Samstag, 9. Juni 2012

Arbeitsministerin und die drohende Amtshaftung der Kommunen - Blog von Kiat Gorina


Auf die Kommunen dieser Republik rollt höchstwahrscheinlich eine Klagewelle zu. Was heißt hier Welle? Es wird ein gewaltiger Tsunami! Grund: Bund, Länder und Kommunen haben den Eltern von kleinen Kindern versprochen, dass es bis Mitte 2013 ein Angebot für die Betreuung geben wird.
Und zwar für 750.000 Kinder! Es dauert ja nicht mehr lange, dann ist es so weit. Da haben einige nachgerechnet und festgestellt: Es gibt viel zu wenig Erzieherinnen! Und die betroffenen Eltern haben einen rechtsgültigen Anspruch auf einen Betreuungsplatz!
Wenn sie dann von der Kommune keinen Platz erhalten, können sie gegen die Kommune klagen! Ja, diese Eltern von zwei- bis dreijährigen Kindern ohne Betreuungsplatz können dann die Kommunen verklagen und ihren Verdienstausfall den Kommunen in Rechnung stellen. Grund: Sie können nicht arbeiten, weil sie sich selbst um ihre Kinder kümmern müssen.

Schadensersatz aus Amtshaftung

Da sind die Kommunen aufgewacht! Ja, so wie es ausschaut, werden solche klagende Eltern Recht erhalten und die sowieso klammen Kommunen müssen zahlen! Jetzt ist der Katzenjammer groß! Vor einer Verpflichtung zum "Schadensersatz aus Amtshaftung" haben die Kommunen fürchterliche Angst!
Aber da gibt es die Arbeitsministerin von der Leyen. Sie will den Kommunen helfen. Ja, sie griff gleich zum Telefon und rief den Chef der Bundesarbeitsagentur an. Sie wies Weise an, im Rechtskreis SGB II und SGB III zu prüfen, ob da mindestens 5.000 Hartz-IV-Bezieher herausgepickt werden können, die dann zu Erzieherinnen und Erziehern ausgebildet werden.

Monsterbehörde für Hartz IV

Aber das hatten wir doch schon mal: Zwischen 2008 und 2011 wurden 2.056 arbeitslose Menschen zu einer Weiterbildung zur Erziehrrin verdonnert. Abgeschlossen haben nicht einmal die Hälfte diese Ausbildung. Das war wohl nicht das gewünschte Ergebnis.
Ja, und selbst wenn es dazu käme, dass 5.000 Hartz-IV-Bezieher zur Ausbildung zur Erzieherin verdonnert würden, das wäre keineswegs umsonst! Einmal müssen wir die Verwaltungskosten der BA-Behörde berücksichtigen. Diese Verwaltungskosten sind gerade bei dieser Monsterbehörde enorm. Das hat die Geschichte mit dem Bildungspäckchen für arme Kinder gelehrt: Die Hälfte des eingeplanten Budgets frisst die Verwaltung!
Dazu kommen noch die Weiterbildungskosten für die 5.000 Zwangserzieher. 

Alternative: Bedingungsloses Grundeinkommen

Da frage ich mich: Wie würde dieses Problem gelöst werden, hätten wir bereits ein bedingungsloses Grundeinkommen? Da fielen als Erstes alle Verwaltungskosten der Monsterbehörde für Hartz IV weg! Und die Kommunen könnten direkt unter den Erziehern und Erzieherinnen suchen. Und da jeder Mensch mit dem Grundeinkommen schon eine Basis hat für die tägliche Versorgung, sind bestimmt viele Menschen bereit, kleine Kinder zu betreuen. 
Das Problem besteht ja nicht darin, dass es zu wenig Erzieherinnen gibt! Sondern, dass in der Vergangenheit viele Erzieherinnen entlassen wurden - auch oder gerade von kirchlichen Einrichtungen. Und diese Erzieherinnen fristen ihr Dasein als Hartz-IV-Bezieher oder sind von ihrem Mann abhängig.

Gesellschaftliches Umdenken

Eine solche Praxis setzt natürlich ein Umdenken voraus: Einmal von staatlicher und behördlicher Seite: Die Menschen müssen nicht gezwungen werden - durch Bescheide einer Behörde! Nein, ohne Behördenwillkür übernehmen viele Menschen freiwillig Aufgaben.
Und andererseits bedeutet das auch ein Umdenken aller Menschen: Nicht derjenige Mensch ist für diese Gesellschaft wertvoll, der viel Geld besitzt, also reich ist, sondern diejenigen Menschen sind für die Gesellschaft wertvoll, die sich für ihre Mitmenschen einbringen!
Hochgeladen von ceberlin am 25.05.2011

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