Mittwoch, 25. Juli 2012

Bundesverfassungsgericht: Geltendes Wahlrecht verfassungswidrig - Blog von Kiat Gorina

Erinnern wir uns: Bei der letzten Bundestagswahl erhielt die Koalition von CDU und CSU zusätzlich 24 Überhangmandate - die Opposition überhaupt keine. Die Opposition klagte in Karlsruhe. Die Richter fällten ein Urteil: Drei Jahre hat Schwarz-Gelb Zeit, ein verfassungskonformes Wahrecht zu beschließen. 


Das schaffte diese Regierungskoalition aber nicht. "Trotz einer großzügig bemessenen, dreijährigen Frist für den Wahlgesetzgeber, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen, ist das Ergebnis - das ist übereinstimmende Auffassung im Senat – ernüchternd", sagte der Bundesverfassungsgericht Andreas Voßkuhle. Und fährt fort: 


"Angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat aber keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren".


Wenn das keine schallende Ohrfeige für Merkel & Co. ist! 


Karlsruhe schreibt dem Gesetzgeber vor, bis spätestens zur nächsten Bundestagswahl 2013 ein neues Wahlrecht zu installieren! Und Karlsruhe hat auch eine Höchstgrenze für Überhangmandate festgelegt - maximal 15 Überhangmandate darf es künftig geben.
Quelle: stern.de Verfassungsgericht fällt Urteil zu Überhangmandaten


Veröffentlicht am 13.07.2012 von Michael Backes

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