Freitag, 20. April 2012

GEMA - YouTube - Google - Ein Urteil - Blog von Kiat Gorina


Heute fiel ein Urteil im Streit zwischen David und Goliath: auf der einen Seite eine kleine deutsche Verwertungsgesellschaft für Musiker und auf der Gegenseite der allmächtig scheinende Weltkonzern Google. 
Was kam heraus? Google - genauer YouTube - darf ein Video nur dann öffentlich zur Verfügung stellen, wenn der Rechteinhaber zugestimmt hat. Das hört sich selbstverständlich an - aber wie immer sitzt der Teufel im Detail.
Quelle: WELT ONLINE Schlappe für Youtube und alle Internetschnorrer
Und in diesem Verfahren ging es konkret auch um folgende Musiktitel, die YouTube streichen muss:

  • Alex Joerg Christensen, «Ritmo de la noche», Chocolate (1990)
  • Alex Joerg Christensen, «Night in Motion», U96 (1993)
  • Frank Dostal, «Lieder, die die Liebe schreibt», Nana Mouskouri (1978)
  • Hajo Lewerentz (Hayo Panarinfo; Hayo Bauer; CKioni), «Club Bizarre», U96 (1995)
  • Franz Reuther (Frank Farian), «Rivers of Babylon», Boney M. (1978)
  • Rolf Zuckowski, «Lieder, die wie Brücken sind», Rolf Zuckowski (1982)
  • Rolf Zuckowski, «Im Kindergarten», Rolf Zuckowski (1994)

Quelle: WELT ONLINE Aktualisierte Liste der Lieder, die YouTube löschen muss
Ja, und dann gab es noch weitere Titel, da wies das Gericht die Forderung nach Löschung ab:

  • Michael Cretu, «In The Shadow, in The Light», Enigma (2003)
  • Christian Bruhn, «Zwei kleine Italiener», Conny Froboess (1962)
  • Christian Bruhn, «Akropolis adieu», Mireille Mathieu (1971)
  • Alex Joerg Christensen, «Sex An Der Bar», Alex C. feat. Y-Ass (2008)
  • Alexander Kaiser, «I feel like you», X-Perience (2007

Mit diesem Urteil ist noch längst nicht für Klarheit gesorgt, die Gerichte werden künftig noch mehr beschäftigt sein.
Heute ist es ja so, wenn zum Beispiel Menschen freiwillig und ehrenamtlich in einem Verein öffentlich Lieder singen, dann hält die GEMA die Hand auf. Sogar für den Unterricht dürfen gewisse Lieder nicht so ohne weiteres verwendet werden. Und das finde ich ein Unding. 
Natürlich müssen die Künstler ihr Honorar erhalten. Hätten wir bereits das bedingungslose Grundeinkommen, dann hätte jeder Künstler, jede Künstlerin einen Grundstock, um leben zu können. Dann würde die Gesellschaft das Honorar der Künstler finanzieren - für ehrenamtliche und private Zwecke.
Und bei kommerzieller Weiterverwertung fallen natürlich Honorare für die Künstler an. Wir sollten nicht vergessen, dass jedes privat runtergeladene Video auch ein Werbeträger ist, der Menschen animiert, sich die CD zu kaufen. Und das sollte die Musikindustrie nicht vergessen!
Veröffentlicht am 20.04.2012 von BeckerUndHeller

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