Immer wieder kommte es vor, dass Banken den Hals nicht voll genug bekommen. So gibt es Banken, die verlangen bei Krediten nicht nur Zinsen, sondern auch "Bearbeitungsgebühren". Aber diese Bearbeitungsgebühren sind nicht erlaubt! Das entschied heute das Oberlandesgericht in Dresden.
Die Beklagte war die Sparkasse Chemnitz, sie hat auf die Revision verzichtet. Wieso? Tja, wäre es zu einer Revision gekommen, dann hätte es höchstwahrscheinlich eine höchstrichterliche Entscheidung gegeben. Und so liegt es im Ermessen einer Bank, ob sie für Verbraucherkredite Bearbeitungsgebühren berechnet ... Da verstehe jemand das deutsche Rechtssystem.
Ansprüche auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren verjähren nach drei Jahren.
Quelle: yigg.de Banken: Bearbeitungsgebühren unzulässig
Veröffentlicht am 21.03.2012 von topeinseu
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