Mittwoch, 16. Mai 2012

Der Kampf der Etablierten gegen unabgängige Blogs - Leistungsschutzrecht - Blog von Kiat Gorina


Die Etablierten haben die großen Medienanstalten gleichgeschaltet - da gibt es nur "erlaubte" Kritik, die keine Kritik ist. Also laufen den medialen Dinosauriern die Leser davon -  vor allem im Internet.
Wohin laufen sie? Zu den unabhängigen Blogs! Deren Verfasser und Verfasserinnen lassen sich nicht so leicht manipulieren und auch nicht dirigieren - auch wenn behörderlicherseits viele Schikanen ausgeübt werden. Ein Liedchen darüber kann ich als Betroffene selbst singen.
Um nun diesen frechen Blogs den Garaus zu machen, dachten sie sich eine neue Schikane aus: das "Leistungsschutzrecht"!
Was soll das sein? Wenn ein Verlag in seinen Titeln einen Artikel veröffentlicht und ein Blog verlinkt auf ihn oder zitiert gar daraus, dann soll der zitierte Verlag vom zitierenden Blog bezahlt werden. Begründet wird das damit, dass die ursprüngliche Leistung des Verlages "geschützt" werden soll.
Dabei ist es doch oft ganz anders: Erst dadurch, dass Artikel von anderen - und auch von unabhängigen - Blogs zitiert werden, werden die Titel der Verlage bekannter. Eigentlich machen Blogs unbezahlte Werbung für die großen Verlage. 
Und was ist, wenn Journalisten und Redaktionen Themen und Ideen aus Blogs von unabhängigen Autoren klauen? Das kommt gar nicht so selten vor. Und das ist auch schon mir passiert.
Sollte dieses Leistungsschutzrecht wirklich Gesetz werden, dann können nur solche Blogs bestehen, die keinerlei Werbung betreiben. Die Etablierten wollen also, dass die unabhängigen Blogs finanziell ausgehungert werden.
Es geht in Wirklichkeit gar nicht um den Schutz der großen Verlage, sondern es geht darum, kritische Berichterstattung zu unterbinden. Also, das alles ist totale Zensur! Und damit einer sich demokratisch nennenden Republik unwürdig!
Deshalb steht bei der Formulierung des Leistungsschutzrechtes ganz verschämt das Wörtchen "gewerbsmäßig". Das soll heißen, wenn jemand einen Blog betreibt und da einen Werbebanner laufen lässt, dann betreibt er seinen Blog gewerbemäßig! Also fällt er unter dem Leistungsschutzrecht!
Quelle: SelbstständigImNetz Leistungsschutzrecht als Kostenfalle für Blogger und Websitebetreiber
Veröffentlicht am 27.03.2012 von DieAbmahnIndustrie
Veröffentlicht am 28.03.2012 von dirkh1972


besucherzähler

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen