Mittwoch, 21. April 2010

Bundesrechnungshof kritisiert Arbeitsministerin - Blog von Kiat Gorina

Erinnern wir uns, das Bundesverfassungsgericht hatte die Mischverwaltung bei Hartz IV als verfassungswidrig verurteilt und der Regierung auferlegt, bis spätestens Ende 2010 die Hartz IV Gesetze zu ändern.

Schwarz-Gelb haben jedoch an den Hartz IV Gesetzen nicht viel ändern wollen, lieber änderten sie die Verfassung. Wir müssen uns das mal vorstellen: Da beschließt der Bundestag ein sehr schlechtes Gesetz, das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass dieses Gesetz gegen die Verfassung verstößt und die Abgeordneten ändern einfach das Grundgesetz. Damit wird die Verfassung dieser Republik zu einer Persiflage und zu einer Farce herabgewürdigt.

Mit einer Instanz haben eben diese Politiker aber nicht gerechnet, dem Bundesrechnungshof. Er hat nachgerechnet, dass die neue Form der Organisation der Hartz IV Gesetzgebung viele Mängel enthält und führt diese in einem Bericht mit 20 Seiten auf:
  • die Aufsicht wird schwieriger
  • der Verwaltungsaufwand steigt
  • Schwächen und Mischverantwortung bleiben und nehmen eher noch zu
  • in der Praxis kaum umzusetzen
  • jede vierte ARGE wird jetzt von Kommunen in Eigenregie verwaltet. Das führt zu einem Mehrklassensystem für die Betreuung der Langzeitsarbeitslosen
  • das von der Bundesminister praktizierte Eilverfahren hat Einspruchfristen wiederholt nicht berücksichtigt, ist also undemokratisch!
Hiermit setzt sich eine unrühmliche Tradition in der Sozialgesetzgebung fort. Nach dem Prinzip Holter-die-Polter!

Interessant ist auch die Tatsache, dass sich der Oberhäuptling Weise von der Bundesagentur für Arbeit eine neue Spielwiese gesucht hat, die Neuordnung der Bundeswehr. Glaubt er allen Ernstes, dass diese überstürzte "Neuordnung" der Job-Center reibungslos erfolgt?

Quellen:

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