin und erzählte ihr das brühwarm: "Stell dir vor ...!" Auch die Freundin schüttelte den Kopf und wollte wissen warum.
Ich erzählte ihr die Geschichte vom Veto des Dekans, als ich eine Lesung halten wollte. "So geht das aber nicht!" meinten dann beide Frauen im Chor.
Und eine fügte hinzu: "Der Dekan geht ja bald in Ruhestand, er zieht nach Dorfen, das ist bei München, da gilt doch dann sein Hausverbot nicht mehr!" Ich schüttelte den Kopf: "Nein, so einfach ist es nicht: Dieser Dekan hat ja das Hausverbot nicht als Privatperson ausgesprochen, sondern als Dekan. Und wenn dieses Hausverbot nicht mehr gültig sein soll, dann muss der jeweils zuständige Dekan dieses Hausverbot zurücknehmen. Am besten schriftlich, damit ich etwas in der Hand habe."
"Der Kirche traust du wohl nicht mehr?" fragte eine der Frauen belustigt. Ich: "Stimmt! Damals hat die Buchhändlerin mit dem Direktor des Religionspädagogischen Zentrums den Termin und die Miete des Raumes für die Lesung vereinbart. Und dann funkt dieser Dekan dazwischen. Und ein Jahr später stellt sich raus, dass er dazu gar nicht berechtigt war. Grund: Für das Religionspädagogische Zentrum ist München und nicht Windsbach zuständig. Und da soll ich noch einem Vertreter dieser Kirche über den Weg trauen?"
Hochgeladen von Pennerbubu am 06.01.2009
Hochgeladen von notyobs am 06.05.2007

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