Donnerstag, 28. Juni 2012

Iran - Lesbe - Flucht - Asyl - Bayern - Ablehnung - Blog von Kiat Gorina


Das ist stichwortartig die Geschichte einer Iranerin - nennen wir sie Samira. Samira lebte hemlich im Iran mit einer Frau zusammen. Wäre sie entdeckt worden, dann hätte ihr die Todesstrafe gedroht! Samira flieht nach Deutschland.
Sie stellt Asylantrag, die zuständige Richterin in Bayreuth lehnt ihren Antrag ab. Mit welcher Begründung? Samira habe dem bayerischen Gericht nicht glaubhaft machen können, dass ihr Leben im Iran gefährdet sei.
Ja, sie bekommt noch von der Richterin einen Rat mit auf den Weg: sie solle zurückhaltend im Iran leben, wie alle Homosexuellen im Iran, dann passiere ihr nichts!
Also, diese Entscheidung und deren Begründung dieser bayerischen Richterin trieft vor Zynismus - das ist kaum noch zu überbieten! Nachdem Samiras Fall in der deutschen Presse veröffentlicht wurde, ist gewiss der iranische Geheimdienst auf sie aufmerksam geworden. Wird Samira wirklich abgeschoben und in einen Flieger in Richtung Iran gesteckt, dann wird sie gewiss nach der Landung vom iranischen Geheimdienst festgenommen und dann zum Tode verurteilt.
Da hilft ihr dann eine "zurückhaltende Lebensweise" nichts mehr! Diese bayerische Richterin hat mit ihrer Entscheidung ein Todesurteil gefällt! Dabei ist doch lt. Grundgesetz die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft!
Oder ist Samira vor dieser Richterin ein Mensch zweiter Klasse? Weil sie lesbisch ist? Schließlich ist Bayern ein christliches Land. Und für die Christen gilt die Bibel. Und in der Bibel steht: "Wenn jemand bei einem Manne liegt wie bei einer Frau, so haben sie getan, was ein Gräuel ist, und sollen beide des Todes sterben; Blutschuld lastet auf ihnen. (Lev 20,13 EU)."
Also steht auf gleichgeschlechtliche Liebe nach der Bibel der Christen die Todesstrafe! Es lebe das Mittelalter!
Quelle: GGG.at Bayerisches Gericht lehnt Asylantrag von iranischer Lesbe ab
Hochgeladen von hpdvideo am 13.06.2010


Tja, Frau Richterin, da hätte ich noch eine Frage: Wie fühlten Sie sich beim Verkünden des Todesurteils?

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