Dienstag, 6. November 2012

Ralph Boes - Sanktionshungern - Folter - Blog von Kiat Gorina


Ralph Boes setzt seine Aktion "Sanktionshungern" fort! Ja, er setzt sich der Folter durch das Jobcenter Berlin Mitte aus! Und er erfährt eine große Solidarität. Für viele Menschen ist es unfassbar, dass dieser Staat einen Bürger zu solchen Maßnahmen zwingt:


Veröffentlicht am 05.11.2012 von isibiene

Ralph Boes setzt sich seit vielen Jahren für das bedingungslose Grundeinkommen ein. Somit ist er diesem "System" ein Dorn im Auge! Und deshalb wird er schikaniert, ja, er wird sanktioniert! Er ist für dieses System eine große Gefahr! Deshalb wird er gefoltert. Denn Nahrungsmittelentzug ist Folter!

Leider kennt das deutsche Strafgesetzbuch nicht den Straftatbestand der Folter. In  Wikipedia steht: 

"Folter (auch Marter oder Tortur) ist das gezielte Zufügen von psychischem oder physischem Leid (Gewalt, Qualen, Schmerz, Angst, massive Erniedrigung) an Menschen durch andere Menschen, meist als Mittel für einen bestimmten Zweck, beispielsweise um eine Aussage, ein Geständnis, einen Widerruf oder eine Information zu erhalten oder um den Willen und den Widerstand des Folteropfers (dauerhaft) zu brechen."

Quelle: Wikipedia Folter

Wenn also das Jobcenter seinen "Kunden" Ralph Boes um 90 % sanktioniert, das bedeutet, dass er pro Tag nur einen guten Euro zum Essen kaufen zur Verfügung hat, dann ist das demnach Folter! Und das Jobcenter droht mit 100 % Sanktion! Das heißt, ein solches Folteropfer des Jobcenters bekommt überhaupt nichts mehr!

Hier zeigt sich die perfide Denkweise dieses Systems: Wer nicht spurt, der soll vor die Hunde gehen! Ja, der ist "überflüssig" für diese Gesellschaft! Diese Methoden widersprechen sowohl 

  • Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen besagt: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden." Diese Folter durch die Jobcenter widersprechen auch
  • Ärtikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention des Europarats: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden." Und diese Folter durch ein Jobcenter verstößt gegen
  • Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union: "Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden." 

Die Jobcenter in dieser Republik werden tagtäglich gezwungen, gegen Artikel 1 des Grundgesetzes zu verstoßen: 

"Die Würde des Menschen ist unantastbar." 

Welch ein Armutszeugnis für diese Republik. Da reist die deutsche Kanzlerin in andere Länder und ermahnt sie, die Menschenrechte einzuhalten. Und was geschieht in Deutschland?

Bei Folter möchte ich an wegen Mord an dem elfjährigen Jakob Metzler verurteilten Magnus Gäfgen erinnern. Ihm wurde beim Verhör Folter angedroht! Gäfgen klagte sich durch alle Instanzen. Und er erhielt Recht: Er erhält eine Entschädigung von 3.000 Euro plus Zinsen.

Quelle: BILD.de Kindsmörder Gäfgen bekommt Entschädigung

Was lernen wir daraus? Für die Jobcenter in dieser Republik haben ihre Kunden weniger Rechte als ein verurteilter Mörder! Wo bleibt der Grundsatz: "Gleiches Recht für Alle!"? 

Wie sich die Jobcenter gegenüber ihren "Kunden" verhalten (müssen), ist ein schwerer Verstoß gegen die Menschenrechte! Dies wird sich immer mehr herumsprechen! Und wieder bewahrheitet sich der Spruch: "Wer mit dem Finger auf andere zeigt, übersieht, dass vier Finger auf ihn selbst zeigen!"


Veröffentlicht am 24.06.2012 von copym3
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