Donnerstag, 22. November 2012

Jobcenter verstoßen täglich gegen Grundgesetz - Blog von Kiat Gorina


Seit 21 Tagen hungert Ralph Boes, um auf die verfassungswidrige Sanktionspraxis der Jobcenter in Deutschland aufmerksam zu machen und um gegen diese verfassungswidrige Praxis zu protestieren!

Quelle: gegen-hartz.de SEIT 21 TAGEN HUNGERN GEGEN DAS HARTZ IV-SYSTEM

Bereits am 9. Februar 2010 urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminmums:

Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Quelle: Bundesverfassungsgericht Entscheidungen

Andererseits wurde Ralph Boes um 90 % sanktioniert! Wie passt das zusammen? Die Richter in Karlsruhe urteilten: "Es [das Grundrecht] ist dem Grunde nach unverfügbar und muss eingelöst werden." Das bedeutet doch, dass es keine finanzielle Kürzungen der Grundsicherung geben darf, weil solche Sanktionen gegen das Grundgesetz verstoßen!

Und was ist die tagtägliche Praxis der Jobcenter? Da wird sanktioniert - tagtäglich! Auf Teufel komm raus! Wer ist dafür verantwortlich? Zunächst die Chefin dieser Jobcenter, also die Bundesarbeitsministerin. Und natürlich die Bundeskanzlerin! 

Mehr dazu steht in einem Artikel der online-Zeitung. Götz Bockmann schreibt u. a.: "Zugleich betrifft dieses Urteil indirekt auch alle Mitarbeiter von Arbeitsämtern oder Job-Center. Sie machen sich bei der Verhängung solcher rechtswidrigen Sanktionen bis 2010 rückwirkend wegen fahrlässiger Körperverletzung, ab sofort sogar wegen vorsätzlicher Körperverletzung strafbar und müssen sich dafür nach Strafanzeige mit verbundenem Strafantrag gegebenenfalls auch vor Gericht verantworten. Dabei gilt das rechtliche Grundsatzprinzip, dass Unwissenheit nicht vor Strafe schützt."

Quelle: OnlineZeitung24.de Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts: Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger sind verfassungswidrig

Es geht bei Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher ja nicht um ein paar Einzelfälle, sondern 2012 werden über ein Million Hartz-IV-Bezieher sanktioniert! Unvorstellbar, dass diese Regierung es zulässt, dass in einem Jahr mehr als eine Million Verfassungsbrüche stattfinden - ja dass sie von dieser Regierung geduldet - wenn nicht gar angeordnet werden!

Wozu leistet sich diese Republik überhaupt ein Bundesverfassungsgericht? Wenn die derzeitige Regierung sich nicht an die Urteile hält?

Am 26. April 2012 stimmte eine große Mehrheit des Bundestages für die Leistungskürzungen bei Hartz IV. All diese Abgeordneten stimmten damit gegen das Grundgesetz und für einen Verfassungsbruch! 

Quelle: Schicksal der Ärmsten der Armen - uninteressant für den Bundestag

"Am 26. April 2012 hat eine Mehrheit der Parlamentarierinnen und Parlamentarier des Deutschen Bundestags gegen die Abschaffung von Leistungskürzungen bei Hartz IV und bei der Sozialhilfe gestimmt. Diese Mehrheit irrt. Sanktionen bei Grundsicherungsleistungen sind verfassungswidrig. Sie verletzen das Recht auf Zusicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums, das sich aus der Menschenwürdegarantie selbst ergibt."

Quelle: Wirtschaft und Gesellschaft Sanktionen bei Hartz IV: unbedingt verfassungswidrig! – Ein Gastbeitrag von Wolfgang Neskovic und Isabel Erdem


Hochgeladen von Bundesluegnerin am 09.02.2010


Veröffentlicht am 20.11.2012 von Wecknachricht


Veröffentlicht am 17.11.2012 von DresdnerSozialwacht
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