Der Auftritt einer Claudia Obert in der Talkshow von Sandra Maischberger schlug Wellen - nicht nur im Mainstream, sondern auch in vielen alternativen Blogs. Auf einen Artikel machte mich Juliane aufmerksam:
Quelle: Notizen aus der Unterwelt Strafanzeige gegen C. Obert – Gast der Sendung “Menschen bei Maischberger”
Volksverhetzung ist ein strafbares Delikt! Darüber besteht kein Zweifel. Schauen wir doch im StGB nach:
§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,- gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
- die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Da bin ich wirklich gespannt, wie das Landgericht entscheiden wird. Einen Versuch war diese Strafanzeige auf jeden Fall wert! Vielleicht macht diese Strafanzeige Schule. Diese mediale Hetze gegen Hartz-IV-Bezieher und Langzeitsarbeitslose muss endlich aufhören!
Dirk Müller brachte es auf den Punkt:
Veröffentlicht am 07.06.2012 von Heinz Guderian
Und hören wir doch Frau Rahel Uhlenhoff zu, die Hartz IV als "Stillhalteprämie" für die Betroffenen bezeichnete, damit sie dem ersten Arbeitsmarkt fernbleiben - damit das Motto "Einmal Hartz IV, immer Hartz IV!" erfüllt wird!
Hochgeladen von ceberlin am 25.05.2011
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