Natürlich wurde sofort die Polizei verständigt, die Täter konnten nicht gefasst werden - bis heute. Ein Angestellter verfolgte die Täter - bis zum Stadtpark - dann verliefen sich die Spuren. Die Polizei setzte sogar einen Hubschrauber ein - ohne Erfolg. Bitter für den Juwelier. Seit dem Überfall hält sich ein Wachmann im Geschäft auf.
Und der Juwelier bekommt einen Behördenbrief - aus Ansbach. Da befindet sich das Bayerische Landesamt für Datenschutzsicherheit. Dieses Landesamt hat nichts anderes zu tun, als den Juwelier zu rügen. Grund: Er dürfe das Tätervideo nicht veröffentlichen!
Ja, wieso nicht? Weil auch Täter ein Recht auf informelle Selbstbestimmung hätten! Wiklich! Ja, wenn der Juwelier die Täter vor der Veröffentlichung gefragt hätte, ob sie mit der Veröffentlichung einverstanden seien, ja, dann hätte er das Video veröffentlichen dürfen!
Da frage ich mich, in welchem Staat leben wir denn? Was hier abläuft, ist Absurdistan hoch drei! Da gewinne ich doch den Eindruck: Wollen die Behörden gar nicht, dass die Täter gefasst werden? Was läuft hier eigentlich ab?
Nur die Polizei dürfe Tätervideos veröffentlichen! Vorher muss ein Richter dazu befragt werden ...
Mir will das nicht in den Kopf! Da begehen Verbrecher eine schwere Straftat - Raubüberfall ist eine schwere Straftat - und das Video darf nicht veröffentlicht werden - weil die Zustimmung der Täter fehlt!
Der arme Juwelier musste wirklich sein Video in Facebook wieder löschen!
Veröffentlicht am 17.03.2014 von VVFrankenfernsehen·
Da frage ich mich, welche Gesetze haben wir in diesem Staat? Da tummeln sich in den Parlamenten und Ministerien fast nur Juristen - und was kommt heraus? Nichts als Lachnummern! Und dafür sollen wir weiterhin Steuern bezahlen?
Übernommen von OverBlog
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