Freitag, 21. Februar 2014

GLOSSE: Nazi-Gesetz? - Na und? Dann hängen Sie's halt an die große Glocke!

Dass ein 1935 erlassenes braunes Gesetz über Anschluss- und Benutzungs-zwang meinen Hof unbewohnbar macht - damit will ich mich nicht abfinden. Den Prozess vor dem Verwaltungsgericht hatte ich verloren. Mein Einwand, dass dieses Trinkwasser keines sei und damit der Wasserversorger gegen Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes verstößt, wurde ignoriert. Im Urteil stand dann folgendes zu lesen: 

Auch das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) wird durch die Anordnung des Benutzungszwangs nicht berührt. Die gesetzliche Ermächtigung, aus Gründen des öffentlichen Wohls den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung wie deren Benutzung vorzuschreiben, ist nämlich Teil der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne des Art. 2 Abs. 1 GG. Sie dient dem Schutz und der Förderung der Volksgesundheit und wird somit durch legitime Interessen gerechtfertigt.

Da hat der Verwaltungsrichter aus (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. mal eben (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit … gemacht …
Na  “wunderbar”! Also nahm ich mir die einzelnen Behörden vor.

Gesundheitamt:  "Wir sind dafür nicht zuständig.  Waschen Sie sich öfter mal Gesicht und Hände, dann stagniert das Wasser auch nicht!” 

Halleluja, vor soviel Fachkompetenz verneige ich mich ehrerbietig. 

Wasserwirtschaftsamt: ”Wir sind dafür nicht zuständig. Außerdem gibt es dazu ein Gerichtsurteil.” 

Nochmal Halleluja. 

Landratsamt: auch nicht zuständig, die Rechtsaufsicht für den Wasserversorger liegt bei einem anderen Landratsamt. 

Anderes Landratsamt: auch nicht zuständig, weil … 

Regierung von Mittelfranken, Staatskanzlei, Umweltbundesamt: keiner ist dafür zuständig. Außerdem gäbe es ja das Gerichtsurteil. 

Da gibt es doch einen Verein für das Wasserfach: Technische Regeln? Muss der Wasserversorger nicht einhalten, es wäre nur besser, wenn er es täte. Hallo? Geht's noch? 

Auch beim Bundesministerium für Gesundheit war natürlich niemand zuständig, weil das ein lokales Problem sei. Ich solle es doch mal beim Bürgermeister oder beim Gesundheitsamt versuchen ... 

Auf Einsicht oder technisches Verständnis des Wasserversorgers besteht keine Hoffnung. 

Dann flatterte mir das Einschreiben des Wasserversorgers ins Haus:
Zwangsweiser Anschluss an das Fernwassernetz werde nun mit polizeilicher Unterstützung durchgesetzt.Und der Gerichtsvollzieher wird bei mir antanzen. 

Weil ich meinen Hof nicht unbewohnbar gemacht habe, kassiert der nun ein verdammt hohes Zwangsgeld von mir! 

Merke :Wer in Bayern leben und sogar überleben will, muss Zwangsgeld zahlen. Bis er wegzieht oder am so genannten stagnierenden Trinkwasser krepiert. 

Noch ein Versuch. neuerdings - seit gestern - gibt es ja in Nürnberg das neue Heimatministerium. Und der bayerische Ministerpräsident hatte selbst gesagt: Niemand soll durch seinen Wohnort benachteiligt werden! 

Ich rufe also an: “Finanzministerium!”, meldet sich eine forsche Stimme. 

“Bin ich da nicht im Heimatministerium gelandet?” “Doch, schon, das sind wir auch.” 

Ah ja. Zuständig war auch dort niemand. Aber hilfsbereit. Nachdem ich in Nürnberg mehrere Abteilungen durchlaufen hatte, wurde ich nach München verbunden, Zur Bürgerhotline der Staatskanzlei. 

Eine schnippisch klingende Dame meldete sich - obwohl die vielleicht nichts für ihren lächerlichen Tonfall konnte. Natürlich ist auch in München niemand zuständig. 

Ich erinnerte an das Versprechen des Ministerpräsidenten. Und ich wies sie auf folgendes hin: Diese Gemeindeordnung ist ein Gesetz von 1935, also noch ein Nazi-Gesetz. Und dieses Nazi-Gesetz wird vom Verwaltungsgericht höher gewertet als das Grundgesetz. So etwas darf doch nicht sein!” 

“Das interessiert hier niemand, weil es ..."    - oje, das war so ein geschwollener Ausdruck, der fällt mir einfach nicht mehr ein, irgendwas mit Fachgebiet ...

“Also ist die Staatskanzlei auch nicht zuständig, wenn Bürger durch Nazi-Gesetze zu Schaden kommen oder gar wegen ihrer Abstammung rassistisch verfolgt werden?” 

“Nein ,natürlich nicht!”, schnappte es aus dem Hörer. 

“Ja, wollen Sie allen Ernstes, dass diese Sache an die große Glocke gehängt wird?” 

“Dann hängen Sie’s halt an die große Glocke!” 

Damit war das Gespräch abrupt beendet. 

Fazit: Der Staatsregierung ist es anscheinend egal, wenn es sich herumspricht, dass in Bayern Nazigesetzte mit Polizeigewalt durchgepeitscht werden. Die Wiedereinführung des Hitlergrußes wird uns aber hoffentlich erspart bleiben … 


Veröffentlicht am 20.02.2014 von Kiat Gorina


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen