Montag, 18. Juni 2012

Das ist ein Hammer - Vorratsdatenspeicherung de jure verboten - de facto gängige Praxis - Blog von Kiat Gorina


Erinnern wir uns, 2010 verkündete das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dass die eine Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstößt. Und was ist passiert? Offensichtlich nicht viel!


Da gibt es einen Arbeiskreis Vorrat, er hat festgestellt, dass sechs Mobilfunkbetreiber die Positionsdaten - also die Standortdaten - der Teilnehmer protokollieren und speichern. Manche speichern diese Daten bis zu 210 Tagen! Wieder einmal ein Beweis dafür, dass in dieser Republik Urteile des höchsten deutschen Gerichtes - des Bundesverfassungsgerichtes - permanent missachtet werden.
Also wurde die Bundesnetzagentur eingeschaltet, sie befragte diese sechs Provider. Die Antworten liegen vor! Und was passiert noch? Nicht viel. Die Bundesnetzagentur will einen Leitfaden erstellen, in dem soll dann drinstehen, wie lange Verbindungsdaten gespeichert werden dürfen.
Hier zeigt sich die ganze Hilflosigkeit der Bundenetzagentur!
Quellen:

  1. Speicherdauer der Verbindungsdaten und Protokolle
  2. Vorlagen für private Anfragen an Provider
  3. netzpolitik.org Mobilfunkanbieter speichern illegal Standortdaten

Da ist auch eine Übersicht zu finden, wer wie lange auf Vorrat Verbindungsdaten speichern. Und es gibt auch Provider, die überhaupt nicht speichern - es geht also!


Es wäre schön, wenn viele mitmachen und bei ihrem Provider anfragen, wie er es mit dem Verbot der Vorratsdatenspeicherung hält! Jeder Provider ist zur Auskunft verpflichtet! Und je mehr Anfragen eintrudeln, umso bervöser reagieren die Provider.

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