Donnerstag, 14. Juni 2012

Gesetzentwurf Leistungsschutzrecht - Was lange gärt, wird selten gut - Blog von Kiat Gorina


Da hat sich wohl die die deutsche Bundesjustizministerin Sabine Leutheuser-Schnarrenberger von den Verlegern übern Tisch ziehen lassen. Jedenfalls sieht der vorgelegte Gesetzentwurf nach einer Gefälligkeitsarbeit für die Verleger aus.
Sollte dieser Entwurf Gesetz werden, dann hat nur der "Presseverleger" das ausschließliche Recht, Presseerzeugnisse für gewerbliche Zwecke im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
Quelle: Neue Zürcher Zeitung Internetdienste sollen zahlen
Das betrifft zunächst Suchmaschinen wie Google et al. - aber auch private Blogs, die Werbung geschaltet haben. Dann gelten sie vermutlich als "gewerblich"!
Immerhin soll nach diesem Gesetzentwurf noch folgendes kostenlos sein:

  • Links auf Artikel anderer Zeitungen
  • die Zitierfreiheit soll erhalten bleiben

Und dann steht im Entwurf, dass die Autoren von Pressetexten an den Vergütungen durch das neue Gesetz "angemessen" beteiligt werden. 


Von zwei Seiten kam gleich Kritik zu diesem Gesetzentwurf:

  1. Von der Piratenpartei: Sie fordert, dass dieses Leistungsschutzrecht sofort gestoppt wird. Sie werfen der Bundesregierung vor, dass Presse und Zeitungsverlage zu sehr bevorteilt werden! Das sage ich nur: STIMMT!
  2. Erstaunlicherweise vom Branchenverband Bitkom: Dessen Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder bezeichnete diesen Entwurf als "Schnellschuss" und dass es noch zu klärende offene Fragen gebe: Wie beispielsweise "Was bedeutet gewerbliche Veröffentlichung?" und "Was ist ein Presseverleger?"

Bitkom befürchtetwohl - sollte dieser Entwurf Gesetz werden, dass dann das Internet ausgetrocknet wird. Wer braucht dann nocht Bitkom?
Veröffentlicht am 12.03.2012 von DieEmpoerte
Veröffentlicht am 14.03.2012 von zdf

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